Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

1 Begriff des Gebäudes 1.1 Bürgerlich-rechtlich Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbew...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.6 Bewertung von Grundstücken, die Kreditinstitute zur Vermeidung von Forderungsausfällen ersteigert haben

Rz. 387 Siehe "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 83 f. Diese Ausführungen sind bei Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzuwenden.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.6 Anschaffungskosten bei Tauschvorgängen

Rz. 261 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 89–100 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 85–90, die sowohl die ertragsteuerliche als auch die handelsrechtliche Behandlung dieser Vorgänge behandeln.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.8 Erwerb von bebauten Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren

Rz. 263 Siehe hierzu "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 82–84.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.3 Sonstige Übertragung stiller Reserven (steuerfreie Rücklagen)

Rz. 384 Siehe "Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG" und "Sonderposten mit Rücklageanteil (nach BilMoG)".mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.5 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 260 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 113–116 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 114–119.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäudeteile

9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.2 Bilanzausweis

Rz. 393 Es sind weiterhin getrennt voneinander zu bilanzieren: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grund und Boden Gebäude und Gebäudeteile. Auch wenn Grund und Boden (Grundstück) und Gebäude zusammen erworben werden, handelt es sich dennoch um verschiedenartige Vermögenswerte, die getrennt voneinander zu bilanzieren sind. Nach wie vor unterliegt der Grund und Boden in sein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.9 Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzungen und im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rz. 264 Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Grundstücke, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen. Bei einer Zuteilung entsprechend der Erbquote liegt eine echte unentgeltliche Rechtsnachfolge vor und folglich entstehen insoweit auch keine Ans...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.8 Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 344 Die Behandlung der Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen richtet sich weitgehend nach der Rechtsprechung des BFH. Einzelheiten hierzu siehe "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 63–74, mit der dort aufgeführten Rechtsprechung.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.1 Grundsätzliches

Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Gebäudeteile anzusetz...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.8 Folgebewertung

Rz. 410 Wie im HGB sind auch nach IFRS abnutzbare Vermögenswerte planmäßig abzuschreiben. Zur planmäßigen Abschreibung fordert IAS 16.50 bei Gebäuden und Gebäudeflächen, das Abschreibungsvolumen auf systematischer Grundlage über die Nutzungsdauer zu verteilen (IAS 16.41 und IAS 16.48). Eine planmäßige Abschreibung ist auch dann vorzunehmen, wenn aus exogenen Gründen – Inflat...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1 Begriff des Gebäudes

1.1 Bürgerlich-rechtlich Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4 Persönliche Zurechnung von Gebäuden und Gebäudeteilen

3.9.4.1 Grundsätzliches Rz. 235 Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 HGB (jeder Kaufmann hat "seine" Vermögensgegenstände ...) und § 39 Abs. 1 AO stellen hinsichtlich der Bilanzierung grundsätzlich auf den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer ab.[1] So darf der Steuerpflichtige ein von ihm eigenbetrieblich genutztes Grundstück seiner Ehefrau nicht bilanzieren. Sind ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.2 Ansparabschreibung und Ansparrücklage

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3 Notwendiges Betriebsvermögen

3.3.1 Grundsätzliches Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen ode...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand

5.3.1 Allgemeines Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtliche...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3 Abgrenzung des Gebäudes zur Betriebsvorrichtung

1.3.3.1 Rechtsgrundlagen Rz. 15 Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG maßgebend. Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gilt dies auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen. 1.3.3.2 Grundsätzliches Rz. 16 Die Abgrenzung von Gebäude...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7 Bebauung eines unbebauten Grundstücks

3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8 Besondere Fragen der Bewertung

8.1 Folgebewertung bei Gebäuden und Gebäudeteilen nach HGB und EStG 8.1.1 Allgemeines Rz. 377 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens planmäßig abzuschreiben, sofern ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Gebäude unterliegen demnach einer planmäßigen Abschreibung, wenn sie als Vermögensgegenstand dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Es gelten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3 Notwendiges Privatvermögen

3.9.2.3.1 Grundsätzliches Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Re...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6 Teilwert

6.1 Grundsätzliches Rz. 356 Bei der Ermittlung des Teilwerts von bebauten Betriebsgrundstücken ist davon auszugehen, dass der Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude bewertungsrechtlich besondere Wirtschaftsgüter sind.[1] Es gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes des (abnutzbaren) Anlagevermögens den Herstellu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2 Gebäudeteile

2.1 Grundsätzliches Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4 Betriebsvorrichtungen

2.4.1 Selbstständige Gebäudeteile als Betriebsvorrichtungen Rz. 44 Betriebsvorrichtungen sind selbstständige Wirtschaftsgüter, weil sie nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen. Sie gehören auch dann zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (R 7.1 Abs. 3 EStR). Rz. 45 Die Entsc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten

Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4 Anschaffungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

4.1 Begriff und Umfang Rz. 256 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition der Anschaffungskosten wird auf "Anschaffungskosten nach HGB und EStG" hingewiesen. 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3. 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9 Gebäude und Gebäudeteile als Betriebsvermögen der Personengesellschaft

3.9.1 Umfang Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 10 Weiterführende Literatur

Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 13. Aufl. 2018.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.4 Teilwert bei Einlagen und Entnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 365 Siehe hierzu "Einlagen und Entnahmen". Rz. 366 vorläufig freimehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2 Gesamthandsvermögen

3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8 Sonstige selbstständige Gebäudeteile

2.8.1 Begriff Rz. 56 Der Begriff des sonstigen selbstständigen Gebäudeteils umfasst baulich abgegrenzte Einbauten wie Haupt- und Nebengebäude, Stockwerk oder Raum. Ein Teil eines Raumes, wie der durch Einrichtungsgegenstände abgrenzte Arbeitsbereich, kann jedoch nicht als selbstständiger Gebäudeteil angesehen werden. Körperlichkeit und Unbeweglichkeit dieses Wirtschaftsguts s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

3.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5 Herstellungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

5.1 Grundsätzliches Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hina...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.5 Investitionszulagen

Rz. 386 Investitionszulagen für Gebäude siehe "Zuwendungen/Zuschüsse".mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.3.1 Umfang Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betrie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.4.1 Umfang Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4 Gewillkürtes Betriebsvermögen

3.4.1 Grundsätzliches Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als ge...mehr