Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Mehrheitsbeschlüsse, Abs 1 u 2.

Rn 1 § 745 I knüpft an § 744 I an und ermöglicht, soweit keine Regelungen über die Verwaltung getroffen sind, Mehrheitsentscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen in den Grenzen der I u III. Durch Bezug auf die ordnungsgemäße Verwaltung und Benutzung in I und die Einschränkung in III sind die Gegenstände der Verwaltungsentscheidung durch Mehrheitsbeschluss enger als Verwaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Dingliche Belastungen.

Rn 11 Nicht rechtlich nachteilig ist die Zuwendung eines dinglich belasteten Gegenstandes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die dingliche Belastung auf der Sache ruht und deren Wert mindert, der Minderjährigen aber nicht persönlich verpflichtet wird. Da es nicht auf eine wirtschaftliche Bewertung ankommt, ist das Geschäft auch dann einwilligungsfrei, wenn die Belastungen größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Haben die Miteigentümer eines Grundstücks die Verwaltung und Benutzung geregelt oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die getroffene Bestimmung gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur, wenn sie als Belastung des Anteils im Grundbuch eingetragen ist. (2) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fallgruppen: Differenzierung nach Wirtschaftsgut(sub-)gruppen

Rn. 151 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein zivilrechtlicher Nichteigentümer ist wirtschaftlicher Eigentümer, das betreffende WG ihm damit zuzurechnen, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede(n) die mit dem jeweiligen WG verbundenen wesentlichen Rechte, soweit sie wirtschaftlich von Wert und damit zurechnungsrelevant sind, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zurechnungsfallgruppen

ga) Regelfall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang nach Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten Rn. 170n Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die zivilrechtliche Übereignung eines Grundstücks wird durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch bewirkt (§ 873 BGB). Der konkrete Zeitpunkt der Umschreibung des Grundbuchs und damit des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Grundschuld, Rentenschuld.

Rn 13 § 1132 ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I). Eine einheitliche Forderung ist naturgemäß nicht Voraussetzung; eine an mehreren Grundstücken lastende Grundschuld ist dann Gesamtgrundschuld, wenn sie als solche bestellt wird. Der Mithaftvermerk ist auch hier deklaratorisch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört, oder durch dessen Erben; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eigenschaftsirrtum.

Rn 8 Auch der Irrtum über die Eigenschaft einer Erbschaft oder eines Erbteils kann die Anfechtung der Annahme/Ausschlagung rechtfertigen, wobei nur objektiv erhebliche und ursächliche Fehlvorstellungen über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 II) des Nachlasses, der hier als ›Sache‹ iSd § 119 II angesehen wird, die Anfechtung begründen. Daran fehlt es, wenn die irrtümli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitliche Grenze (Abs 3).

Rn 31 Schenkungen bleiben nach der Ausschlussfrist grds vollständig unberücksichtigt, wenn seit der Leistung bis zum Erbfall 10 Jahre vergangen sind (III 2). Für Erbfälle seit dem 1.1.10 (Art 229 § 21 IV EGBGB) gilt zudem, dass die Schenkung pro bis zum Erbfall abgelaufenen Jahr 1/10 weniger berücksichtigt und insoweit der Schuldner (Erbe oder Beschenkte) zu Lasten des Pflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. 2Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig. 3Eine Auflassung kann auch in ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Neuveranlagung ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wenn dem Lagefinanzamt bekannt wird, dass Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermessbetrag führen. Rz. 31 [Autor/Stand] An dieser Stelle ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nicht eintragungsbedürftige Rechte.

Rn 10 Der Rang nicht eintragungsbedürftiger Rechte richtet sich nach den entspr Vorschriften (vgl §§ 914, 917) oder dem Zeitpunkt ihrer Entstehung (vgl § 1287 2, Soergel/Stürner Rz 2). Auf dem Grundstück ruhende öffentliche Lasten gehen gem § 10 ZVG dem betreibenden Gläubiger vor (MüKo/Lettmaier Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Forderung unverzinslich oder ist der Zinssatz niedriger als fünf vom Hundert, so kann die Hypothek ohne Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten dahin erweitert werden, dass das Grundstück für Zinsen bis zu fünf vom Hundert haftet. (2) Zu einer Änderung der Zahlungszeit und des Zahlungsorts ist die Zustimmung dieser Berechtigten gleichfalls...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 83c BGB – Verwaltung des Grundstockvermögens.

Gesetzestext (1) Das Grundstockvermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Der Stiftungszweck ist mit den Nutzungen des Grundstockvermögens zu erfüllen. Zuwächse aus der Umschichtung des Grundstockvermögens können für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen wurde und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden. 2Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsbe rechtigten den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. 2Die Mitteilung des Verpflichteten wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt. (2) 1Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweige.

Rn 7 Auch hinsichtlich der Zweige muss eine Grenzüberschreitung vorliegen; sie müssen also in den Luftraum über dem betroffenen Grundstück herüberragen. Das Selbsthilferecht ist nicht auf Zweige bis zu einer bestimmten Höhe beschränkt, vielmehr dürfen herüberragende Zweige in jeder Höhe abgeschnitten werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bei der Eintragung eines Rechts, mit dem ein Grundstück belastet wird, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Einer Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung steht die Bezugnahme auf die bisherige Eintragung nach § 44 Absatz 3 Satz 2 der Grundbuchordnung gleich.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) zu Lebzeiten des Erblassers als entgeltliches Veräußerungsgeschäft

Rz. 218 Zur Veranschaulichung dient folgendes Beispiel: Beispiel Vater V hat sich mit seinem Sohn S überworfen. Um Planungs- und Gestaltungsfreiheit für seine Erbfolge zu erhalten, bietet V dem S einen Pflichtteilsverzicht gem. § 2346 BGB gegen Übertragung eines Grundstücks oder alternativ eines Anteils an einer GmbH i.H.v. 7 % des Stammkapitals an. V und S möchten wissen, ob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 919 BGB – Grenzabmarkung.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. (2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Bauträgervertrag (Abs 1 lit c).

Rn 10 Bauträgerverträge umfassen die Verschaffung des Eigentums am Grundstück. Es ist deshalb das Recht des Belegenheitsortes maßgeblich (Martiny BauR 08, 241, 246; Fetsch RNotZ 07, 456, 471).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nachbarwand.

Rn 10 Der wichtigste Anwendungsfall des § 921 ist die Nachbarwand; sie wird auch halbscheidige Giebelmauer oder Kommunmauer genannt. Darunter versteht man eine Mauer, die von einem Grundstückseigentümer (idR) zur Hälfte auf seinem und zur anderen Hälfte auf dem Nachbargrundstück errichtet wurde oder durch eine spätere Grundstücksteilung auf der neuen Grenze steht, wobei beid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Grundeigene Bodenschätze

Rn. 168b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundeigene Bodenschätze (zB Dachschiefer, Feldspat, Basaltlava, Ton, Quarz und Quarzit, § 3 Abs 4 BBergG) stehen dagegen im Eigentum des Grundeigentümers (§ 3 Abs 2 S 1 BBergG; vom BBergG nicht erfasst werden insb Sand und Kies, hierfür gelten landesrechtliche Vorschriften, vgl zB BFH v 04.12.2006, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508; Weber-Grel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist verpflichtet, die Sache nach der Beendigung des Nießbrauchs dem Eigentümer zurückzugeben. (2) Bei dem Nießbrauch an einem landwirtschaftlichen Grundstück finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und des § 596a, bei dem Nießbrauch an einem Landgut finden die Vorschriften des § 596 Abs. 1 und der §§ 596a, 596b entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. (2) Bei der Eintragung kann zur nähere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2174 BGB – Vermächtnisanspruch.

Gesetzestext Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten das Recht begründet, von dem Beschwerten die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern. Rn 1 § 2174 ist die Anspruchsgrundlage für den Vermächtnisnehmer und enthält die Aussage, dass nach deutschem Recht das Damnations- und nicht das Vindikationslegat gilt (anders uU nach EuErbRVO, Vor § 2147 Rn 1). Dem schuldrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Pächter ist verpflichtet, die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht. (2) Dem Pächter steht wegen seiner Ansprüche gegen den Verpächter ein Zurückbehaltungsrecht am Grundstück nicht zu. (3) Hat der Pächter die Nutzung der Pachtsache einem Dritte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigenbesitz.

Rn 2 Der Erwerber muss unmittelbarer oder mittelbarer Eigenbesitzer (§ 872) des Grundstücks sein. Die Bösgläubigkeit des Eigenbesitzers schadet nicht (HP/Grün Rz 2; anders § 937 II). Der Eigenbesitz muss 30 Jahre bestanden haben, wobei die Frist nach §§ 939 ff berechnet wird. Bei Rechtsnachfolge gilt § 943.mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 111 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[115] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchsgegner.

Rn 6 Da ein begründeter Ersatzanspruch bereits mit der Vornahme der Aufwendung entsteht, ist Anspruchsgegner der in diesem Zeitpunkt aktuelle Vermieter, jedenfalls nicht ein späterer Erwerber des Grundstücks (§ 566).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2204 BGB – Auseinandersetzung unter Miterben.

Gesetzestext (1) Der Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken. (2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung zu hören. Rn 1 Die Vorschrift ordnet als gesetzliche Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Auseinandersetzung un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gegen das UWG Köhler FS Medicus [09], 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dime...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nutzung für Zwecke der Wissenschaft

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Bereich der Wissenschaft umfasst die Vermittlung von allgemeinem und besonderem Wissen im öffentlichen Auftrag. Im Allgemeinen geht es dabei um die Wissensvermittlung an Personen bzw. Personengruppen für eine spezielle berufliche Tätigkeit. Für Zwecke der Wissenschaft erfolgt die Nutzung des Grundbesitzes durch den sog. Wissenschaftsbetrieb. Dazu ge...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Einführung

Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt oder als Abfind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 381 [Autor/Stand] Eine Befreiung von der Grundsteuerpflicht nach § 4 Nr. 4 Alt. 1 GrStG hängt von zwei Voraussetzungen ab:[2] Unterhaltung des Grundbesitzes bzw. der Einrichtung im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse (Objektive Voraussetzung) Zuordnung des Grundbesitzes zu einem öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverband (Subjektiv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Voraussetzungen des § 912 I BGB liegen nicht vor.

Rn 28 Liegen die Voraussetzungen des § 912 I BGB nicht vor und hat der Nachbar dem Überbau auch nicht zugestimmt, wird der Nachbareigentümer Eigentümer des überbauten Gebäudeteils (BGH NJW-RR 89, 1039; Karlsr BWNotZ 13, 115). Befinden sich die Räume eines SonderE vollständig auf dem Nachbargrundstück, ist der entspr Miteigentumsanteil substanzlos (§ 7 Rn 5) und die Begründun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bedeutungsverlust

Rn. 108 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Im Hinblick auf insb seit 2000 erheblich gestiegene Preise für luf Grundstücke verliert die Verlustausschlussklausel zunehmend an Relevanz, denn vielfach übersteigen auch die im rein innerlandwirtschaftlichem Grundstücksverkehr gezahlten Preise inzwischen deutlich die Buchwerte gem § 55 Abs 1–4 EStG; dies gilt in vielen Teilen Deutschlands,...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 87 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[336] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 567a setzt einen Mietvertrag (Rn 1) voraus; er schiebt den Wirkungszeitpunkt der Rechtsfolgen der §§ 566, 567 zeitlich nach vorne; Rechtsübergang bzw die Bestellung eines dinglichen Rechts können vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgt sein. Rn 4 Veräußerung und Belastung mit einem Recht. § 567a hat lediglich eine ergänzende Funktion. Es gilt das zu den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Rn 2 Die Vorschriften des Untertitels 4 sind auf Maklerverträge beschränkt, die Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser betreffen. Ist eine Gewerbeimmobilie oder ein an eine Vielzahl von Parteien vermietetes Wohnhaus (auch ein Zweifamilienhaus) bzw Bauland Gegenstand des Kaufvertrags, besteht grds keine vergleichbare Zwangslage des Kaufinteressenten (BTDrs 19/15827...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Flächen-SonderE (§ 5 I 2).

Rn 20 Erstreckt sich nach § 3 II das SonderE auf eine Fläche, gilt § 94 BGB nach § 5 I 2 grds entspr. Nach den Materialien soll § 5 I 2 ferner auf § 3 I 2 anwendbar sein. Aus dem Wortlaut ergibt sich dies nicht. Ferner wird für Stellplätze nach § 3 I 2 der Raum fingiert (§ 3 Rn 15). Wenn auf einer Fläche gebaut wird, ist aber auch § 5 I 1 nicht anwendbar. Man wird daher § 5 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistungsstörungen.

Rn 9 Bei Nichtleistung einzelner Rentenzahlungen kann der Gläubiger Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 280 I, 286 ff verlangen. Da das Grundgeschäft mit der Bestellung des Rentenstammrechts erfüllt wird (s.o. Rn 2), besteht kein Rücktrittsrecht nach § 323 (RGZ 106, 93, 96; Hambg MDR 64, 414; Grüneberg/Sprau § 759 Rz 4; aA die Kritiker der Einheitstheorie: zB Celle NJW-RR 90,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dieselbe Abteilung (Abs 1 S 1).

Rn 6 Für Eintragungen in derselben Abteilung ergibt sich das Rangverhältnis aus der räumlichen Reihenfolge der Eintragungen (Lokusprinzip, MüKo/Lettmaier Rz 22 ff, Soergel/Stürner Rz 6). Das gilt auch dann, wenn Eintragungsanträge entgegen §§ 17, 45 GBO nicht in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt werden, weil die Eintragung konstitutive Wirkung hat (MüKo/Lettmaier Rz 41...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen.

Rn 8 Das auf einen Verkaufsfall beschränkte Recht (vgl § 1097) erlischt mit ordnungsgemäßer Ausübung und durch Nichtausübung bei Vorkaufsfall. Außerdem erlischt es, wenn das Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers übergeht (München BeckRS 15, 18622), etwa durch Übereignung an einen Dritten bei Nichtvorliegen eines Vorkaufsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eigentumsübergang.

Rn 11 S.a. § 873 Rn 11. Das Eigentum geht erst über, wenn zusätzlich zur Auflassung die Eintragung im Grundbuch (Ausn Art 127 EGBGB für buchungsfreie Grundstücke) erfolgt ist und die Auflassung zu diesem Zeitpunkt noch wirksam ist, der Veräußerer noch verfügungsbefugt ist (§ 878) und sich Auflassung und Eintragung inhaltlich decken. Die Reihenfolge von Auflassung und Eintrag...mehr