Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / V. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 156 Entscheidungen ausländischer Justizorgane in Erbsachen, die in dem Staat erlassen werden, in der der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder dessen Staatsbürger er war, werden grundsätzlich ohne weiteres anerkannt. Die Anerkennung erfolgt nach jetziger Rechtslage auch bei Immobilien, da die ursprüngliche ausschließliche Zuständigkeit tschechischer Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 9 I

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / F. Prüfungsschema für die Lösung von Erbrechtsfällen unter der EuErbVO

Rz. 76 Checkliste 1. Qualifikation der Rechtsfrage Nur dann, wenn die Rechtsfrage erbrechtlich zu qualifizieren ist, ist auch eine erbrechtliche Kollisionsnorm anzuwenden ("Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?", "Ist der Erbvertrag wirksam?" – Nicht aber: "Welche Rechte stehen der Witwe wegen Auflösung des Güterstands zu?" oder "Wer ist aufgrund des Todes des Mieters berechtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Administrator

Rz. 122 Wurde kein executor ernannt oder kann der Testamentsvollstrecker nicht als solcher anerkannt werden, muss in jedem Fall ein administrator bestellt werden. Dabei löst sich das englische Recht von den in Rdn 85 ff. dargestellten Prinzipien und erteilt die letters of administration vorrangig dem vom Gericht im Domizilland ernannten Nachlassabwickler ("to the person entr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 107 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 1. Pflichtteil des Ehegatten und der Abkömmlinge

Rz. 26 Die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge näher beschriebenen legal rights des überlebenden Ehegatten und der Abkömmlinge des Erblassers sind auch bei testamentarischer Erbfolge vom executor vorrangig zu erfüllen, haben also zugleich den Charakter von Pflichtteilsrechten.[32] Hat bspw. ein Erblasser Frau und Kinder hinterlassen, diese jedoch testamentarisch enterbt, mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Abgrenzung

Rz. 155 Das belgische Erbschaftsteuerrecht (Art. 1 ErbStGB/Art. 2.7.0.1. Codex) unterscheidet zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Ablauf des Nachlassverfahrens beim Notar

Rz. 49 Das Erbverfahren wird von einem estnischen Notar durchgeführt, wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers in Estland war. Wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers im Ausland war, führt der estnische Notar das Erbverfahren nur in Bezug auf den sich in Estland befindenden Nachlass durch, falls das Erbverfahren im Ausland nicht durchführbar ist oder nicht den Nachlass in Est...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / V. Registrierung von Testamenten

Rz. 23 In Deutschland sind nach Beurkundung eines Testaments vom Notar gem. § 34a Abs. 1 S. 1 BeurkG die Verwahrangaben dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister (ZTR) in Berlin mitzuteilen. Bei Beurkundung anderer Verfügungen, die sich auf die Erbfolge auswirken können (Widerruf von Testamenten, erbrechtliche oder güterrechtliche Rechtswahl, Erbve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. Besonderheiten bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 15 Die Formgültigkeit eines Testaments richtet sich nach dem Wills Act 1963, mit dem das Haager Testamentsformabkommen in Großbritannien umgesetzt wurde. Danach ist ein Testament formgültig errichtet, wenn es den Formerfordernissen des Rechts des Errichtungsortes, des Domizil- oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder dem Staatsangehörigkeitsrecht (jeweils entweder zum Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / V. Besteuerung des geerbten Vermögens

Rz. 87 Die Besteuerung des geerbten Vermögens bestimmt das Erbschaftsteuergesetz.[35] Rz. 88 Steuerschuldner sind natürliche Personen. Für diejenigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Litauen haben, ist der Gegenstand der Erbschaftsteuer deren gesamtes Erbvermögen. Für Personen, auf welche dies nicht zutrifft, wird neben Immobilien dasjenige bewegliche Vermögen besteuert,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 124 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 3. Geltendmachung des Pflichtteils

Rz. 66 Das Pflichtteilsrecht gewährt dem Pflichtteilsberechtigten eine dingliche Beteiligung am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht wird aber nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern muss durch Herabsetzungsklage geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsberechtigte lässt die testamentarischen Verfügungen soweit herabsetzen, bis seine Noterbquote wiederhergestellt ist. Das Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / A. Grundsätze des schottischen Rechts

Rz. 1 Im Mehrrechtsstaat Großbritannien[1] gilt für Schottland eine eigene Rechtsordnung, die sich insbesondere bei der gesetzlichen Erbfolge, den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments und den Pflichtteilsrechten des Ehegatten und der Abkömmlinge des Erblassers deutlich von der Englands und Wales unterscheidet. In folgenden Bereichen besteht jedoch eine weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Steuerklasse A: Ehepartner, Abkömmlinge und Vorfahren ersten Grades

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 5. Sonderprobleme mit Art. 25 Abs. 2 EGBGB

Rz. 137 Beispiel: In Deutschland lebende kroatische Eheleute haben im Jahre 2008 einen Erbvertrag beurkunden lassen. Da das kroatische Erbrecht den Erbvertrag nicht kennt, hat der beurkundende Notar für die in Duisburg belegene Wohnimmobilie – den bedeutendsten Vermögensgegenstand – eine Rechtswahlklausel zum deutschen Recht aufgenommen (Art. 25 Abs. 2 EGBGB) und die vertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zypern (Nord) / B. Internationales Erbrecht

Rz. 4 Dementsprechend gelten also im Internationalen Erbrecht die Grundsätze des englischen common law fort, wie sie in der Republik Zypern bis zum Anwendungsstichtag für die EuErbVO galten. Dies bedeutet insbesondere, dass sich eine Ferienwohnung, die der deutsche Erblasser in Nordzypern erworben hat, als Immobilie aus dortiger Sicht nach dem nordzypriotischen Belegenheitsr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 3. Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern, Lebenspartnerschaft (Zusammenwohnende) und faktisches Zusammenleben

Rz. 46 Infolge der Neufassung des Art. 143 ZGB durch Gesetz vom 13.2.2003[80] ist in Belgien die Eheschließung zwischen Gleichgeschlechtlichen zulässig, die mit den gleichen Erbrechten verbunden ist wie die Eheschließung zwischen getrenntgeschlechtlichen Ehepartnern (siehe Rdn 40 ff.). Rz. 47 Der belgische Gesetzgeber hat neben der Eheschließung gleich-, aber auch getrenntges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Abzug von Schulden

Rz. 110 Bei der Berechnung der Bereicherung nach § 10 ErbStG sind von dem Bruttoerwerb die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht können nach § 10 Abs. 6 ErbStG allerdings nur die Schulden abgezogen werden, die mit dem der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden Vermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Vorr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien

Rz. 214 Eine besondere steuerrechtliche Problematik, die sich oftmals bei Nachlassabwicklungen realisiert (z.B. wenn das Wohnhaus des in Schweden lebenden Erblassers vom Erben/Testamentsnehmer verkauft wird), ist die Besteuerung des Verkaufs von privaten Wohnimmobilien. Hier ist in Schweden vom Grundsatz her im Verkaufsfalle der Unterschied zwischen dem erzielten Verkaufspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / b) Ausgestaltung des Ehegattennießbrauchs

Rz. 45 Für das Verhältnis zwischen dem nießbrauchsberechtigten Ehegatten und den erbberechtigten Verwandten des Erblassers als den bloßen Eigentümern gilt Folgendes:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / a) Verbindung

Rz. 15 Das BGB kennt zwei Fälle der Verbindung von Sachen, zum einen die Verbindung von beweglichen Sachen (§ 947 BGB), z.B. der Einbau eines Austauschmotors in einen Gebrauchtwagen, und zum anderen die Verbindung einer beweglichen mit einer unbeweglichen Sache (§ 946 BGB), etwa der Einbau einer Heizungsanlage in ein Haus. Sofern die Verbindung beweglicher Sachen dazu führt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / b) Nachlassverwaltung

Rz. 148 Die Nachlassverwaltung (bobestyrerbo) ist im 16. Kapitel DSL geregelt. Das Nachlassgericht beauftragt einen Nachlassverwalter, der – mangels testamentarischer Festlegung einer bestimmten Person als Nachlassverwalter – grundsätzlich ein autorisierter (und ausreichend haftpflichtversicherter) Rechtsanwalt ist (näher §§ 37 ff. i.V.m. § 11 DSL), u.a. wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 228 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 1. Zuständigkeit

Rz. 146 Mit Anwendbarkeit der EuErbVO bestimmen deren Art. 4 ff. die internationale Zuständigkeit der Luxemburger Gerichte. Grundsätzlich ist die Luxemburgische Gerichtsbarkeit zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hatte, Art. 4 EuErbVO. Daneben beinhaltet die Verordnung eine Reihe weiterer besonderer Zuständigkeitszuweisungen. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / II. Erbschein

Rz. 71 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben ausgestellt. Neben dem Antrag muss der Erbe die Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers und das Dokument über die Annahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Zwangsvollstreckung we... / E. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen

Rz. 49 Gelegentlich kommt es vor, dass ein Schuldner eine ihm obliegende Willenserklärung nicht freiwillig abgibt, beispielsweise wenn der Verkäufer einer Immobilie, nachdem zunächst nur der schuldrechtliche Kaufvertrag gem. §§ 433, 311 b BGB notariell beurkundet wurde, nach Abschluss des Kaufvertrages es "sich anders überlegt" und nicht mehr bereit ist, die für den Eigentum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Sachbezogene Gründe

Rz. 226 Ein Nachlassverzeichnis[179] ist stets aufzunehmen (d.h. das Nachlassverfahren ist von Amts wegen einzuleiten), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Tontine

Rz. 94 Im Rahmen der Vereinbarung einer "tontine" erwerben zwei oder mehr Personen einen Vermögensgegenstand, i.d.R. eine Immobilie, aber z.B. auch einen Gesellschaftsanteil, gemeinschaftlich, mit der Maßgabe, dass der Anteil des Zuerstversterbenden dem oder den übrigen Beteiligten mit seinem Tode zufällt.[124] Hierbei handelt es sich grundsätzlich nicht um ein unentgeltlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 5. Sonstiges

Rz. 286 Ist kein Testament vorhanden und gehört keine Immobilie zum Nachlass, sind – abgesehen von der Erbschaftsannahme – keine Erklärungen bzw. Anträge bei der Agenzia delle entrate oder bei anderen Behörden erforderlich. Zum Nachweis der Erbeneigenschaft begnügen sich z.B. die Banken in diesen Fällen mit dem sog. atto di notorietà. Unter der Geltung der EuErbVO kann auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / III. Erbschein

Rz. 56 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben erstellt. Rz. 57 Ausstellungsvoraussetzung ist neben dem Antrag die Vorlage der Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / VII. Aufteilung des Nachlasses

Rz. 86 Sofern mehrere Erben den Nachlass gemeinschaftlich erhalten, haben diese Erben gemeinschaftliches Eigentum an diesem Nachlass, welches jedoch durch Vereinbarung zwischen ihnen aufgeteilt werden kann. Sollte unter den Erben ein noch ungeborenes Kind sein, so ist eine Aufteilung des Nachlasses gem. Art. 1166 ZGB erst nach der Geburt des Kindes möglich. Sollten unter den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / aa) Entstehung

Rz. 43 Ein Grundstück (auch das Miteigentum daran, das Wohnungs- und Teileigentum und das Erbbaurecht) kann gem. § 1113 BGB mit einer Hypothek zur Absicherung einer (regelmäßig) Darlehensforderung belastet werden. Das Gesetz unterscheidet die Brief- und die Buchhypothek. Obwohl heute in der Kreditpraxis fast immer Buchhypotheken (bzw. noch viel häufiger Buchgrundschulden) be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 2. Einbeziehung lebzeitiger Verfügungen des Erblassers

Rz. 90 Im slowakischen Erbrecht werden Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten an einen Erben grundsätzlich auf die Erbschaft angerechnet (§ 484 BGB), wobei zwischen der gesetzlichen und der testamentarischen Erbfolge unterschieden wird. Rz. 91 Bei der gesetzlichen Erbfolge wird auf den Erbteil des Erben das angerechnet, was dieser zu Lebzeiten des Erblassers – abgesehen von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 5. Life interest

Rz. 160 Hatte der Erblasser an einem unbeweglichen Gegenstand nur ein life interest, fällt die Berechtigung am Grundbesitz nicht in den Nachlass, kann aber auch nicht weitervererbt werden. Denn die Berechtigung erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Rz. 161 Hat der Erblasser dagegen testamentarisch etwa der Ehefrau den life interest an einer Immobilie zugewandt und angeordnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / b) Rechtsnatur des Pflichtteils

Rz. 97 Im Recht von Ibiza und Formentera ist es wegen der Art der Nachlassbeteiligung der Berechtigten i.S.v. Art. 79 CCCIB zutreffend, von "Pflichtteilsberechtigten" (im Unterschied zu den "Noterbberechtigten" des Rechts von Mallorca und Menorca) zu sprechen. Ihnen steht – wie sich aus Art. 82 Abs. 1 CDCIB ergibt – eine "pars valoris bonorum" zu, d.h., die Abkömmlinge bzw. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Auf die Nachlassabwicklung anwendbares Recht

Rz. 59 Das Erbstatut ist grundsätzlich für die Voraussetzungen für den Erwerb der Erbenstellung (titulus) maßgebend, während für den dinglichen Vollzug (modus) das Sachstatut, also i.d.R. das Recht des Belegenheitsortes, maßgebend sein soll. Rz. 60 Aus italienischer Sicht ist nach überwiegender Auffassung die Differenzierung zwischen titulus und modus durch die EuErbVO entfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / b) Steuerermäßigung für Erben und Vermächtnisnehmer in gerader Linie und für gesetzlich Zusammenwohnende, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind

Rz. 229 Gehört zu den Nachlassgütern wenigstens ein Eigentumsanteil der Immobilie, in welcher der Erblasser seinen Hauptwohnsitz während der letzten fünf Jahre vor seinem Tode hatte,[164] und erwirbt ein Verwandter oder Vermächtnisnehmer in gerader Linie oder ein gesetzlich zusammenwohnender Partner, der von der unter Rdn 228 erwähnten Steuerbefreiung ausgeschlossen war, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / IX. Steuerzahlung

Rz. 239 Die Erben und Universalvermächtnisnehmer sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, die Erbschaftsteuern, die auf ihren Anteil am Nachlass entfallen, zu zahlen. Sie haften gemäß Art. 70 Abs. 2 ErbStGB/Art. 3.10.4.3.1. des Codex auch für die Steuern, die zu Lasten der Bruchteilvermächtnisnehmer und Einzelvermächtnisnehmer sind, mit Ausnahme der Steuern, die aufgrund der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 2. Steuervergünstigung für familiäre Liegenschaften

Rz. 110 Die Vergünstigung für familiäre Liegenschaften ist einer der bedeutendsten Steuervorteile in Katalonien und sehr weit verbreitet. Das Gesetz sieht im Fall der Rechtsnachfolge bezüglich des Wohnhauses des Erblassers vor, dass die Nachfolger nur 5 % seines Wertes versteuern müssen und 95 % steuerfrei sind. Allerdings ist dieser Prozentsatz der Vergünstigung wegen der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Der Ehegatte als gesetzlicher Erbe

Rz. 13 Der Ehegatte erbt zusammen mit den Verwandten des Erblassers: Gibt es keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung, ist der Ehegatte Alleinerbe. Rz. 14 Zusätzlich zu seinem Erbteil hat der Ehegatte das Recht, im Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 5. Verjährungsfristen

Rz. 178 Für die aufgrund einer Erklärung geschuldete Erbschaftsteuer, Geldbußen und Zinsen verjährt der Anspruch zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 179 Das Recht der Verwaltung, eine Kontrollschätzung der in der Erklärung angegebenen unbeweglichen Gegenstände vorzunehmen, verjährt zwei Jahre nach Abgabe der Erklärung. Rz. 180 Wenn keine Erbschaftsteuererklärung abgegebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 2. Eheschließung nach dem 28.1.2019 – EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

Rz. 40 Am 29.1.2019 ist die EuGüVO in Kraft getreten.[21] Sie gilt als unmittelbares anwendbares Recht. Die Niederlande nehmen als Mitgliedstaat an dieser Verordnung teil. Die EuGüVO ist im Bereich des anwendbaren Rechts anwendbar auf Ehegüterstände von Ehegatten, die am 29.1.2019 oder danach die Ehe geschlossen haben oder eine Rechtswahl hinsichtlich des auf ihren Güterstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Anwendung der Abkommen im bilateralen Verhältnis

Rz. 212 Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler) Ein iranischer Maschinenhändler verstirbt mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in München. Er hat keine Verfügung von Todes wegen errichtet und keine Rechtswahl getroffen. Er hinterlässt bewegliches und unbewegliches Vermögen in Deutschland wie auch im Iran. Rz. 213 Gemäß Art. 4 EuErbVO sind im vorliegenden Fall die deutschen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 3. Absicherung des Eigentumserwerbs

Rz. 26 Wie erläutert, setzt der Eigentumserwerb an einem Grundstück neben der Einigung der Parteien gem. § 873 Abs. 1 BGB auch die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch voraus. Hierdurch bedingt gibt es immer eine gewisse Zeitspanne zwischen dem Notartermin, in welchem die Auflassung des Grundstücks vereinbart wurde, und der Grundbucheintragung. Diese Zeitspanne ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / c) Vermächtnis

Rz. 53 Wieder eingeführt ist auch das im Jahr 1964 abgeschaffte Vermächtnis, das wie im deutschen Recht nur schuldrechtliche Wirkung hat. Als ein wesentlicher Vorteil wurde vom Gesetzgeber angesehen, dass ein Vermächtnisnehmer – im Gegensatz zum Erben, dem eine bestimmte Sache zugewandt werden soll –, mangels Erbenstellung nicht für Schulden des Erblassers haftet und auch ni...mehr