Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entlastung des GmbH-Geschäf... / 5 Trotz Entlastung: Geschäftsführer-Haftung bei existenzbedrohenden Geschäften

GmbH-Geschäftsführer dürfen mit dem Geld der GmbH nicht sorglos umgehen. Sie verwalten immer fremdes Geld (das der GmbH), und zwar selbst dann, wenn sie Anteile an der GmbH halten. Für dieses Geld haben sie als GmbH-Geschäftsführer eine "Vermögensbetreuungspflicht. "Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Anstellungsvertrag formuliert sein, sie ergibt sich "automatisch" aus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.2 Wohnungseigentümer

Hat die GdWE keinen Verwalter, wird sie nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Die GdWE hat keinen Verwalter, wenn die Wohnungseigentümer keinen bestellt haben. Ferner dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verwalter das Amt niedergelegt hat oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde. Dasselbe gilt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 7 Pfändungs- und Insolvenzschutz

Vermögenswirksame Leistungen sind aufgrund ihrer Unübertragbarkeit[1] nicht pfändbar. Die Unpfändbarkeit beginnt mit Annahme des Antrags auf vermögenswirksame Anlage des Entgelts i. S. d. § 11 VermBG. Allerdings kann der Arbeitnehmer bei bereits vorliegendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein pfändbares Einkommen nicht durch einen Antrag nach § 11 VermBG mindern. Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / IV. Exkurs: Personengesellschaftsrechtsreformgesetz MoPeG

Gemeinnützige Personengesellschaften sind von der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts betroffen. Nach seiner Verabschiedung im Jahr 2021 ist das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) am 1.1.2024 im Wege des Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten. Ursprünglich sollte es im WtCG umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wurde aufgrund der Anrufung des V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsversteigerung, Insolvenz.

Rn 5 Die Ausführungen zu § 566b für Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Insolvenz des Vermieters gelten entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 77 In der Insolvenz des Sicherungsnehmers (dazu eingehend Mitlehner, Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., 2016) steht dem Sicherungsgeber ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu, wenn er die gesicherte Forderung getilgt hat oder deren Erfüllung anbietet, auch wenn er nur einen Rückgewähranspruch hat. Übt er diese Rechte nicht aus, verwertet der Insolvenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Insolvenz des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 108 Ein Pflichtteilsanspruch, der infolge eines Erbfalls während eines Insolvenzverfahrens des Pflichtteilsberechtigten erworben wird, gehört zur Insolvenzmasse, wobei es dem Pflichtteilsberechtigten obliegt, den Anspruch geltend zu machen.[197] Wird der während des Insolvenzverfahrens entstandene Pflichtteilsanspruch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens anerkannt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 730 BGB – Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist, hat der Erbe außerdem die laufenden Gesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 89 BGB – Haftung für Organe; Insolvenz.

Gesetzestext (1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts das Insolvenzverfahren zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Absatz 2. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Fiskus ist de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 42 BGB – Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. 2Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 471 BGB – Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt. A. Zweck, Abdingbarkeit. Rn 1 Die Privilegierung von Verkäufen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter setzt das Prinzip um, dass schuldrechtliche Verschaffungsansprüche in diesen Verfahren ihre Wirkung verlieren, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenz.

Rn 2 Die Insolvenz eines Beteiligten führt nicht zum Erlöschen der Anweisung. Bei Insolvenz des Anweisenden ist § 115 InsO selbst nicht anwendbar. Der Insolvenzverwalter hat die Anweisung, sofern sie noch nicht unwiderruflich geworden ist, zu widerrufen (§ 790). Bei der Anweisung auf Schuld (§ 787) wird der Angewiesene nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur frei, wenn er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Eigentumsvorbehalt in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 33 Will ein Gläubiger des Verkäufers im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Eigentum des Verkäufers an der Kaufsache zugreifen, so ist er wegen des unmittelbaren Besitzes des Käufers (§§ 808, 809 ZPO) auf eine Pfändung des Herausgabeanspruchs beschränkt (§ 847 ZPO). Soweit die Gläubiger des Käufers die Zwangsvollstreckung betreiben, entsteht mangels Eigentum des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz des Gestattenden.

Rn 11 Kommt es vor der Trennung oder Besitzergreifung zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gestattenden, wird ein Eigentumserwerb des Gestattungsadressaten nach § 956 grds durch die §§ 81 I 1, 91 I InsO ausgeschlossen (BGHZ 27, 360, 368; Staud/Gursky § 956 Rz 26). Etwas anderes gilt aber, wenn der Insolvenzverwalter nach den §§ 103, 108 InsO an di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz.

Rn 5 Die Insolvenz des Bevollmächtigten berührt das Bestehen der Vollmacht nicht, es sei denn die Vollmacht beruht auf einem Gesellschaftsvertrag (§ 728 aF, ab 1.1.24 § 729 I Nr 2). Sie kann jedoch einen Grund für eine fristlose Kündigung des Grundverhältnisses liefern, die nach 1 auch zum Erlöschen der Vollmacht führt (MüKo/Schubert Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Vererblichkeit – Insolvenz des Berechtigten.

Rn 29 Nach II 2 ist das Vorkaufsrecht, zusammen mit dem Miterbenanteil, vererblich (Staud/Löhnig § 2034 Rz 11). Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt auch nach Veräußerung seines Erbteils nicht mehr in der Person des Erwerbers auf, wenn er den Miterben später beerbt (BGH NJW 11, 1126). Rn 30 Das Vorkaufsrecht gehört im Falle der Insolvenz eines Miterben nicht in die Insolvenzma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz des Bürgen.

Rn 49 Der Gläubiger kann am Insolvenzverfahren des selbstschuldnerischen Bürgen (§ 773 I Nr 1) – das für diesen zur Schuldbefreiung führen kann (s.o. Rn 7) – nach §§ 38, 41 InsO teilnehmen, auch wenn die Hauptforderung noch nicht fällig ist. Steht dem Bürgen hingegen die Einrede der Vorausklage zu, wird die Bürgschaftsforderung nach §§ 41, 191 InsO als aufschiebend bedingter...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Pflichtteilsgeltendmachung bei Insolvenz/Nachlassinsolvenz

1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsgut in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

1. des Sicherungsnehmers. a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Wide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Insolvenz (§ 9a V).

Rn 38 Die GdW ist nach § 9a V nicht insolvenzfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsabtretung in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

I. Zwangsvollstreckung. Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Insolvenz.

1. Mieterinsolvenz. a) Überblick. Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Insolvenz des Hauptschuldners.

Rn 45 In der Insolvenz des Hauptschuldners ist der Bürge nicht Beteiligter des Insolvenzplans. Daher bestehen die Rechte des Gläubigers gegen den Bürgen bei einer Herabsetzung der Hauptschuld durch den Insolvenzplan (§ 254 II 1 InsO) und bei einer Restschuldbefreiung des Hauptschuldners (§ 301 II 1 InsO) unabhängig vom Schicksal der Hauptforderung fort (Einschränkungen des A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz.

Rn 10 In der Insolvenz des Vollmachtgebers gilt § 117 I InsO (BGHZ 155, 87, 90 f zum Gesamtvollstreckungsverfahren gem §§ 5, 7 GesO), der eine Beeinträchtigung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters verhindern soll, wobei str ist, inwieweit die Vorschrift nur klarstellende oder konstitutive Bedeutung hat (Schilken KTS 07, 1, 3 ff). § 117 I InsO ist a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz eines Gesellschafters (Nr 3).

Rn 5 Es geht nicht um die Insolvenz der GbR selbst (vgl § 729 I Nr 2). Auch nicht erfasst ist die Nachlassinsolvenz über einen vererbten Gesellschaftsanteil. Ausscheidenstatbestand ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 II Nr 3 InsO) gegen den Gesellschafter. Dem Eröffnungsbeschluss steht eine Abweisung mangels Masse (§ 26 I InsO) nicht gleich, ebensowenig die Anordn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87b BGB – Auflösung der Stiftung bei Insolvenz.

Gesetzestext Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bisherige Verweisung auf § 42 I 1 inhaltsgleich (RegE BTDrs 19/28173, 79), sodass auf § 42 Rn 1 ff verwiesen wird. Die Stiftung ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 75 BGB – Eintragungen bei Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen. 2Von Amts wegen sind auch einzutragenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz des Mieters.

Rn 34 Bei Insolvenz des Mieters (Schmitt ZIP 22, 617) hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Erlös des Pfandobjekts nach § 50 I 1 InsO. § 562a und § 562b gelten für den Vermieter ggü dem Insolvenzverwalter nicht (Staud/Emmerich § 562d Rz 4). Aufgrund der Einschränkung des § 50 II InsO kann das Vermieterpfandrecht für die Miete für eine frühere Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonderfall: Insolvenz des Mieters.

Rn 5 Hier besteht ein Absonderungsrecht des Vermieters gem § 50 I InsO. Der Insolvenzverwalter kann das Pfandobjekt gem §§ 166f InsO verwerten (Lammel § 562d Rz 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenz

Rn 4 Anders als bei der Sicherungsübereignung darf der Pfandgläubiger die Sicherheit verwerten (§§ 173, 166 II InsO; BAG ZIP 07, 2173, Tz 35). Die Kostenpauschalen nach §§ 170, 171 InsO fallen nicht an.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Insolvenz.

Rn 6 Für Bund und Länder ist das Insolvenzverfahren ausgeschlossen (§ 12 I Nr 1 InsO), für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts dann, wenn das Landesrecht es vorsieht (§ 12 I Nr 2 InsO), was meistens der Fall ist. Nur für die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat daher die Verweisung auf die Insolvenzantragspflicht des § 42 II Bedeutung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auflösung bei Insolvenz eines Gesellschafters.

Rn 6 Über II wird eine Notgeschäftsführungsbefugnis der anderen Gesellschafter (I 4) auch dann geschaffen, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Gesellschaftsvertrag gem § 723 I Nr 3 deshalb die Auflösung bestimmt. Besteht hier eine Gefahr für die Gesellschaft oder ihr Gesellschaftsvermögen und sind, weil weder die geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz der Gesellschaft (Nr 2).

Rn 3 Wird über das Vermögen der rechtsfähigen GbR (§ 11 II Nr 1 InsO) das Insolvenzverfahren eröffnet (§ 27 II Nr 3 InsO: Erlass des Beschlusses), tritt sie zwingend ins Auflösungsstadium. Kein Fall von Nr 2 ist es, wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt (§ 26 InsO) wird, es kommt aber II Fall 2 in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 26 Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist gem § 1092 I 1 nicht übertragbar und deshalb nicht pfändbar (§§ 851, 857 I ZPO). Etwas anderes gilt gem § 857 III ZPO dann, wenn die Überlassung der Ausübung an einen anderen (§ 1092 I 2) gestattet ist. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung auf Mieterseite.

Rn 23 Hat der Mieter als Mietsicherheit ein Kautionssparbuch mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters angelegt, hat dieser im Fall der Mieterinsolvenz ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, soweit die Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsabtretung nach außen erkennbar ist. Zur Tilgungsbestimmung bei der Barkaution vgl LG Hambg ZMR 08, 209 und Hambg ZMR 08, 714. Zur Mieterin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abtretung und Insolvenz.

Rn 193 Hat der Vermieter eines unbeweglichen Gegenstandes oder von Räumen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eine Mietforderung abgetreten, ist diese Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht (§ 110 I 1 InsO; BGH NJW 13, 2429 [BGH 25.04.2013 - IX ZR 62/12] Rz 28). Pfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ee) Insolvenz- und sozialrechtliche Auswirkungen

Rz. 57 Gegenstand des Pflichtteilsverzichts ist nur eine "jetzige Erbchance", kein Anwartschafts- oder gar Vollrecht.[138] Daher ist auch ein während des Bezugs von Sozialhilfe erklärter unentgeltlicher Verzicht nicht sittenwidrig.[139] Beim Erlass des bereits durch den Erbfall entstandenen Pflichtteilsanspruchs (§ 397 BGB) wird allerdings teilweise vertreten, dass eine Sitt...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Zahlungsunfähigkeit des Erben

Rz. 75 Höchst umstritten und in der Rechtsprechung bislang nicht entschieden ist die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Beschenkten geltend gemacht werden kann, wenn ein an sich verpflichteter und unbeschränkt haftender Erbe zahlungsunfähig ist. Die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum verneint in einem solchen Fall die subsidiäre Haftung des Beschenkten[131...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr