Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Praxisproblem, das sich immer häufiger stellt Unsere Gesellschaft wird älter und einsamer. Die Versorgung innerhalb der Familie über die Generationen ist nicht mehr sichergestellt, sodass immer mehr Menschen die Möglichkeit suchen, zumindest ihre würdevolle Beerdigung abzusichern. Der BGH zeigt auf, dass die rechtmäßigen Möglichkeiten, dies insolvenz- und pfändungssicher ausz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Arbeitgeberfunktion kraft Gesetzes

Rz. 30 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dritte, die an den ArbN Teile des Arbeitslohns auszahlen, sind grundsätzlich nicht zum LSt-Abzug verpflichtet (vgl § 38 Abs 1 Satz 3 EStG; zu Einzelheiten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 2 ff). Anders wird in bestimmten Fällen die Wahrnehmung lohnsteuerlicher Pflichten kraft gesetzlicher Fiktion auf einen Dritten übertragen. Das sindmehr

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FoVo 03/2025, Insolvenzrecht

Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier Insolvenzrecht Kommentar, 5. Aufl. 20253856 Seiten, 219 EUR Verlag Wolters KluwerISBN 978-3-472-09832-4 Es wäre wünschenswert, wenn man dieses Werk nicht brauchte, aber das Gegenteil ist der Fall. Die Zahl der Insolvenzen steigt stetig. Im letzten Jahr nahm die der Unternehmensinsolvenzen um 24,3 %, die der Verbraucherinsolvenzen um 8,5 % zu. Darau...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1. Sachlicher Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe

Der Bundesgerichtshof hat erneut[7] entschieden, dass ein großzügiger Maßstab anzulegen ist und nur solche Fälle eines vorhandenen familienrechtlichen Zusammenhangs auszuscheiden sind, in denen dieser "völlig untergeordnet" ist.[8] Sonstige Familiensache ist der Streit um die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf einer gemeinsamen Immobilie.[9] Ähnlich liegt der Fall, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firma / 4.1 Haftung gemäß § 25 Abs. 1 HGB

Veräußert der Inhaber sein Handelsgeschäft an einen Dritten, so haftet der Erwerber des Handelsgeschäfts für alle Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Voraussetzung ist, dass der Erwerber das Geschäft fortführt und die Firma beibehält. Erwirbt der Dritte das Handelsgeschäft vom Insolvenzverwalter, bleibt § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB unanwendbar. Bei Übertragung des Handelsgeschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bilanz: Wie erfolgt die Aus... / Hintergrund

Im Insolvenzverfahren bedeutet das Nichtgeltendmachen einer Forderung nicht automatisch, dass auf die Forderung generell verzichtet wird. Der Insolvenzverwalter einer GmbH hatte sich mit einem Gläubiger darauf geeinigt, die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht weiter zu verfolgen. In der Steuerbilanz der GmbH wurde das Darlehen zuerst als Gewinn ausgebucht und der Gewinn in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.10 Insolvenzverfahren, Zweckgesellschaften, Briefkastenfirmen und weitere Sonderfälle

Rz. 18a Im Falle der Insolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Damit einher geht die Geschäftsleitung dorthin über, von wo aus der Insolvenzverwalter die maßgebenden Entscheidungen trifft. Dies gilt auch schon bei der Bestellung eines vorläufigen starken Insolvenzverwalters. Ein ("starker") Insolvenzverwalter übt i. d. R. ebenso die Geschäftsleit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.6 Insolvenz- und Zwangsverwaltung

Rz. 29 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Etwas anderes gilt nur , wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung anordnet.[2] Soweit die Verwaltung durch den Insol...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.4.8 Insolvenzverwalter

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Wohnungseigentümer ein eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter zu laden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist allein der Insolvenzverwalter zu laden. Hat der Insolvenzverwalter die Sondereigentumseinheit aus der Insolvenzmasse freigegeben, so ist wieder der Wohnungseigen...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.3 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Das Insolvenzgericht kann nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf diesen über, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter nach § 21 Abs. 1...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7 Der Insolvenzverwalter als Hausgeldschuldner

8.7.1 Allgemeines Ob und ggf. in welcher Höhe und Reichweite ein Insolvenzverwalter anstelle des Wohnungseigentümers schuldet, kann immer noch nicht als rechtlich vollständig geklärt betrachtet werden. Zu unterscheiden sind verschiedene Forderungsgruppen. 8.7.2 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverf...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.3 Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Vorschüsse

Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Vorschüsse sind Masseverbindlichkeiten und vom Insolvenzverwalter zu bedienen. Wenn der Insolvenzverwalter das laufende Hausgeld nicht erfüllt, kann ihn die GdWE auf Zahlung verklagen und aus einem Zahlungstitel in die Masse vollstrecken. Sofern die Voraussetzungen des § 90 InsO vorliegen, kann die GdWE auch aus der Rangklasse 5 des § ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.1 Allgemeines

Ob und ggf. in welcher Höhe und Reichweite ein Insolvenzverwalter anstelle des Wohnungseigentümers schuldet, kann immer noch nicht als rechtlich vollständig geklärt betrachtet werden. Zu unterscheiden sind verschiedene Forderungsgruppen.mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.2 Prüfung

Der Insolvenzverwalter hat die von der GdWE angemeldeten Forderungen mit den in § 174 Abs. 2 und 3 InsO genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. In einem Prüfungstermin werden dann die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag nach und ihrem Rang nach geprüft. Soweit gegen die Forderungen der GdWE im Prüfungstermin oder in einem schriftlichen Verfahren ein Widerspruch wede...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.3 Verteilung

Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger wird nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen. Verteilungen können stattfinden, solange hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Die Verteilungen werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.6 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der GdWE bzw. des Verwalters wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mithin grundsätzlich der Insolvenzverwalter.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.4 Nachschüsse

Der Insolvenzverwalter schuldet den vollständigen Ausgleich des Nachschusses. Denn die Forderung auf Zahlung des Nachschusses entsteht erst mit dem Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbstständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet. Ist der Nachschuss nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.9 Parteien kraft Amtes

Eine "Partei kraft Amtes" ist eine Person, die von Gesetzes wegen dazu berufen ist, fremde Rechte zu wahren. Nach manchen handelt es sich um gesetzliche Vertreter. Als Partei kraft Amtes werden u. a. der Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Zwangsverwalter angesehen. Diese können einen Wohnungseigentümer ganz oder teilweise in seinen Rechten gegenüber...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.10 Freigabe

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben. Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner, einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mit Zuga...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.2 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung. Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt. Zu einer solchen Abson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 5 Lohn- und Gehaltsabtretungen im Insolvenzverfahren

Vereinbarungen über Lohn- und Gehaltsabtretungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind als Verfügungen des Schuldners gemäß § 81 InsO unwirksam. Dies gilt bereits im Eröffnungsverfahren, sofern ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Verfügungsverbot durch das Insolvenzgericht angeordnet worden ist. Erfasst werden auch Abtretungen, die sich auf den Zeitraum...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.2 Beschränkungen

Praxisrelevante Beschränkungen stellen Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke, Insolvenzvermerke, Nacherbenvermerke und Testamentsvollstrecker-Vermerke dar. Beschränkungen stehen einem Erwerb von Immobiliareigentum grundsätzlich nicht entgegen, können diesen jedoch erschweren. Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerke Sind Zwangsversteigerung oder Zwangsver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die GdWE als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, weiterlaufende Zinsen sind nachr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.1.2 Begriff der Veräußerung

Veräußerung i. S. d. § 12 Abs. 1 WEG ist die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Wohnungseigentums unter Lebenden im Gegensatz zur Enteignung, zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes (Erbfall, Zuschlag in der Zwangsversteigerung) oder zur Erbteilsabtretung und zur Belastung des Wohnungseigentums. Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist unerheblich, es se...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.7.5 Sonderumlagen

Ein noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossener Vorschuss auf eine Sonderumlage – gleich welchen Zwecks – ist eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Sie ist zur Tabelle anzumelden. Die anteilige Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zahlung einer nach Insolvenzeröffnung beschlossenen Sonderumlage, die den von ihm durch Hausgeldrückstand vor Insolv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 9.5.2 Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist, liegt nach § 421 Satz 1 BGB eine Gesamtschuld vor. Der Gläubiger kann in diesem Fall die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Praxis-Beispiel Vorschüsse Auf d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Begründung von Wohnungs- un... / 2.1.1 Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer i. S. v. § 8 Abs. 1 WEG ist jede natürliche oder eine juristische Person. In Betracht kommt nach h. M. auch, dass eine Gemeinschaft zur gesamten Hand[1], eine rechtsfähige GbR, eine KG, OHG oder eine Bruchteilsgemeinschaft[2] die Grundstückseigentümerin ist.[3] Die Gemeinschaft setzt sich in diesem Fall an dem gebildeten Wohnungseigentum fort.[4] Der Auft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.1 Allgemeines

Es kann dazu kommen, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bringt für die Verwaltung eine Reihe spezifi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.2 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Nachfolgend wird die zweite sehr bedeutende Sachversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, erläutert. Gesetzliche Vorschriften § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG schreibt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung vor. Fehlt eine solche Sachversicherung, kann diese von jedem einzel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.6.1 Einsichtsberechtigte

Jeder Wohnungseigentümer hat gemäß § 18 Abs. 4 WEG ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen,[1] das der Verwalter zu gewähren hat. Dies gilt auch für ausgeschiedene Wohnungseigentümer und schließt das Recht auf Duldung des Kopierens ein.[2] Trifft den Vorverwalter aus dem Verwaltervertrag noch die Pflicht, die Jahresabrechnung erstellen zu müssen, hat er ein Einsichtsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 3.2 Freistellung nach einer Kündigung

Praktisch wichtigster Fall der bezahlten Freistellung ist die Freistellung im Zusammenhang mit einer Kündigung. Dabei besteht auch nach Ausspruch einer Kündigung die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers grundsätzlich fort. Allerdings gelten hier wichtige Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse an der Freistellung des gekündigten Arbeitnehmers hat.[1] Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.1 Aufstellung mit Insolvenzverwalter

Rz. 172 Statt des Arbeitgebers ist der Insolvenzverwalter Partner bei der Sozialplanaufstellung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Aufstellung mit Insolvenzverwalter

Rz. 162 Statt des Arbeitgebers ist der Insolvenzverwalter Partner bei der Verhandlung des Interessenausgleichs.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 164 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.4.1 Widerruf

Rz. 177 Ist ein Sozialplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, jedoch nicht früher als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag aufgestellt worden, so kann er gemäß § 124 Abs. 3 InsO sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Betriebsrat widerrufen werden. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere dann den Widerruf zu erklären, wenn der in Rede stehende Sozialplan die absolute und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 161 Das Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren wird nicht obsolet, wenn über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Selbst wenn der Betriebsrat erst nach Verfahrenseröffnung gewählt wurde, muss der Insolvenzverwalter ihn bei später folgenden Betriebsänderungen beteiligen.[1] Das Mitbestimmungsverfahren nach §§ 111, 112 BetrVG ist auch dann nicht entb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.2 Vermittlungsverfahren

Rz. 163 Anders als im herkömmlichen Verfahren kommt eine Vermittlung während des Insolvenzverfahrens durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur dann in Betracht, wenn dieser gemeinsam vom Insolvenzverwalter und Betriebsrat vor Anrufen der Einigungsstelle um Vermittlung gebeten wird.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.2 Kündigungsfrist

Rz. 170 Für den Insolvenzverwalter gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende, sofern nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Längere gesetzliche Kündigungsfristen oder eine längere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sind unerheblich. Gleiches gilt für den einzel- oder tarifvertraglichen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung. Die 3-monatig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 169 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.5 Betriebsveräußerung

Rz. 171 Die dargestellten Besonderheiten gelten auch dann, wenn eine geplante Betriebsänderung erst im Anschluss an eine Betriebsveräußerung in der Insolvenz durch den Erwerber durchgeführt werden soll. Auch in diesem Fall kann der Insolvenzverwalter beantragen festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag genau bezeichneter Arbeitnehmer dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2.3.2 Masseverbindlichkeit

Rz. 176 Bei Verbindlichkeiten aus einem Sozialplan handelt es sich um Masseverbindlichkeiten.[1] Die Zwangsvollstreckung in die Masse ist nicht zulässig. Der Insolvenzverwalter soll mit Zustimmung des Insolvenzgerichts gemäß § 123 Abs. 3 Satz 1 InsO Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen zahlen, sooft hinreichend Barmittel in der Masse vorhanden sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.14 Steuer gegenüber einem Nachlass, Abs. 12

Rz. 193 Entsprechend enthält Abs. 12 eine Ablaufhemmung, wenn bei einem Erbfall die Steuer nicht festgesetzt werden kann, weil der Erbe noch nicht bekannt ist und die Steuer auch nicht gegen einen Verwalter kraft Amtes (Insolvenzverwalter bei Nachlassinsolvenz; Nachlassverwalter bei Nachlassverwaltung) oder einen Vertreter festgesetzt werden kann. Wird dieser Mangel beseitig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.15 Insolvenzverfahren, Abs. 13

Rz. 194 Die Vorschrift enthält eine besondere Ablaufhemmung für die Fälle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Steuerforderung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits festgesetzt worden ist oder nicht. War sie zu diesem Zeitpunkt bereits festgesetzt, ist die Festsetzungsfrist gewahrt, sodass eine Hemmung nicht mehr erforderlich is...mehr