Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 1 Merkmale der Personengesellschaft

Alle Personengesellschaften haben bestimmte Eigenschaften gemein, die sie von den Kapitalgesellschaften, unterscheiden. Sämtliche Personengesellschaften bauen auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Sie sehen im Grundsatz die persönliche Mitarbeit und die Übernahme persönlicher Haftung durch alle Gesellschafter vor. Sie teilen auch andere Merkmale, so wie die Regelungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.5 Ausscheiden

Anders als durch Veräußerung kann der Gesellschafter seinen Anteil auch freiwillig durch Austritt aus wichtigem Grund, und unfreiwillig durch Kaduzierung, Zwangseinziehung und Ausschluss aus wichtigem Grund verlieren. Der ausscheidende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Abfindung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.3 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Die Gesellschafter müssen weder zur Gründung der Gesellschaft noch zu ihrem Beitritt zwingend Kapital aufwenden. Es ist nur erforderlich, dass sie "Beiträge" irgendwelcher Art an die Gesellschaft leisten. Diese Beiträge können aus Bar-, Sach- oder Dienstleistungen bestehen, wie auch in der bloßen Übernahme der Haftung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2 Charakteristika der Kapitalgesellschaften

Die Kapitalgesellschaften haben – wie die Personengesellschaften – gewisse Gemeinsamkeiten: Ihr wesentliches Charakteristikum liegt (wie die Bezeichnung "Kapitalgesellschaft" schon sagt) in der auf die Kapitalbeteiligung beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter (was allerdings auch für die Kommanditisten einer KG gilt). Grundform der Kapitalgesellschaften als Körperschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 4.3 GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft, bei der die GmbH als Komplementärin der KG eingesetzt wird, um so die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu vereinen. Die Haftung des Komplementärs wird so auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Mittlerweile haben ca. 20 % aller GmbHs in Deutschland allein die Rolle einer Komplementärin....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5 Aktiengesellschaft – "AG"

Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, die ihre Gesellschafter als Aktionäre besitzen. Nur Aktien können zum Börsenhandel zugelassen werden. Die Rechtsform der AG bietet so vor allem kapitalintensiven Unternehmungen die Möglichkeit, das nötige Eigenkapital zu beschaffen. Regelmäßig (aber nicht zwingend) hat die AG deshalb eine Vielzahl von Aktionären, die im Gegenzug ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 5.3.1 Vorstand

Der Vorstand übernimmt die Geschäftsführung der AG und vertritt die AG nach innen und außen. Er führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und hat – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – bei der Leitung weder Weisungen der anderen Organe (Hauptversammlung und Aufsichtsrat) noch Dritter zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 6.3 Regelungsregime der SE

Zwar unterliegt die SE zunächst den Bestimmungen der EU weit geltenden SE-Verordnung selbst. Die Verordnung sieht allerdings vor, dass in gewissen Regelungsbereichen nationales Recht des Sitzes greift (Recht der AG) oder sogar die Bestimmungen der Satzung der jeweiligen Gesellschaft selbst Anwendung finden. So wird etwa hinsichtlich der Organhaftung gegenüber der SE auf die n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.2 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Das oberste Willensbildungsorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung; sie besteht aus den Gesellschaftern. Grundsätzlich hat sie in den gesellschaftlichen Fragen die Entscheidungskompetenz, die teilweise durch den Gesellschaftsvertrag auf die Geschäftsführung übertragen werden kann. Zwar ist das GmbHG anders als das AktG grds. dispositiv, d. h. der Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.9 Zusammenfassung, Vor- und Nachteile

Zusammenfassend lässt sich die GbR als Grundtyp der Personengesellschaften charakterisieren: Sie bietet große Flexibilität und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gründung ist unkompliziert und schnell durchführbar. Dafür trifft die Gesellschafter eine unbeschränkte, persönliche Haftung. Die GbR eignet sich gut zur Ausgestaltung von rein internen Gesellschaftervereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Rechtsstellung des bisherigen Vermieters

Rz. 8 Mit dem Eigentumsübergang scheidet der bisherige Vermieter zwar aus der bisherigen schuldrechtlichen Stellung mit Rechten und Pflichten aus. Ihm verbleiben jedoch die bis dahin entstandenen Rechte (fällige Mietansprüche, fällige Schadensersatzansprüche). Nach BGH (NJW 1989, 451 f.) stehen bei Veräußerung eines vermieteten Hauses Schadensersatzansprüche gegen den nach B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / Einführung

Umstrukturierungen von Gesellschaften werden durchgeführt, um Unternehmen an geänderte Bedürfnisse der Anteilseigner bzw. des Markts anzupassen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) stellt hierfür u. a. mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel mehrere Varianten zur Verfügung. Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesellschaft zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen sich wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.7 Folgen für die Gläubiger

Die Haftung der bisherigen, persönlich haftenden Gesellschafter für Altverbindlichkeiten bleibt bei einer Umwandlung bestehen. Der persönlich haftende Gesellschafter der bisherigen KG kann also weiter für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung der Bekanntmachung des Formwechsels in das Handelsregister begründet wurden, von den Altgläubigern in Anspruch genommen werden. Fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 7 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.3 Frachtvertrag

Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 Abs. 1 HGB). Damit ist wie beim Werkvertrag ein Erfolg geschuldet. Deutsches Frachtrecht gilt für die Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen (§ 407 Abs. 3 HGB); die Beförderung über See ist ausgenommen. Der Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.5 Lagergeschäft

Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren (§ 467 Abs. 1 HGB). Er muss einen geeigneten Lagerplatz aussuchen und während der Einlagerung die Interessen des Einlagerers wahren. Der Einlagerer muss Gelegenheit zur Kontrolle und Erhaltung des Gutes haben. Bei Veränderungen des Gutes muss der Lagerhalter dem Einlagerer Anzeige ersta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.4 Speditionsgeschäft

Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes im Interesse und nach den Weisungen des Versenders zu besorgen (§ 453 Abs. 1 HGB, §§ 454 Abs. 4 HGB). Der Spediteur hat die gesamte Transportkette zu organisieren und dabei insbesondere einzelne Transportleistungen aufeinander abzustimmen. Die Verpflichtung zur Organisation bedeutet gerade ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich wird die ausländische Kapitalgesellschaft aufgrund der inländischen Betriebsstätte dem inländischen Steuerrecht unterworfen. Zum Begriff der Betriebsstätte, der sehr weit gezogen wird, siehe § 12 AO. Auch die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden gem. § 69 AO kommt ohne weiteres zur Anwendung. Gleiches gilt für die Verantwortlichkeit gegenüber den S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 1.2 Bedeutung der Sitz- und Gründungstheorie

Praxis-Beispiel Gründet beispielsweise der in Berlin-Tempelhof ansässige Bauunternehmer in Dublin eine irische Kapitalgesellschaft unter der Firma Tempelhofer Fassadentechnik Ltd., die zwar in Irland registriert, aber dort gar nicht tätig ist, stellt sich die Frage, ob diese Gesellschaft in Deutschland rechtsfähig ist. Die traditionelle deutsche Auffassung hat dazu die sogena...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 2 Entscheidungen der Gerichte zur Verwendung ausländischer Rechtsformen

Durch die Überseering-Entscheidung des EuGH [1] sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BGH wurde klargestellt, dass sowohl im EU-Ausland wirksam gegründete Kapitalgesellschaften als auch US-amerikanischen Kapitalgesellschaften die Rechtsfähigkeit im Inland nicht deswegen versagt werden kann, weil sie trotz effektiven Sitzes im Inland dort nicht wirksam errichtet worden si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Alternative zur GmbH?

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste Rechtsform für eine Unternehmensgründung in der Bundesrepublik. Doch sie hat auch Nachteile, vor allem weil ein Mindestkapital von 12.500 EUR aufgebracht werden muss. Der Aufwand und die Kosten einer Gründung sind so beträchtlich, dass sie manchen Interessenten abschrecken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1.11...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 1.3 Unklare Rechtslage: gefährlich für Geschäftsführer und Gesellschafter

Auch für die Geschäftsführer ist es bei Geltung der Sitztheorie sehr gefährlich, einer ausländischen Kapitalgesellschaft jedenfalls außerhalb der EU vorzustehen, der im Inland die Rechtsfähigkeit unter Hinweis darauf abgesprochen wurde, dass sie im Ausland lediglich als Briefkastengesellschaft gegründet worden sei. Der Geschäftsführer tritt dadurch für eine nichtexistente ju...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formularmietvertrag – allge... / 2.8 Schadensersatzpflicht bei Verwendung unwirksamer Klauseln

Der Vermieter verstößt gegen die Pflicht zur vorvertraglichen Rücksichtnahme auf die Belange des Mieters, wenn er anlässlich der Vermietung einen Formularvertrag mit unwirksamen Klauseln verwendet.[1] Daraus folgt, dass der Vermieter zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet sein kann, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer Klausel Leistungen erbringt, die er ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.1 Allgemeines

Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigkeit bevorzugt ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.1 Gläubigerschutz trotz EU-Recht

Selbst wenn nach EU-Recht einer solchen Gesellschaft die Rechtsfähigkeit zugesprochen werden muss, heißt dies nicht, dass aus Erwägungen des Gläubigerschutzes ein haftungsrechtlicher Durchgriff auf die dahinter stehenden Gesellschafter nicht möglich ist. Dies hat im Anschluss an die Überseering-Entscheidung bereits das Amtsgericht Hamburg im Mai 2003 in einer derartigen Kons...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / V. Haftung des Nachlassverwalters

Rz. 247 Bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus einem unzureichenden Nachlass kann es zur Haftung des Nachlassverwalters kommen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Haftung der Erben für Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens

Rz. 126 Für die vom Erblasser in dem Einzelunternehmen begründeten Verbindlichkeiten haftet der Erbe aufgrund der Erbfolge persönlich und unbeschränkt. Er hat jedoch die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§§ 1967 ff. BGB). Rz. 127 Eine erweiterte handelsrechtliche Haftung des Erben greift jedoch ein, wenn er die Firma des Erblassers fortführt (§§ 25 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers

StVG vom 5.3.2003: § 7 Abs. 1; StVG vom 12.7.2021: § 19 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Ist der Schaden an einem Gebäude dadurch verursacht worden, dass der auf der Straße abgestellte und infolge eines Anstoßes durch ein Drittfahrzeug ins Rollen geratene Anhänger gegen das Gebäude geprallt ist, so hat sich in dem Geschehen die aus der Konstruktion des Anhängers resultierende Gefahr einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 7. Haftung

Rz. 40 Grundsätzlich haften die Beauftragten dem Auftraggeber für jede fahrlässige und vorsätzliche Verletzung ihrer Pflichten aus dem Grundverhältnis. Diese weitreichende Haftung wird, sofern nicht eine berufsmäßige Bevollmächtigung vorliegt, von den Beteiligten meist nicht gewollt sein. Im privaten Bereich sollte daher immer die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung auf V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Haftung der Körperschaft und des Ausstellers (§ 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG)

6.2.2.1 Allgemeines Tz. 196 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG enthält eine zusätzliche Haftungsvorschrift, die neben die Haftungsregelungen der AO und anderer Gesetze tritt. Danach haftet der Aussteller einer Bescheinigung , die den Voraussetzungen des § 27 Abs 3 und 4 KStG nicht entspricht, für die auf Grund der Bescheinigung verkürzten St oder zu U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Haftung des Halters eines Elektrorollers bei Explosion der ausgebauten Batterie während des Ladevorgangs

StVG § 7 Abs. 1 Leitsatz 1. Für eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist stets erforderlich, dass es sich bei dem Schaden, für den Ersatz verlangt wird, um eine Auswirkung derjenigen Gefahren handelt, hinsichtlich derer der Verkehr nach dem Sinn der Haftungsvorschrift schadlos gehalten werden soll. (Rn 8) 2. Dass Dritte durch den Defekt einer Betriebseinrichtung eines Kraftfahrzeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Verlust der beschränkbaren Haftung

A. Voraussetzungen Rz. 1 In den in §§ 2013, 2005 Abs. 1, 2006 Abs. 3, 1994 Abs. 1 S. 2 BGB, § 780 ZPO genannten Fällen verliert der Erbe die Möglichkeit zur Haftungsbeschränkung,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Haftung bei Ausstellung der Steuerbescheinigung durch ein Kreditinstitut

Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird die St-Besch nach § 27 Abs 4 KStG durch ein inl Kreditinstitut erteilt, haftet die ausschüttende Kö, wenn sie für Zwecke der Bescheinigung unrichtige Angaben macht (s § 27 Abs 5 S 2 KStG idF vor dem SEStEG). Gleiches gilt hinsichtlich inl Zweigstellen von in § 53b Abs 1 und 7 KWG genannten Instituten und Unternehmen für unrichtige Anga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Haftung der Erben, §§ 2058 ff. BGB

Rz. 59 Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten[146] durch die Erbengemeinschaft gegenüber Dritten ist in den §§ 2058–2061 BGB geregelt. 1. Bis zur Teilung Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Haftung nach der AO

Rz. 389 Nach den allgemeinen Vorschriften der AO haften Vermögensverwalter oder Verfügungsberechtigte, die schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig, Nachlassvermögen – auch an Erben – auskehren, ohne vorher für die Steuer gesorgt zu haben (§§ 34, 35, 69 AO). Treffen kann dies z.B. auch den Testamentsvollstrecker. Außerdem sieht § 71 AO bei Steuerhinterziehung für Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Haftung des Nachlasses

Rz. 386 Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift im Zweifel nicht nur für die Steuerschuld der Erben sondern auch für die anderer Erwerber, insbesondere Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte.[490] Nach der Teilung ist jeder Erbe für seine eigene Erbschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / III. "Unbeschränkte Haftung" erst ab Verschmelzung der Haftungsobjekte

Rz. 9 Doch ab wann haften die Erben unbeschränkt? Wenngleich die Universalsukzession ipso iure mit dem Tod des Erblassers im Wege des Von-Selbst-Erwerbs eintritt, so tritt mit diesem Zeitpunkt nicht schon die unbeschränkte Haftung ein. Diese "Nichtbeschränkung" der Haftung auf den Nachlass hat ihren Grund darin, dass nach deutschem Erbrecht, Nachlass und Eigenvermögen mitein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Haftung im Außenverhältnis

Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten trif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besonderheiten bei Mit... / b) Trotz unbeschränkter Haftung eines Miterben: Wertmäßige Haftungsbeschränkung im Falle des ungeteilten Nachlasses, § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 20 Haftet ein Miterbe unbeschränkt (§ 2013 BGB), so können die Gläubiger zwar mit einem Titel gegen ihn in sein Eigenvermögen vollstrecken. Die Haftung mit seinem Eigenvermögen ist aber wertmäßig auf den Wert seines Miterbenanteils beschränkt, solange der Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist, § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB.[48] Es erfolgt also keine Beschränkung der Haftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / B. Zwei Wege raus aus der Haftung für die Schulden des Erblassers

Rz. 17 Das Gesetz gibt dem Erben zwei gänzlich unterschiedliche Wege an die Hand, sich der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten zu entledigen, die strikt auch in der Art der Haftungsbeschränkung zu unterscheiden sind. Diese Unterscheidung basiert erneut auf einer korrekten Trennung von Haftungssubjekten und Haftungsobjekten (siehe schon oben Rdn 4 ff.). Erneut:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Haftung des KiSt-Abzugsverpflichteten (§ 51a Abs 2c S 7 und 8 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 359 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der in § 51a Abs 2c S 7 EStG normierten Verweisung auf § 44 Abs 5 EStG ergab sich, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete für die KiSt als Zuschlag zur KapSt nach den für die Haftung für die KapSt geltenden Regelungen haftete. Das FA war nach § 50b EStG iVm § 193 Abs 2 Nr 1 AO befugt, den ordnungsgemäßen Einbehalt zu prüfen. Den Haftungsbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Haftung für Verwaltungsmaßnahmen eines eingesetzten Nachlasspflegers

Rz. 92 Hat sich der vorläufige Erbe vor der Annahme darauf beschränkt, den Nachlass zu sichten, kommen Ansprüche gegen ihn aus §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 681 S. 2, 667 BGB auf Herausgabe bzw. aus §§ 280 ff. BGB auf Schadensersatz nicht in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / J. Rechtswirkung der Verfahrenseröffnung im Hinblick auf die Haftung des Erben

I. Nachlassseparation Rz. 75 Die Wirkungen der mit dem Erbfall eingetretenen Vereinigung des Eigenvermögens des Erben mit dem Nachlass werden wieder beseitigt. Sind durch die Vereinigung Rechte und Verbindlichkeiten erloschen, sei es durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit) oder Konsolidation (Vereinigung von Recht und Belastung), so gelten infolge der Inso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / L. Haftung für den Pflichtteilsanspruch

I. Haftung im Außenverhältnis Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / IV. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

1. Grundsatz der freien Vererblichkeit Rz. 280 Die Geschäftsanteile an einer GmbH[215] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[216] Mehrere Erben erwerben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft. Eine Sondererbfolge wie bei Personengesellschaften gibt es nicht. Die Erben können ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben (§ 18 Abs. 1 GmbHG).[217] Rz. 281 Praxish...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besonderheiten bei Mit... / II. Haftung als Teilschuldner gemäß § 2060 BGB

Rz. 24 Haben die Miterben allerdings alles Notwendige getan, um unbekannte Nachlassgläubiger aufzufinden und die Forderungen aller Nachlassgläubiger (ggf. gleichmäßig durch Nachlassinsolvenz) zu befriedigen, so gewährt § 2060 BGB ihnen eine besondere Haftungsprivilegierung,[52] die nicht dazu führt, dass der Miterbe nur mit seinem Anteil am Nachlass haftet, der ihm bei der A...mehr