Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.1 Immaterielle Vermögenswerte (intangible assets)

Rz. 65 Intangible assets werden als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die zum Einsatz im Rahmen der Produktion, zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Vermietung oder aus verwaltungstechnischen Gründen gehalten werden und deren voraussichtliche Nutzungsdauer 1 Jahr übersteigt.[1] Der Ausweis immaterieller Vermög...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2.2 Framework, Standards und Interpretationen

Rz. 3 Das Regelwerk des IASB setzt sich aus dem Framework, den Standards und den Interpretationen zusammen. Der Zweck des Frameworks wird in CF.SP1.1 definiert. Das Framework unterstützt und liefert konzeptionelle Grundlagen für die Arbeit des IASB und sämtliche Personen, die sich mit Fragen der Rechnungslegung befassen. Es handelt sich dabei nicht um einen Standard und ist ...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.5 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 60 Der erzielbare Betrag (recoverable amount) ist der höhere Betrag, der sich aus dem Vergleich des Nettoveräußerungspreises (beizulegender Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzwert ergibt.[1] Unter dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten ist der Betrag zu subsumieren, "der durch den Verkauf eines Vermögenswerte...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.1 Abschlussbestandteile

Rz. 27 Der Jahresabschluss gemäß IFRS setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:[1] Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (ggf. weiter unterteilt in Gewinn- und Verlustrechnung sowie sonstiges Ergebnis)[2], Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie erläuternde Anhangangaben. Zusätzlich ist eine Bilanz zu Beginn der frühes...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 3 Zweck und Grundsätze der Rechnungslegung gemäß IFRS

Rz. 8 Zweck der internationalen Rechnungslegung gemäß IFRS ist einzig die Regelung von Informationsinteressen zwischen Management und Investoren. Der IFRS-Jahresabschluss hat damit keine Ausschüttungs- oder Steuerbemessungsfunktion, sondern dient der Bereitstellung von zeitgerechten Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, um die Transparenz und Vergleic...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 4 IFRS 18

Rz. 9 Das IASB hat nach langer Diskussion[1] und einer vergleichsweise langen Phase der Ruhe im April 2024 mit IFRS 18 einen neuen Standard und damit verbunden zahlreichen Änderungen an bestehenden Standards vorgelegt, der nichts weniger als IAS 1 ersetzen soll. Dies soll nach Meinung des Vorsitzenden des IASB die signifikanteste Änderung in der Darstellung der finanziellen ...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 13 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS, 13. Aufl. 2018. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 22. Aufl. 2024.mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.6 Nettoveräußerungswert (net realisable value)

Rz. 61 Der Nettoveräußerungswert[1] für Erzeugnisse und Waren ist definiert als der Verkaufspreis, der unter üblichen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann, abzüglich etwaiger bis zur Fertigstellung und dem Verkauf noch anfallender Kosten.[2]mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.6 Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 98 Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind entsprechend der Bewertung von Forderungen zum Nominalwert zu bilanzieren. Fremdwährungsposten sind zum Abschlussstichtag mit dem jeweils gültigen Kassakurs anzusetzen. Etwaige Differenzen zur Kassakursbewertung bei Erstverbuchung sind sofort erfolgswirksam zu erfassen.[1]mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.2.3 Eigenkapital (equity)

Rz. 35 Das Eigenkapital (equity), das sich als Restgröße von Vermögen abzüglich Schulden ergibt (CF 4.63), erfährt mit IAS 1.106/IFRS 18.107 eine begriffliche Abgrenzung durch Sachverhalte, die eine Veränderung des Eigenkapitals bewirken. Demnach sind innerhalb des Eigenkapitals die Sachverhalte getrennt auszuweisen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern stammen und d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.2.2.2 Aufwendungen (expenses)

Rz. 41 Aufwendungen (expenses) sind als das genaue Gegenteil der Erträge in CF 4.69 definiert. Sie stellen die Abnahme an wirtschaftlichen Vorteilen aufgrund der Abnahme oder Wertminderung von Vermögenswerten oder der Zunahme von Schulden dar, die das Eigenkapital verringern. Erfolgswirksame Eigenkapitalveränderungen werden in der GuV (bzw. dem GuV-Teil der Gesamtergebnisrec...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.3 Wertpapiere

Rz. 85 vorläufig frei Rz. 86 Nach IFRS 9 sind financial assets im Rahmen der Erstbewertung mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zu aktivieren und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem das bilanzierende Unternehmen Vertragspartei zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments geworden ist.[1] Allerdings kommt es zu einer Vermischung der Bewertungsmaßstäbe des beizulegend...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.3 Sonstige Verbindlichkeiten (passive Rechnungsabgrenzungen)

Rz. 114 Wie bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten existiert auch zu den passiven keine verbindliche Definition. Das Prinzip der Periodenabgrenzung verlangt die Zurechnung von Erträgen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Es besteht damit eine Pflicht zum Ansatz transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten. Einnahmen, die Ertrag im folgenden Wirtschaftsjahr d...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.4.1 Einteilung

Rz. 82 Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Unter einem Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag zu verstehen, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abz...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 2 Anwendungsbereich der Equity-Methode

Rz. 2 Ein assoziiertes Unternehmen ist dadurch gekennzeichnet, dass andere Gesellschaften einen maßgeblichen Einfluss auf dieses ausüben (HGB) bzw. ausüben können (IFRS). Hierbei ist handelsrechtlich zwischen assoziierten Unternehmen im engeren Sinne und assoziierten Unternehmen im weiteren Sinne zu unterscheiden.[1] Um ein assoziiertes Unternehmen im engeren Sinne handelt e...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt.[1] Dabei gilt die Bewertun...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.4 Ermittlung und Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach IFRS

Rz. 27 Gemäß IFRS sind die Anteile des assoziierten Unternehmens ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht (IAS 28.32), mittels Equity-Methode auszuweisen. Auch für Gemeinschaftsunternehmen ist der Zeitpunkt maßgeblich, an dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens erfüllt sind. Dabei findet jeweils eine der deutschen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.6 Änderung des Status und/oder Kapitalausstattung eines assoziierten Unternehmens

Rz. 30 Nach DRS 26.67 bzw. IAS 28.22 darf die Equity-Methode ab dem Zeitpunkt nicht mehr angewandt werden, ab dem das Unternehmen nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens (oder eines Gemeinschaftsunternehmens) hat. Für das HGB ergeben sich für folgende Sachverhalte Regelungen aus DRS 26,[1] wobei der Gesetzgeber eine diesbezügliche Klarstellung in § 301 HGB plant:...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 4 Zwischenergebniseliminierung im Rahmen der Equity-Methode

Rz. 32 Einen besonderen Problembereich stellt die in § 312 Abs. 5 Satz 3 HGB mit Bezug auf § 304 HGB geforderte Eliminierung der Zwischenergebnisse im Rahmen der Equity-Bewertung dar, weil § 304 Abs. 1 HGB voraussetzt, dass die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Schutzklauseln

Rz. 114 Ein Verzicht auf Angaben ist immer dann möglich, wenn einem Unt unter vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ein erheblicher Nachteil zugefügt werden könnte. Grundlage hierfür ist eine auf das Mitgliedstaatenwahlrecht der 7. EG-RL zurückzuführende Schutzklausel. Ein erheblicher Nachteil bedeutet eine Abwägung zwischen den Eigeninteressen des Unt und dem Publizitätsi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Allgemeines

Rz. 77 Ein Pflichtbestandteil im Konzernanhang sind Angaben und Erläuterungen zu in den KonsKreis einbezogenen Unt und sonstige Beteiligungsbeziehungen. Üblicherweise erfolgt dies in Form von Aufstellungen oder Listen der zum Konzern gehörenden Unt. Diese Anhangangabe ist unabhängig von Veränderungen im KonsKreis vorzunehmen. Ebenso ist die quotale Höhe des Anteils unerhebli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Der Konzernanhang ist bei KapG und bei PersG i. S. d. § 264a HGB, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen (§ 290 Rz 17 ff.), innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Konzern-Gj aufzustellen.[1] Bei kapitalmarktorientierten KapG gem. § 264d HGB (§ 264d Rz 1 ff.) reduziert sich die Frist um einen M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.16 Angaben zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen (Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 109 Mit der Konkretisierung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen durch das BilMoG für Konzernabschlüsse erfolgte eine Abkehr von der bisherigen Praxis der Anlehnung an die steuerliche Berechnung nach § 6a EStG hin zu einer Anlehnung an die IFRS. Es sind Angaben bzgl. der versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und der grundlegenden Annahmen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 85 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Angaben zu latenten Steuern (Abs. 1 Nr. 21–22a)

Rz. 120 Angaben zu latenten Steuern sollen die Grundlagen für die bilanzierten latenten Steuern erläutern. Aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung beschränkt sich die Angabepflicht nicht auf die Bilanzposten, es ist vielmehr eine differenzierte Darstellung vorzunehmen. Hierzu gehören auch Angaben zu nicht bilanzierten temporären Differenzen. Des Weiteren sind wegen des Wahlr...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.1 Bilanz

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.2 Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtergebnisrechnung)

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 64 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17 (Kurz-)Checkliste Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 92 Dies ist lediglich eine Kurzdarstellung der umfangreichen Angabenotwendigkeiten nach IFRS. Zudem ist zu beachten, dass nach § 315e HGB von den Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels nur § 294 Abs. 3, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 298 Abs. 1 HGB, dieser jedoch nur i. V. m. den §§ 244 und 245 HGB, ferner § 313 Abs. 2 und 3, § 314 Abs. 1 Nr. 4, 6, 8 und 9, Abs. 2 Satz 2 HGB...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.6 Anhang

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.3 Eigenkapitalspiegel

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.5 Segmentberichterstattung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17.3.4 Kapitalflussrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Anpassungen

Rz. 825 [Autor/Stand] Anpassungsrechnungen. Die OECD-Leitlinien weisen darauf hin, dass im Rahmen einer Vergleichsanalyse zur Ermittlung fremdüblicher Verrechnungspreise Anpassungsrechnungen bezüglich der Finanzdaten der Vergleichsunternehmen durchzuführen sind, soweit dies zu einer höheren Vergleichbarkeit führt.[2] Auf eine Anpassung kann nach Auffassung der OECD-Leitlinie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 57 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD, welche die CSR-Richtlinie ersetzt hat. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen ü...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.2 Stichtagsprinzip und Vergleichsinformationen

Rz. 107 Wie für die Finanzberichterstattung, so ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung das Stichtagsprinzip zu beachten. Hierbei ist auf die gleichen Auslegungen abzustellen, d. h. darauf, inwieweit ein Sachverhalt vor oder nach dem Berichtsstichtag materialisiert ist (z. B. verursachte Emissionen). Informationen, die sich auf Zukunftseinschätzungen beziehen, sind...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 96 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden sowie grundlegende Fehler (IAS 8)

Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Änderungen der RL-Methoden ("accounting policies") dürfen gemäß IAS 8.14 nur dann vorgenommen werden, sofern dies ein Standard explizit vorschreibt oder der Abschluss durch die Änderung zuverlässigere und relevantere Informationen über betreffendes UN vermittelt. Liegt eine "Änderung" vor, so ist diese i. d. R. rückwirkend anzuwenden und die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Rn. 172 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ferner ist für UN, deren Anteile öffentlich gehandelt werden oder den Kap.-Markt in Anspruch nehmen (vgl. IAS 33.2), die Angabe eines unverwässerten ("basic earnings") und verwässerten ("diluted earnings") Ergebnisses je Aktie in der Gesamtergebnisrechnung vorgeschrieben (vgl. IAS 33.66; überdies IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 3). Auswirkungen im ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr