Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.1 Allgemeines

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung setzt voraus, dass der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger die abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung ganz oder teilweise vereinnahmt hat (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG). Wurde die Forderung teilweise vereinnahmt, erstreckt sich die Haftung nur auf die Umsatzsteuer, die im tatsächlich v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und des § 781 sind auf die nach § 611 Abs. 1 oder 3, §§ 612 bis 616 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 4 bis 5n des Binnenschifffahrtsgesetzes eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) 1Ist das Urteil nach § 305a unter Vorbehalt ergangen, so gelten für die Zwangsvollstreckung die folgenden Vorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 958 ZPO – Schadensersatz.

Gesetzestext Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dingliche Ansprüche.

Rn 49 Ansprüche aus Grundpfandrechten können Gegenstand einer Urkunde nach § 794 I Nr 5 sein. Daneben kann in einer vollstreckbaren Urkunde die persönliche Haftung wegen des Anspruchs aus dem Grundpfandrecht übernommen werden; eine derartige Verpflichtung ist auch formularmäßig wirksam, wenn der Grundstücksinhaber und der die persönliche Haftung Übernehmende identisch sind (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zivilrechtlich.

Rn 17 Weder zu den Parteien noch zu dem Gericht bestehen privatvertragliche Beziehungen. Die deliktische Haftung ggü den Verfahrensbeteiligten wegen eines unrichtig erstatteten Gutachtens ist seit dem 2. SchadensRÄndG 2002 in § 839a BGB ausdrücklich geregelt (dazu Thole; Katzenmeier FS Horn 06, 67 ff). In echter Anspruchskonkurrenz stehen mögliche Ansprüche aus § 826 BGB, § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Pfändung und die Überweisung der Forderung erfassen nach § 401 BGB die Nebenrechte und damit auch ein dem Schuldner bestelltes Pfandrecht. Infolgedessen kann der Gläubiger die aus dem Pfandrecht resultierenden Befugnisse geltend machen und vom Schuldner entspr § 1251 I BGB Herausgabe der Sache verlangen. § 838 dient dann der Sicherung des Schuldners für dessen fortb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Haftungstatbestand (§ 25e Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betreiber einer elektronischen Schnittstelle ist, wer mittels dieser die Lieferung eines Gegenstands unterstützt. Die in § 25e Abs. 6 UStG a. F. enthaltene Legaldefinition des Begriffs "Betreiber eines elektronischen Marktplatzes" ist i. R. d. Neufassung des § 25e UStG und des damit verbundenen unionsrechtlich begründeten Übergangs auf den Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesamtschuldner.

Rn 5 Nach Abs 1 S 3 haften mehrere Gesamtschuldner für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner, sofern sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind. Dies muss entsprechend auch dann gelten, wenn mehrere Gesamtschuldner in einem Vergleich, einer notariellen Urkunde oder einem anderen Vollstreckungstitel die gesamtschuldnerische Haftung übernommen haben. Eine E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 781 bleibt bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners die Beschränkung der Haftung zunächst unberücksichtigt. Der Schuldner hat die Beschränkungen seiner Haftung auf den Nachlass mit der Vollstreckungsabwehrklage gem §§ 785, 767 geltend zu machen. Widerspricht der Schuldner der Pfändung unter Berufung auf den Vorbehalt der Beschränkung seiner Haf...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.3 Formneutralität

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie in den Fällen der Abtretung umfasst die Haftung alle Formen der Verpfändung bzw. Pfändung.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG ist gem. § 27 Abs. 7 S. 1 UStG ab 01.01.2004 auf Forderungen anzuwenden, die nach dem 07.11.2003 (Tag des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages zum StÄndG) abgetreten, verpfändet oder gepfändet worden sind (Abschn. 13c.1. Abs. 44 UStAE). Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch im Falle einer vor dem 08.11.2003 abgeschlossenen ...mehr

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AGS 04/2024, Geigel, Der Haftpflichtprozess - mit Einschluss des materiellen Haftpflichtrechts

Herausgegeben von Kurt Haag. 29. völlig neubearb. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. ILVII, 2.386 S., 199,00 EUR Zum Geigel muss man nach 29 Auflagen nicht mehr viel sagen. Das Handbuch ist seit Jahrzenten das Standardwerk zum Haftpflichtrecht. Insgesamt 20 Autoren, sämtlich Spezialisten ihres Gebiets, zeichnen sich für die umfassende Darstellung verantwortlich. In Teil ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6.3 Haftungsvergütungen u. Ä.

Rz. 193 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch andere gesellschaftsrechtlich zu erbringende Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft können bei Zahlung eines Sonderentgelts als Gegenleistung für diese Leistung einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch begründen. Rz. 194 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl die Haftungsübernahme als auch die Geschäftsführung und die Vertretung besit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Die Haftungsvoraussetzungen im Überblick

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c Abs. 1 S. 1 UStG enthält die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Haftung im Falle der Abtretung einer Forderung; für deren Verpfändung oder Pfändung gelten die Voraussetzungen entsprechend (§ 13c Abs. 3 UStG). Der Abtretungsempfänger/Pfandgläubiger/Vollstreckungsgläubiger haftet für die in der nämlichen Forderung enthaltene USt, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spengel/Eisgruber, Die nicht vorhandene Gesetzeslücke bei Cum/Ex-Geschäften, DStR 2015, 785; Strahl, KapSt aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeiten der öffentlichen Hand, NWB 12/2015, 827; Hoffmann: Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Kreditinstitute bei verpflichtender Umsetzung des KapSt-Abzugs, DStR 2016, 1848; Konzelmann: BMF-Schreiben mit Gesetzesrang? Publicus 2015–12, ht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fortgesetzte Gütergemeinschaft nach § 1489 BGB.

Rn 2 Nach § 1489 BGB haftet der überlebende Ehegatte persönlich bei fortgesetzter Gütergemeinschaft; er hat allerdings die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1489 II BGB die Haftung wie ein Erbe zu beschränken. § 1489 II BGB verweist ausdrücklich auf die entspr Anwendung der für die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten geltenden Vorschriften und bestimmt...mehr

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zfs 04/2024, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen: “…

[10] Rechtsfehlerhaft hat das BG einen Anspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 VVG, § 1 PflVG verneint (unter 1.). Außerdem rechtfertigen die vom BG getroffenen Feststellungen seine Annahme, die gegen die Kl. und den Fahrer geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien aufgrund mitwirkender Gefahr der Anlage nach § 254 BGB i.V.m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbehrlichkeit des Vorbehalts.

Rn 8 Gemäß § 780 II entfällt die Notwendigkeit des Vorbehalts, wenn der Fiskus als gesetzlicher Erbe nach § 1936 BGB verurteilt wird. Dieser kann gem § 1942 II BGB die ihm als gesetzlichem Erben zufallende Erbschaft nicht ausschlagen; gem § 2011 S 1 BGB wird er vor einer endgültigen Haftung dadurch geschützt, dass ihm keine Inventarfrist bestimmt werden kann; die Haftung bes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8 Besonderheiten der Kettenabtretung (§ 13c Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, gilt (Fiktion) dieses Rechtsgeschäft insoweit als Vereinnahmung, d. h. der Abtretungsempfänger kann für die im Gesamtbetrag der weiter übertragenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wel...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / G. Haftungsfragen im kündigungsrechtlichen Mandat

Rz. 86 Seit der bahnbrechenden Entscheidung des BGH,[49] in der ausgeführt worden ist, dass ein Rechtsanwalt, der einen Arbeitsgerichtsprozess für einen Mandanten führt, nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet, wenn er sämtliche in der Entscheidungssammlung des BAG abgedruckten Urteile berücksichtigt, leben Anwälte gerade im Kündigungsschutzrecht unter dem st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht in ihrem Regelungsgehalt dem zeitgleich eingefügten § 323b ZPO und führt zu einer Verbesserung der Position des Unterhaltspflichtigen, der mit seinem auf Herabsetzung des titulierten Unterhalts gerichteten Abänderungsverfahren erfolgreich war. Nach alter Rechtslage konnte der vom Unterhaltsschuldner auf Rückzahlung überzahlten Unterhalts in Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 9 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 9 Brüssel Ia-VO0 Ist ein Gericht eines Mitgliedstaats nach dieser Verordnung zur Entscheidung in Verfahren wegen einer Haftpflicht aufgrund der Verwendung oder des Betriebs eines Schiffes zuständig, so entscheidet dieses oder ein anderes an seiner Stelle durch das Recht dieses Mitgliedstaats bestimmtes Gericht auch über Klagen auf Beschränkung dieser Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 100 behandelt die Kostenentscheidung, wenn der unterlegene Teil aus mehreren Streitgenossen besteht. Dabei ist zum einen geregelt, mit welchem Inhalt eine Kostenentscheidung ergehen kann (Abs 2 und Abs 3) und zum anderen, welche rechtlichen Folgen bestimmte Kostenentscheidungen haben (Abs 1 und Abs 4). Erfasst von § 100 werden nur die Fälle, in denen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Durch den Rechtsakt Begünstigter (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger, Vollstreckungsgläubiger)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger muss nach § 13c Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 3 UStG Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, das ist auch der Factor (BFH vom 16.12.2015 XI R 28/13). Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG oder land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, die die Durchsch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Einzelfälle

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführlich hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros geäußert (BMF vom 06.02.2014, Az IV D 2 – S 7200/07/10012, BStBl I 2014, 269). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgemeinschaft.

Rn 6 Nach § 59 Alt 1 ist eine Streitgenossenschaft bei (behaupteter) Rechtsgemeinschaft zulässig, wenn Streitgegenstand des Verfahrens die materielle Rechtsbefugnis an einer Sache oder einem Recht bildet (BGHZ 92, 351, 353 = NJW 85, 385). Als Beispiele sind die Gesamtgläubigerschaft (Klage auf Freigabe eines zugunsten mehrerer Personen hinterlegten Betrags, BGHZ 88, 331 f), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Abgrenzung.

Rn 2 Es muss ein Titel vorliegen, der sich gegen den Erben richtet. § 780 I gilt für jede gegenständliche Beschränkung der Erbenhaftung, somit die Nachlassverwaltung gem § 1975 BGB, das Nachlassinsolvenzverfahren gem § 1975 BGB, die Ausschließung von Gläubigern gem §§ 1973, 1974 BGB, die Erschöpfungseinrede gem § 1989 BGB, die Dürftigkeitseinrede gem § 1990 BGB sowie das Rec...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Mitteilung des Finanzamts als haftungsbegründende Maßnahme

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gelangt das für den auf der elektronischen Schnittstelle registrierten Händler zuständige FA zu der Erkenntnis, dass dieser seinen "steuerlichen Pflichten nicht oder nicht in wesentlichem Umfang" nachkommt, ist es berechtigt, dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle eine entsprechende Mitteilung zu machen, wenn "andere Maßnahmen keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wechselseitige Ausschließung (Alternativansprüche).

Rn 10 In diese Kategorie fallen Ansprüche des Streitverkünders gegen Dritte, die anstelle des Bekl alternativ als Schuldner der eingeklagten Leistung oder von Schadensersatz in Betracht kommen. Derartige Konstellationen liegen vor, falls für Baumängel entweder der Bauhandwerker oder der Baubetreuer einzustehen hat (BGHZ 70, 187 = NJW 78, 643), für einen Wasserschaden eine vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Unterschiedliches Obsiegen und Unterliegen.

Rn 6 Obsiegen und unterliegen Streitgenossen nicht einheitlich, sondern unterschiedlich, gilt zunächst einmal nicht § 100. Die Kostenquotierung richtet sich vielmehr nach § 92 I. Das anteilige Obsiegen und Unterliegen ist zu berücksichtigen. Gleichwohl spielt § 100 aber auch in die Kostenentscheidung herein, nämlich, soweit ein Teil der Streitgenossen wiederum einheitlich un...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Solidarhaftung

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das sloMwStG sieht in bestimmten Fällen die solidarische Haftung für Mehrwertsteuer-Schulden vor (vgl. Art. 76 b i. V. m. Art. 205 MwSt-RL). Die Haftung tritt ein, wenn ein in Slowenien umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er an einer Transaktion, die der Steuerhinterziehung diente, beteiligt war. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unerlaubte Handlungen (Nr 2).

Rn 10 Dieses autonom auszulegende Merkmal beruht auf den Gesichtspunkten der Sach- und Beweisnähe (EuGH Slg 04, I-6009 Rz 15; C-12/15 Rz 26), ohne dass es auf deren Feststellung im Einzelfall ankommt. Allerdings ist jede ausdehnende Anwendung abzulehnen (EuGH C-51/97 Rz 16 u 29; C-228/11 Rz 54; C-387/12 Rz 26; C-12/15 Rz 25). Es erfasst unerlaubte Handlungen und gleichgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 786a III.

Rn 7 Diese Vorschrift regelt den Fall der Verurteilung durch ein ausl Gericht unter dem Vorbehalt, dass der Bekl das Recht auf Beschränkung der Haftung geltend machen kann, wenn ein Fonds nach dem Haftungsbeschränkungsübereinkommen oder nach dem Straßburger Übereinkommen errichtet worden ist oder bei Geltendmachung des Rechts auf Beschränkung der Haftung errichtet wird. In d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Verpfändung und Pfändung (§ 13c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsfolgen des § 13c für die Forderungsabtretung treten auch bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen ein (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 5 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.1, Tz. 5). Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung nach § 13c UStG-Entwurf nur für den Fall der Abtre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 786a II 2.

Rn 5 Diese Vorschrift betrifft den Fall, dass der Fonds nach dem Seerechtlichen Haftungsbeschränkungsübereinkommen vom 19.11.76 (BGBl II 86, 786) idF v 2.5.96 (BGBl II 00, 790, ergänzt durch das Übereinkommen über die Haftung für Ölverschmutzungsschäden 1992, BGBl II 94, 1154) in einem anderen Vertragsstaat und nicht im Inland errichtet worden ist. § 786a II 2 nennt für dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Schuldbeitritt.

Rn 36 Im Falle des Schuldbeitritts entsteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Beitretenden. Die Erstreckung der Rechtskraft einer gegen den bisherigen Schuldner ergangenen Entscheidung ist nach § 425 II BGB ausgeschlossen (St/J/Althammer § 322 Rz 31). Die Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB oder der Eintritt in das Geschäft eines Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2.2 (Unfreiwillige) Pfändung

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gleiches gilt für die Pfändung von Forderungen, denn in der Sache macht es keinen Unterschied, ob der leistende Unternehmer eine Forderung freiwillig als Sicherheit anbietet oder ob dessen Gläubiger – aus Sicht des leistenden Unternehmers unfreiwillig – in eine Forderung vollstreckt. In beiden Fällen kann sich der Gläubiger aus dem Bruttobetr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gegen das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 305a gehört – wie zB Art 9 EuGVO – zu den prozessualen Sonderregelungen über die in Gestalt der Errichtung eines Haftungsfonds möglichen seerechtlichen Haftungsbeschränkungen. Die Vorschrift hat in Abs 1 S 1 die Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften der §§ 486 I, III, 487–487d HGB aF, seit 25.4.13 nach den Vorschriften der §§ 611 ff HGB im Blick, die das Londoner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 782 ergänzt die §§ 2014, 2015 BGB sowie § 305 I. Gemäß § 2014 BGB kann der Erbe die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, allerdings nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, verweigern. § 2015 I BGB gibt dem Erben die Möglichkeit, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.1 Abtretung (§ 13c Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Obwohl der Regelungszweck der Vorschrift auf Sicherungsabtretungen zielt, umfasst der Haftungstatbestand grundsätzlich alle Formen der Abtretung von Forderungen aus steuerpflichtigen Umsätzen. Somit kann auch jeder Erwerber entsprechender Forderungen Haftungsschuldner für nicht entrichtete USt sein. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Erbe, der dem Grundsatz nach unbeschränkt für Nachlassverbindlichkeiten sowohl mit dem Nachlass als auch mit seinem eigenen Vermögen haftet, kann die Haftung auf den Nachlass beschränken. Ist er wegen einer Nachlassverbindlichkeit verurteilt worden, kann er nach § 780 dem Nachlassgläubiger die Beschränkung der Haftung in der Vollstreckung entgegensetzen, dies allerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Widerklage.

Rn 33 Wird eine Widerklage erhoben, so ist je nach Prozessausgang – vorbehaltlich der Anwendung des § 92 II Nr 1 – die Vorschrift des § 92 I anzuwenden und eine Kostenquote auszusprechen oder die Kosten sind gegeneinander aufzuheben. Unzulässig wäre es, die Kosten der Klage der einen Partei und die Kosten der Widerklage der anderen Partei aufzuerlegen, da dies keine verhältn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781 bis 785 sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschriften des § 780 Abs. 1 und der §§ 781, 785 sind auf die nach den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Zwangsvollstreckung aus Urte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaber.

Rn 3 Tauglicher Bekl iRd § 32a ist der ›Inhaber‹. Der Inhaberbegriff ist im UmweltHG nicht legaldefiniert. Nach hM ist er nicht formal, sondern eher weit zu bestimmen. Da die Begriffe des Betreibers und Inhabers im öffentlichen Recht nicht stets strikt voneinander getrennt werden und für die Auslegung des Merkmals das der zivilrechtlichen Haftung nach dem UmweltHG zu Grunde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für das Verfahren der und die Entscheidung über die Klauselerteilung s § 742 Rn 3. Für die Zustellung ist § 750 II zu beachten. Des Nachweises bedarf neben der Beendigung der Gütergemeinschaft der Eintritt der Rechtskraft des Urteils (Musielak/Voit/Lackmann § 744 Rz 3). Wenn die Auseinandersetzung vollständig beendet ist, kann die Beschränkung der Haftung nach § 1480 BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ist die KapSt angemeldet, aber nicht pünktlich abgeführt worden, bedarf es keines Haftungsbescheids, um die Haftung für die fehlerhafte Abführung geltend zu machen. Es wird vielmehr nur die KapSt-Anmeldung vollzogen; § 44 Abs 5 S 3 EStG. Rn. 42 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Dasselbe gilt bei schriftlichem Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung g...mehr