Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Liquide Mittel

Rn 83 Zu den liquiden Mitteln gehören insbesondere die Bankkonten.[189] Der zugrundeliegende Kontokorrentvertrag erlischt mit Eröffnung (siehe § 116 Rn. 19) und es ist ein außerordentlicher Saldenabschluss vorzunehmen.[190] In der Krise[191] eintreffende Gutschriften können durch Anfechtung (siehe dazu § 129 Rn. 11) vor einer Verrechnung geschützt und dadurch zur Masse gezog...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.6 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rn 34 Die in § 2 UrhG genannten Werke, wie z. B. Sprach- oder Schriftwerke, Lichtbilder, Computerprogramme (dazu Rn. 36), fallen in die Insolvenzmasse. Nach § 7 UrhG ist der Schutz auf natürliche Personen begrenzt. § 29 UrhG beinhaltet einen Übertragungsausschluss zu Lebzeiten, soweit es um das Urheberrecht an sich geht. Dieses unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag, sondern...mehr

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Jansen, SGG § 94 Rechtshäng... / 2.6 Wirkungen der Rechtshängigkeit

Rz. 18 Die Rechtshängigkeit hat Wirkungen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in prozessrechtlicher Hinsicht. Rz. 19 Materiell-rechtliche Wirkungen Materiell-rechtlich bewirkt die Rechtshängigkeit eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung (§ 45 Abs. 2 SGB I; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 3 SGB IV; § 50 Abs. 4 SGB X; § 209 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i. d. F. des Ge...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.5 Öffentliche Zustellung

Rz. 51 § 185 ZPO legt die Voraussetzungen für die subsidiäre öffentliche Zustellung fest. Die öffentliche Zustellung ist eine unterstellte Zustellung, weil eine Übergabe des Schriftstücks faktisch nicht stattfindet. Die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO tritt unabhängig davon ein, ob der Zustellungsadressat von der Benachrichtigung oder von dem zuzustellenden Schriftstück tat...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 1 I. Der Fall

Forderung aus gekündigter Anleihe Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der Schuldnerin. Der Kläger zu 1 hatte in den Jahren 2005 und 2006 Anleihen der Schuldnerin mit einem Nennwert von 750.000 EUR erworben. Im Umfang von 70.000 EUR übertrug er sie auf den Kläger zu 2. Die Kläger erklärten 2010 wegen der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin die Kündi...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

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Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme...mehr

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Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 1 I. Der Fall

Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung Durch Teilurteil wurde die Beklagte zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer an die damalige Klägerin, die spätere Insolvenzschuldnerin, erteilten Auskunft verurteilt. Ihre Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg, wogegen sie sich mit der Nichtzulassungsbeschwerde wendet. Gläubigerin gerät in Insolvenz Im Lauf...mehr

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AGS 7/2017, Keine Haftung f... / 2 Aus den Gründen

Die Gerichtskostenrechnung vom 20.7.2015 ist aufzuheben, da sie rechtswidrig ist und den Erinnerungsführer in seinen Rechten verletzt. Soweit und solange dem Erinnerungsführer Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt ist, ist keine Kostenrechnung auf ihn auszustellen (s. auch Tz. 3.1 der Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur S...mehr

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FF 07/08/2017, Angabe des T... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten haben am 8.9.1989 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe sind vier Kinder hervorgegangen. Die Söhne leben in eigenen Haushalten, die Tochter bei der Antragsgegnerin. Der Scheidungsantrag ist seit dem 28.2.2014 rechtshängig. Die Antragsgegnerin begehrt in der Folgesache Zugewinn im Wege des Stufenantrages Auskunft über das Vermögen des Antragstellers zum Zeitpunk...mehr

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FoVo 7/2017, Klauselerteilu... / 2 II. Die Entscheidung

Umschreibung auf die Partei kraft Amtes Die Klausel ist zu Recht erteilt worden, weil der Kläger in der nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlichen Form – durch Vorlage der Bestellungsbescheinigung des Insolvenzgerichts – nachgewiesen hat, zum Insolvenzverwalter bestellt worden zu sein. Für die Vollstreckung titulierter Ansprüche, die zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehören (vg...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %‐Grenze des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG a.F.)

Leitsatz Leistungen der sog. 24‐Stunden‐Pflege von privatrechtlichen Einrichtungen zur ambulanten Pflege waren in den Jahren 2005 und 2006 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn im Vorjahr oder im jeweiligen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40 % der Pflegefälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen ...mehr

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Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Widerspricht ein Geschäftsführer im Prüfungstermin einer Steuerforderung nicht, muss er eine Festsetzung auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen sich gelten lassen. Sachverhalt Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen im Juli 2011 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im August 2012 wurde der Kläger wegen ausstehender Steuerforder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 30 Ahrendt/Struck, Kein Anfechtungsrecht des Verwalters bei Masseunzulänglichkeit?, ZInsO 2000, 204; Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697; Kirchof, Rechtsprobleme bei der vorläufigen Insolvenzverwaltung, ZInsO 1999, 365; Kluth, Das Verfahren bei unzulänglicher Insolvenzmasse oder ein Himmelfahrtskommando, ZInsO...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Wirkungen

Rn 28 Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters während der Zeit seiner Bestellung behalten auch danach uneingeschränkte Wirksamkeit für den Schuldner. Dies dürfte sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 34 Abs. 3 Satz 2 ableiten lassen.[72] Im Kollisionsfall mit Verfügungen des Schuldners gehen die Verfügungen des vorläufigen Verwalters vor.[73] Rn 29 Leistu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anwendbarkeit

Rn 2 Nach seinem Wortlaut und der systematischen Stellung findet § 208 nur Anwendung im eröffneten Insolvenzverfahren. Dieselbe Sachlage (keine ausreichenden Mittel, alle sonstigen Masseverbindlichkeiten zu bedienen) kann jedoch schon im Antragsverfahren eintreten, so dass die entsprechende Anwendung der §§ 208 und 209 zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Verwalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 28 Dinstühler, Die Abwicklung massearmer Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, ZIP 1998, 1697.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Regelungszweck

Rn 1 § 209 dient vordergründig der Abwicklung von Verfahren, deren Insolvenzmasse nach § 208 vom Verwalter für unzulänglich befunden wurde. Sind zwar die Verfahrenskosten gedeckt, ist der Verwalter jedoch nicht in der Lage, sämtliche sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 zu begleichen, ist formal die Masseunzulänglichkeit nach § 208 anzuzeigen. Die Massegläubiger i....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Forderungen, bei deren Gegenforderungen der Verwalter Erfüllung verlangt (§ 209 Abs. 2 Nr. 1)

Rn 10 Wählt der Verwalter bei einem gegenseitigen Vertrag nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Erfüllung, so liegt eine Neumasseverbindlichkeit i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 vor. Hat beispielsweise der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Kaufvertrag geschlossen, der von beiden Seiten noch nicht erfüllt wurde, und wählt der Insolvenzverwalter erst nach d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Feststellung

Rn 6 Die Feststellung des Tatbestands der Masseunzulänglichkeit und seine Anzeige an das Insolvenzgericht obliegen dem Insolvenzverwalter, der insoweit allein zuständig ist.[7] Die InsO hat damit nicht die ursprüngliche Konzeption des RegE übernommen, welcher die gerichtliche Feststellungskompetenz vorsah. Um die Belastung der Insolvenzgerichte zu reduzieren,[8] hat der Rech...mehr

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AGS 6/2017, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Vertreters der Staatskasse ist statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG) und wurde auch in zulässiger Form und Frist erhoben, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die weitere Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht, die revisionsrechtlichen Vorschrif...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Eingetretene Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 Satz 1)

Rn 10 Nach § 208 Abs. 1 sind im Gegensatz zu dem in § 207 geregelten Fall der Massearmut, bei Masseunzulänglichkeit die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54) gedeckt. Die Insolvenzmasse ist jedoch nicht ausreichend, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 begleichen zu können.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzeigen, daß Masseunzulänglichkeit vorliegt. 2Gleiches gilt, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichke...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.3 Verteilung bei unzulänglichem Schuldnervermögen

Rn 25 Wie bereits ausgeführt (s. o. Rn. 20 und Rn. 23), darf der vorläufige Insolvenzverwalter das Verfahren auch dann nicht fortführen, wenn das zur Verfügung stehende Schuldnervermögen nicht ausreicht und er die Hoffnung hegt, die Teilungsmasse ließe sich so vergrößern. Nicht befriedigte Gläubiger müssen sich nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich an den ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 32 Graeber, Die notwendige Absicherung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters, ZInsO 2013, 2083; Gundlach/Frenzel/Schmidt, Die Anwendung des § 25 Abs. 2 InsO auf den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter, DZWiR 2003, 309; Haarmeyer, Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens und das besondere Abwicklungsverfahren nach § 25 InsO, ZInsO 2000, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Rückkehr ins Regelinsolvenzverfahren

Rn 25 Möglicherweise führen die weiteren Verwertungshandlungen des Verwalters dazu, dass nun doch alle Massegläubiger befriedigt werden können. Soweit darüber hinaus ein Überschuss erzielt wird, sollte dieser nicht an den Insolvenzschuldner zurückfallen, sondern vielmehr gebietet der Zweck des Insolvenzverfahrens, analog §§ 212, 213 einen Übergang ins Regelverfahren vorzuneh...mehr

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zfs 6/2017, Geltendmachung ... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… I. Das BG hat die Prozessführungsbefugnis des Kl. verneint, da nach § 8.1. der AVB-O nur die versicherten Personen den Anspruch geltend machen könnten, wodurch die Regelung der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 VVG wirksam abbedungen sei." [10] Die Klage sei – wegen des Trennungsprinzips – auch unbegründet, solange im Haftpflichtprozess nicht die Haftung der versicherten Persone...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufhebung

Rn 6 Eine Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt von Amts wegen [9] in folgenden Fällen: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26), Abweisung des Insolvenzantrags als unzulässig oder unbegründet, Rücknahme oder Erledigungserklärung des Insolvenzantrags durch den Antragsteller, Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen vor Entscheidung über den Insolvenzantrag. Problematis...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt zunächst in Abs. 1, dass die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen in gleicher Weise bekannt zu machen ist wie deren Anordnung und verweist zu diesem Zweck auf § 23. Darüber hinaus soll über Abs. 2 eine sachgerechte Beendigung der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwaltung (zum Begriff vgl. die Kommentierung zu § 22 Rn. 5) sichergestellt werden.[1] F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln – § 33 Absatz 1 des Postgesetzes –) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft

Leitsatz Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten. Normenkette § 73 Satz 1 AO, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides.

Leitsatz Besteht bei der Adressierung eines Steuerbescheides eine Verwechslungsgefahr, kann der Verwaltungsakt nichtig sein, eine Heilung ist nicht möglich. Sachverhalt Klägerin war eine GmbH, die sich in der Liquidation befand. Liquidator war der ehemalige Geschäftsführer. Ein Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Seit 2006 versteuerte die GmbH ihre Umsätze nach ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Insolvenzverfahren

a) Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Rn. 24 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner als Sicherungsmaßnahme ein allg. Verfügungsverbot auferlegt, geht die Aufbewahrungspflicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie § 22 InsO). b) Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Rn. 25 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Nach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn. 25 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter nimmt die gemäß § 36 i. V. m. § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehörenden Geschäftsbücher sofort in Besitz und übernimm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn. 24 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner als Sicherungsmaßnahme ein allg. Verfügungsverbot auferlegt, geht die Aufbewahrungspflicht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 sowie § 22 InsO).mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Leitsatz Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhobe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eigenverwaltung

Rn. 26 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet, ist der Schuldner berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachverwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (vgl. § 270 Abs. 1 InsO). In diesem Fall bleibt die Aufbewahrungspflicht beim Schuldner.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strafrechtlich

Rn. 106 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Folgende Straftaten können in Betracht kommen: Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist möglich, indem z. B. bei Handelsbüchern – in strafrechtlichem Sinne u. U. Gesamturkunden – nur Teile aufbewahrt werden und dadurch der Erklärungswert des Ganzen bzw. der aufbewahrten restlichen Teile verändert wird. Fälschung technischer Aufzeichnungen (vgl....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisatorische Eingliederung durch Beherrschungsvertrag

Leitsatz Unterstellt eine juristische Person gemäß oder entsprechend § 291 AktG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als die sich aus der Stellung als Mehrheitsgesellschafter gemäß § 46 Nr. 6 GmbHG ergebenden Weisungsrechte zur organisatorischen Eingliederung. Norm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2017, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht: Bereiten Sie sich jetzt schon vor!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2016 und 2017 von 8.472 EUR (Stand 2015) über 8.652 EUR (ab 1.1.2016) auf jetzt 8.820 EUR (seit dem 1.1.2017) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 7.4.2017 (BGBl I, 2017, 750) die "Bekanntmachung zu den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.1 Sonderregelung für Liquidation

Rz. 64 Für Fälle der Liquidation enthält § 38 KStG über die Abs. 4–10 verstreut einige Sonderregelungen. Die Regelungen zur Liquidation gelten entsprechend auch für das Insolvenzverfahren. Zwar enthält § 38 KStG insoweit keine Bestimmung, jedoch gilt die allgemeine Verweisung in § 11 Abs. 7 KStG m. E. entsprechend auch im Rahmen des § 38 KStG, obwohl § 11 Abs. 7 KStG nur auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.4 Entstehung und Entrichtung der Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 55 In Höhe des ermittelten KSt-Erhöhungsbetrags hat der Fiskus einen unbedingten, aber noch nicht fälligen Anspruch auf KSt. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Zeitpunkts, auf den der Betrag des EK 02 letztmalig ermittelt wird. Entstehungszeitpunkt ist daher der 1.1.2007 (Abs. 6 S. 3). Vor diesem Zeitpunkt unterlag der KSt-Erhöhungsanspruch noch Änderungen, stand also ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Leitsatz Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 83 Abs. 1 InsO, § 251 AO Sachverhalt Im Streitfall war zunächst über das Vermögen des Insolvenzschuldners ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr