Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.7 Wertverhältnisse am Bilanzstichtag

Rz. 431a Bei der Bewertung ist von den an dem jeweiligen Bilanzstichtag herrschenden Preisverhältnissen auszugehen[1]; künftige Preisänderungen sind also nicht zu berücksichtigen. Diese Preisänderungen sind erst zu dem Stichtag in die Bewertung der Rückstellung einzubeziehen, in dem sie bereits eingetreten sind. Auch aus dem Gebot der Abzinsung ist nicht zu folgern, dass kün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten.[1] Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten.[2] Zusätzlich gelten für die steuerliche Bewertung die durch Gesetz v. 24.3.1999[3] mit Wirkung ab Vz 1999 eingefügten B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.)

Rz. 165 Aufwendungen für die Ingangsetzung oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebs konnten nach § 269 HGB a. F. als "Bilanzierungshilfe" in der Handelsbilanz aktiviert werden (Abschreibung nach § 282 HGB a. F. in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens jeweils einem Viertel). Die Vorschrift galt nur für Kapitalgesellschaften, andere Bilanzierende durften eine solch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung

Rz. 399 Ist die Verbindlichkeit, die durch die Rückstellung berücksichtigt wird, erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in nähe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.5 Saldierungsverbot (§ 5 Abs. 1a S. 1 EStG)

Rz. 30a Durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] wurde in Abs. 1a S. 1 eine besondere Regelung über das Saldierungsverbot eingefügt (allgemein zum Saldierungsverbot vgl. Rz. 27). Grund für diese Änderung war die Lockerung des in § 246 Abs. 2 S. 1 HGB verankerten Saldierungsverbots, die steuerlich nicht nachvollzogen werden sollte. Soweit dieses besondere steuerliche Saldierungsverbo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.4 Bildung von Drohverlustrückstellungen bei Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken (§ 5 Abs. 4a S. 2 EStG)

Rz. 452b Durch Gesetz v. 28.4.2006[1] wurden in § 5 Abs. 4a S. 2 EStG Drohverlustrückstellungen bei der Bildung von Bewertungseinheiten zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken wieder zugelassen. Die Regelung gilt ab Vz 2006, also bei dem Kj. entsprechendem Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2006, bei abweichendem Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2005/2006....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.6 Berücksichtigung von Gegenansprüchen und Vorteilen

Rz. 419 Es gilt die folgende handelsrechtliche Regelung: Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung[1] folgt, dass nur die Verhältnisse des einzelnen Risikos in die Bewertung einbezogen werden dürfen; andere Rechtsgeschäfte, die u. U. eine gegenläufige Entlastung bringen, dürfen nicht einbezogen werden. Anderenfalls würde gegen den Imparitätsgrundsatz und das Verbot des Ausweises...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.3 Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"

Rz. 387 Liegen der Rückstellung eine größere Zahl von Fällen zugrunde, stellt sich die Frage, ob die Rückstellung allein deshalb zu vermindern ist, weil nach der statistischen Wahrscheinlichkeit sich das durch die Rückstellung berücksichtigte Risiko nicht in allen Fällen verwirklichen wird (Abschlag wegen des "Gesetzes der großen Zahl"); vgl. Neuberger, BB 1985, 767, 772; Ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.3 Betriebliche Veranlassung bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 476 Die oben dargestellten Grundsätze gelten für die Steuerbilanz von Personengesellschaften im Wesentlichen unverändert (zur Finanzierung von Entnahmen bei Mitunternehmerschaften gilt ebenfalls § 4 Abs. 4a). Über die betriebliche Veranlassung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter (Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen) entscheidet die tatsächl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Verwaltung in R 6.6 Abs. 4 EStR, haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiches Wirtschaf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.2 Handelsrechtlicher Umfang

Rz. 8 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die dem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, sowie sämtliche Gesamthandsverbindlichkeiten im Jahresabschluss auszuweisen. Rz. 9 Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen zählt, entscheidet sich bei Gesellschaftsgründung nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, der sic...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.3 Steuerrechtlicher Umfang

Rz. 13 Steuerrechtlich sind jedoch auch solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen zu rechnen, die nur einem (oder mehreren) Mitunternehmer(n) gehören, wenn sie dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder der Beteiligung des Gesellschafters (der Gesellschafter) zu dienen bestimmt sind. Diese zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter werde...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.2 Möglichkeiten der Überführung

Rz. 168 Bei der Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen eines Mitunternehmers kommen in der Praxis insbesondere folgende Fälle in Betracht: Das Wirtschaftsgut wird der Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung überlassen. Der Gesellschafter, der das Wirtschaftsgut der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, scheidet aus der Personengesellschaft aus....mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.2 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 73 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG regelt die Buchwertfortführung für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern innerhalb des Sonderbetriebsvermögens und des Gesamthandsvermögens derselben Mitunternehmerschaft. In diesen Fällen hat die Vorschrift jedoch nur deklaratorischen Charakter, denn Übertragungen innerhalb derselben Mitunternehmerschaft stellen auch ohne gesetzlich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Merkmale eines integrierten Rechnungswesens

Tz. 70 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Integration des externen und internen Rechnungswesens berührt nicht alle Teilsysteme des betrieblichen Rechnungswesens und kann in unterschiedlicher Intensität vollzogen werden. Dementsprechend findet sich in der Praxis ein breites Spektrum an Gestaltungsformen, die sich vor allem im Hinblick auf das Ausmaß der Datenintegration und die Tie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konzerneinheitliche Bilanzierung

Tz. 226 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In IAS 28.35 wird der in IFRS 10.19 kodifizierte Grundsatz wiederholt, dass der (Konzern-)Abschluss des Investors nach einheitlichen Rechnungslegungsmethoden (accounting policies) aufzustellen ist (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 10, Tz. 243–247). IAS 28.36 überträgt diesen Grundsatz auf das assoziierte Unternehmen bzw. auf das Gemeinschaftsunt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Begriff der HK

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Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode (analog IFRS 3 (2004))

Tz. 119 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Neben der vollständig retrospektiven Anwendung ist zudem die sog. eingeschränkt retrospektive Anwendung der Equity-Methode, die auf den ehemaligen Regelungen zur Bilanzierung sukzessiver Unternehmenszusammenschlüsse gemäß IFRS 3.58–60 (2004) fußt, denkbar. Tz. 120 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Zunächst ist dabei analog zur vollständig retrospektive...mehr

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Bilanzsteuerliche Behandlung von Optionsanleihen

Kommentar Die Bilanzierung von Optionsanleihen, die sich im Betriebsvermögen befinden, weist einige Besonderheiten auf. Damit befasst sich ein bundesweit abgestimmter Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Rechtliche Grundlagen Optionsanleihen stellen Inhaberschuldverschreibungen dar, welche i. d. R. einen verzinslichen Rückzahlungsanspruch aufweisen. Neben einer For...mehr

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FF 5/2018, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten Eheleute hatten am 8.9.1989 geheiratet. Der Antragsteller ist seit dem 4.8.1980 bei der P. GmbH beschäftigt. Ihm sind im Wege einer Direktzusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt (vgl. den Versorgungsplan … ). Nach Art. XXI Abs. 2 Satz 1 des Versorgungsplans prüft die Gesellschaft die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß den Be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten wegen eines früheren Investitionsabzugsbetrags

Leitsatz Hat der Steuerpflichtige wegen der künftigen Anschaffung eines begünstigten Wirtschaftsguts einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen, räumt ihm § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG ein Wahlrecht ein, die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts um den Investitionsabzugsbetrag zu kürzen. Ist diese Kürzung versehentlich vergessen worden, ist eine Änderung der eingereichte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus als Gegenleistung für Vermögensübertragung an Anteilseigner zu gewährende Aktien – keine Rückwirkung

Leitsatz 1. Die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 erfasst nach Wortlaut, Systematik und Zweck der Vorschrift das von der übertragenden Körperschaft auf die Übernehmerin übertragene Vermögen, nicht hingegen die für das übertragene Vermögen erbrachten Gegenleistungen (hier: Aktien) an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. 2. Für eine erweiternde Auslegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzungsrechnung / 3 Welche Gründe gibt es für die Abgrenzungsrechnung?

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Abgrenzungsrechnung sind vielfältig. Vor allem die Unterscheidung zwischen einer Steuer- und einer Handelsbilanz im deutschen Recht führt dazu, dass in den steuerlichen Jahresabschlüssen solche Bewertungen angesetzt werden, die nicht der Realität entsprechen. Dabei werden legale Möglichkeiten genutzt, um die Steuerschuld in der betreffe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung Pensionsrückstellung mit 6 % verfassungswidrig?

Leitsatz Das Finanzgericht Köln hält den im Gesetz vorgeschriebenen Zinssatz von 6 % für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen (Abzinsung der künftigen Pensionszahlungen) für nicht mehr realitätsgerecht und deshalb verfassungswidrig. Es hat diese Frage für das Jahr 2015 dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Sachverhalt Ein mittelständisches Unternehmen in der Rechtform ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Buchführung und Rechnungslegung

Rn 80 Die steuerrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters leiten sich zum Teil aus den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, zum Teil ergeben sie sich original aus der AO und den einzelnen Steuergesetzen. Rn 81 Soweit bereits nach handelsrechtlichen Grundsätzen Bücher geführt und Rechnung gelegt wird,[134] sind diese auch bei der Besteuerun...mehr

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Moderne Wertorientierung: V... / 2.6 Management der Wertschöpfung über die Zeit

Wertschöpfung ist ein inhaltlich und zeitlich in verschiedene Phasen gegliederter Prozess. Er umfasst die strategiegerechte Entwicklung von Potenzialen in allen genutzten Vermögensarten ebenso wie die Nutzung dieser Potenziale in den Geschäftsprozessen des Unternehmens als auch die Umwandlung der dabei erreichten Erfolge in reale Zahlungsströme (Liquidität). Dabei besteht zw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 150 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Mit der Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode gem. IFRS 3 sind die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens in der Konzernbilanz anzusetzen. An die Stelle der im Abschluss des Mutterunternehmens erfassten Beteiligung treten die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens (vgl. IFRS 10.B86 iVm. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.3 Höhe des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Rz. 51 Abs. 5 S. 1 regelt die Höhe des KSt-Erhöhungsbetrags, der aus dem ehemaligen EK 02 zu ermitteln ist, das auf den 31.12.2006 bzw. den abweichenden Zeitpunkt festzustellen ist. Er beträgt 3 % des auf den maßgeblichen Zeitpunkt festgestellten ehemaligen EK 02. Maßgeblicher Zeitpunkt ist regelmäßig der 31.12.2006, Bemessungsgrundlage ist der gesamte Bestand an ehemaligem ...mehr

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Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung i.S.v. § 27 Abs. 6 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Ein Ertragszuschuss stellt eine verdeckte Einlage dar und führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos bei der Organgesellschaft nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG, die durch den sofortigen Rückfluss an den Organträger im Rahmen der organschaftlichen Gewinnabführung nicht wieder rückgängig gemacht wird. 2. Der Tatbestand der organschaftlichen Mehr- oder Minder...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.6 Risikofeld Handelsbilanzausweis

Die Bewertung der nicht wertpapiergebundenen Altersvorsorgeverpflichtungen richtet sich nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB. Es sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.[1] Künftige Preis- und Kostensteigerungen (Gehalts- und Rententrends) sind damit zwingender Bestandteil der handelsrechtlichen Bewertung d...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Verzicht aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft

Im Zusammenhang mit einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht auf eine Versorgungszusage ergeben sich Besonderheiten, wenn die zusageerteilende Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und unmittelbar nach der Umwandlung oder erst während der folgenden Mitunternehmerschaft des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Zusage verzichtet w...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / A. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 In Deutschland sind alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen – und damit auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen – gem. § 242 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB zu erstellen. Daher hat der vom IASB veröffentlichte IFRS für KMU keine unmittelbaren Auswirkungen auf deutsche Unternehmen (vgl. IFRS-Komm., ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Celik, Umsatzerlöse nach IFRS 15 – ein inkonsistenter Ansatz, IRZ 2014, S. 365–367; Baur/Lüpold/Witte, Ermessensspielräume im Umgang mit IFRS 15, IRZ 2014, S. 469–476; Baur/Eisele/Hold, Klassifizierung von Leistungsverpflichtungen nach IFRS 15.35 – Anwendungsfragen und praktische Umsetzung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Anlagen- und Maschinenbau...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb2) Die Handelsbilanz II als "technischer Schritt" der Konsolidierung

Tz. 325 Aus dem Erfordernis der Anpassung von Abschlüssen der einzubeziehenden Tochterunternehmen an das Recht des Mutterunternehmens sowie an die im Konzernabschluss beabsichtigte Wahlrechtsausübung resultiert die Handelsbilanz II. Dabei beschränkt sich die Anpassung nicht auf Ansatzvorschriften, sondern betrifft vor allem auch die nach § 308 HGB vorgegebene Vereinheitlichu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / d) Anpassung in der Handelsbilanz II

Tz. 565 Bestehende Bewertungsunterschiede, z. B. zwischen den Jahresabschlüssen eines ausländischen Tochterunternehmens und dem Mutterunternehmen bei nicht art- oder funktionsgleichen Sachverhalten, sind bei der Konzernabschlussaufstellung zurück zu drehen. Die Neu-/Umbewertungsforderung des Abs. 2 Satz 1 hat ­lediglich deklaratorischen Charakter, da die Vereinheitlichungsfo...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / c) Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Tz. 102 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 4). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der Information und der Ausschüt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / b) Steuerliche Gewinnermittlung

Tz. 219 Akzessorisch zum Ziel der Ausschüttungsbemessung ist das weitere Ziel der Bemessung der Besteuerung. Das deutsche Handels- und Steuerrecht ist traditionell geprägt vom Gedanken der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG). Aus ökonomischer Perspektive könnte man den zugrunde liegenden Kerngedanken so formulieren: In derselben Weise, in ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb1) Eliminierung von Zwischenergebnissen

Tz. 492 Im Rahmen der Eliminierung von Zwischengewinnen und -verlusten werden die Werte der Einzelbilanz den Konzernanschaffungs- bzw. -herstellungskosten gegenübergestellt. Die dabei auftretende Differenz ist als Zwischengewinn- bzw. -verlust zu erfassen. Grundsätzlich ist dabei eine Unterscheidung zwischen eliminierungspflichtigen und -fähigen Zwischenergebnissen erforderl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / C. Synopse

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Begriff der Bilanz

Tz. 18 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Begriff der Bilanz

Tz. 360 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Informationstheoretisch orientierte Bilanzauffassungen

Tz. 205 Den Ausgangspunkt der informationstheoretisch orientierten Bilanzauffassungen bildet die Erkenntnis, dass Rechnungslegung und Bilanz einer Vielzahl potenzieller Adressatengruppen gewidmet sind, die unterschiedliche Informationsinteressen verfolgen.[290] Hier werden neben dem Kreis der aktuellen und potenziellen Eigen- wie Fremdkapitalgeber (Gesellschafter und Gläubig...mehr