Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 7.2 Buchung von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen des Leasingnehmers zu Beginn des Leasingverhältnisses sind Auszahlungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit (Zeitraum des Leasingvertrags) nach dem Bilanzstichtag darstellen. Eine Sonderzahlung wird geleistet, um die laufenden (linearen) Leasingzahlungen während der Grundmietzeit zu reduzieren. Daher ist für geleistete Sonderzahlungen ein aktiver Rechnungsabg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Apps

Tz. 164 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein weiterer Spezialfall der Softwarebilanzierung sind die mittlerweile für Unternehmen zunehmend wichtiger werdenden (mobilen) Apps (zur Abgrenzung von unterschiedlichen Apps vgl. mwN Lindner, 2016, S. 36). Hierbei handelt es sich um "Programme, mit denen der Softwarenutzer spezifische Datenverarbeitungsaufgaben erledigen kann" (Fink, PiR 2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VII. Registrierung chemischer Stoffe nach der REACH-Verordnung

Tz. 179 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Mit der Mitte 2007 in Kraft getretenen Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sind Unternehmen, die in die EU chemische Stoffe importieren, chemische Stoffe in der EU herstellen oder diese vertreiben wollen, verpflichtet, nachzuweisen, dass die chemischen Stoffe unbedenklich sind. Hierzu müsse...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Abbildung im Jahresabschluss

Tz. 121 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Neubewertung eines immateriellen Vermögenswertes kann zu folgenden Situationen führen, die jeweils eine unterschiedliche Behandlung im Jahresabschluss erfordern: Tz. 122 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Im erste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.4 Aufspaltung der Leasingraten in einen Tilgungsanteil und einen Zinsanteil

Bevor die periodischen Leasingraten in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt werden, sind im ersten Schritt eventuell in den Leasingraten berücksichtigte Entgelte für Service- oder Versicherungsleistungen herauszurechnen und entsprechend der Inanspruchnahme der Leistung periodengerecht zu erfassen. Diesbezüglich besteht kein Zusammenhang mit der Finanzierung des Leasingg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 38

Tz. 38 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat in IAS 38.18 und IAS 38.21 für alle immateriellen Güter, die in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen (vgl. Tz. 4–13), ein Ansatzgebot bestimmt, wenn die drei folgenden Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Anschaffung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses

Tz. 83 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die ansatzpflichtigen immateriellen Vermögenswerte, die das bilanzierende Unternehmen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erlangt hat, sind gem. IAS 38.33 – wie auch in IFRS 3.18 bestimmt – mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses zu bewerten. Seit der Überarbeitung des IAS 38 in 2008 unterste...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Entsorgungsverpflichtungen als Kostenbestandteil von Sachanlagen

Tz. 218 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRIC 1 fordert, dass Veränderungen von Entsorgungsverpflichtungen, die Kostenbestandteil einer Sachanlage sind, aufgrund geänderter Kostenschätzungen oder einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, den Wertansätzen der entsprechenden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens hinzuzurechnen sind bzw. von diesen abgezogen werden müssen. Der so...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Buchmäßige Behandlung der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge

Rz. 243 Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört die nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt. Wenn die auf einer an den Unternehmer ausgeführten Leistung lastende USt nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, etwa weil der Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 244 Die in § 15a UStG vorgesehene Berichtigung des Vorsteuerabzugs, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben, bedingt auch besondere Aufzeichnungspflichten. Dies gilt insbesondere, wenn der Unternehmer wegen § 15 Abs. 2 UStG bislang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht und insoweit gem. § 22 Abs. 3 S. 1 UStG auch keine ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter

Leitsatz 1. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass Miet- oder Pachtaufwendungen, die ohne das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG nach § 255 Abs. 2 und 2a HGB Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, die bereits im Jahr der Herstellung aus dem Anlagevermögen ausscheiden, nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzugerechnet werden, obwohl eine Hinzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden: Aufteilungsschlüssel bei erheblichen Ausstattungsunterschieden

Leitsatz Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, sind Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) Umsatzschlüssel aufzuteilen (Bestätigung der Rechtsprechung; s. Senatsurteil vom 10.08.2016 ‐ XI R 31/09, BFHE 254, 461; BFH-Beschluss vom 27.03.2019 ‐ V R 43/17, BFH/NV 2019, 719). Normenkett...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer bei Verpachtung an Landwirte (zu § 9 Abs. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE . Werden Grundstücke oder Gebäude an einen Unternehmer vermietet, vollzieht sich dies grundsätzlich im Rahmen einer steuerfreien[1] Vermietung. Unter den Bedingungen des § 9 UStG kann der leistende Unternehmer aber auf die Steuerbefreiung verzichten. Grundsätzlich muss die Leistung, damit überhaupt ein Verzicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (ab 1.1.2025)

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl ab dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land- u...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.1 Bestandsbewertung

Schon mehrfach angesprochen wurden die Herstellkosten, mit denen die Bestände an Fertigteilen und halbfertigen Produkten bewertet werden müssen. Auch die beschafften Materialien und Handelswaren können u. U. mit Beschaffungsgemeinkosten zu den eigentlichen Beschaffungskosten im Bestand der Materialwirtschaft bewertet werden. Diese Informationen liefert die Kostenrechnung. Die...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.1.1 Bewertungen für den Quartalsabschluss

Die Kostenrechnung muss bestimmte Vorgänge mit Werten belegen. Während dies zum Jahresende als Unterstützung für den Jahresabschluss in der Finanzbuchhaltung strengen Regeln folgen muss, können beim Quartalsabschluss kleine Ungenauigkeiten akzeptiert werden. Die Bestände müssen mit den Beschaffungskosten (Kaufteile) bzw. den Herstellungskosten (Eigenfertigteile) bewertet werd...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.3.1 Die Kostenträgerrechnung im Jahresabschluss

Der Jahresabschluss in der Kostenträgerrechnung umfasst vor allem die Nachkalkulation der hergestellten Produkte und Leistungen: Das Unternehmen erkennt, welche Kosten für die Herstellung der einzelnen Produkte aufgewendet werden mussten. Bei Auftragsfertigern werden die einzelnen Fertigungsaufträge kalkuliert. Besonders wichtig sind die Kalkulationswerte für noch nicht abgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung eines Supermarkts im Altbundesgebiet

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts eines Flachdachgebäudes im Altbundesgebiet ist das von den Außenwänden des Gebäudes gänzlich umschlossene Raumvolumen voll anzurechnen. 2. Befinden sich unterhalb des Dachs Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen. Normenkett...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.5 Vereinfachungsregelung zu den nachträglichen Herstellungskosten

Rz. 861 Betragen nach Fertigstellung eines Gebäudes die Aufwendungen für eine einzelne Baumaßnahme höchstens 4.000 EUR netto (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) und handelt es sich nicht um Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung des Gebäudes dienen, können die Aufwendungen auf Antrag sofort und in voller Höhe (Bruttobetrag) als Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlun...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.4 Herstellungskosten

Rz. 858 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 862 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- und...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 846 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 847 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 205 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 846 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 6 Ergänzende Angaben

Rz. 308 [Ergänzende Angaben] Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rz. 309 [Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 121–123] Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG g...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 287 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 288 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 7 Vordruck SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen)

Rz. 313 Wichtig Wer die Anlage SZ abgeben muss Die Anlage SZ benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie führen ein Einzelunternehmen. Die geltend gemachten Schuldzinsen betragen nach Abzug der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 2.050 EUR.mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.1 Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 98 Im Rahmen der Folgebewertung besteht nach IAS 38.72 ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (cost model) und der Bewertung mit dem Fair Value (revaluation model). Sollte die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen, so sind immaterielle Vermögen...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Untern...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht – ausgehend...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.4.1 Klassifizierung als Vermögensgegenstand

Rz. 49 Eine entscheidende Voraussetzung für den Ansatz eines selbst erstellten immateriellen Anlagegutes in der Bilanz stellt dessen Klassifizierung als Vermögensgegenstand dar. Durch die Aufhebung des § 248 Abs. 2 HGB a. F. greift das in § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB postulierte Vollständigkeitsgebot jetzt auch für selbst erstellte immaterielle Anlagegüter, welches allerdings dur...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.2 Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen

Rz. 118 Der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 23.11.1995[1] auch zu einer viel diskutierten Sonderbehandlung von Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen Stellung genommen. In der Begründung heißt es lapidar: "Für die Ermittlung der Einkünfte von Ehegatten gelten keine Besonderheiten."[2] Damit werden Überlegungen zunichte gemacht, die auf der Grundlage des Beschlusses de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich – in Anlehnung an das Rahmenkonzept – die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.2 Neubewertungsmethode

Rz. 100 Die Neubewertungsmethode kommt nur bei solchen immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung, deren beizulegender Wert auf Basis eines aktiven Marktes ermittelt werden kann. Diese als Objektivierungskriterium gedachte Anwendungsvoraussetzung schränkt die Anwendung der Neubewertungsmethode im Gegensatz zu den Bewertungsvorschriften bei Sachanlagen, für die gemäß IAS 16....mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.2 Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut

Rz. 3 Zur Bestimmung des steuerlichen Begriffs des Wirtschaftsgutes liegt eine umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung vor, die zu einer weitreichenden Analyse der einzelnen Begriffsmerkmale in der Literatur führte.[1] Die wesentlichen Kriterien lassen sich in folgender Weise zusammenfassen:[2] Entstehen von Aufwendungen: Eine "Aufwendung" in diesem Sinne muss sich immer...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen und Teilwertabschreibungen

Rz. 62 Die allgemeinen Vorschriften über die Verrechnung außerplanmäßiger Abschreibungen in der Handelsbilanz gelten auch für die Gegenstände des immateriellen Vermögens; genauso wie bei der Bemessung der Nutzungsdauer sind die handelsrechtlichen Vorgaben auch in der Steuerbilanz nachzuvollziehen, sofern steuerliche Vorschriften dem nicht ausdrücklich widersprechen.[1] Nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2.1 Planmäßige Abschreibungen und AfA

Rz. 59 Die Höhe der planmäßigen Abschreibungen wird bestimmt durch das Abschreibungsvolumen, die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer, die Abschreibungsmethode und den Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt.[1] Da bei immateriellen Anlagewerten ein voraussichtlich erzielbarer Veräußerungspreis (Schrottwert) nicht anzunehmen – und selbst dann nicht zu quantifizieren – ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 3 Immaterielles Vermögen in der GuV-Rechnung

Rz. 71 Immaterielle Vermögensgegenstände können bzw. müssen sich während ihrer Zugehörigkeit sowie bei ihrem Abgang auf den Inhalt der GuV-Rechnung auswirken, wobei sich im Wesentlichen folgende Zuordnungen ergeben:[1] (1) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB Immaterielle Anlagegegenstände: Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte sind dem Poste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 87 Nach IAS/IFRS sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktivierungspflichtig. Da insbesondere die Aktivierungsfähigkeit von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten schwierig zu beurteilen ist, sind neben den allgemeinen Bestimmungen für den Ansatz und die erstmalige Bewertung die besonderen Vorschriften der IAS 38.52-67 anzuwenden (IAS 38.51). Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 49 Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 76 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[75] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 29 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr