Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 7 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei der Hinz...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. FinMin. Bremen, Erlass v. 10.12.1975 – S 1345 - 100, StEK AStG § 10 Nr. 6 = BB 1975, 1563(Verzeichnis der bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages gem. § 10 Abs. 3 AStG zu berücksichtigenden steuerlichen Vergünstigungen und Vorschriften)

Nach § 10 Abs. 3 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Dabei bleiben steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebstätte anknüpfen, unberücksichtigt. Bei der ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Nds., Erlass v. 7.3.1980 – S 1354 - 11 - 332,StEK AStG § 10 Nr. 9 = FR 1980, 243(Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG; Verlustabzug bei wechselnden Beteiligungsverhältnissen)

Zu der Frage, in welcher Weise ein im Vorjahr ermittelter negativer Hinzurechnungsbetrag aus passivem Erwerb mit einem positiven Hinzurechnungsbetrag im Folgejahr zu verrechnen ist, wenn die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an der Zwischengesellschaft sich im Laufe der beiden Jahre verändert haben, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 10 Abs. 3 Sa...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.1 Gewinnermittlungsarten

10.3.1.1 Der Hinzurechnung unterliegende Gewinne können nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AStG ermittelt werden durch 1. einen Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG oder 2. eine Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Das Wahlrecht ist bis zur Abgabe der Erklärung für die einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 18 AStG auszuüben. Üben die Inlandsbeteiligten das W...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.7 Konzernfinanzierung

Bei entsprechendem Nachweis sind Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 10 Abs. 7 AStG nur mit 60 v.H. anzusetzen, wenn sie aus der innerkonzernlichen Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und konzernzugehöriger Gesellschaften stammen, ohne Rücksicht darauf, woher die Mittel kommen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland befindlichen Betriebsstätten oder Ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 7 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags zu be...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Betriebsausgabenabzug (Absatz 4)

Rz. 421 [Autor/Stand] Vergleich mit anderen Vorschriften. § 10 Abs. 4 folgt seinem Wortlaut und seiner Zielsetzung nach weitgehend dem § 50 Abs. 1 Satz 1 EStG, weshalb zur Auslegung der Vorschrift in vollem Umfang auf die Kommentierung zu § 50 EStG Bezug genommen werden kann. In § 10 Abs. 4 ist nur von einem „wirtschaftlichen Zusammenhang” die Rede, weshalb eine Unmittelbark...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.1 Grundsätzliches

Rz. 198 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auch wenn der Handelsgewerbetreibende, an der die stille Beteiligung besteht, eine GmbH ist.[1] Mit der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses wird das Handelsgewerbe der GmbH von einer Personengesellschaft geführt. Im Fall der Gründung einer GmbH & atypisch Still bleibt die GmbH beste...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 207 Die atypisch stillen Gesellschafter können der Mitunternehmerschaft auch Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens überlassen, wenn sie der GmbH Wirtschaftsgüter, die in ihrem Eigentum verbleiben, aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zur Nutzung überlassen.[1] Rz. 208 Werden die bisher überlassenen Wirtschaftsgüter aus einem anderen Betrieb des Steuerpflichtige...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe von der...mehr

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Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem Betriebsvermögen überführtes Grundstück

Leitsatz Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG ist als fiktive Anschaffungskosten der Teilwert gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG im Zeitpunkt der durch Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ausgelösten Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG zu Grunde zu legen und nicht der Buchwert. Sachverhalt Streitig war die Höhe eines Gewinns nach § 23 Abs...mehr

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Kein AfA - Anspruch bei Sofortabzug der Anschffungskosten im Anschafungsjahr

Leitsatz Werden Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in einem Veranlagungszeitraum in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt, obwohl sie nur im Wege der AfA hätten geltend gemacht werden dürfen, scheidet ein Werbungskostenabzug von Abschreibungsbeträgen in den Folgejahren aus. Sachverhalt Im Streitfall erzielte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von anerkannten steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art

Kommentar In einem aktualisierten Anwendungsschreiben hat sich das BMF ausführlich mit Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (als Schuldner der Kapitalerträge) befasst. Betriebe gewerblicher Art und Kapitalertragsteuer Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 28.1.2019 ausführlich zur Auslegung der Einkommenstatbestände ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Voraussetzungen für die 183-Tage-Regelung sind auch, dass die Vergütungen nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem Tätigkeitsstaat hat. Maßgebend für den Begriff "Betriebsstätte" ist die Definition im jeweiligen Abkommen (vgl. Art. 5 OECD-MA). Als Betriebsstätte gelten insbesondere: Ort der Leitung Zweigniederlassung Ges...mehr

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Klagebefugnis gegen Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Der Feststellungsbescheid nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG trifft nur gesonderte Feststellungen, auch wenn er mit einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO verbunden ist. 2. § 48 FGO ist auf Feststellungsbescheide nach § 34a Abs. 10 Satz 1 EStG nicht anwendbar. Demnach ist nur der betroffene Gesellschafter,...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 211 Die Revision hatte Erfolg. Mit der Begründung des Berufungsgerichts konnte ein Anspruch auf Ersatz des weiter geltend gemachten Verdienstausfalls sowie auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes nicht verneint werden, §§ 842, 249 Abs. 1, § 252 Satz 2, § 253 Abs. 2 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO. Die Revision rügte zu Recht, dass das Berufungsgericht keinen über einen Betrag von 5.8...mehr

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Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

Leitsatz Die Rechtsprechung, nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation zu einem Veräußerungsgewinn führen, gilt auch für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG. Normenkette § 8b Abs. 2, Abs. 3, § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, wurde im Jahr 1998 gegründet. Sie hielt eine Beteiligung an de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

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Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt ­persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

Leitsatz 1. Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen. 2. Es handelt sich bei solchen Entschädigungszahlungen nicht um Einnahmen gemäß § 11...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagesteuer: Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags

Leitsatz 1. Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und ­auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit ­deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. 2. Der Gewinn aus der Hinz...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Schnittstellen und Zusammenhänge

Tz. 1 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Das externe und das interne Rechnungswesen bilden aufgrund unterschiedlicher Adressaten und Zwecke zwei mehr oder weniger eigenständige Sparten. Während das externe Rechnungswesen durch Gesetze oder Rechnungslegungsstandards normiert ist, kann das interne Rechnungswesen von den Unternehmen flexibel an ihr Geschäftsmodell und die Informationsbed...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Leitsatz 1. Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. 2. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle ­der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überentnahmen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Leitsatz Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegen Überentnahmen bereits dann vor, wenn die Entnahmen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2013 als Architekt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seinen Gewinn ermittelte er durch Einnahmen-Überschuss-Rechn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderungen an die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 178a AO regelt die Kostenpflicht für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines aufgrund eines DBA möglichen bilateralen oder multilateralen Verständigungsverfahrens zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen oder zur zukünftigen einvernehmliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / g) Bilanzänderung und Bilanzberichtigung

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anfangsbilanz eines Wirtschaftsjahres ist nach dem Grundsatz des Bilanzzusammenhangs das Vorjahresendvermögen zugrunde zulegen. Ändert sich die Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, so hat dies Auswirkungen auf das Anfangsvermögen des folgenden Wirtschaftsjahres. Der für die Gewinnermittlung und somit für die Besteuerung maß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Erklärungspflicht (§ 181 Abs. 2 und 2a AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die gesonderte Feststellung der Steuerfestsetzung gleichgestellt ist, gelten auch hinsichtlich der Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung die Vorschriften der §§ 149 AO sinngemäß. Ergänzend zu § 149 Abs. 1 AO, der bestimmt, dass sich aus den Steuergesetzen ergibt, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, legt § 181 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Atypische stille Unterbeteiligung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Frage, ob eine atypisch stille Unterbeteiligung (Innengesellschaft) an dem Anteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Hauptgesellschaft) besteht und wie hoch der Anteil des Unterbeteiligten ist, ist grundsätzlich in einem besonderen Feststellungsverfahren für die Unterbeteiligung zu entscheiden (BFH v. 05.11.1973, G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einzelheiten

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Einziehung ist das Vorliegen einer der in § 375 Abs. 2 AO bezeichneten Steuerstraftaten, deren objektiver und subjektiver Tatbestand verwirklicht – und festgestellt – sein muss. Es müssen aber auch die sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit gegeben sein, insbes. darf die Tat nicht verjährt sein (s. die Erläuterunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erklärungspflicht (§ 3 VO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Erklärungspflichtige kommen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO alle Personen, die im Feststellungszeitraum die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betrieben, genutzt und gehalten haben, d. h. die Feststellungsbeteiligten, denen die Besteuerungsgrundlagen zuzurechnen sind, in den Fäl...mehr