Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / 1. Keine "Verpflichtung" des Erben

Nach dem Wortlaut des § 2329 BGB haftet der Beschenkte für den Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Erbe "nicht verpflichtet ist".[10] Es bedarf hierfür nach hM eines Haftungsausfalls des Erben, damit der Pflichtteilsberechtigte auf den Beschenkten durchgreifen kann.[11] Ein Haftungsausfall des Erben iSd § 2329 Abs. 1 BGB kann vorliegen, wenn die Voraussetzungen der §§ 19...mehr

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AGS 12/2018, Haftungsbeschr... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 57 Abs. 2 FamGKG statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des FamG ist zulässig, aber nicht begründet. Aufgrund der in dem am 29.9.2017 geschlossenen Vergleich vereinbarten Kostenaufhebung haftet der Antragsteller als Übernahmeschuldner (§ 24 Nr. 2 FamGKG) für die Hälfte der angefallenen Gerichtskosten. Nur dieser hälftige Anteil der Gerichtskosten ist dem Antrags...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / 3. Zahlungsunfähigkeit des Erben

Für den Fall, dass der Erbe grundsätzlich zahlungspflichtig ist, allerdings wegen Zahlungsunfähigkeit nicht belangt werden kann, geht die hM davon aus, dass eine Haftung des Beschenkten ausscheidet.[27] Der Pflichtteilsberechtigte verfügt über einen Titel gegen den Erben den er 30 Jahre lang vollstrecken kann, sodass es keinen Grund gibt das Zahlungsrisiko des haftenden Erbe...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Mieter

Es obliegt grundsätzlich dem Vermieter, die Rauchwarnmelder in den Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu installieren, platzieren und einzustellen.[17] Sind in der Mietwohnung hingegen noch keine Rauchwarnmelder vorhanden, ist das eigenständige Einbauen von Rauchwarnmeldern durch einen Mieter erlaubt, da sie die Sicherheit der Mietsache erhöhen. Auch bei regelmäßiger Funktionskont...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / II. Einbau und Nachrüstung von Rauchwarnmeldern

Da in den Bauordnungen der Länder regelmäßig nichts anderes bestimmt ist, sind Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht, die Rauchwarnmelder zu installieren. Der Eigentümer (= ggf. Vermieter) muss also sicherstellen, dass der Rauchwarnmelderpflicht nachgekommen wird. Die hierdurch anfallenden Kosten sind auf die Mieter umlagefähig. Die Haftung fü...mehr

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ZErb 12/2018, Die Durchgrif... / f) LG Stuttgart (Urteil vom 15.6.2018)

In dem Urteil des LG Stuttgart ging es um die Fallkonstellation, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben verjährt war, nicht aber gegen den Beschenkten. Das LG Stuttgart führt in seiner Entscheidung aus, dass der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten auch bei Überschuldung des Nachlasses haftet. Einen Überschuldungstatbestand, aus dem unmittelbar die Ent...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.4 Gefährdung des Plans

Rn 4 Eine Gefahr für die Planumsetzung ergibt sich aus der Kollision der Pflicht des Verwalters, einerseits gemäß § 159 nach Abhaltung des Berichtstermins unverzüglich die Verwertung des Schuldnervermögens durchzuführen, und andererseits dem Erfordernis der Wahrung des Status quo, damit die Abwicklung auf der Grundlage eines Plans möglich bleibt. Wird der Status quo gefährde...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Übertragung der Grundlagen auf das Fallbeispiel

Der von der Feuerwehr durchgeführte Einsatz, veranlasst durch die Brandmeldeanlage der Druckerei, erfolgte im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben. Es handelte sich um einen sog. Pflichteinsatz zur Bekämpfung eines Brandes bzw. Schaden(-feuers). Ein Brand bzw. Schadenfeuer ist ein selbstständig fortschreitendes Feuer außerhalb eines Herdes, das Gegenstände, die nicht zum Verb...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Anspruch gegen die Feuerwehr

Wenn die Feuerwehr wegen signalgebenden Rauchwarnmeldern anrückt, ist es unter Umständen unvermeidlich, Türen oder Fenster aufzubrechen, damit die Einsatzkräfte so schnell wie möglich die Gefahrenlage im Gebäude einschätzen können. Richtet die Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr einen Schaden an, hilft dem Eigentümer ein Ersatzanspruch nach dem Feuerwehrgesetz häufig nicht weit...mehr

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Vertretung einer GmbH bei Handeln des Geschäftsführers ohne Vertretungszusatz

Zusammenfassung Ein Vertrag mit einer GmbH kommt bei unternehmensbezogenen Geschäften im Regelfall auch zustande, wenn der Geschäftsführer keinen ausdrücklichen Vertretungszusatz verwendet, aus dem sich ergibt, dass er für die GmbH – und nicht im eigenen Namen – handelt. Dies gilt jedoch nicht grenzenlos: Insbesondere bei einer zweifelhaften Bonität der GmbH kann es sein, da...mehr

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Wann kann der Käufer zwischen Reparatur und Neulieferung wählen?

Zusammenfassung Bei einem Sachmangel kann der Käufer zwischen Reparatur und Neulieferung wählen. Er ist dabei nicht an sein erstes Nacherfüllungsverlangen gebunden, sondern kann sich vor Erfüllung noch die andere Art der Nachbesserung aussuchen. Diese starke Position des Käufers kann vertraglich abgeschwächt werden. Hintergrund Der Kläger kaufte von dem Beklagten einen Neuwage...mehr

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Zur Anwendbarkeit des Sachmängelgewährleistungsrechts beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechts von Sachmängeln beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen auch bei Anwendung des "neuen" Kaufrechts bestätigt: Der Kauf von Gesellschaftsanteilen ist danach grundsätzlich kein Sachkauf, sondern ein Rechtskauf. Die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. BGB sind im Fall von Mängeln des von d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Unterlagen der Besteuerung

Rz. 5 "Unterlagen der Besteuerung" i. S. v. § 364 AO sind alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über die Besteuerungsgrundlagen i. S. v. § 199 Abs. 1 AO, d. h. über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der "Steuer" maßgebend sind. § 364 AO gilt für alle Einspruchsverfahren, also nicht nur, soweit sie sic...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.2 Umfang

Rz. 6 Letztlich gehen nur diejenigen Entgeltansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit über, welche nach Abschluss des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zuerkannt wurden. Der Umfang des Anspruchsübergangs richtet sich hinsichtlich des Zeitraums und der Höhe nach dem ausstehenden Arbeitsentgelt, für das Insolvenzgeld gemäß §§...mehr

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Sauer, SGB III § 169 Anspru... / 2.1 Forderungsübergang

Rz. 2 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt geht bereits im Zeitpunkt der Beantragung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über, soweit er einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründet. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Lage gesetzt, alles Erforderliche für die Realisierung des Anspruchs zu unternehmen. Fü...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 3. Haftung der in Not geratenen Person

§ 904 S. 2 BGB gewährt dem Vermieter keinen direkten Anspruch gegen den Mieter. Einwirkungsrecht und Schadensersatzpflicht fallen i.d.R. in ein- und derselben Person zusammen. Ersatzpflichtig nach § 904 S. 2 BGB ist deshalb, nicht der Begünstigte, sondern der Einwirkende, also hier die eingreifende Feuerwehr. Auch ein Entschädigungsanspruch nach den Feuerwehrgesetzen richtet...mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, insb. form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie Erfolg." Dem Kl. stehen keine Ansprüche wegen der Beschädigung seines Kraftwagens während des Waschvorgangs gegen den Bekl. als Betreiber der Waschanlage zu. 1. Ohne Erfolg beruft sich der Kl. auf Ansprüche nach §§ 280, 241 Abs. 2, 631 sowie § 823 Abs. 1 BGB. Grundsät...mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / 3 Anmerkung:

Vgl. LG Wuppertal zfs 2013, 437; AG Radolfzell zfs 2013, 625. Die Entscheidungen des BGH und des OLG Frankfurt befassen sich mit zwei häufigen Unfallursachen in Waschstraßen. Sowohl das Fehlverhalten des vorausgeschleppten Fahrers mit der Folge des Auffahrens folgender Fahrzeuge als auch ein technischer Defekt der Waschanlage können durch Verkehrssicherungspflichtverletzungen...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / IV. Selbstaufopferung zur Vermeidung eines Unfalls

Bewahrt eine Person in einer Gefahrenlage durch eine Rettungshandlung einen anderen vor Schaden und schädigt sich durch diese Handlung gleichzeitig selbst, kann ein Anspruch wegen einer sog. Selbstaufopferung in Betracht kommen.[22] Auch dann steht ein Retter hinsichtlich erlittener Verletzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 13a) S...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Alarmierenden

Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB gegen den Alarmierenden scheidet schon deshalb aus, da er nicht im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit handelte, sondern im Bewusstsein der Annahme einer Notlage und der daraus folgenden Verpflichtung zur Hilfeleistung (§ 323c StGB). Zudem hat der den Notruf Tätigende die Tür nicht selbst beschädigt und die Beschädigung durch die Feuerwehr ist ...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / II. Der Notleidende wird bei einer Rettungstat geschädigt

In akuten Notsituationen handelt ein Helfer – rein rechtlich betrachtet – regelmäßig im Rahmen einer berechtigten GoA gem. § 677 BGB, da er regelmäßig nicht vom Opfer zu seiner Hilfeleistung beauftragt werden kann. Wird mit der Hilfeleistung die Abwendung einer "drohenden dringlichen Gefahr" bezweckt, haftet er gegenüber dem Notleidenden nur für Schäden, die er grob fahrläss...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Mieter

Ein Anspruch gegen den Mieter besteht, wie im vorherigen Fall dargelegt, nicht. Der Mieter hat in dem Zeitpunkt, als die Klingel der Wohnung betätigt worden ist, lediglich geduscht. Damit hat der Mieter die Wohnung vertragsgemäß gebraucht. Zudem scheidet eine Haftung des "Begünstigten" aus, da diesem der Irrtum des Einwirkenden nicht angelastet werden kann.mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / Leitsatz

Keine Haftung des Betreibers einer Waschanlage für Beschädigungen, die durch einen Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, wenn dessen Sensor defekt ist. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2017 – 11 U 43/17mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten Betreiber einer Autowaschanlage wegen einer Beschädigung seines Fahrzeugs während des Waschvorgangs auf Schadensersatz in Anspruch. In den von dem Bekl. gestellten AGB, deren Einbeziehung in den Autowaschvertrag zwischen den Parteien streitig ist, wurde in Ziff. 1 bestimmt, dass eine Haftung des Anlagebetreibers hinsichtlich bestimmter Schadensurs...mehr

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zfs 11/2018, Vorfahrt bei e... / Sachverhalt

Klagend und widerklagend machen die Parteien nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend. Der die Kurve mit seinem Fahrzeug schneidende Bekl. kam von rechts; in diese Richtung wollte der Kl. mit seinem Kfz abbiegen. Die die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen befanden sich nicht an der trichterförmigen Einmündung der Kreuzung der T-Straße mit der K-Straße. Der F...mehr

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zfs 11/2018, Vorfahrt bei e... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Das LG hat nach Durchführung der Beweisaufnahme die gesamtschuldnerische Haftung der Bekl. zu 1 gem. § 18 Abs. 1 StVG und der Bekl. zu 2 gem. § 1 PflVG, § 115 VVG für die beim Verkehrsunfall vom 26.3.2015 in S. verursachten Schäden zu 100 v.H. mit Recht bejaht." a) Die Ersatzpflicht der Bekl. ist vorliegend nicht gem. § 7 Abs. 2 StVG ausgeschlossen, weil der Unfall offe...mehr

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AGS 11/2018, Slizyk, Beck’sche Schmerzensgeldtabelle 2019

Herausgegeben von RA Andreas Slizyk. 15., überarbeitete und aktualisierte Aufl., 2019. Inkl. Online-Nutzung. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 890 S., 119,00 EUR "Von Kopf bis Fuß"– unter diesem Motto wurde die neu überarbeitetet und aktuelle Schmerzensgeldtabelle praxisnah aufgestellt. Beginnend mit einer systematischen Kommentierung zum gesamten Schmerzensgeldrecht, geht der...mehr

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AGS 11/2018, Keine Kostenen... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Beteiligten zu 2) ist unzulässig, soweit es sich gegen die Entscheidung des AG richtet, die Akten wegzulegen. In diesem Sinne legt der Senat den Tenor des AG aus, das Verfahren sei wegzulegen. Dass ein Weglegen i.S.d. § 7 Abs. 3e) der Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes ...mehr

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ZErb 11/2018, Ergänzungspfl... / Sachverhalt

Die drei minderjährigen Kinder wenden sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 22. Februar 2018, mit dem für sie der beteiligte Ergänzungspfleger zur Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte in einem familiengerichtlichen Genehmigungsverfahren bestellt worden ist. Die ergangene Entscheidung ist vor folgendem Hintergrund zu sehen: Am 22. Mai 2007 verstarb der in M wohnhaft...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 4. Regressanspruch des Trägers der Feuerwehr

Im Fallbeispiel liegt die Konstellation vor, dass zugunsten der in Not geratenen Person zunächst ein erster Helfer (Alarmierender) auftritt, der seinerseits einen zweiten Helfer (Feuerwehr) einschaltet. In diesem Rahmen handelt der Alarmierende als berechtigter auftragsloser Geschäftsführer, der an sich gegenüber der Feuerwehr nicht als (vollmachtloser) Vertreter einen Vertr...mehr

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AGS 11/2018, Passive Prozes... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt von dem beklagten Versicherer Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss einer den Grundstücksrechtsschutz nicht abdeckenden Rechtsschutzversicherung. Der Kläger ist Rechtsanwalt und zusammen mit seiner Ehefrau hälftiger Miteigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Oberland...mehr

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zfs 11/2018, Keine fiktive ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Haftung der Bekl. aus §§ 7, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG ist dem Grunde nach unstreitig. Indes kann der Kl. keinen Schadensersatz gem. § 249 ff. BGB auf Basis der Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten verlangen." Zwar kann ein Geschädigter, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, grundsätzlich auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Erstattung der konkret...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Haftung als Gesamtschuldner

Rz. 66 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage zu (vgl. Rdn 227 ff.). Rz. 67 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der jeweilige Anteil an der Erbengeme...mehr

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§ 6 Haftung / b) Probleme der Gläubiger bei Zusammentreffen von beschränkter Haftung und anteiliger Haftung

Rz. 183 Schwierig wird es für die Gläubiger allerdings, wenn ein Miterbe tatsächlich nichts aus dem Nachlass erhalten hat[308] und er zudem nur beschränkt haftet, so dass auf sein Eigenvermögen nicht zugegriffen werden kann. Die übrigen Miterben haften wegen §§ 2060, 2061 BGB nur entsprechend ihrer Erbquote. Damit kann der Gläubiger grundsätzlich die Anteile der Forderung ni...mehr

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§ 6 Haftung / aa) Drohende Haftung

Rz. 127 Um der Haftung nach § 1980 BGB zu entgehen, werden die Erben geradezu gezwungen, das Aufgebotsverfahren durchzuführen. § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB stellt die fahrlässige Unkenntnis der Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gleich. Dabei setzt § 1980 Abs. 2 S. 2 BGB fest, dass es insbesondere dann als fahrlässig zu bewerten ist, wenn das Aufgebotsverfahren nic...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / V. Haftung und Haftungsbegrenzung

Rz. 50 Die Haftung der Miterben und der Erbengemeinschaft einerseits und Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung andererseits sind in § 6 dargestellt.mehr

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§ 6 Haftung / V. Haftung ab Annahme der Erbschaft bis zur Teilung des Nachlasses

1. Haftung als Gesamtschuldner Rz. 66 Vor der Teilung des Nachlasses besteht die gesamtschuldnerische Haftung nach § 2058 BGB. Damit kann jeder Erbe einzeln als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, § 421 BGB. Gläubigern steht die Gesamtschuldklage zu (vgl. Rdn 227 ff.). Rz. 67 Jeder Miterbe haftet dabei grundsätzlich mit seinem gesamten Eigenvermögen, wozu auch der jew...mehr

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§ 6 Haftung / VI. Haftung nach der Teilung des Nachlasses

1. Überblick Rz. 169 § 2058 BGB gilt auch nach der Annahme der Erbschaft, denn er greift unabhängig von einer evtl. Teilung des Nachlasses. Die Erben haften als Gesamtschuldner.[293] Nach der Teilung ist das Sondervermögen "Nachlass" allerdings aufgelöst (zumindest größtenteils) – als Haftungsmasse bleibt nunmehr in der Regel nur noch das Eigenvermögen der Erben.[294] Rz. 170...mehr

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§ 6 Haftung / 3. Anteilige Haftung nach §§ 2060, 2061 BGB

Rz. 178 Nach §§ 2060, 2061 BGB haften Miterben ausnahmsweise lediglich anteilig für Nachlassverbindlichkeiten. Jeder Erbe haftet in Höhe der Quote, die seinem Erbteil entspricht. Es wird also nicht die Haftungsmasse festgelegt, sondern die Verbindlichkeit für jeden Erben reduziert. a) Allgemeines Rz. 179 Die Einwendungen aus §§ 2060, 2061 BGB sind von Amts wegen zu beachten un...mehr

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§ 6 Haftung / I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 49 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[93] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haftungsanteil hat daher vor allem Bedeutung für d...mehr

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§ 6 Haftung / E. Haftung nach Annahme der Erbschaft

I. Gründe für die gesamtschuldnerische Haftung Rz. 49 Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat u.a. ihren Grund darin, dass die Nachlassgläubiger durch den Tod ihres Schuldners nicht benachteiligt werden sollen.[93] Die Gläubiger sollen sich weiterhin zur Begleichung ihrer Forderungen nur an eine Person halten können. Der auf den einzelnen Miterben entfallende Haft...mehr

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§ 6 Haftung / 2. Haftung gemäß § 2059 Abs. 2 BGB

Rz. 68 Bis zur Teilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft. Die Stellung als Gesamthandsgemeinschaft beinhaltet, dass die Erben den Nachlass zusammen als Ganzes halten: Alles gehört allen gemeinschaftlich. Dies zeigt sich auch an den besonderen Verwaltungs- und Auseinandersetzungsvorschriften der §§ 2032 ff. BGB. Die Erbengemeinschaft hält den Na...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 6. Haftung

Rz. 30 & Bosnien-Herzegowina Die Haftung der Erben ist in Bosnien-Herzegowina auf den Wert des Nachlasses beschränkt. Die Haftung jedes einzelnen Erben bleibt dabei, unabhängig davon, ob sich die Erben bereits auseinandergesetzt haben oder nicht, auf den jeweiligen Erbteil des Miterben beschränkt. Nachlassgläubiger können nach Art. 144 ErbG binnen drei Monaten eine Trennung d...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Haftung

Rz. 66 & Bulgarien In Bulgarien haften die Erben gemäß ihren Erbanteilen. Es besteht jedoch eine Möglichkeit der Haftungsbegrenzung, indem der Erbe das "Erbe nach Verzeichnis" annimmt. Damit findet eine (auch in anderen europäischen Ländern sehr verbreitete) Haftungsbeschränkung auf den Nachlass statt. Beachtlicherweise führt die Annahmeerklärung eines "Erben nach Verzeichnis...mehr

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§ 19 Mietrecht / 5. Haftung für die Kaution bei Veräußerung der Immobilie, §§ 551, 566a BGB

Rz. 104 Mit Vorsicht hat die Erbengemeinschaft zu agieren, wenn sie ein Mietshaus, welches sich im Nachlass befindet, veräußert und zugleich sicherstellen möchte, später nicht für die Rückgewähr von Sicherheitsleistungen in Anspruch genommen zu werden. Nach § 566a BGB gehen die Rechte und Pflichten aus einer Sicherheitsleistung des Mieters auf den Erwerber über, doch bleibt e...mehr

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§ 6 Haftung

A. Einleitung Rz. 1 Bei einer Erbengemeinschaft treffen Nachlassgläubiger auf Eigengläubiger einzelner Erben. Dies führt – wenig überraschend – zu Interessenkonflikten. Beide Gläubigergruppen stehen in Konkurrenz zueinander, wobei die Nachlassgläubiger zusätzlich noch ihren ursprünglichen Schuldner verlieren. Beiden Gläubigergruppen präsentiert sich jeweils aber auch eine neue...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / a) Haftung für Altschulden

Rz. 119 Liegt die Haftungsbefreiung gem. § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB nicht vor, weil die Einlage an den Erblasser oder die Gesellschafter-Erben zurückbezahlt wurde oder Entnahmen auf ein durch Verluste herabgemindertes Kapitalkonto erfolgten, haftet der Kommanditist gem. § 173 i.V.m. §§ 171, 172 HGB bis zur Höhe der Einlage für Altschulden, also solche, die zum Zeitpunkt des Erbf...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Haftung der Erben des Partners

Rz. 139 Gemäß § 8 Abs. 2 PartGG haften die Partner akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Die Haftung für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Berufsausübung ergeben, ist allerdings auf denjenigen Partner beschränkt, der sich innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft mit der jeweiligen Aufgabenbearbeitung befasst hat. Rz. 140 Für Altschulden...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB

Rz. 124 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, dürfte inzwischen geklärt sein. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nehmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden Erben die Haftung aus § 176 Abs. 2 HGB n...mehr