Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 204 Gem. § 271 Abs. 2 HGB handelt es sich um verbundene Unternehmen,[1] wenn gleichzeitig folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: es muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis im Sinne des § 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB vorliegen und das Tochterunternehmen ist in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einzubeziehen, auch wenn die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.3 Steuerliches Einlagekonto bei Minder- und Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit

Rz. 116 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Mehr- oder Minderabführungen, führt aber in § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG aus, dass Mehr- oder Minderabführungen insbesondere vorliegen, wenn der an den Organträger abgeführte Gewinn von dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Das "Mehr" od...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4 Ausgleichsposten

Rz. 162 Durch das Jahressteuergesetz 2008 vom 20.12.2007[2] ist durch die Einführung des § 14 Abs. 4 KStG die Bildung steuerlicher Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen in organschaftlicher Zeit beim Organträger festgeschrieben worden und soll nach § 39 Abs. 9 Nr. 5 KStG auch für Veranlagungszeiträume vor 2008 gelten. Rz. 163 Bis zur gesetzlichen Regelung hatte der...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.1 Bewertungsvereinfachungsverfahren und Stetigkeitsgebot

Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz sind die Anschaffungskosten für jeden fremdbezogenen Vermögensgegenstand gesondert zu ermitteln. Dieses Grundprinzip wird durch mehrere vereinfachte Bewertungsverfahren durchbrochen. Neben der bereits angesprochenen Pauschalierung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen gehören dazu die in § 256 Satz 1 HGB geregelten Ver...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.1 Handelsbilanz

Die Bewertung der Vorratsgüter folgt den §§ 253 – 256a HGB. Das sich aus diesen Vorschriften ergebende Bewertungsprogramm unterscheidet zwischen Zugangswerten einerseits und (bei der Folgebewertung ggf. anzusetzenden) Korrekturwerten andererseits (vgl. Abb. 1). Als Zugangswerte fungieren bei von Dritten erworbenen Vermögensgegenständen die Anschaffungskosten, im Fall eines or...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.1 Ausweisnormen als Abgrenzungshinweise

Der Begriff der Vorräte ist weder handels- noch steuerrechtlich definiert. Hinweise auf den Inhalt dieses Postens finden sich in der handelsrechtlichen Bilanzgliederungsvorschrift für Kapitalgesellschaften in § 266 Abs. 2 B. I. HGB sowie in einigen ergänzenden Ausweisnormen.[1] Diese Normen charakterisieren Vorräte als Teil des bilanziellen Umlaufvermögens. Daraus ergibt sic...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2 Handelsbilanz: an die Ansprüche des Überschuldungsstatus anpassen

In der Handelsbilanz sollten eigentlich die realen Werte des Unternehmens stehen. Doch in vielen GmbHs sind Bewertungskriterien bestimmend für die Eurobeträge in der Bilanz. Viele kleine und mittlere Gesellschaften machen keinen Unterschied zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, um Kosten für die Aufstellung zu sparen. Dann enthält auch die Handelsbilanz viele steuerpol...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.4 Beispiel: von der Handelsbilanz zum Überschuldungsstatus

Die XY-GmbH befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise. Der Geschäftsführer Z veranlasst eine Überschuldungsprüfung. Das Unternehmenskonzept ist erstellt, die Fortführungsprognose ist negativ ausgefallen. Die Bilanz nach handelsrechtlichen Grundsätzen sieht wie folgt aus:mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.2 Umlaufvermögen: richtig bewerten

Überraschungen im Überschuldungsstatus erfährt der GmbH-Geschäftsführer in der Praxis vor allem bei der Bewertung der Vorräte: Die Rohstoffe, Betriebs- und Hilfsstoffe sind in der Handelsbilanz mit den Anschaffungskosten zzgl. der Beschaffungskosten aktiviert. Im Falle einer Liquidation müssen die erzielbaren Verkaufswerte angesetzt werden. Diese liegen meist weit unter den K...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des ...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.1 Grundsätze und Bewertungsmethoden

Der Überschuldungsstatus ist eine Sonderform der Handelsbilanz. Aber wohl nur in Ausnahmefällen dürfte der Stichtag des Überschuldungsstatus mit dem "normalen" Bilanzstichtag der GmbH zusammenfallen. Weil der Überschuldungsstatus eine Sonderform ist, gilt auch für ihn der handelsrechtliche Rechnungslegungsrahmen. Es gelten die Vorschriften des HGB, die Inhalt und Aufbau der H...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.3 Daten aus der Buchhaltung heranziehen

Die Handelsbilanz kommt aus der Buchhaltung. Die dort gebuchten Konten werden verdichtet und zur Handelsbilanz zusammengestellt. Für die Aufstellung des Überschuldungsstatus müssen die einzelnen Positionen der Handelsbilanz auf der Grundlage der einzelnen Kontoinformationen korrigiert werden. Dazu sind Daten aus anderen Bereichen notwendig.mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.4 Schulden: neu bewerten

Auch auf der Schuldenseite müssen die Positionen neu bewertet werden und zwar mit dem Wert, der tatsächlich gezahlt werden muss. Das dürften in vielen Fällen die Zahlen sein, die auch in der Handelsbilanz stehen. Rückstellungen sind zukünftige Zahlungsverpflichtungen, deren rechtliche Grundlage bereits besteht. Darum müssen die Beträge für noch zu erwartende Rechnungen, Übers...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.1 Anlagevermögen: Korrekturen vornehmen

Im Anlagevermögen beruhen die dort angenommenen Werte für Gebäude, Maschinen, Geräte usw. auf historischen Anschaffungskosten und mehr oder weniger fiktiven Annahmen über die Dauer der Nutzung. Handelsrechtliche Gesichtspunkte, gesetzliche Ge- und Verbote müssen vom Geschäftsführer beachtet werden, wenn er das Anlagevermögen seiner GmbH bestimmt. Darum gibt es in diesem Bere...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.5 Ablauf im normalen Geschäft: Finanzierungsprüfung einmal im Jahr durchführen

Die "goldene Finanzierungsregel" ist relativ einfach: 50 % Eigen- zu 50 % Fremdkapital. Dieser Traum aller kreditvergebenden Banker wird in der Regel kaum eingehalten. Die Eigenkapitalquote von gut finanzierten deutschen Unternehmen liegt bei ca. 30 %. Erschreckend aber ist, dass es eine recht erkleckliche Anzahl von Unternehmen in Deutschland gibt, deren Eigenkapitalquote n...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 6 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.1 Angemessene Zeitabstände für eine Statusprüfung

Niemand schreibt dem GmbH-Geschäftsführer ausdrücklich vor, wie oft und in welchen Abständen er sich mit dem finanziellen Status seiner Gesellschaft beschäftigen muss. Doch ein verantwortungsbewusster Kaufmann, und das muss der GmbH-Geschäftsführer sein, überwacht neben der Liquidität auch den Schuldenstatus seiner GmbH in angemessenen Zeitabständen. Dazu gehört auch, dass d...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.3 Nicht zu berücksichtigen: Eigenkapital und "spezielles" Fremdkapital

Auf der Passivseite des Überschuldungsstatus tauchen nur die Positionen auf, die von der Gesellschaft auch bezahlt werden müssen. Dazu gehört nicht das Eigenkapital, da dieses im Insolvenzfall nicht befriedigt wird. Damit verschwinden das Stammkapital, die freien Rücklagen, Gewinnvorträge, der Jahresüberschuss und die Sonderposten aus der Bilanz. Zu beachten ist auch Folgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Fälligkeit der Tantieme

Rz. 1399 Die Tantieme wird – vorbehaltlich anderweitiger Abreden – fällig, wenn die Handelsbilanz festgestellt ist[3102] oder bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte festgestellt werden können.[3103] Empfehlenswert ist insoweit stets die Aufnahme einer eindeutigen Fälligkeitsregelung.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Ermittlung und Bewertung des inländischen Betriebsvermögens

a) Allgemeines Rz. 228 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Für die Wertermittlung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (vgl. § 11 i.V.m. § 9 ErbStG). Rz....mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.4 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 11 Hinsichtlich der Anforderungen an das Bilanzgliederungsschema unterscheidet § 266 Abs. 1 Sätze 2, 3 HGB 2 Kategorien, die zum einen für kleine Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB und zum anderen für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 267 Abs. 2, 3 HGB gelten. Mittelgroße und große Gesellschaften haben ebenso wie alle kapitalmarktorientierten AGs bzw. KGaAs g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Risiken

Rn 9 Für den Gläubiger besteht bei einer Kapitalerhöhung durch Fremdkapitalumwandlung grundsätzlich das Risiko der Differenzhaftung für den Fall, dass der Wert der übernommenen Einlageverpflichtung höher ist als der Wert seiner Insolvenzforderung. Denn auch für eine Fremdkapitalumwandlung gelten die für Sacheinlagen geltenden Grundsätze.[14] Demnach kann auch eine Forderung ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.1 Buchung der Leasingrate

Im Fall der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasinggegenstand zum Leasinggeber ist der Leasingvertrag wirtschaftlich als Mietvertrag anzusehen und der Leasingnehmer ist daher weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer. Dementsprechend erfasst der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nicht in seiner Bilanz. Auf der Passivseite seiner Bilanz weist der Leasing...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002ff.; Anders, Bilanzierung und Berichterstattung von Humankapital. Sichtbarmachen des Unsichtbaren, PiR 2017, S. 303–310; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (AKEU), Vereinbarkeit internationaler Konzernrechnungslegung mit hande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.2 Korrespondierende Bilanzposten

Rz. 178 Solange die Komplementär-GmbH als Mitunternehmer anerkannt ist, muss ihr Beteiligungskonto dem Kapitalkonto bei der GmbH & Co. entsprechen. Alle Veränderungen sind übereinstimmend auszuweisen, eine Differenz darf nicht entstehen. Daher sind auch Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung nur im Ergebnis der GmbH & Co. aufzuzeigen; erst der Nettobetrag g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Leitsatz Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reinvestitionsrücklage nach... / 7 Auflösung der Rücklage mangels Erwerb eines neuen Grundstücks

Buchungsvorschlag: Die Bildung ist nur in der Steuerbilanz zulässig In der Handelsbilanz dürfen keine Rücklagen nach § 6b EStG gebildet werden, sonder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach der Tonnage: Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft

Leitsatz Bei einer Ein-Schiff-Gesellschaft sind die nach Veräußerung des Schiffes auf Liquidation ihres Geschäftsbetriebs gerichteten Maßnahmen jedenfalls dann als Hilfsgeschäfte i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren, wenn der Liquidationsbeschluss im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung des Schiffes gefasst und während der Liquidationsphase keine an...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2 Wertaufholung in Handelsbilanz und Steuerbilanz

2.1 Regelungen zur Wertaufholung 2.1.1 Überblick und Einordnung Rz. 15 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffun...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1 Regelungen zur Wertaufholung

2.1.1 Überblick und Einordnung Rz. 15 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1 Wertaufholung und Gewinnverwendung: Bildung einer sogenannten Wertaufholungsrücklage

Rz. 54 Eine Kapitalgesellschaft, die eine Zuschreibung gem. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen hat, weist ein im Vergleich zur Nichtzuschreibung höheres Ergebnis in der Handelsbilanz aus und besitzt damit ein tendenziell größeres Ausschüttungsvolumen. Um zu vermeiden, dass derartige Zuschreibungserträge trotz ihrer Finanzunwirksamkeit Ausschüttungen an die Anteilseigner zur...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 1.2 Zuschreibungsanlässe

Rz. 7 Wird der materielle Anwendungsbereich von Zuschreibungen auf die Rückgängigmachung von in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen begrenzt, so lassen sich in Abhängigkeit von dem Charakter der Abschreibung die folgenden potenziellen Zuschreibungsanlässe unterscheiden: Rückgängigmachung von unzulässigerweise vorgenommenen Abschreibungen. Rückgängigmachung von planmäßigen A...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen – mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt sechs verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.2 Zuschreibungstechnik

Rz. 40 Wenn ein Unternehmen eine Zuschreibung i. S. d. § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vornehmen muss, stellt sich die Problematik der Zuschreibungstechnik in zweifacher Weise: In sachlicher Hinsicht geht es um den Umfang der Zuschreibung, das Bestehen von Obergrenzen und die Zulässigkeit von Zwischenwerten; in zeitlicher Hinsicht ist zu klären, in welchem Jahresabschluss eine Zusch...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapital...mehr