Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Pensionspläne und andere langfristige Mitarbeiterpläne

Tz. 190 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Pensionspläne sowie andere langfristige Mitarbeiterpläne, die in den Anwendungsbereich von IAS 19 fallen, sind vom Anwendungsbereich des IFRS 10 ausgeschlossen (IFRS 10.4A), dh., ein Investor muss einen im vollständigen oder mehrheitlichen Anteilsbesitz befindlichen Pensionsplan nicht konsolidieren. Ursprünglich war geplant, beitragsorientie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Vereinheitlichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 243 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die IFRS kennen – wie die handelsrechtliche deutsche Regelung – keine Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Konzernabschluss. Auf gleiche Geschäftsvorfälle sind unter gleichen Umständen bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses grundsätzlich einheitliche Rechnungslegungsmethoden (uniform accounting policies) anzuwenden (IFRS 10.19)....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IFRS 10

Tz. 11 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements befasst sich mit der Rechnungslegung im Konzern (IFRS 10.1). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen (subsidiaries), assoziierten Unternehmen (associates) und Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) in sog. gesonderten (Einzel-)Abschlüssen, sofern das Unternehmen entweder freiwillig oder...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Tochterunternehmen von Wagniskapitalgesellschaften, offenen Investmentfonds und ähnlichen Unternehmen

Tz. 223 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die von Wagniskapital-Organisationen (venture capital organisations), offenen Investmentfonds, Unit Trusts oder ähnlichen Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, gehalten werden, wahlweise von der Equity-Methode befreit und können nach IFR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Nicht beherrschende Anteile

Tz. 34 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Als nicht beherrschender Anteil (non-controlling interest) gilt der Teil des Reinvermögens (und damit auch des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit) eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die weder unmittelbar vom Mutterunternehmen noch mittelbar über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden (IFRS 10 Appendi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung

Tz. 216 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Für Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung nennt IFRS 10 keine explizite Ausnahme von der Vollkonsolidierung (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Regelung in § 296 Abs. 2 HGB). Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018);...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden

Tz. 265 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung sind gem. IFRS 10.B86 (c) sämtliche Verpflichtungen zwischen Konzerngesellschaften zu eliminieren. Nach IAS 37 gehören zu den Verbindlichkeiten (liabilities) auch Rückstellungen, Haftungsverhältnisse und Eventualschulden. Rückstellungen stellen gem. IAS 37.14 ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses durch Aufstellung eines Konzernabschlusses von einem übergeordneten Mutterunternehmen

Tz. 180 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.4 knüpft die Konzernrechnungslegungspflicht nach IFRS an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an. Im mehrstufigen Konzern ist daher grds. jedes Mutterunternehmen auf jeder Stufe zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses verpflichtet (Tannenbaumprinzip). Im Falle eines mehrstufigen Unterordnungskonzerns wäre demzuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Tz. 259 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Abhängig von nationalen rechtlichen Bestimmungen, denen das nach IFRS bilanzierende Unternehmen aufgrund seines Sitzes unterliegt, kann es vorkommen, dass nur ein Teil der vom Unternehmen ausgegebenen Anteile von den Gesellschaftern direkt eingezahlt worden sind (in Deutschland verlangen zB § 36a Abs. 1 AktG bzw. § 7 Abs. 2 GmbHG, dass ledig...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Dauernde Beschränkung des Finanzmitteltransfers an das Mutterunternehmen

Tz. 214 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine grundsätzliche Konsolidierungsausnahme für Tochterunternehmen vor, die unter erheblichen und langfristigen Beschränkungen tätig sind, und die dazu führen kann, dass der Anspruch auf Finanzmitteltransfers an das Mutterunternehmen wesentlich beeinträchtigt ist (zB Devisentransferbeschränkungen oder andere staatliche Dividen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung zu anderen Standards

Tz. 16 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 behandelt nicht alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss: IFRS 10 regelt die Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen, wenn ein Unternehmen ein oder mehrere andere Unternehmen beherrscht (IFRS 10.1). Die konkreten Bilanzierungsvorschriften für Unternehmenserwerbe finden sich in IFRS 3 Business Combinatio...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Berichtseinheit

Tz. 43 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Beurteilung der Beherrschung nach IFRS 10 fokussiert sich auf die Frage, ob ein Investor ein anderes Unternehmen (entity) beherrscht (IFRS 10.5). Der Begriff "Unternehmen" wird im IFRS 10 nicht definiert, wiederholt sich allerdings in den Begriffen "Tochterunternehmen", "Mutterunternehmen" und "Beteiligungsunternehmen". Ein Mutterunterneh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Verlustzuweisung auf nicht beherrschende Anteile

Tz. 421 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B94 regelt grundsätzlich die beteiligungsproportionale Zuweisung des Periodenergebnisses sowie sämtlicher Bestandteile der "übrigen Gesamtleistung" (other comprehensive income) konsolidierter Tochterunternehmen auf nicht beherrschende Anteile im Konzernabschluss. Tz. 422 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Gesamtleistung der Periode (total ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Währungsdifferenzen aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten

Tz. 270 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten können in den Einzelabschlüssen der beteiligten Konzernunternehmen Währungsgewinne oder Währungsverluste entstehen, wenn unterschiedliche funktionale Währungen verwandt werden. Gemäß IAS 21.45 dürfen konzerninterne monetäre Vermögenswerte und Schulden jedoch nur dann eliminiert werden, we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Tz. 333 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert: Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Konzernrechnungslegung

Tz. 14 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.4 regelt den Anwendungsbereich von IFRS 10: IFRS 10 ist für die Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen für eine Gruppe von Unternehmen unter der Beherrschung eines Mutterunternehmens anzuwenden (IFRS 10.4). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im gesonde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Theorie des Konzernabschlusses nach IFRS

Tz. 50 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß der Definition in IFRS 10 Appendix A sind im Konzernabschluss das Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen so darzustellen, als ob es sich bei dem Konzern um eine einzige wirtschaftliche Einheit handelt; die rechtliche Eigenständigkeit der einzelnen Unternehmen tritt in den Hintergrund. Diese Definition des Konzernabschlusses kann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Effekte von Auf- oder Abstockung auf einen, den nicht beherrschenden Anteilseignern zugeordneten Goodwill

Tz. 403 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern gem. IFRS 3 den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss bei der Erstkonsolidierung ein Goodwill zugeordnet wurde, ist bei Veränderungen der Beteiligungshöhe der auf sie entfallende Teil des Goodwills zu bestimmen. IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) hierzu allerdings keine Regelungen. Die Komplexität dieses Bilanzieru...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Grundsatz der Wesentlichkeit bei der Vollkonsolidierung

Tz. 296 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine explizite Ausnahme von der Pflicht zur Vollkonsolidierung vor. Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung bzw. mangelnder Wesentlichkeit (CF.2.11CF 2 (2018); IAS 1.11 sowie IAS 1.29; IAS 8.5; zur policy decision aber vgl. Tz. 216). Die einzelnen Konsolidierungsmaßnah...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Konzern

Tz. 31 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Als Konzern (group) gilt gem. IFRS 10 Appendix A ein Mutterunternehmen zusammen mit seinen Tochterunternehmen. Dem Wortlaut nach umfasst ein Konzern damit lediglich den Kreis voll zu konsolidierender Unternehmen. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 sind nicht explizit Teil des Konzerns. Tz. 32 Stand: E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zur Weiterveräußerung erworbene oder später dazu bestimmte Tochterunternehmen

Tz. 206 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen nach IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations sind unverändert zu konsolidieren. Wenn in einem Konzern ein Verkaufsplan für ein Tochterunternehmen existiert, der den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, ist zu überprüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des IFRS 5 fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 248 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Konzernabschlüsse werden grundsätzlich in drei Schritten aufgestellt, die sich auch in den Regelungen zur Konsolidierung in IFRS 10.B86–B93 widerspiegeln. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (IFRS-Abschlüsse I) – sofern noch nicht geschehen – zu einem einh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Drittschuldverhältnisse

Tz. 267 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Fraglich ist, ob nach IFRS auch sog. Drittschuldverhältnisse gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Drittschuldverhältnisse sind Schuldbeziehungen, die quasi im Dreiecksverhältnis mit einem nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen bestehen. Dieses Unternehmen hat gleichzeitig Forderungen gegen ein einbezogenes Unternehmen un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Übergang auf die Bilanzierung als Finanzinstrument nach IFRS 9

Tz. 370 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.25 (b) fordert, dass Beteiligungen an Unternehmen ab dem Zeitpunkt, an dem sie aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden und nicht als assoziiertes Unternehmen oder als Gemeinschaftsunternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 in den Konzernabschluss einbezogen werden, im Konzernabschluss als Finanzinstrument nach IFRS 9 (vgl. IFRS-Komm., Tei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 327 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Zeitablauf können Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheiden, wenn das berichterstattende Mutterunternehmen die Beherrschung über das betreffende Tochterunternehmen verliert. Neben der Veränderung der Beteiligungsquote kann dies auch durch Veränderungen der rechtlichen oder politischen Verhältnis...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften

Tz. 225 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen des Konsolidierungsprojekts zur Veröffentlichung von IFRS 10 hat der IASB zahlreiche Stellungnahmen erhalten, in denen ua. dargelegt wurde, dass die Konsolidierung von beherrschten Unternehmen bei Investmentgesellschaften als beherrschendem Unternehmen eher zu einer Verschleierung als zu einer Verbesserung von entscheidungsrelevant...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkung

Tz. 367 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Bilanzierung der verbleibenden Anteile am bisherigen Tochterunternehmen ist grundsätzlich zwischen der erfolgswirksamen Endkonsolidierung der abgehenden Anteile und der Zugangsbilanzierung des verbleibenden Anteils zu unterscheiden. Tz. 368 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Mit der Veröffentlichung von IAS 27 (amend. 2008) hat der IASB seine ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 318 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben sich, wenn sich die Einflussmöglichkeit des berichtenden Mutterunternehmens auf die einbezogenen Konzernunternehmen ändert. Dies kann durch Änderungen der absoluten oder relativen Beteiligungsquote, zB durch Anteilserwerb oder Veräußerung sowie andere eigenkapitalverändernde Maßnahmen, aber auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Kombinierte Abschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung

Tz. 196 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 knüpft die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses explizit an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses (IFRS 10.4). Daher besteht nach IFRS 10 keine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für Gleichordnungskonzerne (horizontal groups). Gleichordnungskonzerne sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht über...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Angabe von Vergleichsinformationen

Tz. 380 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern die Beherrschung über ein Unternehmen verloren wird und das Unternehmen damit nicht mehr als Tochterunternehmen, sondern bspw. als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode auszuweisen ist, stellt sich die Frage, ob ggf. die Vergleichszahlen der Vorperioden anzupassen sind, um die Vergleichbarkeit der Informationen zu erhöhen. ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 409 Sand: EL 19 – ET: 12/2012 Gemäß dem Einheitsgrundsatz (IFRS 10 Appendix A) umfasst der Konzernabschluss nach IFRS bei vollkonsolidierten Unternehmen ohne Rücksicht auf die Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dessen Vermögenswerte und Schulden vollständig. Werden Anteile an Tochterunternehmen von Gesellschaftern gehalten, die nicht zum Konsol...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Übergang auf die Einbeziehung als Gemeinschaftsunternehmen gem. IFRS 11

Tz. 378 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 11 iVm. IFRS 10.25 (b) ist ein aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedenes Tochterunternehmen, das die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsunternehmens gem. IFRS 11 erfüllt, gem. IFRS 11 in den Konzernabschluss einzubeziehen. Teilveräußerungen der Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen durch die Konzernobergesellschaft s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Entscheidungsträger und delegierte Rechte

Tz. 155 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das dritte Element der Beherrschung, das erfüllt sein muss, damit ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, ist, dass der Investor über die Möglichkeit verfügen muss, mit seiner Verfügungsgewalt (1. Element) die Höhe der schwankenden Renditen (2. Element) zu beeinflussen (IFRS 10.7). Ein Investor, der zwar über Verfügungsg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 10. Mutterunternehmen

Tz. 37 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Mutterunternehmen (parent) ist ein Unternehmen, das ein oder mehrere Unternehmen beherrscht (zum Begriff Beherrschung vgl. Tz. 20 ff.). Die beherrschten Unternehmen werden als Tochterunternehmen (subsidiaries) bezeichnet (IFRS 10 Appendix A). Sowohl Mutter- als auch Tochterunternehmen werden als Unternehmen (entity) definiert (IFRS 10 App...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Tz. 189 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine Befreiung von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Unterschreiten bestimmter Größenkriterien vor (wie etwa § 293 HGB). Generell gelten zwar für alle Bereiche der Rechnungslegung die Ausnahmen wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018)). Die Konzeption der IFRS deutet ind...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / K. Künftige Entwicklungen

Tz. 448 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenngleich nicht im engeren Anwendungsbereich von IFRS 10, 11 und 12 haben sich diverse Antworten im Zusammenhang mit dem PIR zu IFRS 10, 11 und 12 (vgl. Tz. 10e) auch mit der Fragestellung der Fortführungsbewertung des Goodwills unter IFRS 3 beschäftigt. Der IASB hat – ebenso wie der FASB – im Sommer 2022 entschieden, nicht zu einem Modell d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Einbeziehungspflicht

Tz. 200 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält Regelungen zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises. Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, hat alle ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften, dh. alle beherrschten Unternehmen, zu konsolidieren (Weltabschlussprinzip). Diese Pflicht besteht unabhängig von Rechtsform und Sitz des Mutterunt...mehr