Fachbeiträge & Kommentare zu Heizkostenabrechnung

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.4 Kosten für Solaranlage

Tragen eine Solaranlage oder andere erneuerbare Energien zur Erwärmung bei, dürfen für eingesparten Brennstoff keine fiktiven Kosten berechnet werden.[1] Nur tatsächlich entstandene Kosten können umgelegt werden. Umlagefähig sind bei Solaranlagen beispielsweise der Betriebsstrom und die Wartungskosten der Solaranlage. Die Investitionskosten für eine Solaranlage oder eine Wär...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.1 Flächenermittlung

Für den Bereich des preisfreien Wohnungsbaus und für Gewerbeflächen existiert keine zwingend anzuwendende Rechtsvorschrift zur Ermittlung der Wohn- bzw. Nutzfläche. Die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung können jedoch zur Berechnung der Wohnfläche herangezogen werden, wenn es entweder an einer örtlichen Übung fehlt – eventuell kann ein Mietspiegel Hinweise zur Berechnung ...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV müssen die Heizkosten für öl- oder gasversorgte Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten auf die Nutzer verteilt werden. Bei Gebäuden, auf die bislang ein an...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1 Umlegbare Heizkosten

Der Gebäudeeigentümer kann nach § 7 Abs. 2 HeizKV für die Heizkostenabrechnung bei einer zentralen Heizanlage Kosten für die folgenden Posten ansetzen: verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung (inklusive CO2-Kosten), Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms (§ 7 Abs. 2 HeizKV n. F.), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage sowie die regelmäßige Prü...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.7 Unbillige Härten (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HeizKV)

Um in besonders gelagerten Einzelfällen unbillige Härten zu vermeiden, enthält diese Regelung einen Auffangtatbestand. Danach kann der Gebäudeeigentümer in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahmeregelung bei den zuständigen Behörden beantragen, sofern nicht bereits die Voraussetzungen der Ausnahmen nach Nr. 1 bis 3 vorliegen. Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die Anbrin...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.7 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss die zentralen Heizanlagen jährlich gemäß §§ 22 und 23 BImSchG daraufhin prüfen, ob die Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Dabei stellen die Kaminkehrer die Ruß- und Abgaswerte fest. Die Gebührenrechnungen der Kaminkehrer werden dann auf die Nutzer umgelegt. Die Kosten für die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine ...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.1 Überschreitung der Höchstsätze

Nach § 10 HeizKV dürfen die in §§ 7 und 8 HeizKV enthaltenen Höchstsätze der Verbrauchsanteile durch rechtsgeschäftliche Bestimmungen überschritten werden. Der Gebäudeeigentümer darf den Verbrauchsanteil sogar auf 100 % anheben. Dies hat zur Folge, dass keine Grundkosten verteilt werden. Ob mit einem höheren Verbrauchsanteil tatsächlich mehr Energie eingespart wird, erschein...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.5.1 Voraussetzungen

Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mieter einen lagerfähigen Brennstoff wie Kohle, Gas oder Heizöl erwirbt und selbst bezahlt. Auch ist denkbar, dass das Gebäude über eine Gaseinzelheizung verfügt, die der Mieter direkt mit dem Versorger betreibt. In diesem Fall findet gerade keine Umlage der CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung statt, nachdem der Mieter einen Br...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.3 Fernwärmelieferung (§ 1 Abs. 3 HeizKV)

Direktabrechnung Ebenso wie bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV ist Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung, dass Wärme und Warmwasser "geliefert" werden. Der Unterschied zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV besteht darin, dass zwischen dem Wärmelieferanten und dem Nutzer direkt abgerechnet wird ("Direktabrechnung"). Der Wärmelieferant stellt also nicht dem Gebäudeeigentümer die Kost...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)

Technische Unmöglichkeit Entweder ist die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung selbst oder die Kostenverteilung des Wärmeverbrauchs nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die erste Variante bezieht sich auf diejenigen Fälle, in denen Räume bzw. Nutzereinheiten nicht mit der notwendigen technischen Ausstattung zur Verbrauchsmessung ausger...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.2 Andere zwingende Gründe

Neben dem Geräteausfall können andere Gründe vorliegen, die einem Geräteausfall gleichzusetzen sind, das heißt, dass eine Nachholung der Verbrauchserfassung objektiv unmöglich ist. Beispiele dafür sind diese Fälle: Nutzer verweigert Mitarbeitern von Servicefirmen Zutritt zu den Räumen, Nutzer reagiert nicht auf Terminvorschläge, Ablesung erfolgte nicht, da sie vergessen wurde, e...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.1 Wohngebäude

Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Im Hinblick auf die Kategorisierung der Gebäude ist eine rein tatsächliche Betrachtungsweise zugrundzulegen. Die rechtliche Qualifikation etwaiger Mietverträge über Räume des Gebäudes ist deshalb unbeachtlich. Ein Wohngebäude ...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.2 Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV)

Hierunter fallen diejenigen Versorgungsarten, die nicht vom Gebäudeeigentümer aus seiner eigenen von ihm betriebenen Anlage geschuldet sind, sondern von einem Dritten. Der gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser liegt zumeist ein Kaufvertrag zugrunde. Im Fall der zentralen Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV (siehe oben) erfolgt die Verteilung der Kosten ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.4 Kosten des Betriebsstroms

Der Verbrauch an Betriebsstrom für all die Aggregate, von deren Hilfe die Wärmeerzeugung abhängt (Brenner, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Regelungssystem, Schaltuhr, Kompressor, Wärmefühler), wird bei größeren Heizungsanlagen durch Zwischenzähler ermittelt. Besonderheiten gelten für die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe (siehe vorstehendes Kap. 1.3). Selbst wenn im Anwesen des Ver...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.2 Zwingender Umlagemaßstab von 70 % zu 30 %

Für bestimmte Gebäude besteht keine Wahlfreiheit mehr, den Verteilerschlüssel innerhalb der genannten Bandbreite festzulegen. Zitat § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmever...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.2 Pflicht zur Korrektur bei hoher Rohrwärme?

Wenn die 2 Anwendungsvoraussetzungen für das Korrekturverfahren nach der VDI-Richtlinie 2077 erfüllt sind, hat der Vermieter keinen Ermessensspielraum.[1] Freiliegende überwiegend ungedämmte Heizungsrohre Voraussetzung für das Korrekturverfahren nach VDI 2077 ist, dass die freiliegenden Heizungsrohre in den Wohnungen überwiegend ungedämmt sind. Mit freiliegend sind die sichtba...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.2 Nichtwohngebäude

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient (§ 8 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Auch hier sei an die tatsächliche Betrachtungsweise hinsichtlich des gesamten Gebäudes erinnert. So liegt auch ein Nichtwohngebäude vor, wenn sich z. B. in einem Ärztehaus im Erdgeschoss eine Hausmeisterwohnung befi...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 4 Die Heizkostenabrechnung der GdWE

Der BGH hat erläutert, dass die Bestimmungen der HeizKV für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar Geltung haben und es eines Beschlusses für deren Anwendung nicht bedarf.[1] Im Hinblick auf die Erstellung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ergibt sich jedoch folgende Problematik: Der Verwalter hat gemäß § 28 Abs. 2 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Wohng...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.8.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit[1] gilt auch für die Kosten der Messgeräte zur Verbrauchserfassung. Hinweis Abrechnung kann gekürzt werden Sind die Kosten für die Messgeräte (hier: Heizkostenverteiler mit Funksystem) wesentlich überhöht, ist die Heizkostenabrechnung zwar nicht unwirksam, jedoch kann der Mieter verlangen, dass die in der Heizkostenabrechnung angesetzten Ko...mehr

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 4 Ableseprotokoll/Mitteilungspflicht

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 HeizKV soll das Ergebnis der Ablesung dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Eine verursachungsgerechte Kostenverteilung setzt eine ordnungsgemäße Ablesung und Mitteilung der erfassten Verbrauchswerte voraus. Dazu ist es erforderlich, dass sich auch der Nutzer mit den Ergebnissen der Ablesung zeitnah auseinandersetzen kann un...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.8.1 Anmietung von Erfassungsgeräten

Hinweis Kosten für Anmietung oder Leasen der Geräte Bei Anmietung oder Leasen der Geräte durch den Vermieter darf dieser die Kosten auf die Mieter im Wege der Heizkostenabrechnung nur dann umlegen, wenn er den Mietern die dadurch entstehenden Kosten mitgeteilt und die Mehrheit der Mieter innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nicht widersprochen hat (§ 4 Abs. 2 Hei...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.9 Die Kosten der Berechnung und Aufteilung

Dazu gehören die Kosten der Ermittlung der Betriebskosten und deren Aufteilung auf die einzelnen Mieter sowie das Erstellen der Heizkostenabrechnung. Hinweis Ablesung muss geduldet werden Der Mieter ist verpflichtet, das Ablesen der Wärmemesseinrichtungen durch den Vermieter bzw. die beauftragte Ablesefirma zu dulden und die dafür anfallenden Kosten an den Vermieter zu bezahle...mehr

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 3 Ablesezeitpunkt

Die Ablesung sollte möglichst am Ende des Abrechnungszeitraums stattfinden. Der Vermieter kann seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abrechnung nur dann nachkommen, wenn er die Verbrauchserfassungsgeräte möglichst kurz nach Beendigung des Abrechnungszeitraums abliest. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Geräten mit Funkablesung ist die stichtaggenaue...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 4.8.3 Eichung von Erfassungsgeräten

Seit Inkrafttreten der Betriebskostenverordnung am 1.1.2004 ist auch die Umlagefähigkeit der Kosten der Eichung von Erfassungsgeräten gesetzlich bestimmt. Hinweis Eichpflichtige Geräte Eichpflichtig sind Wärmezähler (bzw. Warmwasserzähler), d. h. Messgeräte, die den Wärmeverbrauch in physikalischen Einheiten (z. B. Megawattstunden, Joule) angeben. Dagegen sind Heizkostenverteil...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.4 Montagefehler

Das Wichtigste bei den Heizkostenverteilern ist die richtige Montage. Während sie früher in der Mitte der Heizkörper angebracht wurden, ist nun festgelegt, dass sie bei 75 % der Heizkörperbauhöhe, also im oberen Drittel des Heizkörpers zu montieren sind. Eignet sich der Heizkostenverteiler nicht für das jeweilige Heizsystem oder ist er nicht richtig am Heizkörper montiert, so...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / Zusammenfassung

Überblick Das Thema Betriebskosten kann Anlass zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sein. Insbesondere durch das massive Ansteigen der Betriebskosten in den letzten Jahren ist es für die Parteien strittig, welche Kosten in welcher Höhe umgelegt werden. Betriebskosten werden oft als "zweite Miete" bezeichnet. Dieser Begriff ist missverständlich: Für Verm...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.1 Wärmezähler und Eichpflicht

Der Wärmeverbrauch wird entweder mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst. Wärmezähler Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Heizungen, die den Wärmeverbrauch physikalisch exakt messen. Sie ermitteln durch Messfühler die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur des zu messenden Heizkreislaufs. Aus der Temperaturdifferenz und dem gemessenen Volumen des...mehr

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HeizKV: Ablesung und Abrech... / 2 Ablesetermin

Der Mieter muss gegen Ende des Abrechnungszeitraums nicht jederzeit damit rechnen, dass bei ihm abgelesen wird und sich deshalb nicht ständig hierzu bereithalten. Der Gebäudeeigentümer oder das von ihm beauftragte Abrechnungsunternehmen muss dem Nutzer den Ablesetermin rechtzeitig schriftlich mitteilen. Nach den von der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung en...mehr

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HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.3 Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip

Bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip verdunstet je nach Dauer und Intensität der Heizkörpererwärmung eine Messflüssigkeit, die in einem Röhrchen enthalten ist. In der Regel wird Methylbenzoat, Cyclohexanol oder Phenethol verwendet.[1] Bei starker Beheizung verdunstet viel Flüssigkeit, bei geringerer entsprechend weniger. Ergänzend zur Verdunstungsmenge si...mehr

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HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.7 Installationspflicht fernablesbarer Zähler und Heizkostenverteiler

Mit der Verordnung über die Änderung der Heizkostenabrechnung vom 24.11.2021 wurden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichsten Neuerungen: Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.10 Beheizung

Rz. 83 Die Beheizung bzw. Beheizbarkeit der Wohnung/Räume gehört nicht ohne Weiteres zur Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Der Vermieter ist also nur dann verpflichtet, die Wohnung mit einer Heizmöglichkeit zu versehen und die Räume dann auch zu beheizen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorhanden ist.. Dies muss nicht ausdrücklich geschehen. Sind die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Anpassung der Vorschüsse bzw. die Einforderung von Nachschüssen für das Wirtschaftsjahr 2021. Dem Beschluss liegt unter anderem die "Heizkostenabrechnung 2021" zugrunde. Diese geht von einem Heizöl-Altbestand zum Schluss der vorherigen Abrechnungsperiode von 14.000 Litern aus. Als erster Zufluss im Abrechnungszeitraum ist eine Lieferung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Der Beschluss über die Anforderung von Nachschüssen bzw. die Anpassung von Vorschüssen i. S. d. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. K als anfechtender Partei obliege nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergebe, dass der angefochtene Beschluss ordnu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heizkostenzuschuss / 5 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

Die Heizkostenzuschüsse sind bei Sozialleistungen, deren Zahlung vom Einkommen abhängig ist, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Das gilt selbstverständlich auch bei den Leistungen, die erst zum Anspruch auf den Heizkostenzuschuss führen, also bei Leistungen nach dem BAföG, dem AFBG oder bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Praxis-Beispiel Zusammentreffen vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 3 Angemessenheit der Bedarfe für Heizung

Die Aufwendungen für die Heizung werden wie die Aufwendungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Sie werden in der Regel getrennt von den Aufwendungen für die Unterkunft geprüft. Eine Karenzzeit gilt für die Aufwendungen für die Heizung nicht.[1] Die Aufwendungen für die Heizung ergeben sich überwiegend aus den zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / a) Elemente eines Mietvertrages

Der Vertrag umfasst die Miete eines flexiblen Arbeitsplatzes. Das ist aber nur ein Vertrag über einen Arbeitsplatz in einem Raum – und nicht über einen abgeschlossenen Raum. Der Zugang zu den Räumen kann im Einzelfall zeitlich begrenzt sein. Das stellt eine nennenswerte Abweichung zu einem Mietvertrag dar. Das pauschale Entgelt umfasst auch die Nebenkosten. Eine Abrechnung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / Art. 3 Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme (1) 1Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 2In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gashe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung

(1) 1Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen. 2Wenn der Gebäudeeigentümer entgegen § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 keine fernablesb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 11 Ausnahmen

(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden auf Räume, in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m2 · a) aufweisen, bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 82 Energieverbrauchsausweis

(1) 1Wird ein Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt, sind der witterungsbereinigte Endenergie- und Primärenergieverbrauch nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 zu berechnen. 2Die Bestimmungen des § 50 Absatz 4 über die vereinfachte Datenerhebung sind entsprechend anzuwenden. (2) 1Bei einem Wohngebäude ist der Endenergieverbrauch für Heizun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme

(1) 1Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 2In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegend...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.4 Energiepreise und CO2-Steuer

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen und stellen für Gewerbetreibende und Privathaushalte zunehmende finanzielle Belastungen dar (Abb. 5). Während der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom im Jahr 1991 noch 14,80 Cent pro kWh betrug, waren es im Jahr 2019 bereits 31,24 Cent pro kWh. Eine Steigerung um mehr als das Doppelte. Die Preise für Erdgas un...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.4 Einwendungen des Mieters

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt sowohl für formelle als auch für materielle Einwendungen.[1] Dazu gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine Teilinklusivmiete oder eine Pauschale...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.1 Frist

Die Frage, wann der Vermieter nach Ablauf des Abrechnungszeitraums spätestens abrechnen muss, ist nunmehr auch für den frei finanzierten Wohnungsbau durch § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. Wichtig Abrechnungsfrist Danach ist dem Mieter die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; d. h. sie muss dem Mieter in...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Verteilerschlüssel und Mieteranteil

Die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels erfordert, dass die Betriebskosten des gesamten Anwesens angegeben werden und erläutert wird, wie sich daraus der Anteil des Mieters für die von ihm gemietete Wohnung errechnet. Bei einer Verteilung nach Flächen ist sowohl die Gesamtfläche des Anwesens als auch die Fläche der betreffenden Wohnung und bei ei...mehr