Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitz des Bundeseisenbahnvermögens (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 200 [Autor/Stand] Grundbesitz, der durch das sog. Bundeseisenbahnvermögen (BEV) für Verwaltungszwecke benutzt wird, ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GrStG in vollem Umfang von der Grundsteuer befreit. Das BEV ist aus der Privatisierung der ehemaligen deutschen Bundesbahn und Deutschen Reichsbahn anlässlich der Bahnreform im Jahr 1994 hervorgegangen.[2] Dabei handelt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Gemäß § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus LuF...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl die Zusammenstellung bei > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) dürfen von ihren Mitgliedern nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern erheben (Art 140 GG iVm Art 137 Abs 3, 6 WRV). Nicht alle machen davon Geb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 6 Wie teuer wird die neue Grundsteuer für Eigentümer und Mieter?

Gezahlt wird die Grundsteuer von den Immobilieneigentümern, die sie derzeit noch auf die Mieter übertragen können. Profiteure der alten wie der neuen Grundsteuer sind die Kommunen: Die kassierten zuletzt bundesweit insgesamt ca. 14 Mrd. Euro pro Jahr. Bis Ende 2024 ist die geltende Grundsteuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Wäre die Reform vom Bund nicht bis Ende 2019 be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 2 Öffnungsklausel auch in Sachsen: Gesetzentwurf für Grundsteuer geht in die Anhörung

Sachsen hat am 14. Juli einen eigenen Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform zur Anhörung im Landtag freigegeben. Beschlossen werden soll das Gesetz laut Landesregierung im kommenden Jahr. Die individuelle Regelung würde Wohnimmobilien nicht höher belasten, versprach Finanzminister Hartmut Vorjohann. Hessen hat vor einiger Zeit schon angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf: Baden-Württemberg marschiert voraus

Zusammenfassung Überblick Die Reform der Grundsteuer drängt. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell – dann gibt es nichts weiter zu tun – oder eigene Methode. Dann muss möglichst bald geregelt werden. Baden-Württemberg prescht vor und präsentiert als erstes Land einen exklusiven Gesetzentwurf. 1 Baden-Württemberg geht voraus Baden-Württemberg will ein eigenes Grundsteuergesetz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / Zusammenfassung

Überblick Die Reform der Grundsteuer drängt. Die Länder haben die Wahl: Bundesmodell – dann gibt es nichts weiter zu tun – oder eigene Methode. Dann muss möglichst bald geregelt werden. Baden-Württemberg prescht vor und präsentiert als erstes Land einen exklusiven Gesetzentwurf.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 1 Baden-Württemberg geht voraus

Baden-Württemberg will ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Die grün-schwarze Landesregierung hat am 28. Juli den Weg dafür geebnet und den Gesetzentwurf für ein "modifiziertes Bodenwertmodell" verabschiedet. Damit leistet das Kabinett Pionierarbeit: Eigentlich hatte Bayern als erstes Bundesland von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen. Grundlage für die Neuberechnun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 4 Das Bundesmodell: Berlin ist ein Mitstreiter

Berlin will das Bundesmodell umsetzen, wie Finanzsenator Matthias Kollatz im Mai deutlich machte. Nach diesem Verfahren müssen ab dem Jahr 2022 alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, danach alle 7 Jahre wieder. Allein in der Hauptstadt sind das etwa 800.000 Grundstücke. Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass die Reform für Mieter in normalen Woh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 5 Das Flächenmodell: Problem Länderfinanzausgleich

Welche Methode am Ende die beste ist, bleibt umstritten. Der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof hält das Bundesgesetz für verfassungswidrig, wie er in einem Gutachten für den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) schreibt. Er wirbt für das Flächenmodell, das um einen pauschalen Lagewert ergänzt wird – also eigentlich das, was Niedersachsen und Hessen planen. Bayerns Fin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer-Reform-Wettlauf... / 3 Von Bayern angekündigter Gesetzentwurf wird "dringend erwartet"

Die Ausgestaltung eigener Modelle ist kompliziert, weil sie ein eigenes Gesetzgebungsverfahren erforderlich macht. Baden-Württemberg hatte lange debattiert, bis es zur Einigung kam. Eigentlich galt bis dato Bayern als Vorreiter: Weil es die Landesregierung in München war, die im Bundesgesetz eine Öffnungsklausel überhaupt erst durchgesetzt hat. Bayern will die Steuer nur nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.5 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. § 21 EStG erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der zeitlich begrenzten ent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anlage im Rahmen eines Bauvorhabens

Rz. 101 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 VwL sind auch Leistungen, die der ArbG an den ArbN auszahlt, mit der – dem ArbG nachzuweisenden (§ 3 Abs 3 VermBG; > Rz 117) – Zweckbestimmung, sie aufzuwendenmehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer: Länder kommen nur langsam in die Gänge

Überblick Die Grundsteuer muss neu berechnet werden. So will es das Bundesverfassungsgericht. Die Finanzminister der Länder haben die Wahl: Bundesmodell – dann gibt es nichts weiter zu tun – oder eigene Methode. Dann tickt die Uhr, weil Gesetze angepackt werden müssen. Erste Entscheidungen rücken näher. Niedersachsen zum Beispiel will nicht auf das Bundesmodell zurückgreifen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Strom- und Gaskosten – Eige... / 2 Das Problem

Kommt der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, bleibt der Vermieter häufig nicht nur auf den Mieten, sondern auch auf den Betriebskosten sitzen, die der Mieter eigentlich zusätzlich zur Miete zahlen sollte. So hat der Vermieter bzw. Eigentümer z. B. die Kosten für Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister, Kaminkehrer etc. weiter zu zahlen, unabhängig davon, ob sie ihm von sein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundsteuer: Hessen bezieht sich künftig auf Fläche und Lage

Überblick Die Grundsteuer muss bis 2025 neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden. Einige Bundesländer müssen sich noch für eine Berechnungsmethode entscheiden: wertbasiertes Bundesmodell oder eigene Methode? Hessen setzt jetzt auf das Flächenmodell und berücksichtigt die Lage noch dazu. Die Bundesländer haben bis zum 31.12.2024 Zeit, die neue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage "sämtlicher Betriebs... / 3 Die Entscheidung

Der BGH hebt das Urteil des OLG auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück. Die Umlage der Grundsteuer kann hier wirksam vereinbart sein. Der in der Klausel verwendete Begriff "Betriebskosten" ist hinreichend bestimmt. Dieser Begriff ist seit vielen Jahrzehnten durch Rechtsverordnung und später durch Gesetz definiert. Bereits in der 1957 in Kraft getretenen Zweiten Berec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlage "sämtlicher Betriebs... / 2 Das Problem

Der Vermieter eines Supermarkts verlangt von der Mieterin die Nachzahlung von Betriebskosten. Der Mietvertrag sieht zu den Betriebskosten vor: "Sämtliche Betriebskosten werden von dem Mieter getragen. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Be- und Entwässerung sowie der Heizungs- einschließlich Zählermiete und Wartungskosten. (…)" Diese Klausel hatten die Vertragsparteien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 10.12.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / E. Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) vom 26.11.2019

I. Vorgeschichte Rz. 399 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 232 bis 242 BewG

Schrifttum: Eisele, Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer, NWB 2019, 2127; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Feldner/Stoklassa, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im Rahmen der Grundsteuerreform, DStR 2019, 2505; Scheffler/Hey, Aktuelle Frag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] Im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedarfsfall

Rz. 189 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte waren nach § 138 Abs. 5 BewG i.d.F. des JStG 1997[2] für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ab dem 1.1.1996 und für Zwecke der Grunderwerbsteuer ab dem 1.1.1997 gesondert festzustellen, wenn sie für diese Steuern erforderlich sind. Mit dieser Regelung wurde die so genannte Bedarfsbewertung eingeführt. Für Besteuerungszeitpunkte nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpft derzeit an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfeststellungen. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[3] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendbarkeit

Rz. 9.1 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 264 Bekanntmachung

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 204 BewG in § 264 BewG übernommen. § 264 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. Die inhaltlichen Regelungen des § 26...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] Der durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügte VII. Abschnitt des Bewertungsgesetzes (§§ 218 bis 266 BewG) ist zwar schon am Tag der Verkündung, d.h. am 3.12.2019, in Kraft getreten[3]. Er ist aber erst ab dem für das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht maßgeblichen ersten Hauptfeststellungszeitpunkt auf den 1.1.2022 (vgl. § 266 Abs. 1 BewG i.d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ansatz des gemeinen Werts

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber strebt den Ansatz des gemeinen Werts als Zielgröße bei allen Vermögensgegenständen an. Mit diesem Grundsatz reagiert der Gesetzgeber auf den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006.[2] Etwaige Begünstigungen dürfen erst auf einer zweiten Stufe realisiert werden, wobei derartige Begünstigungen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind. Rz. 96 [...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / III. Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 u.a.

Rz. 417 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, schloss sich das BVerfG der verfassungsrechtlichen Beurteilung des BFH (oben, Rz. 401 ff.) sowohl im Ergebnis als auch in weiten Teilen der Begründung an[2]. Das BVerfG wies zunächst darauf hin, dass der Gesetzgeber bei der Wahl der Steuerbemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einen weiten Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] § 218 BewG ist durch das GrStRefG v. 26.11.2019[2] neu eingefügt worden. Er steht am Anfang des neu eingefügten VII. Abschnitts (§§ 218 bis 266 BewG). Dieser neue VII. Abschnitt im II. Teil des Bewertungsgesetzes betrifft ausschließlich die Bewertung des Grundbesitzes (d.h. des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens) für die Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 205

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] wurden die bisherigen Regelungen des § 205 BewG in § 265 BewG aufgenommen. § 205 BewG ist unbesetzt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der am Beginn des durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[2] neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ("Besondere Bewertungsvorschriften") eingefügten VII. Abschnitts stehende § 218 BewG besteht lediglich aus drei Sätzen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG statuiert die beiden (für die Bewertung zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / I. Vorgeschichte

Rz. 399 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Deshalb ergriff der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Ziel, einheitliche Steuerwerte für alle Wirtschaftsgüter, insb. beim Grundbesitz, zu schaffen, wurde durch das im Rahmen der Steuerreform 1934 neu gefasste Bewertungsgesetz vom 16.10.1934 [2] erreicht. Bei dieser Neufassung wurde auch den Belangen der Realsteuern, insb. der Grundsteuer, Rechnung getragen. Durch das Bewertungsgesetz 1934 wurden nicht n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 204

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] wurden die bisherigen Regelungen des § 204 BewG in § 264 BewG aufgenommen. § 204 BewG ist unbesetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / F. Abweichende Landesregelungen

Rz. 39 [Autor/Stand] Über eine Ergänzung des § 72 Abs. 3 GG um eine Ziffer 7 und einen zusätzlichen vorangestellten Satz in Art. 105 Abs. 2 GG[2] wird die Grundsteuer in den Bereich der Steuern eingegliedert, bei denen eine konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern besteht. Damit erhalten die Länder die Möglichkeit, abweichend von den Regelungen des neuen Bewertu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 218 BewG und der durch ihn eingeleitete gesamte, neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes eingefügte VII. Abschnitt beschränken sich auf die Bewertung des inländischen Grundbesitzes und der inländischen Teile des sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und eine wirtschaftliche Einheit bildenden Grundbesitzes (vgl. § 231 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 23 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehört der Wohnte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / a) Aufbau und Gliederung des Bewertungsgesetzes 1965

Rz. 64 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz 1965 lehnte sich in Aufbau und Gliederung an das Bewertungsgesetz 1934 an. Es war in drei Teile untergliedert. Der Erste Teil enthielt die "Allgemeinen Bewertungsvorschriften" (§§ 1 bis 16 BewG). Dieser galt grundsätzlich "für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesgesetz geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 22.10.2014

Rz. 410 [Autor/Stand] Nachdem auch die erwähnten "Appellentscheidungen" des BFH (vgl. oben, Rz. 401 ff.) den Gesetzgeber nicht zu einem Tätigwerden zu bewegen vermochten, rief der II. Senat des BFH in drei Vorlagebeschlüssen[2] das BVerfG an. In seinem Leitbeschluss v. 22.10.2014 – II R 16/13 [3] hielt er die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / C. Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Entscheidung des BVerfG betrifft zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Gleichwohl ist aus dem Urteil zu schließen, dass die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu übertragen sind. Zudem hat das BVerfG in der Weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis des § 218 BewG zu § 18 BewG

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als § 18 BewG, der zwischen drei Vermögensarten, nämlich 1. dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, 2. dem Grundvermögen und 3. dem Betriebsvermögen unterscheidet, differenziert § 218 BewG lediglich zwischen zwei, namentlich den ersten beiden der in § 18 BewG erwähnten Vermögensarten. Rz. 24 [Autor/Stand] Der Grund für diese Reduzierung der Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vermögensarten (Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG enthält eine abschließende (enumerative) Aufzählung der beiden (für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kommenden Vermögensarten, namentlich das "land- und forstwirtschaftliche Vermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 232 BewG) und das "Grundvermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ursprünglicher Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Vor der Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)[2] enthielt § 157 BewG die Vorschriften zur Bekanntmachung, mit denen das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt wurde, den Wortlaut des Bewertungsgesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert mit ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensbeschreibung

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Einheitswerte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (Grund und Boden) und für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Dabei wird der Bodenwert (belastetes Grundstück) dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis des § 218 Satz 2 und 3 zu § 99 BewG

Rz. 26 [Autor/Stand] Ebenso wie § 99 BewG handeln auch § 218 Sätze 2 und 3 BewG von "Betriebsgrundstücken". Dabei verzichten die letztgenannten Regelungen auf eine eigenständige Definition des Begriffs "Betriebsgrundstück" und verweisen insoweit auf die auch im Rahmen des § 218 BewG maßgebliche Umschreibung in § 99 Abs. 1 BewG (näher zum Begriff des Betriebsgrundstücks unten...mehr