Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (3) Die Dürftigkeitseinrede anstelle von Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung

Rz. 41 Ist keine kostendeckende Masse vorhanden, so kann der Erbe auch von einem Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz absehen und die Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB direkt erheben, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken.mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / III. Leitfassung für eine Friedhofsordnung

Rz. 21 Der Deutsche Städtetag hat erstmals im Jahr 1999 eine Leitfassung für eine Friedhofssatzung verabschiedet. Diese "Mustersatzung" wurde von vielen Gemeinden ganz oder teilweise als kommunale Friedhofssatzung übernommen. Aus diesem Grund wird ggf. auf die Leitfassung Bezug genommen, auch wenn diese selbst lediglich empfehlenden Charakter hat und rechtlich unverbindlich ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Natürliche und juristische Personen

Rz. 72 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB n.F. (§ 1896 BGB a.F.) zur Be...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Ordnungsgemäße Verwaltung und Rechenschaftspflicht (§§ 2130, 2131 BGB)

Rz. 54 Ordnungsgemäße Verwaltung durch den Vorerben bedeutet Erhaltung des Nachlasses nach seiner Wertsubstanz, nicht nach den konkreten Gegenständen.[69] Die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit ist, unabhängig von der persönlichen Situation des Vorerben, allein anhand der Verhältnisse des Nachlasses unter Berücksichtigung der Zeitumstände und für jede einzelne konkrete Maßnah...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / II. Gegenvortrag des Gläubigers

Rz. 5 Dem kann der Gläubiger die dolo agit-Einrede des § 242 BGB entgegenhalten, wenn der Erbe aus §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB [6] oder aus §§ 3 ff. AnfG [7] haftet. Soweit die Haftung des Erben reicht, wird die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen, obwohl trotz wirksamer Haftungsbeschränkung in das Eigenvermögen vollstreckt wird.[8] Dem Vortrag zu §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB kann de...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / 1. Nachlass und Eigenvermögen: Vor Annahme der Erbschaft getrennte Vermögensmassen

Rz. 12 Mit dem Erbfall geht der Nachlass als Gesamtheit auf den oder die Erben über, bleibt aber einstweilen noch eine vom privaten Eigenvermögen des Erben getrennte Vermögensmasse. Dies zeigt sich mittelbar in § 1958 BGB: Bis zur Annahme der Erbschaft kommt jedenfalls eine Inanspruchnahme des Erben nicht in Betracht.mehr

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zfs 12/2023, Vorlage zur Vo... / 1 Hinweis

aufgrund der Pressemitteilung des EuGH Nr. 155/23 v. 12.10.2023: Nach dem Urt. des EuGH in der Rechtssache C-286/22 v. 12.10.2023 fällt ein Fahrrad mit Elektrounterstützung nicht unter die Kfz- Haftpflichtversicherungspflicht, da es nicht ausschließlich maschinell angetrieben wird. Zum Fall: Ein Radfahrer auf einem Fahrrad mit Elektrounterstützung wurde im öffentlichen Straße...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 131 Bei einer Mehrheit von Erben wird ein zum Nachlass gehörendes Einzelunternehmen gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Die Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft ist rechtlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig. Eine zwangsweise Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine OHG erfolgt nicht. Das Recht der OHG (§§ 105...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfälle/Anordnungen des Erblassers

Rz. 291 Für das Zusammentreffen von § 2318 Abs. 2 und Abs. 3 BGB fehlt eine gesetzliche Regelung. Die überwiegende Meinung geht aber davon aus, dass im Verhältnis zwischen pflichtteilsberechtigtem Erben und pflichtteilsberechtigtem Vermächtnisnehmer das Pflichtteilsrecht des Erben vorgehe.[844] Zu Recht bejaht der BGH eine Anwendung des § 2318 Abs. 3 BGB auch in Fällen der E...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Einschaltung Dritter gemäß § 664 Abs. 1 BGB

Rz. 102 Der Testamentsvollstrecker hat das Amt höchstpersönlich durchzuführen und kann somit nicht die Testamentsvollstreckung insgesamt auf einen Dritten übertragen. Dies gilt auch, wenn der Erbe ausdrücklich zustimmt.[145] Einzelne Aufgaben zur selbstständigen Ausführung dürfen nur mit Einwilligung des Erblassers geschehen. Diese Einwilligung kann sich aus den Umständen un...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / A. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 1 Aus der Schuldnerstellung gegenüber den Nachlassgläubigern kommt der Erbe nur durch Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft wieder heraus (siehe oben § 2 Rdn 19). Diese Möglichkeit steht nur dem Erben selbst bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zu; der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine i...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorsicht bei taktischer Ausschlagung

Rz. 29 Immer wieder wird auf die taktische Ausschlagung hingewiesen, wonach der als Erbe oder Vermächtnisnehmer bedachte Ehegatte aus ökonomischen Gründen erwägen solle, die Erbschaft auszuschlagen.[27] Bevor ausgeschlagen und die güterrechtliche Lösung gewählt wird, gilt es aber genau zu rechnen und zu überprüfen, ob nicht der Ehegatte sich etwaige Vorempfänge nach Maßgabe ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / b) Umfang der Kostenerstattung

Rz. 163 Der Sozialhilfeträger ist zur Erstattung der "erforderlichen" Kosten gem. § 74 SGB XII verpflichtet, soweit der Nachlass oder Versicherungsleistungen für die erforderlichen Bestattungskosten nicht ausreichen.[225] Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Kosten ist eine der Würde des Toten entsprechende Bestattung, also ein ortsübliches und angemessenes Begräbnis.[...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Ablauf der Abwicklungsvollstreckung (Generalvollstreckung)

Rz. 152 Die Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers ist die zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Zu unterscheiden ist hierbei die Anordnung und der bloße Wunsch des Erblassers. Nur erstere ist vom Testamentsvollstrecker auf jeden Fall – auch gegen den Willen der Erben oder sonstiger Dritter – zu beachten. Demzufolge hat der Testamentsvollstrecker seine...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 114 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[159] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[16...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Verfahrensgang

Rz. 71 Das zuständige Gericht erlässt das Aufgebot durch Beschluss.[102] Dieser Beschluss darf nicht an wesentlichen Mängeln leiden. Notwendige Angabe ist z.B. nach § 434 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG, dass etwaige Ansprüche bei dem (Aufgebots-)Gericht anzumelden sind.[103] Hierbei muss auch das Gericht als Adressat der Anmeldung genannt sein; der Hinweis im Aufgebot auf § 434 Fam...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Besonderheit: Erbe im Passivprozess

Rz. 340 Ohne Ermächtigung des Testamentsvollstreckers kann der verklagte Erbe keine Widerklage aufgrund eines vom Testamentsvollstrecker verwalteten Anspruchs erheben.[427] Gleiches gilt für die Aufrechnung. Es bedarf somit ausdrücklich einer vorherigen Zustimmung des Testamentsvollstreckers, der regelmäßig aber seine Zustimmung nicht verweigern darf, sofern dies zur ordnung...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Persönlich haftende Gesellschaftsanteile (OHG, EWIV GbR, Komplementär einer KG)

Rz. 251 Hinsichtlich der Abwicklungsvollstreckung gelten im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an GbR, OHG sowie Komplementäranteilen an KG dieselben Grundsätze wie beim einzelkaufmännischen Handelsgeschäft. Gehört zum Nachlass der Anteil eines alleinigen Komplementärs einer KG, kann der Testamentsvollstrecker jedenfalls für die dreimonatige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / C. Vor- und Nachteile der Ausschlagung

Rz. 21 Läuft die Ausschlagungsfrist noch und droht der Nachlass überschuldet oder zumindest wertlos zu sein, geht die Praxis in der Regel den Weg der Ausschlagung. Dies ist das Mittel, zu dem wohl die meisten Rechtsanwälte raten und den die meisten Mandanten wählen. Der Vorteil dieses Vorgehens ist nicht zu leugnen: Der Mandant hat mit der Abwicklung des Nachlasses und der H...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / II. Aufnahme des Vorbehaltes in das Urteil

Rz. 25 Der Rechtsanwalt muss darauf achten, für den Erben ein wirkliches Vorbehaltsurteil zu erreichen. Dieses muss nicht als solches überschrieben sein; die bloße Verurteilung als Erbe genügt aber jedenfalls nicht. Die h.M. lässt es auch nicht ausreichen, wenn der Vorbehalt ausschließlich in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck kommt,[33] sondern verlangt, dass der Vorbeha...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Personengesellschaft

Rz. 159 Die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich grundsätzlich nach §§ 1629, 1824, 181 BGB. Kommt es zu Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten, so ist nach der h.M. § 181 BGB nicht anzuwenden.[247] Geht es um Änderungen eines Gesellschaftsvertrages, bleibt es hingegen bei der Anwendung der §§ 1629, 1824, 181 BGB, da es hier tatsächlich ...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / II. Ausschlagung bei nur vermeintlich überschuldetem Nachlass – was nun?

Rz. 27 Der Weg der Ausschlagung wird oft beschritten aufgrund der doch eher vagen Vermutung oder Angst, der Nachlass sei überschuldet, etwa weil der Erblasser sich lebzeitig in diese Richtung geäußert hat. Wenn sich dann später herausstellt, dass der Schein getrogen hat und der Nachlass doch nicht überschuldet oder wertlos ist, wird der Mandant "sein Erbe" zurückhaben wollen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 2 KStG stellt die Besteuerung von Erträgen aus bestimmten inl Eink-Quellen sicher, wenn der Empfänger nicht der unbeschr StPflicht nach § 1 KStG unterliegt. Im Gegensatz zur beschr StPflicht natürlicher Pers nach § 1 Abs 4 EStG enthält § 2 KStG zwei Gr der beschr StPflicht: Nr 1: Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die im Inl weder i...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Personengesellschaft

Rz. 49 Sieht der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vor, so scheiden der Gesellschafter der OHG und der Komplementär der KG bei Tod lediglich aus, § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB direkt bzw. über § 161 Abs. 2 HGB für die KG. Der sich ergebende Abfindungsanspruch fällt der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand an, §§ 105 Abs. 3, 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB, § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Beim Tod ein...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Testamentsvollstrecker

Rz. 85 Der Testamentsvollstrecker hat die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes, zu dem er allein durch den Willen des Erblassers berufen ist, auch wenn er von anderer Seite zum Testamentsvollstrecker ernannt worden ist.[86] Der Testamentsvollstrecker übt sein Amt aus eigenem Recht aus und hat eine weitgehend freie Stellung gegenüber den Erben. Auch...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Treuhandlösung

Rz. 140 Bei der Treuhandlösung übernimmt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen als Treuhänder und führt es im eigenen Namen fort. Im Außenverhältnis haftet der Testamentsvollstrecker dann persönlich und unbeschränkt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Unternehmensfortführung treffen jedoch im Innenverhältnis die Erben. Rz. 141 Der Testamentsvollstrecker wird als Inhab...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Rückforderungsanspruch bei Verarmung, § 528 BGB

Rz. 38 Die Regelung über die Rückforderung wegen Verarmung gemäß §§ 528, 529 BGB setzt die Notbedarfseinrede gemäß § 519 BGB für die Zeit nach Vollziehung der Schenkung (diese wird – anders als bei § 2325 BGB – nicht durch den Vorbehalt des Nießbrauchs gefährdet)[35] fort, als Ausprägung der Geschäftsgrundlagenlehre (clausula rebus sic stantibus). Von Bedeutung ist das Rückf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ersatztatbestand für Personen- und Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 770 Während § 1 Abs. 2a GrEStG eine Sonderregelung nur für Personengesellschaften darstellt, betrifft § 1 Abs. 3 GrEStG alle Gesellschaften, unabhängig von der Rechtsform. Hier geht es allerdings nicht lediglich um Anteilsübertragungen sondern um die Vereinigung (unmittelbar oder mittelbar) von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers. Vor...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Reine Nachlassverbindlichkeit

Rz. 29 Ob ein Vorbehaltsurteil außerdem nur dann ergehen darf, wenn der Erbe wegen einer reinen Nachlassverbindlichkeit verurteilt wird, und das Gericht dies folglich vor Erlass des Vorbehaltsurteils prüfen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Die Frage ist richtiger Ansicht nach aber zu bejahen.[45] Hinweis Kommt das Gericht bei dieser vorzunehmenden Prüfung zu dem Schluss,...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Begründetheit der Anfechtung

Rz. 99 § 129 Abs. 1 InsO verlangt eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlung, die die Nachlassgläubiger benachteiligt, d.h. die zu einer objektiven Vermögensminderung führt. Diese liegt dann vor, wenn sich durch die Rechtshandlung des Erblassers die Aktivmasse verkürzt hat und dadurch der Zugriff der Nachlassgläubiger auf das Schuldnervermögen unm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Testamentsvollstreckung

Rz. 233 Die mit der Testamentsvollstreckung[187] über Anteile von persönlich haftenden Gesellschaftern verbundenen Fragen sind bis heute außerordentlich umstritten.[188] Die grundsätzliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Anteilen persönlich haftender Gesellschafter ist mittlerweile jedoch anerkannt. Der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters unterliegt...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Einleitung des Aufgebotsverfahrens gem. §§ 1970–1974 BGB

Rz. 280 Es kann mit dem Mandanten besprochen werden, ob eventuell das Aufgebotsverfahren statt der Nachlassverwaltung ausreichend ist. Sachlich und örtlich zuständig für das Aufgebot der Nachlassgläubiger ist das Nachlassgericht (§ 990 ZPO, §§ 343, 344 Abs. 1 FamFG), nicht das Gericht der Fürsorge. Der Antrag ist unter dem Aktenzeichen des Nachlassverfahrens einzureichen. An...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 124 Ein inkongruentes Geschäft liegt vor, wenn der Nachlassgläubiger durch Rechtshandlung eine Befriedigung oder Sicherheit erhält, die er zu beanspruchen hatte.[49] Rz. 125 Die inkongruente Deckung wird in § 131 Abs. 1 InsO definiert als eine Rechtshandlung, die dem Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gew...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / V. Das Haftungsbeschränkungsinstrumentarium – ein Überblick

Rz. 21 Das Gesetz stellt dem Erben verschiedene Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich in ein komplexes Gesamtsystem einreihen:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / b) Abtretungsklausel

Rz. 304 Die Satzung kann auch vorsehen, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters im Falle seines Todes an eine andere Person abzutreten ist. Die Erben sind dann gesellschaftsvertraglich verpflichtet, den aufgrund der Erbfolge erworbenen Geschäftsanteil an den vorgesehenen Nachfolger zu übertragen. Bei der Abtretungsverpflichtung handelt es sich um eine Nebenleistungspf...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Erbennachweis im Handelsregister

Rz. 152 Häufig wird ein Erbschein gerade auch für die notwendigen Änderungen im Handelsregister benötigt, die nach dem Tod eines eingetragenen Kaufmanns oder Gesellschafters einer Handelsgesellschaft erforderlich sind, um die Rechtsnachfolge auch im Außenverhältnis zu dokumentieren. Wird eine Firma nach dem Tode des Inhabers fortgeführt, so tritt der Erwerber nach §§ 27, 25 ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 288 Eine nicht ganz eindeutige Regelung bildet das sog. "erweiterte" Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 3 BGB.[837] Hiernach kann der pflichtteilsberechtigte Erbe wegen einer von ihm zu tragenden Pflichtteilslast Vermächtnisse kürzen, wenn ihm sonst sein eigener Pflichtteil nicht verbleiben würde.[838] Andernfalls gelten die Vermächtnisse gegenüber dem pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 210 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, normiert § 2205 S. 3 BGB ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf Ans...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vererblichkeit des Einzelunternehmens

Rz. 121 Das Einzelunternehmen[108] ist vererblich (siehe §§ 22, 27 HGB).[109] Es unterliegt trotz der besonderen Zweckbestimmung der in ihm zusammengefassten Vermögenswerte der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Forderungen, Patente) gehen auf den Erben über. Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Zu niedrig bescheinigte Einlagerückzahlung (§ 27 Abs 5 S 1 bis 3 KStG)

Tz. 205 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Eine Verwendungsfestschreibung hinsichtlich des Einlagekto in der vor Inkrafttreten des SEStEG gekannten Art sieht § 27 Abs 5 S 1 KStG nur noch bei zu niedriger Angabe der Einlagerückgewähr in der St-Besch vor. Der in § 27 Abs 5 S 1 KStG geregelte Fall ist uE der, dass die von der Kö (bzw die von einem zwischengeschalteten Kreditinstitut) au...mehr