Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF, Rechtsgutachten v. 15.6.2023, SN_2023_0674 Ho – Weitergabe von Daten durch das Jugendamt als Beistand an das Sozialgericht, JAmt 2023, 523; dass., Rechtsgutachten v. 21.3.2023, SN_2023_0279 Ho – Inhalt des Anfangs-, Jahres- und Schlussberichts des Vormunds gegenüber dem Familiengericht, JAmt 2023, 228; dass., Rechtsgutachten v. 9.1.2023, SN_2022_2141 Ho – Auskünf...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings

Rz. 17 Nr. 3 regelt die Befugnis der Urkundsperson beim Jugendamt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen noch nicht 21-jähriger Abkömmlinge zu beurkunden. Für jedes einzelne Kind muss eine gesonderte Urkunde erstellt werden, denn mehrere Unterhaltsgläubiger können ihre gegen denselben Unterhaltsschuldner gerichteten Ansprüche nicht in einer Summe geltend m...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben; sie werden in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgelistet. Die Beurkundungsbefugnis der Not...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 3 Literatur

Rz. 15 Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und der Landesjugendämter Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Westfalen-Lippe, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, Stand 12.5.2011; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienr...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.1 Zuständigkeit

Rz. 25 § 75 gibt keine Auskunft darüber, welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist. Auch § 85, die Vorschrift über die sachliche Zuständigkeit, enthält insoweit keine Regelung. Es erscheint sachgerecht, die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 1 mit der Anerkennungsentscheidung zu betrauen (so auch Münder, in: Münder u. a., F...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.1 Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft und deren Widerruf (Nr. 1)

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die in der Vorschrift gesetzlich definiert werden, beurkundet werden. Dazu gehören die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geb...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die mit dem SGB VIII in die Kinder- und Jugendhilfe eingefügte Norm ist durch das 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) und das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) überarbeitet worden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat der Gese...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.2 Antragsunterlagen

Rz. 27 Eine gesetzliche Regelung über die erforderlichen Angaben eines Anerkennungsantrags und die zusätzlich einzureichenden Unterlagen findet sich im SGB VIII ebenso wie in den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen nicht. Um eine zügige Bearbeitung des Antrags zu erreichen, sollten jedoch entsprechend der von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden beschl...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in den Grundzügen noch ihrem Vorläufer in § 49 JWG. Sie hat ihrerseits inzwischen zahlreiche Änderungen erfahren. Durch Art. 1 Nr. 32 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Befugnisse zur Beurkundung erweitert. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 1942) wurde Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7 u...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.6 Bereiterklärung von Adoptionsbewerbern

Rz. 19 Gemäß Nr. 5 ist die Bereiterklärung zur Annahme eines zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz – AdÜbAG) zu beurkunden. Nach§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes (AdÜbAG –Art. 1 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weite...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2 Materielle Anerkennungsvoraussetzungen

Rz. 7 § 75 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 regelt abschließend, welche Voraussetzungen das Jugendamt oder Landesjugendamt zu prüfen hat, bevor es nach seinem Ermessen entscheidet, ob der Antragsteller als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt wird. Soweit die Voraussetzungen unbestimmt formuliert sind, wie dies etwa für die Frage gilt, ob der Antragsteller erwarten lässt, einen nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.2 Beurkundung und Beglaubigung

Rz. 4 Die Begriffe der Beurkundung und der Beglaubigung werden im Gesetz nicht definiert, sondern als bekannt vorausgesetzt. Die Beglaubigung stellt eine mindere Form der Beurkundung dar. Während jedoch mit der Beurkundung eine Willenserklärung aufgenommen und deren Inhalt beurkundet wird (vgl. §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG, § 128 BGB), wird mit der Beglaubigung lediglich die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.2.2 Bezug der Tätigkeit zum räumlichen Bereich des öffentlichen Trägers

Rz. 18 Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller die gesamten 3 Jahre im Bereich des öffentlichen Trägers tätig war, an den er den Antrag auf Anerkennung richtet (a. A. Kern, a. a. O., § 75 Rz. 14); er braucht lediglich irgendwo in Deutschland auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen zu sein. Demnach hat beispielsweise derjenige Trä...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.10 Einwendungen des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 252 FamFG

Rz. 23 Die Urkundsperson ist nach Nr. 9 befugt, Einwendungen des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils aufzunehmen. Anders als nach den Fällen der Nr. 1 bis 8 handelt es sich dabei nicht um eine Beurkundung. Eine Eintragung in das Beurkundungsregister erfolgt daher nicht. Gemäß §§ 249, 250 FamFG wird auf Antrag der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit de...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.3 Fachliche und personelle Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben

Rz. 14 Die Vorschrift soll nach Nr. 3 sicherstellen, dass nur Träger mit einem gewissen fachlichen Standard und einer zeitlichen Kontinuität des Handelns anerkannt werden. Verlangt wird eine fachliche und personelle Kompetenz, die geeignet ist, den Zweck einer oder verschiedener Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu decken (VG Gelsenkirchen, Urteil v. 25.4.2013, 2 K 5319...mehr

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Jung, SGB VIII § 73 Ehrenam... / 2.2 Unterstützungsverpflichtete

Rz. 7 Adressaten des Anspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an die sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 die Leistungsverpflichtungen richten, die durch das SGB VIII begründet werden (Kern, in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, § 73 Rz. 1). Zuständig sind nach § 69 Abs. 1 und Abs. 3 die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, namentlich die Jugendämt...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine Sonderregelung für den Sozialdatenschutz im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft. Im Hinblick auf § 61 Abs. 2 wird als streitig angesehen, ob für den Anwendungsbereich der Vorschrift lediglich die übrigen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes des Kinder- und Jugendhilferechts oder auch die Anwendung von § 35 SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.1.2 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 4 Nach dem Grundsatz des Abs. 1 Satz 1 können nur diejenigen Personen ohne weitere Einschränkungen Leistungen der Jugendhilfe beanspruchen und Adressaten der anderen Aufgaben der Jugendhilfe sein, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Tatsächlicher Aufenthalt beinhaltet die körperliche Anwesenheit im Inland, ein rechtsgeschäftlicher Wille ist nicht erforder...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.3 Rechtsmittel bei Ablehnungsentscheidungen

Rz. 29 Die Entscheidung der öffentlichen Träger über einen Anerkennungsantrag ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann daher Widerspruch eingelegt und sodann Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, hat der Träger einen Anspruch auf Anerkennung. Im Falle von Abs. 1 is...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.3 Sonderregelung für Umgangsberechtigte

Rz. 14 Die Neuregelung durch das KICK (BGBl. I S. 2729) ermöglicht für Umgangsberechtigte mit tatsächlichem oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die Beratung und Unterstützung deutscher Jugendämter in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (vgl. Rz. 4a). Die Beratung und Unterstützung soll bei der Ausübung des Um...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.4 Wirkung für den Berechtigten

Rz. 11 Der Berechtigte verliert durch den Antrag des Jugendamtes nicht die Verfügungsbefugnis über den Anspruch darauf, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe nach § 97 vorgeht – etwa, um ihm das Prozessrisiko abzunehmen. Die den Berechtigten begünstigenden Wirkungen des § 97 sind insofern als bloßer Rechtsreflex nicht geeignet, diesem gegenüber bestehende Amtspflichten...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.1 Anerkennungsfähiger Personenkreis

Rz. 5 Anerkannt werden können nur juristische Personen und Personenvereinigungen. Einzelpersonen sind von der Anerkennung ausgeschlossen (siehe BT-Drs. 12/2866 S. 33). Träger der freien Hilfe sind demnach alle Rechtssubjekte, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben ...mehr

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Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.1.2.2 Gemeinnützige Zielsetzung

Rz. 12 Nach Nr. 2 muss der Antragsteller gemeinnützige Ziele verfolgen. Damit soll nicht die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne gemeint sein (siehe BT-Drs. 11/6748 S. 82; so auch VG Köln, Urteil v. 27.6.2013, 26 K 34/12 Rz. 144 ff.). Dies stellt die Jugendämter vor Probleme, da unklar ist, wodurch sich der steuerrechtliche von dem allgemeinen Begriff der Gemeinnützi...mehr

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Jung, SGB VIII § 78 Arbeits... / 2.1 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 2 Die Vorschrift enthält keine inhaltliche Aufgabenbestimmung. Da die Arbeitsgemeinschaften auf dem Gebiet der Jugendhilfe gebildet werden, sind sie thematisch allerdings begrenzt auf die Ziele und Aufgaben, die § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2 vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens bestimmen die Beteiligten die Aufgaben. Zu beachten ist dabei das Abstimmungsgebot des § 78 Satz 2,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterhalt / 2 Unterhaltsstreitigkeiten

Kommt es wegen der Zahlung von Unterhalt zu Streitigkeiten, z. B. zwischen Kind und einem Elternteil, so kann das Gericht die Beteiligten auffordern, über ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Kommt die beteiligte Partei dieser Aufforderung nicht nach, so kann das Gericht unter anderem auch beim Arbeitgeber Auskunft einholen. Der Arbeitgeber hat dann de...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2 Belehrungspflichten des Jugendamtes

2.2.1 Anlass zur Belehrung Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligu...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3 Beratungspflichten des Jugendamtes

2.3.1 Umfang der Beratung Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfami...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 66 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.1.2022, SN_2021_1603 Ho – Vaterschaftsfeststellung und Wille der minderjährigen Mutter, JAmt 2022, 324; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen So...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1 Anlass zur Belehrung

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligung nicht ersetzt werden, b...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 40 VG München, Urteil v. 22.9.2022, M 10 K 21.30727: Zum Sozialdatengeheimnis der Angaben eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zu seinen (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) unterfallen dem Sozialgeheimnis; BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – Grundsätze des Datenschutzes; Saarländisches OLG, Beschluss v. 27.4.2015, 9 WF 13/15...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.3 Entfallen der Belehrungspflicht

Rz. 13 Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne seine neue Anschrift zu hinterlassen und der Aufenthaltsort vom Jugendamt innerhalb von 3 Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden kann. wenn der zu belehrende Elternteil unmissverständlich erklärt, dass er auf die Belehrung verzichtet. Ausgehend von Sinn...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.2 Geeignetheit und Notwendigkeit

Rz. 27 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.3.1 Umfang der Beratung

Rz. 15 Das Jugendamt soll den Elternteil zusammen mit der Belehrung beraten (§ 51 Abs. 2 Satz 1). Die frühere Fassung, die zwingend eine Beratung vorsah, wurde durch eine Soll-Bestimmung ersetzt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinder, die zur Adoption vorgesehen sind, häufig bereits zuvor nicht mehr bei den Eltern in der Herkunftsfamilie, sondern in einer Ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 76 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfeplan...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 71 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200, 336; 15. Kinder-und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050, 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Beckmann/Berneiser, Kinderschutz in der (Corona-)Krise: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, ZKJ 2021, 4; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des De...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3.4.3 2.4.3 Beratung nach § 1747 Abs. 3 BGB

Rz. 20 Gemäß § 1747 Abs. 3 BGB kann der Vater die Einwilligung zur Annahme des Kindes bereits vor der Geburt erteilen (Nr. 1). Die Belehrung darüber (falls sie bereits vor der Geburt erfolgt) muss auch die Information umfassen, dass die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) und die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 BGB) ebenfalls bereits vor der G...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.2 Beratung nach § 1747 Abs. 1 BGB

Rz. 19 Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 BGB zu beraten. Nach § 1747 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung des Vaters (Satz 1) oder des Vaterschaftsprätendenten (Satz 2) zur Annahme des Kindes erforderlich. Das Jugendamt hat den Vater darüber zu informieren. Den Vaterschaftsprätendenten wird es ferner auf die Möglichkeit der Gla...mehr

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Jung, SGB VIII § 42d Überga... / 2.2 Verlängerung der Monatsfrist

Rz. 4 Gemäß Abs. 3 Satz 1 konnte der Verteilungsausschluss nach § 42b Abs. 4 Nr. 4 bis zum 31.12.2016 von einem Monat auf 2 Monate verlängert werden. Damit sollte verhindert werden, dass das Erstscreening zu einer unsorgfältigen, nicht dem Kindeswohl entsprechenden "Schnellprüfung" wird oder die Begleitung und Übergabe an das zuständige Jugendamt durch ungeeignete Personen e...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 72 Gemäß § 50 Abs. 2 hat das Jugendamt in Kinderschutzverfahren (insbesondere § 1631b, § 1632 Abs. 4, § 1666, § 1696 BGB) dem Familiengericht stets den Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 Satz 2 zu überreichen (dies war im Gesetzgebungsverfahren noch umstritten; zu den Bedenken des Bundesrats gegen diese Regelung, auch unter dem Aspekt des Datenschutzes, vgl. BT-Drs. 19/27481 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 9 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 2023...mehr

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Jung, SGB VIII § 8b Fachlic... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Während der Schutzauftrag nach § 8a an das Jugendamt gerichtet ist, erweitert § 8b den Adressatenkreis und bezieht alle Personen ein, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Die Vorschrift regelt in Abs. 1 einen Anspruch dieser Personen auf Beratung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Abs. 2 regelt einen Anspruch der Einrichtungsträger a...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.2 Antragserfordernis

Rz. 21 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr