Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Die Regelungen der durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) eingefügten Abs. 3 und 4 dienen der gesetzlichen Klarstellung einer bis zu ihrem Inkrafttreten in der Frage der von § 71 erfassten Pflegeeinrichtungen umstrittenen Rechtslage. Eine wesentlic...mehr

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Sommer, SGB XI § 125 Modell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125 wurde durch Art. 4 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) als Folgeregelung der durch Art. 10 des Gesetzes v. 6.5.2019 zum 11.5.2019 aufgehobenen Altfassung mit Wirkung zum 19.12.2019 neu eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 5 des Gesetzes zum Sch...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.7 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 7 Um Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 71 handelt es sich ferner nur, wenn die angebotenen Pflegeleistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Diese in § 72 Abs. 3 i. V. m. § 71 Abs. 2 Nr. 1 zur Zulassungsvoraussetzung erhobene Regelung gilt auch für Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften, die aus Gewissensgründen jede...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.4 Kleinbetrieberegelung

Rz. 16 Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Arbeitsplätzen, also für solche Arbeitgeber, die infolge der Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 3 (eingefügt durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003, BGBl. I S. 462) – ab 1.1.2018 § 154 Abs. 1 Satz 3 – bis zu 2 schwerbehinderte M...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 bis 3 verschiedene im Zusammenhang mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes in das SGB IX notwendige Übergangsregelungen. Die zum 1.1.2005 im Rahmen des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Zusammenhang mit den in § 17 neu gefassten Vorschriften über das persönliche Budget als Abs. 5...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.12 Verteilung der Ausgleichsabgabe

Rz. 31 Die bei den Integrationsämtern eingehenden Ausgleichsabgabebeträge verbleiben zu 55 % bei den Integrationsämtern, ein Anteil in Höhe von 45 % der Einnahmen ist von den einzelnen Integrationsämtern an den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildeten "Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben" weiterz...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.2 Rentenantragsteller (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 regelt die Beitragsfreiheit vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente – auch einer solchen nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (ALG) – für bestimmte Familienangehörige, die aufgrund des Todes des Mitglieds eine laufende Rentenleistung beantragen. Sie sollen für die Dauer des Antragsverfahrens nicht mit Beiträgen be...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.3 Höhe der Ausgleichsabgabe

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 regelt die Höhe der Ausgleichsabgabe, Satz 2 enthält eine Sonderregelung für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen. Rz. 10 Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) gilt mit Wirkung seit 1.1.2001 nicht mehr eine einheitliche Ausgleichsabgabe unabhängig von dem G...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.4 Stationäre Pflegeeinrichtungen

Rz. 4 Abs. 2 definiert die von dem Gesetz ferner erfassten stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime). Während die ambulante Pflege grundsätzlich innerhalb der Wohnung des Pflegebedürftigen erfolgt, ist es Wesensmerkmal der stationären Pflege, dass sich der Pflegebedürftige zu ihrer Inanspruchnahme in eine Einrichtung außerhalb der Wohnung begibt. Die von der Pflegeeinric...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.4 Amt des Mitglieds der Vertreterversammlung

Rz. 24 Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV sind nach Ziff. 7.1 der Satzung in ihrer Amtsführung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden, sie haben ihre Entscheidungen nach ihrer eigenen, von pflichtgemäßen Überlegungen getragenen Überzeugung zu treffen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind nur gebunden, soweit die Satzung oder das Gesetz dies vorsieht...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.5 Dynamisierung

Rz. 18 Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) ist in dem damaligen Schwerbehindertengesetz auch eine Dynamisierung der Ausgleichsabgabe entsprechend der Lohnentwicklung eingeführt worden. Diese ist in das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX, mit dem das Schwerbehindertengesetz aufgehoben wurde, in § 77 Abs. 3 (se...mehr

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Jansen, SGB VI § 28 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 28 trat am 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 in Kraft und löste die bis dahin geltenden § 1237b RVO, § 14b AVG und § 36b RKG ab. Die einzelnen ergänzenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung waren hier katalogmäßig aufgeführt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 – also gleichzeitig mit der Einführung des SGB IX – durch Art. ...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.1.2 Zuständige Leistungsträger

Rz. 6 Zuständig für die Erbringung der Leistung des Budgets für Ausbildung sind die in § 63 Abs. 1 aufgeführten Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 2). Das sind die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge; jeweils nach den für diese Träger geltenden Leistungsvorschriften. In der Re...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.5 Verpflichtung des Leistungsträgers (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 regelt, dass die Bundesagentur für Arbeit anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz unterstützen soll. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich nicht für den Träger der Rentenversicherung, wenn er zuständiger Leistungsträger ist. § 16 Satz 3 SGB VI i. d. F. des Art. 4 des Gesetzes zur Entlastung unterhalts...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebi...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels des SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und gehört dort zum 2. Titel, der mit "Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen" überschrieben ist und die §§ 77 bis 81a umfasst. § 79 legt die innere Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung un...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.5 Kosten der Tätigkeit der Werkstatträte

Rz. 14 Kosten, die durch die Tätigkeit der Werkstatträte entstehen, tragen die Werkstätten für behinderte Menschen. Dies ist seit dem Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) im Jahre 2001 in § 39 Abs. 1 WMVO geregelt. Es handelt sich hier um Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Werkstätten und der an die gerichteten fachlichen Anf...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.3 Verantwortung des Vorstandes

Rz. 44 Zur Beschreibung der Aufgaben des Vorstandes wird nachfolgend beispielhaft auf die Satzung der KBV (Stand: 2.3.2018) verwiesen. Allgemein gesagt ist der Vorstand nach Ziff. 21.1. zunächst für die Erledigung aller Aufgaben der KBV zuständig und verantwortlich, soweit sie nicht der Vertreterversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand leitet die KBV und führt deren Geschä...mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seine Ursprünge findet der Kenntnisgrundsatz bereits in der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (RFV) v. 13.2.1924, wonach die Fürsorge rechtzeitig einzusetzen hatte. § 18 übernahm inhaltsgleich, wenn auch mit wenigen redaktionellen Änderungen bzw. Klarstellungen, die Vorschrift des § 5 BSHG. Neu war gegenüber § 5 BSHG die Erwähnung der gemäß § 41 Abs. 1 ausdrück...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29.mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt das Recht der in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen auf Mitwirkung und mit dem Inkrafttreten des Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes ab dem 30.12.2016 auf Mitbestimmung in den besonders wichtigen Fragen der Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen. Mit diesem Gesetz ist zum 30.12.2016 außerdem erstmals das Amt einer ...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.5 Abschluss eines Gesamtversorgungsvertrags

Rz. 13a Mit der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz mit Wirkung zum 1.7.2008 in Abs. 2 Satz 1 HS 2 aufgenommenen Ergänzung hat der Gesetzgeber eigenständig wirtschaftenden Pflegeeinrichtungen, die sich in einem örtlichen und organisatorischen Verbund befinden, die Möglichkeit zum Abschluss eines einheitlichen Versorgungsvertrags (Gesamtversorgungsvertrag) eingeräumt. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und zum gleichen Tag erstmalig durch Art. 6 Nr. 1 des Agrarsozialreformgesetzes 1995 (ASRG 1995) v. 29.07.1994 (BGBl. S. 1890) in Abs. 2 Satz 1 geändert worden. Zum 1.1.1997 wurde Abs. 4 durch Art. 7 Nr. 3 des Unfallversicherungs-Einord...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Be...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie ist seit dem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 des genannten Gesetzes) in Kraft und hat seit dem keine Änderungen erfahren.mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) sind mit Wirkung zum 30.12.2016 die Überschrift ergänzt und ein Abs. 5 angefügt worden. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.11 Übergangsregelung zur Höhe des Grundbetrages des Arbeitsentgeltes in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern (§ 221 Abs. 2 Satz 1) für die Zeit vom 1.8.2019 bis 31.12.2022 (Abs. 9)

Rz. 16 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) wurde zum 1.8.2019 das Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen der beruflichen Bildung bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) von bis dahin 67,00 EUR monatlich im ersten Jahr d...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 11 Sozialversicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Dagegen besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Danach sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr v...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.3 Begriff des Arbeitsplatzes

Rz. 9 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nicht nur bei unbefristeten, sondern auch bei befristeten Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen i. S. v. § 156 Abs. 1, bei Teilzeitarbeitsverhältnissen abweichend von § 156 Abs. 3 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden gilt. Diese Regelung ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämp...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.2 Bußgeld

Rz. 13 Die in Abs. 1 aufgeführten Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde (s. Abs. 3) ist zur Verhängung eines Bußgeldes nicht verpflichtet, die Regelung ist als "Kann-Vorschrift" formuliert. Die Verwaltungsbehörde muss also die Frage, ob ein Bußgeld verhängt wird, nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen. Für die Prüfung is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.5 Anrechnung auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers

Rz. 10 Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des Budgets für Arbeit in einem Betrieb oder einer öffentlichen Verwaltung beschäftigt werden, besetzen dort einen Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1, sofern sie dort in einem Umfang von wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Folglich erhöht sich damit für den Arbeitgeber die Zahl der mit schwerbehinderten Mensche...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.2 Jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote

Rz. 8 Die Ausgleichsabgabe wird (seit dem 1.1.2001) nicht auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen Beschäftigungssituation, sondern auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt; hierzu wird aus den monatlichen Beschäftigungsdaten der Mittelwert der Beschäftigungsquote eines Kalenderjahres gebildet. Hierdurch wird erreicht, dass durch "Üb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrieb muss deshalb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Von einem Betrieb werden dabei aber nur Maßna...mehr