Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzuverdienst

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 5 Wegfall des Altersrentenanspruchs

Kein Zuschlag an Entgeltpunkten für Beiträge während des Rentenwegfalls Ist der Anspruch auf eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes für Zeiten bis zum Jahr 2022 entfallen und kommt es zu späterer Zeit erneut zu einem Altersrentenanspruch, werden für die in der Zeit des Rentenwegfalls erzielten Rentenanwartschaften keine Zusc...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.2 Verfahren (Prognose/Spitzabrechnung)

Der Hinzuverdienst des Jahres 2022, der neben der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt wurde, war in der Regel noch nicht abschließend bekannt und wurde seinerzeit prognostiziert. Die Prognose erfolgte durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bestimmte. Grundlage dafür waren grundsätzlich die Angaben des Versicherten...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.1 Hinzuverdienstrecht bei Altersrenten vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Im ersten Schritt wurde der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres neben der Altersrente betrachtet und geprüft, ob dieser Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR (brutto) überstieg. War dies nicht der Fall, bestand in dem jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf Altersvollrente. Wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschritten, w...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 2 Keine Hinzuverdienstbeschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden. Ein Rentenwegfall oder eine Rentenkürzung (Teilrente) wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes scheidet fortan aus. Wer bis zum Jahr 2022 eine vorgezogene Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente beziehen wollte, musste beachten, d...mehr

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Altersrente / 3 Keine Hinzuverdienstgrenzen

Bis zum Jahr 2022 durfte zu einer vorgezogenen Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Überschritt der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR im Jahr 2019, 44.590 EUR im Jahr 2020, 46.060 EUR in den Jahren 2021 und 2022, konnte die Al...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / Zusammenfassung

Überblick Das Flexirentengesetz beinhaltet viele Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten auch im Rentenalter zu fördern. Die wichtigsten Regelungen sind: Erwerb von Rentenanwartschaften während des Bezugs einer Altersvollrente, verbesserte Kombinationsmöglichkeiten von Hinzuverdienst und Rente, verbunden mit einer stufenlosen Altersteilrente, sowie ein frü...mehr

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Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.3 Altersvollrente bis zur Regelaltersgrenze

Altersvollrentner, die ab 1.1.2017 eine Beschäftigung aufnehmen, sind bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze "normal" rentenversichert. Das bedeutet konkret: Beschäftigter und Arbeitgeber tragen ihre Beitragsanteile – dies wirkt rentensteigernd. Hinweis Von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijobber Eine rentensteigernde Wirkung ergibt sich auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Rente wegen Todes

Zusammenfassung Begriff Beim Bezug einer Rente wegen Todes aus der Rentenversicherung bzw. der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen des Berechtigten angerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Einkommens führt dies dazu, dass die Rente ggf. in niedrigerer Höhe oder gar nicht gezahlt wird. Auch wenn die Rente wegen zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, bleibt ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.5 Elterngeld

Das laufende Elterngeld ist nur insoweit zu berücksichtigen, wie es über dem nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Betrag liegt.mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2 Berücksichtigungsfähiges Einkommen

Es werden fast alle Einkommensarten auf eine Rente wegen Todes angerechnet. Maßgebend ist immer das monatliche Einkommen, mehrere Einkommen sind zusammenzurechnen. Folgende Einkommensarten sind zu berücksichtigen: 2.1 Erwerbseinkommen Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 6.3 Vermögenseinkommen

Vermögenseinkommen ist ebenfalls durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres zu belegen. Liegt dieser noch nicht vor, genügen auch andere Belege (z. B. Bankbescheinigungen, Versicherungsunterlagen oder Mietverträge).mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6 Einkommensnachweis

Der Rentner hat sein Einkommen nachzuweisen, wenn es erstmalig mit seiner Rente wegen Todes zusammentrifft. Die Rentenversicherungsträger bieten zu diesem Zweck spezielle Vordrucke an. 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.4 Elterngeld

Der Elterngeldbezug ist durch den Bewilligungsbescheid nachzuweisen. Hinweis Einkommensanpassung zum 1.7. Auch bei der Einkommensanpassung zum 1.7. eines Jahres müssen nur die Bezieher von Arbeits- und Vermögenseinkommen ihre im Vorjahr erzielten Einkünfte selbst nachweisen. Diese Nachweispflicht gilt auch in Bezug auf das Elterngeld, wenn sich Änderungen am laufenden Elternge...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen

Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auch auf eine bereits abgegebene Entgeltmeldung berufen. Das Arbeitseinkommen ist durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres nachzuweisen. Ist eine Veranlagung noch nicht ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.2 Erwerbsersatzeinkommen

Für Bezieher kurzfristiger Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) stellt die zahlende Stelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Wird ein dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen bezogen, beschafft sich der Rentenversicherungsträger die erforderlichen Daten selbst, vorausgesetzt der Rentenbezieher ist damit einverstanden. Der Rentenbezieher muss lediglich d...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 10 Unfallversicherung

Auf Hinterbliebenenrenten der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen genauso wie in der Rentenversicherung angerechnet. Erziehungsrenten gibt es in der Unfallversicherung nicht. Für Unfälle im Beitrittsgebiet vor 1992 und Unfallrenten, auf die am 31.12.1991 nach Beitrittsgebietsrecht Anspruch bestand, gelten Besonderheiten.[1]mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 1 Einkommensanrechnung auf eine Rente

Einkommen, das mit einer Witwen- oder Witwerrente [1] oder Erziehungsrente [2] zusammentrifft, ist – sofern es einen Freibetrag übersteigt – zu 40 % auf die jeweilige Rente anzurechnen. In den ersten 3 Kalendermonaten des Rentenbezugs findet grundsätzlich keine Einkommensanrechnung statt (sog. Sterbevierteljahr oder Sterbeübergangszeit). Praxis-Beispiel Sterbevierteljahrmehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 4 Übergangs-/Vertrauensschutzregelungen

Für folgende Personenkreise bestehen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen: Bezieher von Witwen- und Witwerrenten oder einer Erziehungsrente, wenn der versicherte Ehegatte/Lebenspartner vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder zwar nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte/Lebenspartner ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 5 Einkommensänderung

Einkommensänderungen (z. B. Wechsel der Einkommensart oder Änderung des Zahlbetrags) werden grundsätzlich erst ab dem 1. 7. des Jahres berücksichtigt, der auf die Änderung folgt. Eine Einkommensänderung kann jedoch zu jedem anderen Zeitpunkt berücksichtigt werden, wenn der Rentenberechtigte eine nicht nur kurzfristige, mindestens 10 %ige Einkommensminderung nachweisen kann. H...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 9 Zusammentreffen mehrerer Renten

Unter Umständen kann auch ein Anspruch auf mehrere Renten wegen Todes bestehen, z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge maßgebend, nach der das Einkommen auf diese Renten anzurechnen ist. Vorrangig wird das Einkommen auf die Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung angerechnet. Der Tei...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 7 Freibetrag

Das berücksichtigungsfähige und "nettoisierte" Einkommen wird nur berücksichtigt, soweit es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag wird abhängig vom jeweils maßgebenden aktuellen Rentenwert bestimmt und ist daher dynamisch – er ändert sich grundsätzlich zum 1.7. eines jeden Jahres. Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Der Freibet...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / Zusammenfassung

Begriff Beim Bezug einer Rente wegen Todes aus der Rentenversicherung bzw. der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen des Berechtigten angerechnet. In Abhängigkeit von der Höhe des eigenen Einkommens führt dies dazu, dass die Rente ggf. in niedrigerer Höhe oder gar nicht gezahlt wird. Auch wenn die Rente wegen zu hohen Einkommens nicht gezahlt wird, bleibt der Anspruch au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.2 Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen

Ebenso wie bei Erwerbseinkommen ist auch bei kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen das durchschnittliche Vorjahreseinkommen maßgebend. Auch hier wird das laufende Einkommen zugrunde gelegt, wenn im Vorjahr entweder kein Einkommen erzielt wurde oder das laufende monatliche Erwerbseinkommen mindestens 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen. Zur Ermittlung des Nettobetrags...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 8 Anrechnungsbetrag

Das den Freibetrag übersteigende berücksichtigungsfähige Einkommen wird nur zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der so ermittelte Anrechnungsbetrag ist von der Rente abzuziehen. Praxis-Beispiel Witwe mit einem Kind Eine Witwe bezieht eine große Witwenrente. Gleichzeitig steht sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und erhält monatlich einen Bruttolohn in Höhe von 2.50...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 3 Nicht zu berücksichtigende Einkommen

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt, Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie nach § 10a oder Abschnitt XI des EStG gefördert worden sind ("Riester-Rente"), Renten, die an Verfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten

Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung von Hinzuverdienst[1] mittels Rückrechnung, in dem die teilweise Rente durch den aktuellen Rentenwert, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor geteilt wird.mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.7 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst

Zusammenfassung Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. In den Jahren 2020 bis 2022 gilt für vorgezogene Altersrenten eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1.1 Zu berücksichtigender Hinzuverdienst

Als Hinzuverdienst sind bei einer Erwerbsminderungsrente und bis zum Jahr 2022 auch bei einer vorgezogenen Altersrente folgende Einkünfte zu berücksichtigen: Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV, vergleichbares Einkommen (z. B. Vorruhestandsgeld). Bei Erwerbsminderungsrenten sind auch bestimmte Sozialleistungen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.3 Sozialleistungen als Hinzuverdienst

Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden nach § 96a Abs. 3 SGB VI auch bestimmte Sozialleistungen, gerade wenn sie ein Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen ersetzen, als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dabei ist zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden. So ist z. B. bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein Arbeitslosengeld als Hinz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Bei vorgezogenen Altersrenten waren bis zum Jahr 2022 Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wurden diese überschritten, wurde die Rente nicht mehr als volle Rente, sondern nur noch als Teilrente gezahlt. Zu einer Altersrente konnte erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdient werden. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.4 Einkommensänderungen

Ändert sich der kalenderjährliche Hinzuverdienst um mehr als 10 % (+/-), hierzu zählt auch ein Hinzutritt eines Hinzuverdienstes nach Rentenbeginn oder der Wegfall eines Hinzuverdienstes, kann unterjährig auf Antrag eine neue Prognose erstellt und die Rente angepasst werden. Die Rente kann dadurch flexibel an die persönliche Situation angepasst werden. Zudem wird verhindert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1.2 Hinzuverdienstprüfung im Allgemeinen

Wird die maßgebende kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten, erfolgt seit Juli 2017 eine stufenlose Anrechnung des diese Grenze übersteigenden Hinzuverdienstes auf die Rente, allerdings nur zu 40 %. Durch diese Anrechnungsregelung wird verhindert, dass ein geringfügiges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze zu einem unverhältnismäßig großen Rentenverlust führt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3 Hinzuverdienstrecht bei Erwerbsminderungsrenten

Neben einer Erwerbsminderungsrente darf im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens hinzuverdient werden. Zum 1.1.2023 wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, da die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. Durch diese höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es erwerbsgeminderten Personen im Rentenbezug ermöglicht, innerhalb ihres verbliebenen Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.1 Prognose/Spitzabrechnung

Der Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente ist zum Zeitpunkt seiner Berücksichtigung (z. B. Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt) i. d. R. noch nicht abschließend bekannt und ist daher zunächst zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen Hinzuverdienst bestimmt. Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / Lohnsteuer

1 Pensionsbezug Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.3 Verrechnung möglich

Kommt es bei der Spitzabrechnung dazu, dass Versicherte Beträge zu erstatten haben, werden Beträge bis 300 EUR mit der laufenden Rente verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Rentenbezieher damit einverstanden erklärt bzw. im Vorfeld (z. B. im Zuge der Rentenantragstellung) erklärt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4 Verfahren

3.4.1 Prognose/Spitzabrechnung Der Hinzuverdienst neben einer Erwerbsminderungsrente ist zum Zeitpunkt seiner Berücksichtigung (z. B. Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt) i. d. R. noch nicht abschließend bekannt und ist daher zunächst zu prognostizieren. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den voraussichtlichen kalenderjährlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / Sozialversicherung

1 Rente und Hinzuverdienst Bei vorgezogenen Altersrenten waren bis zum Jahr 2022 Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Wurden diese überschritten, wurde die Rente nicht mehr als volle Rente, sondern nur noch als Teilrente gezahlt. Zu einer Altersrente konnte erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze unbeschränkt hinzuverdient werden. Seit dem Jahr 2023 gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / Zusammenfassung

Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. In den Jahren 2020 bis 2022 gilt für vorgezogene Altersrenten eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 1 Pensionsbezug

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Pensionärs ist – wie bei einem Arbeitnehmer mit 2 Arbeitsverhältnissen – grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers vorzunehmen. Berücksichtigung von Frei- und Hinzurechnungsbeträgen Wenn für den Arbeitslohn im e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.4.2 Spitzabrechnung im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze

Wird in einem Kalenderjahr die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Spitzabrechnung immer erst im Folgemonat danach vorzunehmen. Einbezogen in die Spitzabrechnung wird dann nicht nur das Vorjahr, sondern auch alle Monate des laufenden Jahres bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Eine neue Prognose zum Hinzuverdienst erfolgt nicht. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten

Zum 1.1.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten entfallen. D.h. ab diesem Zeitpunkt kann neben einer solchen Altersrente unbeschränkt hinzuverdient werden, ohne dass es aufgrund des Hinzuverdienstes zu einer Rentenkürzung in Form einer Teilrente oder – bei sehr hohen Hinzuverdiensten – zu einem Verlust des Rentenanspruchs kommt. Praxis-Beispiel Keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2024 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 EUR (3/8 x 14 x 3.535 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2024]). Im Jahr 2023 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 17.823,75 ...mehr