Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.5 Rückkehr in die GKV

Endet die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft, so treten die üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in Kraft, sodass ggf. wieder zu einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt. Der Grund für das Ende des Schutzes der Solidargemeinschaft ist unerheblich. Das gilt auch, wenn die Solidargemeinschaft nicht mehr als anderweitiger Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.3 Keine Rückwirkung

Die Anerkennung der Solidargemeinschaft durch das Bundesgesundheitsministerium erfolgt zukunftsbezogen und kann ihre Wirkung erst ab der Bestätigung des Ministeriums entfalten. So soll verhindert werden, dass bestehende Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung rückabgewickelt werden müssen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.1 Leistungen

Die Leistungen der Solidargemeinschaft müssen der Art, dem Umfang und der Höhe nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Hiervon kann auch durch die Satzung nicht zuungunsten der Mitglieder abgewichen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 2 Beitragspflicht in der freiwilligen Krankenversicherung

Ist der Empfänger eines Honorars freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, gelten die Honorare als beitragspflichtiges Einkommen und werden bei der Beitragsbemessung entsprechend berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätszirkel im BGM / 4 Qualitätszirkel im BGM versus Gesundheitszirkel

Der Qualitätszirkel darf nicht mit dem Gesundheitszirkel innerhalb eines BGM verwechselt werden. Die Teilnehmer des Gesundheitszirkels haben den Auftrag, als "Betroffene" innerhalb eines Unternehmens Maßnahmen bzw. Ansätze zur Organisationsentwicklung zu erarbeiten, die Gesundheitsrisiken mindern und/oder Gesundheitsressourcen stärken. Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 6 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) redaktionell an das SGB XII angepasst. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde § 114 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.3 Prüffrequenz, Inhalte und Umfang der Regelprüfung

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Landesverbände der Pflegekassen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung turnusmäßig eine Prüfung zu veranlassen, die durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige für die Zeit nach Inkrafttreten der Neufassung des § 114 ab 1.7.2008 bis 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.5 Anlass- und Wiederholungsprüfungen

Rz. 12 Anlassprüfungen sind Einzelfallprüfungen, deren Durchführung bei hinreichenden Anhaltspunkten für Qualitätsdefizite in Pflegeeinrichtungen erfolgt. Dem Prüfgegenstand und Prüfumfang nach handelt es sich bei dieser Prüfung – über den konkreten Anlass der Prüfung hinausgehend – um eine Vollprüfung mit dem Schwerpunkt Ergebnisqualität (Abs. 4 Satz 1). Vor der Erteilung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerrechtliche Betrachtun... / 2.2 Variante B: Ausnutzung des "600-EUR-Paragrafen"

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, können diese bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei angeboten werden (siehe § 3 Nr. 34 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 2 Es gibt eine Fülle unterschiedlicher Sozialleistungen in Deutschland, die in den verschiedensten Gesetzen verankert sind. Der Gesetzgeber hatte das Bestreben, die Leistungsansprüche möglichst im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen, wobei bislang folgende Untergliederungen gelten:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Verletztengeld ist eine unterhaltssichernde Geldleistung der Unfallversicherung zum Lebensunterhalt. Es hat eine Lohnersatzfunktion und ist mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Leistung wird an Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung durch den Unfallversicherungsträger wegen eines Arbeitsunfalls od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / Zusammenfassung

Begriff Sehhilfen sind Brillen und Kontaktlinsen sowie vergrößernde Sehhilfen (z. B. Lupen) zur Verbesserung der Sehfähigkeit. Auch therapeutische Sehhilfen fallen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesehilfen (z. B. Bettlesegerät, Blattwendegerät) sind keine Sehhilfen, die zulasten der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können als Hilfsmittel abge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 5 Strafgefangene

Der Anspruch auf Leistungen für Strafgefangene ruht auch, solange Versicherte sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, nach § 126 a StPO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einstweilen untergebracht sind (z. B. in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 4 Katalog der vermittelbaren Zusatzversicherungen

Gegenstand der Vermittlung können alle Leistungen sein, die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen. Dazu gehören insbesondere Ergänzungstarife zur Kostenerstattung (bei ambulanter "Privatbehandlung" statt der üblichen Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte), die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, der Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus sowie ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Hinreichender Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermessen der Krankenkasse ist damit nicht verbunden. Damit ist die Auslegung auch gerichtlich nachprüfbar. Ein hinreichender Grund kann sich insbesondere im Rahmen der Amtsermittlung[2] ergeben, wenn für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.1 Therapeutische Sehhilfen

Therapeutische Sehhilfen dienen der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Diese fallen generell in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nur, wenn konkrete Indikationen je nach Erkrankungsbild vorliegen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / Zusammenfassung

Begriff Versicherte gesetzlicher Krankenkassen erhalten ihre Leistungen grundsätzlich als Sach-, Dienst- oder Geldleistung. Eine Kostenerstattung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Ergänzend dazu erkennt die Rechtsprechung Ausnahmen bei einem Systemversagen oder in einem Seltenheitsfall an. Versicherte haben auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.6 Höhe/Bemessung des ärztlichen/zahnärztlichen Honorars

Die Höhe des ärztlichen Privathonorars bemisst sich nach dem Einfachen bis 3 1/2-fachen des Gebührensatzes.[1] Innerhalb dieses Gebührenrahmens kann der Arzt unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands sowie der Umstände bei der Ausführung sein Honorar nach seinem Ermessen bestimmen. In der Regel darf ein Honorar nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-Fachen d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Psychotherapie / Zusammenfassung

Begriff Die psychotherapeutische Behandlung ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Krankenbehandlung) durch zugelassene Psychotherapeuten oder Vertragsärzte erbracht und erfolgt grds. ohne Einsatz medikamentöser Mittel. Nach der Zulassung zur psychotherapeutischen Behandlung können die Therapeuten direkt von den Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten ist jedoch zulässig mit Zustimmung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / Zusammenfassung

Begriff Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, in der Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, nach der sie den Abschluss privater Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermitteln kann. Hierdurch soll dem Wunsch der Versicherten Rechnung getragen werden, bestimmte Versicherungen, die ihren Krankenversicherungsschutz e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zusatzversicherung (Vermitt... / 5 Aufklärung und Beratung der Versicherten durch die Krankenkassen

Um Missverständnisse über den Charakter des nach der Vermittlung durch die Krankenkasse zwischen dem Versicherten und dem privaten Versicherungsunternehmen zustande gekommenen Versicherungsvertrags zu vermeiden, haben die Krankenkassen eine sich aus den §§ 13 und 14 SGB I ergebende, umfassende Beratungspflicht. Dies betrifft insbesondere das Aufzeigen von Besonderheiten des p...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sehhilfen / 2.3 Weitere Sehhilfen

Zur Versorgung von schweren Sehbeeinträchtigungen können in Anlehnung an die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme weitere Sehhilfen in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen (Produktarten des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V). Dies gilt auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.4 Rechte der Arbeitnehmerin

Es gibt weitergehende Schutzrechte der Arbeitnehmerin: Ersatzarbeitsplatz Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Pflicht des Arbeitgebers resultieren, der Arbeitnehmerin einen ihrem Zustand entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Das kann in der Praxis problematisch sein, wenn der Arbeitsplatz aufgrund seiner tatsächlichen Gegebenheiten eine derartige Möglichkeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auf Antrag des Stpfl (> Rz 10 ff) werden Unterhaltsleistungen (> Rz 18 ff) an den unbeschränkt steuerpflichtigen (> Rz 30 ff) dauernd getrennt lebenden (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder geschiedenen Ehegatten sowie in Fällen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe (> Familienstand Rz 3/5) im Rahmen eines sog begrenzten Realsplittings...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines, Lohnfortzahlung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 ArbN haben während ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen grundsätzlich Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Für den LSt-Abzug von steuerpflichtigen Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gelten die allgemeinen lohnsteuerlichen Vorschriften. Rz. 2 Stan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Leistungen aus der Sozialversicherung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit 2005 werden Renten, die von den Trägern der allgemeinen GRV oder der Knappschaftsversicherung ausgezahlt werden, aufgrund des AltEinkG als sog Basisversorgung mit dem Besteuerungsanteil aus der Tabelle in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG versteuert (zu den Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz 20 ff). Danach unterliegen bei Stpfl, die bis ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 110 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfüg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Krankengeld und sonstige Leistungen

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren. Der Anspruch ruht jedoch ua für den Zeitraum, in dem ein Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts besteht. ArbN erhalten somit regelmäßig während der ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren ArbG und anschließend 72 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr