Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsbehelfe über die Erfassung des Erbbauberechtigten

Rz. 177 [Autor/Stand] Steuerschuldner bei der Grundsteuer ist grundsätzlich derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Einheitsbewertung zugerechnet worden ist. Eine Ausnahme gilt ua. für das Erbbaurecht. Nach § 10 Abs. 2 GrStG v. 7.8.1973 ist Schuldner der Grundsteuer im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 82 BewG entspricht im Grundgedanken dem § 37 BewDV 1934. Diese Vorschrift sah eine Ermäßigung bzw. Erhöhung des nach dem Jahresrohmietverfahren ermittelten Werts wegen Vorliegens besonderer Umstände tatsächlicher Art vor. Auch nach dem Regierungsentwurf zu § 82 BewG (§ 52d BewG des Entwurfs) sollten sowohl die Gründe, die zu einer Ermäßigung, als auch d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegestand

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist darauf gerichtet, den gemeinen Wert bebauter Grundstücke in typisierender Weise zu ermitteln (s. Vor §§ 83–90 BewG Rz. 41).[2] § 83 BewG regelt den Rahmen dieses Bewertungsverfahrens. Danach soll der auf der Grundlage des Sachwertverfahrens ermittelte Grundstückswert ausdrücklich den Bodenwert (vgl. § 84 BewG mit Rz.; siehe auch V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Anwendungsbereich der VO

Rz. 40 [Autor/Stand] Die zu § 81 BewG ergangene Durchführungsverordnung über die außergewöhnliche Grundsteuerbelastung gilt für die Grundstücke, deren Einheitswerte auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens zu ermitteln sind. Die dort angeordnete Regelung gilt weiter für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 und bei den Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung der (grundsteuer-)pflichtigen Teile von im Übrigen steuerfreien bebauten Grundstücken

Rz. 151 [Autor/Stand] Allgemein stellt sich die Frage nach der Vorgehensweise bei der Bewertung im Einzelfall, wenn eine wirtschaftliche Einheit außer (grund-)steuerpflichtigen bzw. (grund-)steuerbegünstigten Räumen auch (grund-)steuerfreie Bereiche enthält. In den Fällen, in denen der steuerpflichtige bzw. der steuerbegünstigte Teil des Grundstücks sich in der Gebäudesäule ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wortlaut der Verordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Auf Grund des § 81 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: § 1 In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu lege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 250 BewG ist durch das GrStRefG[2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 6– 7 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zuteilung des vollen Gesamtwertes an den Erbbauberechtigten (Abs. 2)

Rz. 41 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Stichtag noch 50 Jahre oder mehr, entfällt der volle Gesamtwert auf die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts (§ 92 Abs. 2 BewG). Für die Zuteilung des vollen Gesamtwerts an den Erbbauberechtigten kommt es nicht auf die gesamte, vereinbarte Dauer des Erbbaurechts an, sondern auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung der Vervielfältiger in § 2 Abs. 2 der VO

Rz. 15 [Autor/Stand] Wie bereits vorstehend dargelegt, wird die Belastungszahl technisch nur noch durch Anwendung der Vervielfältiger in § 2 Abs. 2 der VO auf den Hebesatz der betreffenden Gemeinde errechnet. Rz. 16 [Autor/Stand] Die Tabelle der Vervielfältiger ist zunächst in die Gebiete der ehemaligen Landesfinanzämter gegliedert, deren Präsidenten anlässlich der Hauptfests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] § 24a BewG wurde durch Art. 3 Nr. 3 des BewÄndG 1971 [2] erstmals in das Bewertungsgesetz eingefügt und ist seitdem unveränderter Bestandteil des Gesetzes. Das Bewertungsgesetz selbst wurde am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[3] Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift korrigierte bei ihrer Einführung das Ergebnis der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, [5]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Bewertung der bebauten Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer. Es ist entweder das Ertragswertverfahren (Abs. 2) oder das Sachwertverfahren (Abs. 3) anzuwenden. Rz. 2 [Autor/Stand] Einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 3 BewG befand sich früher in einer etwas anderen Fassung in § 140 RAO. Sie ist durch die VO v. 1.12.1930[2] unverändert als § 8 BewG 1931 übernommen. Bei der Neufassung des BewG 1934 wurde die Vorschrift dem § 11 Nr. 5 des inzwischen aufgehobenen StAnpG angepasst und als § 3 in das BewG 1934 aufgenommen. In dieser Fassung ist § 3 auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Teilweise Entschädigung

Rz. 76 [Autor/Stand] Beträgt die Entschädigung für das Gebäude, die der Eigentümer des belasteten Grundstücks beim Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf nach den getroffenen Vereinbarungen der Beteiligten zu zahlen hat, nur einen Bruchteil des Gebäudewertes, ist der Teil des Gebäudewertes (auch der vorhandenen Außenanlagen), der dem Grundstückseigentümer entschädigungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aufteilung des Gesamtwertes im Fall der Mindestbewertung

Rz. 95 [Autor/Stand] Der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert darf nicht geringer sein als der Wert, mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre (§ 77 BewG). Diese Vorschrift gilt auch für Erbbaugrundstücke. Gesamtwert i.S.d. § 92 Abs. 1 BewG ist deshalb in diesen Fällen der Mindestwert. Da der Mindestwert und somit auch der Gesamtw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift legt eine wertabhängige Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer fest, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 festzustellen und ab der Hauptveranlagung 1.1.2025 anzuwenden ist.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Gesamtwert i.S.d. § 92 BewG ist nur eine Rechnungsgröße, die allerdings die Grundlage für die Feststellung der Einheitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Erbbaurechts und des belasteten Grundstücks bildet (vgl. Rz. 1 f. und Rz. 26–40). Eine Änderung der Einheitswerte dieser wirtschaftlichen Einheiten kann dadurch eintreten, dass sich der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] § 250 BewG gilt bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grundsteuer.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Als Bodenwert ist gem. § 84 BewG ausdrücklich der Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Bei der Bewertung ist die Aufteilung in Vorder- und Hinterland sowie die Lage als Eckgrundstücke zu beachten.[2] Damit ist also der gemeine Wert gem. § 9 BewG maßgebend, d.h. der Verkehrswert des Grundstücks in seinem unbebauten Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berechnung der Belastungszahl

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Belastungszahl wird im Regelfall dadurch errechnet, dass der maßgebende Vervielfältiger (vgl. Anm. 4) mit dem Hebesatz der Gemeinde am Hauptfeststellungszeitpunkt (1.1.1964) für Grundstücke (Grundsteuer B) multipliziert wird. Beispiel (aus BewRGr. Abschn. 30 Abs. 1): Die Gemeinde gehört zum Bezirk III des ehemaligen Landesfinanzamts Kassel und nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Übergroße Grundstücksflächen bei Hochhäusern

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt die Größe der nicht bebauten Fläche nur dann als werterhöhender Umstand in Betracht, wenn sich auf dem Grundstück kein Hochhaus befindet. Bei Grundstücken mit Hochhäusern ist daher kein Zuschlag wegen übergroßer Fläche zu gewähren. Grund dafür ist, dass bei derartigen Grundstücken mit einer relativ kleinen bebauten F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ausschließliche Maßgeblichkeit der Grundstücksarten

Rz. 13 [Autor/Stand] In der Praxis der Wertermittlung kommt der Abgrenzung des Ertragswertverfahrens vom Sachwertverfahren erhebliche Bedeutung zu. Das wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass ein in bester Geschäftslage errichtetes Gebäude sehr hohe Erträge generiert, obwohl sich die Herstellungskosten für das hierfür erforderliche Gebäude nicht wesentlich von den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Klare Zuordnung realisiert

Rz. 22 [Autor/Stand] Im Ergebnis hat der Gesetzgeber in der verabschiedeten Fassung der Vorschrift eine klare Zuordnung getroffen und sich für eine Abhängigkeit der Bewertungsverfahren von der jeweiligen Grundstücksart ausgesprochen. Dementsprechend sind Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum im Ertragswertverfahren zu bewerten. Dageg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 BewÄndG 1971 gilt § 24a BewG erstmals für Einheitswertfeststellungen auf den 1.1.1974. An diesem Feststellungszeitpunkt, bestand im Hinblick auf die große Zahl der zu erledigenden Fortschreibungs- und Nachfeststellungsfälle für eine vorzeitige Erteilung ein besonderes Bedürfnis. Der zeitliche Geltungsbereich ist jedoch nicht auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Grundsteuerbelastung

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Grundsteuerbelastung einer Gemeinde wird durch eine Belastungszahl ausgedrückt (§ 1 Satz 1 der VO). Die Belastungszahl wird, wie die Begründung zu der VO ausführt, am besten durch ein Produkt ermittelt, das aus den drei die Höhe der Grundsteuer beeinflussenden und gebiets- und gemeindeweise verschiedenen Faktoren gebildet wird, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gesamtwert

Rz. 26 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Einheitswerts für das Erbbaurecht und des Einheitswerts für das belastete Grundstück ist von einem Gesamtwert auszugehen. Dieser Gesamtwert ist für das belastete Grundstück, dh. für den Grund und Boden, die darauf errichteten Gebäude und die Außenanlagen so zu ermitteln, als ob die Belastung mit dem Erbbaurecht nicht bestünde (§ 92 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erbbauzins (Abs. 5)

Rz. 130 [Autor/Stand] § 92 Abs. 5 BewG bestimmt ebenso wie der frühere § 46 Abs. 4 BewDV, dass das Recht auf den Erbbauzins nicht als Bestandteil des Grundstücks und dementsprechend die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses nicht als Last bei der Bewertung des Erbbaurechts zu berücksichtigen sind. Durch diese Regelung wird erreicht, dass der Anspruch auf Zahlung des Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Geldstrafe / 3. Andere Verbindlichkeiten

Rz. 38 Andere Verpflichtungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (OLG Karlsruhe MDR 1977, 65). Es steht im Ermessen des Tatrichters, ob er Anschaffungskredite für Gebrauchsgüter wie Wohnungseinrichtung oder Pkw berücksichtigt (BayObLG DAR 1984, 238). Rz. 39 Darlehensverpflichtungen, die der Vermögensanlage dienen, werden nicht berücksichtigt; Hypothekendarlehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert (Zeilen 36 bis 64)

Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Bei diesem Verfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.2 Art. 103 Abs. 2 GG im Steuerstrafrecht

Rz. 12 Aus Art. 103 Abs. 2 GG sowie Art. 49 Abs. 1 EU-GrCh ergibt sich das sog. Gesetzlichkeitsgebot. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz) kann eine Tat einerseits nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Diese Garantie findet sich ferner in Art. 7 EMRK. Andererseits muss gem. Art. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorauszahlungen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Vereine, die partiell steuerpflichtig sind (einen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten), müssen u. U. Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer-Vorauszahlungen leisten. Die Vorauszahlungen bemessen sich bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nach der Höhe der durch die zuständige Finanzbehörde festgesetzten Steuerschu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Beendigung ei... / 1 Tatbestand

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Zahlung eines Nutzungsentgelts für eine Immobilie in Anspruch. Die Parteien bilden eine Erbengemeinschaft nach ihrer gemeinsamen Mutter. Zur Erbmasse gehört ein Hausgrundstück in der W Straße 109 in N, dessen erste Etage der Beklagte bewohnt. Die Grundsteuer in Höhe von 438 EUR sowie die Gebäudeversicherung in Höhe von 422,18 EUR zahlt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Dingliche Wirkung eines Grundsteuermessbescheids

Leitsatz Der notwendige Inhalt eines Grundsteuermessbescheids – der Grundsteuermessbetrag, der Einheitswert und die Steuermesszahl – bindet auch den Rechtsnachfolger (sog. dingliche Wirkung des Grundsteuermessbescheids). Wird eine Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags nach einer Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts durchgeführt, beschränkt sich die Neuveranlagung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018

Rz. 1.1 [Autor/Stand] Mit den Entscheidungen vom 18.4.2018[2] hat das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Einheitsbewertung mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. Ursächlich hierfür sind flächendeckend auftretende Wertverzerrungen bei der Einheitsbewertung. Die Ungleichbehandlungen sind in der normativen Struktur der Einheitsbewertung in ihrer heutigen Handhabung an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 52 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert in Kraft. Die Vorschrift ist unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 52 BewG ist bei der Feststellung von Grundbesitzwerten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 57 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und schließt an die bisherigen Regelungen in § 47 Abs. 4 Satz 1 BewG 1934 an. Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 58 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und stimmt inhaltlich mit der bisherigen Regelungen in § 47 Abs. 4 BewG 1934 überein. Die Vorschrift ist seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 65 Aufgaben

Rz. 1 [Autor/Stand] Über § 65 BewG werden die Aufgaben des Bewertungsbeirates festgeschrieben. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des § 43 BewG 1965 und wurde durch das BewG 1965[2] in das Gesetz aufgenommen. Der Grund dafür lag in der Einschätzung, dass im Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates[3] dessen Aufgabenstellung nur umriss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 66 BewG regelt neben der Geschäftsführung auch die Entscheidungs- und Ermittlungsbefugnisse des Bewertungsbeirates. Sie schafft im Wesentlichen klare Regelungen für die Arbeitsweise des Bewertungsbeirates und kann bei Bedarf durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das BewG 1965[3] in das Gesetz aufgenommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit dem BewG 1965[2] in das Gesetz aufgenommen und ist seit der Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 gültig. Sie entspricht im Wesentlichen § 35 BewG 1934 und den früheren §§ 8 bis 11 der BewDV. Mit der Aufnahme in das BewG 1965 wurden die Regelungen allerdings den veränderten Verhältnissen angepasst. Rz. 7 [Autor/Stand] Durch Art. 15 de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 62 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Eine vergleichbare Regelung fand sich früher in § 49 BewG 1934 i.V.m. § 30 BewDV 1935. Rz. 8 [Autor/St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Das vergleichende Verfahren, das grundsätzlich schon immer die Methode für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildete, erfordert zur Festlegung der Ausgangsbasis für die Bewertung und der sich darauf aufbauenden vergleichenden Wertermittlung für die Masse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die beratende Mitwirkung eines mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Entstehung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 64 BewG ist durch das BewÄndG 1965[2] in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung in § 2 des Gesetzes über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirats [3], enthält jedoch auch neue Komponenten. Das Bewertungsgesetz wurde insgesamt am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[4] Rz. 6 [Autor/Stand] In d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundstücke im Zustand der Bebauung werden bei der Einheitsbewertung 1964, soweit es um die Vermögensteuer bis Ende 1996 und die Erbschaft- und Schenkungsteuer bis Ende 1995 geht, in der Weise bewertet, dass zusätzlich zu dem Wert des Grund und Bodens die bis zum Besteuerungszeitpunkt geschaffene Bausubstanz angesetzt wird. Maßgebend ist hierfür der Grad ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 59 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 7 [Autor/Stand] § 59 BewG ist auch bei der Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Grund...mehr