Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / 2 Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen/Jugendliche. Inobhutnahme

Neben der klassischen Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung gibt es Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche als Form der Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischen Behinderungen und Jugendliche [1]. Zudem wird sie im Rahmen der Inobhutnahme sowie der Betreuung und Versorgung in Notsituationen geleistet.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1 Unaufschiebbarkeit

Die sog. Selbstbeschaffung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerungsverantwortung des Jugendamts. Dabei decken Leistungsberechtigte ihren Hilfebedarf selbst und haben einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Jugendhilfeträger. Dieser Erstattungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Jugendhilfeträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt hat...mehr

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Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.3 Zeitliche Dringlichkeit

Der Kostenerstattungsanspruch ist für Situationen gedacht, in denen schnell gehandelt werden muss. Bis zur Entscheidung des Jugendamts über die Leistung kann manchmal nicht gewartet werden. Auch in Fällen des Eilrechtsschutzes[1] kommt die Entscheidung des Gerichts über eine zu Unrecht abgelehnte Leistung ggf. zu spät.[2]mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / Zusammenfassung

Begriff Nachrang der Jugendhilfe bedeutet, dass die Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder der Schule oder Unterhaltspflichtiger Vorrang haben vor den Leistungen der Jugendhilfe. Der Vorrang anderer Sozialleistungsträger bedeutet nicht, dass der Jugendhilfeträger Leistungen ablehnen darf, sondern, dass der Jugendhilfeträger von ihnen Kostenerstattung verlangen darf. Ge...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / 1.2 Arten

Das Gesetz nennt keine konkreten Leistungsalternativen, sondern stellt lediglich die Verpflichtung der Jugendhilfe auf, entsprechende Angebote vorzuhalten. Den vielfältigen Inhalten steht daher eine ebenso breite Palette an denkbaren pädagogischen Maßnahmen gegenüber. Als pädagogische Angebote kommen in Betracht: Aufklärung und Information durch Broschüren, Vorträge Erlebnispä...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jobcenter. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbei...mehr

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Jugendsozialarbeit / 3 Zielgruppe

Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an junge Menschen bis 27 Jahre, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen einer besonderen Unterstützung bedürfen. Im Vergleich zu anderen Angeboten der Jugendhilfe ist die Zielgruppe somit auf einen bestimmten Personenkreis eingegrenzt. Diese eingrenzenden Voraussetzungen gelten jedoch nich...mehr

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Jugendsozialarbeit / 1 Ziel

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen gefördert werden. Hierbei liegt der Fokus der Hilfeleistung auf der (sozial-)pädagogischen Arbeit, die die Jugendlichen und ihre individuelle Situation als ganzheitlichen Aufgabenkreis begreift. Zwar bil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / Zusammenfassung

Begriff Jugendsozialarbeit ist eine sozialpädagogische Hilfe für Jugendliche mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Zielgruppe und Zielsetzung der Jugendsozialarbeit werden in § 13 Abs. 1 SGB VIII umschrieben. Die Absätze 2 und 3 regeln konkrete Leistungen, deren Gewährung im Einzelfall im Ermessen des Trägers l...mehr

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Steuerungsverantwortung / 1 Jugendhilfeträger

Der Jugendhilfeträger muss die Kosten für eine Hilfemaßnahme nur tragen, wenn er selbst nach Maßgabe eines Hilfeplans und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts darüber entschieden hat.[1] Der Gesetzgeber hat damit klargestellt, dass der Jugendhilfeträger nicht bloßer Kostenträger, sondern ein Leistungsträger ist. Wichtig Gerichte haben kein Weisungsrecht Auch das Familien...mehr

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Steuerungsverantwortung / 2.1 Ambulante Hilfen

Niederschwellige ambulante Hilfen[1], insbesondere die Erziehungsberatung, müssen nicht vorher beantragt werden. Diese Hilfen sollen gerade ohne hohe formale Hürden in Anspruch genommen werden können. Deshalb schließt der Jugendhilfeträger regelmäßig mit dem Leistungserbringer eine Vereinbarung darüber ab, wie die Leistungen erbracht und die Kosten abgerechnet werden. Die Le...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 4 Abgrenzung zur Schule

Wegen des Erziehungsauftrags der Schule[1] kommt es häufig zu Abgrenzungsstreitigkeiten bei Teilleistungsschwächen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndromen (ADS). Rechnet man die Hilfe bei solchen Schwächen (z. B. durch Schulbegleiter) nicht dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zu, muss die Jugendhilfe mit Eingliederungshilfe tätig wer...mehr

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Jugendschutz (erzieherische... / Zusammenfassung

Begriff Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist neben dem ordnungsrechtlichen und dem strukturellen der dritte Teilbereich des Kinder- und Jugendschutzes. Ziel ist es, die jungen Menschen und ihre Erziehungsberechtigten zu befähigen, sich bzw. die anvertrauten Kinder und Jugendlichen besser vor Gefahren zu schützen. Die öffentliche Jugendhilfe ist verpflichtet, entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 4 Sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen

Junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme oder der beruflichen Eingliederung teilnehmen, können ggf. in einer vom Jugendamt finanzierten, sozialpädagogisch begleiteten Unterkunft wohnen. Der Gesetzgeber hatte hierbei vor allem Jugendliche im Blick, die aufgrund der schlechten Ausbildungssituation keinen Ausbildungsplatz in der Nähe der elterl...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Vorschriften zur Zuständigkeit regeln, welcher Verwaltungsträger welche Aufgaben erledigen muss. Dies beinhaltet immer 2 Aspekte: Mit der örtlichen Zuständigkeit wird der räumliche Bereich umschrieben, in dem ein Verwaltungsträger tätig ist. Die sachliche Zuständigkeit definiert die Aufgaben, für die er verantwortlich ist. Für die Verwaltung wird so z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.1 Weisungsrecht

Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe haben vor allem beratende und koordinierende Aufgaben. Sie haben kein Weisungsrecht gegenüber den örtlichen Trägern.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.1 Örtlicher Träger

Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalismusreform die Länder.[2] Meistens sind dies die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Mit der sachlichen Zuständigkeit geht auch die Pflicht einher, die Kosten zu tragen. Hinweis Klarheit of...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2 Überörtlicher Träger

Der überörtliche Träger ist nur dann zuständig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt. Diese Sachverhalte sind abschließend aufgezählt.[1] Zum Teil können die Bereiche, die in der Verantwortung des überörtlichen Trägers fallen, auf den örtlichen Träger übertragen werden.[2] Das Gesetz regelt weitere Ausnahmen, die landesrechtliche Besonderheiten in Bayern betreffen.[3] Wel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1 Sachliche Zuständigkeit

Bei der Prüfung der Zuständigkeit ist zuerst die sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsträgers zu prüfen, dann erst kann seine örtliche Zuständigkeit bestimmt werden. 1.1 Örtlicher Träger Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII [1] werden in der Regel vom örtlichen Träger erbracht ("Allzuständigkeit"). Wer örtlicher Träger ist, bestimmen seit der Föderalis...mehr

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Zuständigkeit (Kinder- und ... / 1.2.2 Konkurrierende Zuständigkeiten

Manchmal sind mehrere Leistungsträger für denselben Sachverhalt zuständig, z. B. neben dem Jugendamt auch das Sozialamt. Für solche Konkurrenzfälle existieren in der Regel spezifische Vorschriften.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / 2 Örtliche Zuständigkeit

Das Gesetz unterscheidet die Zuständigkeit für Leistungen von der für andere Aufgaben.[1] Der richtige Ansprechpartner für Leistungen nach dem SGB VIII ist zunächst dort zu finden, wo die Eltern bzw. die jungen Volljährigen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.[2] Das Gesetz regelt detailliert[3] alle denkbaren Konstellationen, z. B. wenn die Eltern getrennt leben oder das Kind ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zuständigkeit (Kinder- und ... / Zusammenfassung

Begriff Die Vorschriften zur Zuständigkeit regeln, welcher Verwaltungsträger welche Aufgaben erledigen muss. Dies beinhaltet immer 2 Aspekte: Mit der örtlichen Zuständigkeit wird der räumliche Bereich umschrieben, in dem ein Verwaltungsträger tätig ist. Die sachliche Zuständigkeit definiert die Aufgaben, für die er verantwortlich ist. Für die Verwaltung wird so zum einen unnöti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1.2 Informationen weitergeben trotz Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt nur, soweit keine Offenbarungsbefugnisse bestehen.[1] Offenbarungsbefugnisse sind: Einwilligung: Der Betroffene hat eingewilligt, dass sein Geheimnis offenbart werden darf. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Einwilligung wirksam ist.[2] Die strafrechtliche Einwilligung ist auch mündlich und ohne die Informationspflichten wirksam. Mitteilungs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schweigepflicht / 1 Verletzung von Privatgeheimnissen

Im Rahmen ihrer Arbeit werden den Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe tagtäglich persönliche Daten (sog. Sozialdaten) anvertraut. So entsteht zwischen dem Hilfesuchenden und dem Beschäftigten ein Vertrauensverhältnis, das Grundlage für eine gelingende Hilfe ist. Dieses Vertrauensverhältnis schützt der Staat durch verschiedene Rechtsvorschriften, in deren Zentrum die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 68... / 2 Katalog des § 68 AO

Rz. 2 Nr. 1: Die in Nr. 1 lit. a genannten Einrichtungen dienen dann in besonderem Maß den in § 53 AO genannten Personen, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen diesen Personen zugute kommen[1]; Altenheime, die hauptsächlich begüterte Personen aufnehmen, sind daher keine Zweckbetriebe und nicht steuerbegünstigt. Wegen der Begriffe "Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime" ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 2 und 3 haben mit Schreiben vom 13.3.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihren seinerzeit 8- und 14jährigen Kindern besuchten Grund- und Regelschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.2 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 bezieht sich auf die in einem Wohnheim/Internat untergebrachten Lehrlinge. Von einem Wohnheim im Sinne dieser Vorschrift ist dann auszugehen, wenn es sich um eine "institutionalisierte Einrichtung" handelt, also insbesondere Jugendwohnheime, Außenwohngruppen, betreute Wohnungen und Wohngemeinschaften, sofern diese von einem Träger der Jugendhilfe bzw. Jugendsoz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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U / Untersuchungshaft des Beschuldigten [Rdn 4461]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / Zusammenfassung

Begriff Wunsch- und Wahlrecht ist das Recht des Personensorgeberechtigten zwischen Einrichtungen und Diensten der verschiedenen Träger der Jugendhilfe zu wählen. Wünsche zur Gestaltung der Hilfe dürfen geäußert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Wunsch- und Wahlrecht ist in § 5 SGB VIII allgemein, speziell für die Hilfe zur Erziehung und ...mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 3 Hinweispflicht

Die Leistungsberechtigten sind auf ihr Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich hinzuweisen.[1]mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 4 Trägerwahl

Aus dem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang des Wunsch- und Wahlrechts mit dem Subsidiaritätsprinzip[1] folgt, dass es sich nur auf die Wahl freier gemeinnütziger, nicht aber privat-gewerblicher Träger bezieht.[2]mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 1 Verbindlichkeit

Der Wahl und dem Wunsch "soll" entsprochen werden. Dies bedeutet, dass ihm entsprochen werden muss, es sei denn, es liegt ein atypischer Einzelfall vor. Für diesen bestünde dann Ermessen. Bei den Hilfen nach §§ 27, 35a und 41 SGB VIII ist dem Wunsch zu entsprechen.mehr

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Wunsch- und Wahlrecht (Kind... / 2 Grenzen

Erste Grenze ist die Angemessenheit des Wunsches. Diese Grenze ergibt sich aus § 33 Satz 2 SGB I i. V. m. § 37 Satz 2 SGB I. Eine weitere Grenze sind die unverhältnismäßigen Mehrkosten.[1] Zu prüfen sind zunächst die Mehrkosten gegenüber den durchschnittlichen Kosten der Hilfe im örtlichen und überörtlichen Bereich des Trägers. Erfordert die Hilfe danach Mehrkosten, ist weite...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- und Jugendhilfe)

Zusammenfassung Begriff Kostenbeteiligung ist die Beteiligung vor allem von Eltern und Kindern an den Kosten der Jugendhilfe. Sie erfolgt durch Erhebung eines Kostenbeitrags in Form eines Leistungsbescheids. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Eine pauschalierte Kostenbeteiligung ist in § 90 SGB VIII für die dort genannten Angebote der Jugendhilfe gere...mehr