Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XV. Absatz 15 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(15) § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 9, 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum sowie 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIX. Absatz 19 (in der ab 2011 anwendbaren Fassung)

„(19) § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuern für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XVII. Absatz 17 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 7 (in der seit dem StMBG geltenden Fassung)

„(7) [1] § 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 5 und § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 2310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. mit Ausnahme des § 20 Abs. 2 und 3 für die Gewerbesteuer, für die der...mehr

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Pensionszusagen / 1 Grundsätze

Die jährlichen Zuführungen zu der Rückstellung mindern den Gewinn und damit die Belastung des Betriebs mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft. In aller Regel mindern die Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch den Gewerbeertrag, weil eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag nic...mehr

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AGS 04/2020, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Verwirkung der Insolvenzverwaltervergütung (S. 157 ff.). Eine ganz wichtige Entscheidung hat der BGH (S. 161) getroffen. Er hat zum einen klargestellt, dass der formularmäßig vereinbarte 15-Minuten-Takt bei Zeithonoraren zumindest gegenüber einem Verbraucher AGB-widrig und damit unwirksam ist. Darüber hinaus hat er entschieden, dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 16 [Autor/Stand] Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen zur Grundstücksbewertung ist auch bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks auf der Grundlage des Sachwertverfahrens vorab die wirtschaftliche Einheit abzugrenzen, die das betreffende Grundstück umfasst. Diese Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit ist beim Sachwertverfahren von besonderer Bedeutung, weil gem....mehr

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AGS 04/2020, Unangemessene ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision bleibt ohne Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Anspruch des Klägers auf Herausgabe der vom Beklagten vereinnahmten Abfindung i.H.v. 8.334,54 EUR folge aus §§ 667, 675 BGB. Der zur Aufrechnung gestellte Vergütungsanspruch des Beklagten betrage 1.541,45 EUR. Dieser Betrag ergebe sich aus dem vereinbarten Stundensatz von 290,00 EUR netto (345,00 EUR...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Aufteilung des Gesamtwerts mit angemessener Entschädigung des Erbbauberechtigten für das Gebäude (Abs. 3 Sätze 1 u. 2)

Rz. 50 [Autor/Stand] Beträgt die Dauer des Erbbaurechts in dem für die Bewertung maßgebenden Feststellungszeitpunkt weniger als 50 Jahre, ist der Gesamtwert entsprechend der restlichen Dauer des Erbbaurechts nach Maßgabe des § 92 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BewG auf den Erbbauberechtigten und den Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteten) aufzuteilen. Hierbei entfallen a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine Aufteilung bei selbständiger Steuerpflicht der Gemeinschaft

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 3 Satz 2 BewG ist somit die Aufteilung die Regel und das Unterbleiben der Aufteilung die Ausnahme. Für die Entscheidung darüber, ob der Einzelfall der Regel unterfällt oder die Ausnahme darstellt, wird auf die einzelnen Gesetze über die einheitswertabhängigen Steuern verwiesen. Ist nach diesen die Gemeinschaft selbständig steuerpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.5 Systematische Einordnung der Vorschrift – Verhältnis zu § 4 Abs. 4 EStG

Rz. 9 § 4d EStG lässt den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG unberührt. Die Zusage eines Arbeitgebers für die Altersversorgung seiner Arbeitnehmer oder diesen gleichgestellten Personen beruht unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.3 Höhe der zulässigen Zuwendung

Rz. 72 Für die Höhe der jährlich zulässigen Zuwendungen besteht seit der Änderung durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[1] ein Wahlrecht. Der Berechnung kann entweder der Jahresbetrag der vom einzelnen Leistungsanwärter erreichbaren Versorgungsleistungen zugrunde gelegt werden (Grundsatzregelung, § 4d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b S. 1 EStG) oder aber der Durchschnittsbetrag der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 2.7 Betriebliche Veranlassung der Zuwendung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 23 Zuwendungen an Unterstützungskassen dürfen u. a. nur insoweit beim Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden, als die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären (§ 4d Abs. 1 S. 1 EStG). Diese den Regelungen in § 4c Abs. 2 EStG (§ 4c EStG Rz. 23) und § 4e Abs. 2 EStG (§ 4e EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.4 Rechtsfolgen der eingeschränkten Abziehbarkeit gemäß Abs. 1

Rz. 22 Zuwendungen, die nach den in § 4c Abs. 1 EStG genannten Voraussetzungen (zu § 4c Abs. 2 EStG s. Rz. 28) nicht abziehbar sind, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Sie dürfen also den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. § 4c Abs. 1 EStG gehört somit sachlich zu dem Bereich der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Tatbestände nichtabziehbarer Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 4.5.2 Rechtsfolge der Nichtabziehbarkeit gemäß Abs. 2

Rz. 28 Nach dem Gesetzeswortlaut dürfen die von Abs. 2 erfassten Zuwendungen "als Betriebsausgaben nicht abgezogen werden …". Richtigerweise müsste die Formulierung lauten: "… dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden …". Denn mangels betrieblicher Veranlassung handelt es sich bei den von § 4c Abs. 2 EStG erfassten Zuwendungen – anders als bei den Zuwendungen nach §...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.5 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Hinzurechnung steuerfreier ArbG-Anteile und -zuschüsse (§ 10 Abs 1 Nr 2 S 6 u 7 EStG)

Rn. 259 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Gem § 10 Abs 1 Nr 2 S 6 EStG gehören zu den Beiträgen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a u b EStG (Basisaltersversorgung) auch der nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und ein diesem gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des ArbG. Gleichwohl wirken sich die hinzugerechneten Beträge im Ergebnis nicht ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zurechnung eines verbleibenden Erstattungsüberhangs (§ 10 Abs 4b S 3 EStG)

Rn. 748 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Verbleibt bei SA iSd § 10 Abs 1 Nr 3 EStG (Basiskranken- und Basispflegeversicherung) und bei SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (gezahlte KiSt) ein Erstattungsüberhang, ist dieser Überhang nach § 10 Abs 4b S 3 EStG als "negative SA" dem Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs 3 EStG) hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung des Erstattungsüberhangs beeinflu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung des § 2a Abs 3 u 4 EStG

Rn. 31 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der auf Antrag des StPfl bis VZ 1998 mögliche Verlustabzug für ausländische Einkünfte iSd § 2a Abs 3 S 1 EStG aF ist bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte vorzunehmen. Dieser Verlustabzug mindert auch die Bemessungsgrundlage iSd § 24a EStG, R 3 EStR 1999. Konsequenterweise muss der Hinzurechnungsbetrag nach § 2a Abs 3 S 3 u Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerpflicht/Steuerfreiheit

Rn. 24 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zugrunde zu legen sind die nach der für die jeweilige Einkunftsart vorgeschriebenen Einkünfteermittlung berechneten Einkünfte. Steuerfreie Einkünfte, zB die Bruttoeinnahmen iRd sog Halb- bzw Teileinkünfteverfahrens iSd § 3 Nr 40 EStG (systemgerecht ist auch § 3c Abs 2 EStG zu beachten), Spekulationsgewinne von weniger als EUR 600 im Kj (§ 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 710 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 EStG normiert Höchstbeträge für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG (Basisversorgung). Zur Verfassungsmäßigkeit der Höchstbeträge (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), der weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und der Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Kürzung des Abzugsbetrags bei geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigten und bei versicherungsfrei Beschäftigten (§ 10 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 726 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 3 S 7 EStG ist durch das JStG 2008 eingefügt und durch ZollkodexAnpG redaktionell mit Wirkung zum VZ 2015 an die Einfügung der S 3 u 4 in § 10 Abs 1 Nr 2 EStG angepasst worden (BT-Drucks 18/3017, 44; hierzu auch s Rn 260). Die Regelung ergänzt § 10 Abs 1 Nr 2 S 7 EStG (hierzu s Rn 260). Nach § 10 Abs 3 S 7 EStG vermindern die Beitr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 684 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Hs 1 EStG können Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG nicht als SA abgezogen werden, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Zweck der Regelung ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen auszuschließen (Krüger in Schmidt, § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 10 Für die Durchführung des Verteilungsverfahrens fällt eine 0,5 Gerichtsgebühr an (Nr. 2117 KV GKG). Die Kosten werden zuvor der Masse entnommen (§ 874 Abs. 2 ZPO). Rz. 11 Für den Rechtsanwalt ist das Verteilungsverfahrens eine bes. gebührenrechtlich Angelegenheit, die nach Nr. 3309 RVG VV eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 10 RVG). Der Wert be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 11 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 09.02.2011, BStBl II 2012, 106) hat gegen die Fin-Verw (s Schr des BMF v 08.12.2004, BStBl I 2004, 1181) entschieden, dass eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung und Sitz im Inl iRe gewstlichen Organschaft OG eines in GB ansässigen gew Unternehmens sein kann. Danach ist die entgegenstehende Beschränkung in § 14 HS 2 und § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Aufdeckung der stillen Reserven durch den Teilwertansatz

Tz. 37 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 13 Abs 3 S 1 KStG sind die WG in der zu erstellenden Schluss-Bil mit dem Tw anzusetzen, um die stillen Reserven aufzudecken (s Urt des BFH v 09.08.2000, BStBl II 2001, 71 – zur Ausnahmeregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stbefreite Kö, die spendenbegünstigte Zwecke iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG verfolgen, s Tz 54 ff). D...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Schlichte Änderung in Schätzungsfällen innerhalb der Klagefrist

Weist das Finanzamt einen Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid als unbegründet zurück, weil die Steuererklärung vor Erlass der Einspruchsentscheidung immer noch nicht – zur Gänze – erstellt und beim Finanzamt eingereicht wurde, steht der Berater vor der insbesondere unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsamen Frage, ob er gegen die Einspruchsentscheidung Klage be...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.2.2 Der Nichtanwendungserlass

Diese Sichtweise widerspricht einerseits dem mit der Einführung der §§ 7 ff. AStG verfolgten gesetzgeberischen Willen und der hierauf fußenden seither praktizierten Handhabung der Finanzverwaltung. Andererseits verkennt das Urteil den Regelungsinhalt des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG. Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.12.2015 [1] vertri...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.11.1 Ausländische Dividenden im Organkreis

Nach § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG finden die Vorschriften des § 8b KStG zur Steuerfreiheit von Dividenden und Veräußerungsgewinnen auf Ebene der Organgesellschaft keine Anwendung. Diese Erträge sind zunächst in voller Höhe im Einkommen der Organgesellschaft enthalten, das dem Organträger zugerechnet wird ("Bruttomethode"). Die Vorschrift des § 8b KStG ist dann ggf. bei der Ermittl...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der grundsätzlich verbindlichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in der Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung nicht mehr frei. Eigentlich bereits bis zum 31.12.2018 sind die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Richtlinie nach Art. 3 ein sogenanntes Mindestschutzniveau...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.5.7 Organschaft und Hinzurechnung nach dem AStG

Rz. 22 Das Erfordernis der Personenidentität gilt nicht im Fall der Organschaft nach den §§ 14ff. KStG, da eine ausl. Steuer auf Einkünfte der Organgesellschaft beim Organträger berücksichtigt wird. Dies ergibt sich aus § 19 KStG, und, soweit die ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen ist, aus § 14 KStG, wonach das Einkommen der Organschaft dem Organträger ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Mit Ausgleichung nach § 2050 BGB

Rz. 28 Mit Berücksichtigung von Ausgleichungsbeträgen nach § 2050 BGB: Die Berechnung ist in diesem Fall von der Überlegung geprägt, dass die Ausgleichungsbeträge nach § 2050 BGB im Nachlass noch zur Teilung verfügbar, diejenigen gem. § 2057a BGB indessen bereits abgeflossen sind bzw. in Person des Erblassers nie als Guthaben entstehen konnten. Berechnungsgrundlage ist also ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätzliches

Rz. 107 Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist der Betrag, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.[404] Es kann also durchaus vorkommen, dass sich bei einem negativen Wert des tatsächlich vorhandenen Nachlasses durch Hinzuzählung der Werte der ergänzungspflichtigen Zuwendungen ein positiver Gesamtnachlass ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Berechnungsschritte

Rz. 2 Schritt 1: Bewertung der faktisch vorhandenen Teilungsmasse, also des Überschusses i.S.d. § 2047 Abs. 1 BGB. Hierbei kommt es nur auf den Geldeswert an; eine Unterscheidung zwischen Geld, Sachen und sonstigen Gegenständen ist nicht veranlasst.[7] Die Wertbestimmung erfolgt nach BGH auf den Stichtag des Erbfalls.[8] Demgegenüber halten zahlreiche und beachtliche Literat...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Ohne Ausgleichung nach § 2050 BGB

Rz. 24 Ohne Berücksichtigung von Ausgleichungsbeträgen gem. § 2050 BGB: Die Berechnungsschritte sind auf den ersten vier Stufen mit denen zu § 2055 BGB identisch (vgl. § 2055 Rdn 2–5), nämlichmehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Oft wird angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs sei. Diesem Irrtum liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der vom Erblasser ein Geschenk erhalten habe, auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haften müsse. Dies trifft nicht zu. Grundsätzlich sind der oder die Erben Schuldner des Pflichtteilser...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 41–68a)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 41 – 54 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 44, 45 und Zeilen 51, 52)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dage...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 42 und Zeile 49)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 46 und 47 und Zeilen 53 und 54)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.10 Ausländische Steuern (Zeile 59)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 61–68a)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist als fester Bestandteil der Finanzierung kommunaler Haushalte aus unserem Besteuerungssystem nicht mehr wegzudenken. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2019 zu beachten sind. Gegenüber dem Erhebungsz...mehr