Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Elterliche Sorge / 3.3.1.2.2 Familiengerichtliche Genehmigung

Betreibt die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft ist ihre Gründung genehmigungsbedürftig, § 1822 Nr. 3 BGB. Da eine Haftung des Minderjährigen für rückständige Leistungen (§ 16 Abs. 3 GmbHG) oder eine Ausfallhaftung (§§ 24, 31 Abs. 3 GmbHG) praktisch nie sicher ausgeschlossen werden kann, sollte vorsorglich stets die gerichtliche Genehmigung eingeholt werden.[1]mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.2.1 Personengesellschaften

Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[1] Für den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht dies bereits aus der Tatsache der unbeschränkten persönlichen Haftung. Ob der Erwerb und auch die Schenkung eines Kommandit...mehr

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Elterliche Sorge / 3.4 Strategien in Zweifelsfällen

Aus alldem ergibt sich, dass es nicht immer einfach ist, das Vorliegen eines Genehmigungstatbestandes unproblematisch zu bejahen oder zu verneinen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher aus Gründen der Vorsicht und der Vermeidung anwaltlicher Haftung, von einer Genehmigungsfähigkeit auszugehen und eine Genehmigung zu beantragen. Geht das Familiengericht nicht von einer Geneh...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.2.2.1 Anteilserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung

Soll ein Minderjähriger einer GmbH dadurch beitreten, dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt, ist dies wegen der Einlageverpflichtung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dies gilt in gleicher Weise für den Beteiligungserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung einer ...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.1.1.1 Gesetzliche Vertretung

Für den Minderjährigen handeln bei Gründung einer Personengesellschaft die Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB). Nach § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern ein Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1795 BGB ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Gem. §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB dürfen Eltern deshalb grundsätzlich keine...mehr

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Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

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Elterliche Sorge / 10.2 Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 I BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Kindeswohl nich...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 3 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.2 Regelungsgehalt des § 613a BGB

§ 613a BGB enthält hinsichtlich der Folgen des Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse verschiedene Regelungen. Dies sind im Einzelnen: der Übergang der Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis (Abs. 1 Satz 1) auf den neuen Inhaber, die individualrechtliche Fortgeltung von Rechten und Pflichten, die auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.3 Anwendbarkeit im Insolvenzverfahren

Nur eingeschränkt anwendbar ist § 613a BGB, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[1] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[2] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betriebsänderungen, insbesondere der Betriebsstilllegung anzuwenden.[3] Der Übergang des Betriebs stellt grundsätzlich keine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.5.1.2 Vergütung von Führungskräften

Neben den Diskussionen im Kontext der Entlohnung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern scheint die Debatte um die Vergütung von Führungskräften v. a. durch die teilweise exorbitanten Managergehälter weitaus höhere Wellen zu schlagen. Anlasspunkte der Kritik sind zum einen die absolute Höhe der Gehälter und zum anderen die relative Höhe im Vergleich zum Durchschnittsverdi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Steuerliche Folgen

Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betracht, da der Verspätungsz...mehr

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Zu den Unwägbarkeiten der Durchgriffshaftung

Zusammenfassung Bei einer missbräuchlichen Ausnutzung der beschränkten Haftung einer GmbH kann den Gesellschaftern eine persönliche Haftung drohen. Grundsatz der Haftungsbeschränkung und Ausnahmefälle Grundsätzlich beschränkt sich die Haftung einer GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG auf das Gesellschaftsvermögen, sodass Gesellschafter nicht persönlich haften. Ausnahmsweise kann es je...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 18 Im Hinblick auf die Erfassung des Eigenkapitals für die Gesellschafter einer KG gilt das vorstehend zur OHG Ausgeführte bezüglich der gesetzlichen Regelung analog (§ 161 Abs. 2 HGB). Somit müssen die vom Gesetz vorgesehenen Erfolgsverteilungs- und Entnahmeregelungen von § 120 HGB und § 122 HGB auf Kommanditisten und Komplementäre angewendet werden. Allerdings sind bez...mehr

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Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.2.2 Kapitalkonten des Kommanditisten

Rz. 21 Die Wahl des Charakters der für den Kommanditisten in Betracht kommenden Kapitalkonten ist vor dem Hintergrund ihres Ausweises in der Bilanz der KG zu entscheiden. So soll mit Hilfe des Kapitalkontos I den Adressaten des Jahresabschlusses gezeigt werden, ob bzw. in welcher Höhe die Kommanditisten ihre gem. Gesellschaftsvertrag zu erbringenden (Pflicht-)Einlagen – auch...mehr

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Kaufmann / 6 Kaufmann kraft Rechtschein (Scheinkaufmann)

Erweckt ein "Nichtkaufmann" durch ein ihm zurechenbares Verhalten im Geschäftsverkehr den Anschein, Kaufmann zu sein, und führt dies bei einem gutgläubigen Dritten zu einer Rechtshandlung, muss er sich hinsichtlich der ihn belastenden Folgen auch als Kaufmann behandeln lassen. Man spricht hier von einem Scheinkaufmann. Achtung: Der Scheinkaufmann ist kein Kaufmann i. S. d. HG...mehr

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Kaufmann / 2.2 Kaufmännischer Geschäftsbetrieb

Die zweite Voraussetzung für das Vorliegen eines Handelsgewerbes i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB ist, dass das Gewerbe eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Ob diese tatsächlich vorhanden ist, ist unerheblich. Grundsätzlich wird bei jedem Gewerbe zunächst vermutet, dass dessen Ausübung auch einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Achtung: Diese gesetzliche V...mehr

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Kaufmann / 5 Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann)

Nach § 6 Abs. 1 HGB sind Handelsgesellschaften kraft bloßer Rechtsform Kaufleute. Nach § 6 Abs. 2 ist der Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, ebenfalls Formkaufmann. Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften wird durch gesetzliche Vorschriften die Kaufmannseigenschaft zugeschrieben,unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betr...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 7.2 Haftung von Arbeitnehmern

Ob ein Arbeitnehmer für einen durch ihn verursachten Schaden haftet, hängt vom Grad seines Verschuldens ab. Verursacht er einen Schaden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, so muss er dafür nicht einstehen. Vollständig einstehen muss er für den Schaden bei grober Fahrlässigkeit oder wenn er vorsätzlich handelt. Liegt der Verschuldensgrad dazwischen, so wird der Haftungsante...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 7 Konsequenzen unbefugter Nutzung

Sollte sich ein Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der technischen Einrichtungen durch einen Beschäftigten bestätigen, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen. Neben den arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung, kommen organisatorische Maßnahmen wie Sperrung von Zugängen in Betracht. Weiter stellt sich die Frage nach der Haftung sowohl vom Beschäftig...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 1.3.1 Compliance-Anforderungen des deutschen Gesetzgebers

Um dies zu verdeutlichen werden im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen erläutert und der jeweilige Konflikt aufgezeigt, der zwischen Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechten entsteht. Der rechtliche Rahmen für jede Tätigkeit eines Unternehmers wird durch das Prinzip der Organisationsverpflichtung gesetzt. Nach dem Prinzip der Organisationsverpflichtung ha...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Welche Gesellschaftsformen als Personengesellschaften beurteilt werden

Zur Gruppe der Personengesellschaften zählen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) OHG (offene Handelsgesellschaft), auch als GmbH & Co OHG KG (Kommanditgesellschaft), auch als GmbH & Co KG Partnerschaftsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Daneben sind als Personengesellschaft noch folgende Gesellschaftsformen möglich: stille Gesellschaf...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 9.2.2 Vorteile durch die Eintragung im Gesellschaftsregister

Für die eGbR gilt dann auch das Umwandlungsgesetz. Hierdurch ist eine Umwandlung der GbR in eine andere Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft möglich.[1] Für ausscheidende Gesellschafter entfällt nach fünf Jahren die Haftung.mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ersetzt § 640 RVO mit Änderungen zur Begrenzung der Ersatzpflicht und zum Umfang der Verschuldensvoraussetzungen. Abs. 1a wurde eingefügt und Abs. 2 geändert durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 3 Literatur

Rz. 34 Kohte, Haftung des Arbeitgebers für Arbeitsunfall eines Dachdeckers bei grober Fahrlässigkeit, jurisPR-ArbR 4/2013 Anm. 2. Krasney, Haftungsbeschränkung bei Verursachung von Arbeitsunfällen (Teil 2), NZS 2004 S. 68. Leube, Unternehmer-Regress bei Schwarzarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2006 S. 404. Möhlenkamp, Regressansprüche der Sozialversicherungstr...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Haftung der nach §§ 104 bis 107 privilegierten Schädiger gegenüber den Sozialversicherungen. Es handelt sich um einen nicht aus dem Recht der Versicherten abgeleiteten originär zivilrechtlichen Aufwendungsersatzanspruch. Leistungen der Sozialversicherungsträger begründen keinen Schaden. Daher geht es nicht um Schadensersatz (Ricke, in: BeckOGK, SGB VI...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.4 Verhältnis der Ansprüche nach den Abs. 1 und 1a und zu § 116 SGB X

Rz. 29 Es gibt keine ausschließenden Konkurrenzen der Ansprüche nach Abs. 1, Abs. 1a und dem nach § 116 SGB X. Rz. 30 Der Anspruch nach Abs. 1a kann neben den Anspruch nach Abs. 1 treten (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 9). Der Anspruch nach Abs. 1 richtet sich nicht allein gegen den Unternehmer, sondern ggf. auch gegen einen anderen nach §§ 104 bis 107 privilegier...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift enthält 2 Regelungskomplexe: Einmal den Regress aller Sozialleistungsträger gegen Schädiger, die nach den §§ 104 bis 107 haftungsprivilegiert sind, aber aufgrund der Schwere ihrer Schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) dem leistungsverpflichteten Sozialleistungsträger zum Schadensersatz verpflichtet sind (Abs. 1 Satz 1 und 3), zum anderen den Regress...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.5 Rechtsweg

Rz. 19a Der Anspruch auf Regress nach Abs. 1 beinhaltet einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch eigener Art auf Ersatz mittelbaren Schadens (BGH, Urteil v. 24.6.1969, VI ZR 36/68; Hauck/Kranig, SGB VII, § 110 Rz. 26). Der anspruchstellende Sozialversicherungsträger hat nicht die Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes. Er muss den Anspruch vor dem zuständigen Gericht der or...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2 Regress bei Schwarzarbeit (Abs. 1a)

Rz. 20 Ähnlich wie in Abs. 1 gibt Abs. 1a dem Unfallversicherungsträger die Möglichkeit, beim Unternehmer, der Schwarzarbeit erbringt, für Aufwendungen anlässlich eingetretener Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung Regress zu nehmen. Der Regress ist auf den Unfallversicherungsträger beschränkt, der Höhe nach aber nicht begrenzt. Der Anspruch ist zivilrechtli...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie ersetzt § 640 RVO mit Änderungen zur Begrenzung der Ersatzpflicht und zum Umfang der Verschuldensvoraussetzungen. Abs. 1a wurde eingefügt und Abs. 2 geändert durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) mit Wirkung...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.5 Rechtsweg

Rz. 33 Der Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers nach Abs. 1a stellt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG dar (BGH, Beschluss v. 14.4.2015, VI ZB 50/14). Der BGH hat damit die zuvor in der Literatur umstrittene Frage zum Rechtsweg geklärt. Der Unfallversicherungsträger muss zuvor den Anspruch durch Verwaltungsakt geltend machen (Hauck/K...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.2 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 10 Der Regressanspruch gegenüber dem Schädiger besteht dann, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dieses Verschulden muss sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Abs. 1 Satz 3 nur auf das den Versicherungsfall verursachende Handeln oder Unterlassen beziehen (ganz h. M.: Ricke, in: BeckOGK, SGB VII, § 110 Rz. 21; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 11...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2.1 Schwarzarbeit

Rz. 21 Gemäß Abs. 1a Satz 1 leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistung ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt ( § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbek...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.3 Umfang des Ersatzanspruchs

Rz. 15 Der Schädiger ist zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die infolge des Versicherungsfalls entstanden sind. Für den erforderlichen Kausalzusammenhang gilt die Adäquanztheorie, weil es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 6; Grüner, in: LPK-SGB VII, § 110 Rz. 12; Ricke, in: BeckOGK, SGB VII, § 110 Rz. 10). Bei einem ...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.2.2 Versicherungsfall, Aufwendungen und Schuldner des Anspruchs

Rz. 23 Schwarzarbeit schließt eine versicherte Tätigkeit nicht aus (vgl. § 2). Versicherungsfälle sind Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle (§ 7). Dazu gehören auch Wegeunfälle i. S. d. § 8 Abs. 2; denn auch der Weg zur Schwarzarbeit ist Schwarzarbeit (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 9; Krasney/Becker/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 110 Rz. 18f; Ricke, in: BeckOGK, S...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.3 Verzicht des Sozialleistungsträgers (Abs. 2)

Rz. 26 Der Sozialversicherungsträger kann gemäß Abs. 2 ganz oder teilweise auf den Ersatzanspruch verzichten. Die Verzichtsermächtigung bezieht sich sowohl auf Ansprüche nach Abs. 1 wie auch auf solche nach Abs. 1a (Krasney/Becker/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 110 Rz. 19; Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 110 Rz. 23). Über den Verzicht ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheide...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1 Regress der Sozialleistungsträger

Rz. 5 Die Vorschrift begründet einen originären privatrechtlichen Ersatzanspruch des Trägers der Sozialversicherung, der nicht vom Anspruch des Geschädigten abgeleitet wird (BGH, Urteil v. 11.2.2003, VI ZR 34/02; Hauck/Kranig, SGB VII, § 110 Rz. 1; Brackmann/Krasney, SGB VII, § 110 Rz. 3; Ricke , in: BeckOGK, SGB VII, § 110 Rz. 5; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 110 Rz. 2....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.4 Kapitalwert statt Rente (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Dem Regress nehmenden Sozialversicherungsträger steht ein Wahlrecht zu, ob er bezüglich einer Rente den Kapitalwert der Rente verlangt oder die Rentenzahlung selbst. Dieses Wahlrecht steht ihm unabhängig davon zu, ob er selbst eine Rente gewährt oder seinerseits gemäß § 76 abgefunden hat. Mit Rücksicht auf den Wortlaut der Vorschrift vertritt die h. M. die Ansicht, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalkonto / 1 Eigenkapital ist von Bedeutung

Das Eigenkapital besteht aus Finanzmitteln, die der Unternehmer dem Unternehmen zur Verfügung stellt oder erwirtschafteten Gewinnen, die nicht entnommen, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis (Selbstfinanzierung) im Unternehmen belassen werden. Im Kapitalkonto wird das Kapital detaillierter dargestellt. Nicht nur die Privateinlagen und -entnahmen, sondern auch der Gewinn o...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH.[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zusteht, handelt es sich steuerlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die zu ...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 1 Kapitalgesellschaft – welche Gesellschaftsformen dazu zählen

Die Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsfähigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann somit Vermögen erwerben oder Darlehen aufnehmen und in eigenem Namen handeln. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die: Aktiengesellschaft (AG),[1] Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) [2] und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). [3]mehr

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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

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zfs 09/2023, Die Haftung fü... / 5. Haftung bei der Verletzung eines Kollegen

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn besteht in mindestens dem gleichen Umfang wie die Verkehrssicherungspflicht, § 78 BBG bzw. § 618 BGB.[13] Vor der Billigung bzw. der Zulassung einer Hundehaltung sind diejenigen zu informieren, die sich in der Nähe zum Tier aufhalten werden. Bestehen danach keine Konflikte, ist es eine Frage des Einzelfalls, inwieweit weit...mehr

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zfs 09/2023, Die Haftung für Tiere im Büro oder: der Hund als Salatblatt

Einführung Es ist inzwischen kein ungewöhnlicher Anblick mehr: Hunde in den Büros öffentlicher Verwaltungsgebäude – mitgebracht von den Mitarbeitern. Oftmals wird dies von der Behördenspitze nur toleriert, manchmal sogar ausdrücklich erlaubt. Andererseits gibt es Menschen, die Angst vor Hunden haben – und die deshalb das Büro gar nicht betreten wollen. Aber auch ein Mensch oh...mehr