Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 2.3 Umgehung

Rz. 32 Die Steuerumgehung ist ein Unterfall der Gesetzesumgehung. Sie besteht in einem Verhalten, das nach dem Wortlaut des Gesetzes andere Rechtsfolgen hat als dem Zweck des Gesetzes entspricht,[1] Ein belastendes Steuergesetz wird dadurch umgangen, dass ein Sachverhalt so gestaltet wird, dass er den Tatbestand des Gesetzes nicht erfüllt, obwohl die darin vorgesehene Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.4 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 25 § 42 AO ist grundsätzlich auch auf missbräuchliche Gestaltungen zur Erlangung von Vorteilen aus DBA anwendbar.[1] Diese können z. B. darin bestehen, dass ein an sich nicht abkommensberechtigter Stpfl. durch Einschaltung einer in einem Abkommenstaat errichteten Kapitalgesellschaft (sog. "treaty shopping") Vorteile aus dem Abkommen zu erlangen versucht.[2] In den von De...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.2 DBA-Abkommensmissbrauch

Rz. 171 Unter einem Abkommensmissbrauch ist eine unangemessene Gestaltung mit dem Ziel der Erlangung von Vorteilen aus dem Abkommen zu verstehen. Dies kann dadurch geschehen, dass sich ein Stpfl., der wegen Nichterfüllung der Ansässigkeitsvoraussetzung nicht abkommensberechtigt ist, durch Einschaltung einer zu diesem Zweck errichteten Kapitalgesellschaft in den Genuss der Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.2 "Gesetzlich nicht vorgesehener" Steuervorteil

Rz. 83 Der durch die unangemessene Gestaltung entstehende Steuervorteil begründet nach dem Gesetz nur dann einen Missbrauch, wenn er gesetzlich nicht vorgesehen ist. In der Rspr. des BFH zu § 42 AO vor Inkrafttreten des JStG 2008 ist dieses Merkmal in dieser Form nicht aufgetaucht. Die Auffassungen über seine Bedeutung gehen stark auseinander. Während Wienbracke [1] der Ansic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Selbständige (rechtsfähige) Stiftung

Rz. 14 [Autor/Stand] Auch eine selbständige Stiftung beruht nicht auf einer Zweckzuwendung i.S. des § 8 ErbStG, wie der BFH[2] zutreffend entschieden hat. Insoweit überzeugt die Kritik von Ebeling [3] nicht. Im Ergebnis ist ihm allerdings zuzustimmen. Denn der BFH hat nicht berücksichtigt, dass es – analog der Gründung einer Kapitalgesellschaft – eine Vorstiftung [4] gibt, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Normengleiche Regelungen

Rz. 157 Auch rechtsgeschäftliche Bestimmungen sind keine Rechtsnormen. Sie und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden aber, wie Rechtsnormen behandelt, wenn ihr Geltungsbereich über den Bezirk des Beschwerdegerichts hinausreicht.[94] Rz. 158 Entsprechend werden typische Erklärungssachverhalte wie etwa Satzungen von Kapitalgesellschaften,[95] Vereinssatzungen,[96] Stiftungssat...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Band 2, 6. Aufl., 1995, § 253 HGB und § 255 HGB; ADS International, Abschnitt 9: Sachanlagevermögen (Property, Plant and Equipment); Andrejewski/Böckem, Praktische Fragestellungen der Implementierung des Komponentenansatzes nach IAS 16, Sachanlagen (Property, Plant and Equipment), KoR 2005, S. 75–81; Baetge, Verwendung von DCF-Kalkülen bei der Bilanzierung nach IFRS, WPg 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 8 Behandlung der Abwicklung bei der Kapitalgesellschaft (Beispiel)

Rz. 98 Eine GmbH, deren Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat zum 31.12.01 folgende der Besteuerung zugrunde gelegte Bilanz aufgestellt: Die Gesellschaft wird am 31.3.02 auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.3 Abwicklung

Rz. 15 An die Auflösung schließt sich in der Praxis regelmäßig die Abwicklung der aufgelösten Körperschaft an.[1] Während die Auflösung einen Rechtsakt darstellt, ist die Abwicklung ein tatsächlicher Vorgang. Das Ziel der Abwicklung ist auf die Beendigung der Tätigkeit und das Erlöschen der Körperschaft gerichtet. Im Rahmen der Abwicklung haben die Abwickler bzw. Liquidator...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.3 Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Rz. 89 Wird eine Kapitalgesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, findet keine Liquidation statt. Daher ist § 11 KStG nicht anwendbar. Somit ist mangels eines Abwicklungszeitraums auch kein Besteuerungszeitraum zu bilden. Die Steuerpflicht endet mit der Löschung im Handelsregister, wenn die Kapitalgesellschaft tatsächlich vermögenslos ist.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 7 Erlöschen der Steuerpflicht

Rz. 96 Die Körperschaftsteuerpflicht der aufgelösten Körperschaft endet nicht schon mit dem Tag der Auflösung, sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist mit der Schlussverteilung des Abwicklungs-Endvermögens, frühestens mit Ablauf des gesetzlichen Sperrjahrs beendet. Nach der Schlussverteilung hat die Körperschaft kein Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift kommt nur zur Anwendung bei der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 KStG genannt sind. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, also AG, GmbH und KGaA, dazu die SE und Körperschaften ausländischen Rechts, die nach ihrer Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen (vgl. § 1 Rz. 17ff., Rz. 5...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.1 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 85 Eine aufgelöste Kapitalgesellschaft kann für Zeiträume nach der Auflösung keine offenen Gewinnausschüttungen mehr vornehmen. Gewinnausschüttungen sind ab dem Zeitpunkt der Auflösung nur noch möglich, soweit Gewinne für Wirtschaftsjahre ausgeschüttet werden, die vor der Auflösung geendet haben.[1] Zuwendungen an die Anteilseigner für Zeiträume nach der Auflösung sind k...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Regelung verlangt für die Anwendung ferner, dass nach der Auflösung eine Abwicklung erfolgt. Eine begriffliche Definition erfolgt in der Regelung selbst indes nicht. Insoweit verbleibt es bei einer Maßgeblichkeit des Zivilrechts, d. h. es kommt nur dann zu einer Anwendung des § 11 KStG, sofern kumulativ sowohl die Auflösung als auch die Abwicklung vorliegen. Rz. 8 N...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.1 Wesentliche Grundsätze

Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb binnen 3 Monate durch den Erwerber dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen. Soweit das Nachlassgericht das Testament/den Erbvertrag öffnet, entfällt diese Pflicht, weil das Finanzamt automatisch informiert wird. Den Testamentsvollstrecker trifft die Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 ErbStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 6 Liquidation anderer Körperschaften

Rz. 95 Für Körperschaftsteuersubjekte, die keine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bzw. Pensionsfondsvereine sind, also Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 KStG, gilt § 11 KStG nicht. Die Besteuerung der Auflösung und Abwicklung dieser Körperschaftsteuersubjekte richtet sich über die Verweisung in § 8 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.4 Löschung mit bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 90 In der Praxis kam die Fragestellung auf, wie mit noch bestehenden Verbindlichkeiten in einer Liquidationsschlussbilanz umzugehen sei. Betroffen hiervon sind typischerweise vermögenslose Kapitalgesellschaften, die über Gesellschafterverbindlichkeiten (oder Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen) verfügen, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen wurde, um die in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.2 Auflösung

Rz. 11 Die Auflösung ist ein Rechtsakt. Wichtige Auflösungsgründe sind bei Aktiengesellschaften (und gem. Art. 63 SE-VO damit auch für SE) der Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit[1], der Beschluss der Hauptversammlung, der eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfassen muss, wenn nicht die Satzung eine größere Me...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Treuhand und Steuerrecht

Treuhandverhältnisse sind im Steuerrecht zulässig, aber auch da nicht weiter definiert. Der Steuerberater muss seine Mandanten, soweit diese Treuhandgeschäfte abwickeln, über folgende steuerliche Besonderheiten aufklären, die ihn auch persönlich betreffen, soweit er als Treuhänder fungiert. Ein Treuhandverhältnis ist laut BFH nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn nicht...mehr

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Beherrschungsidentität bei treuhänderischer Bindung der mehrheitlich an einer Besitzgesellschaft beteiligten Kommanditistin

Leitsatz 1. Die Mehrheitsbeteiligung eines einzelnen Gesellschafters oder einer Personengruppe vermittelt diesen grundsätzlich auch bei einer KG die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung und damit die Möglichkeit, in der KG ihren Willen durchzusetzen. Trotz Mehrheitsbeteiligung kann aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Beherrschungsid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.4 Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 27 Auch in Einbringungsfällen (§ 20 UmwStG) ist eine Übertragung des Verlustabzugs aus dem eingebrachten Betrieb auf die Kapitalgesellschaft nicht zulässig; abziehbar bleibt aber ein von der Kapitalgesellschaft vor Einbringung erlittener Verlust.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.2 Übertragende Umwandlung und Verschmelzung

Rz. 22 Unter Verschmelzung im handelsrechtlichen Sinn fallen die Verschmelzung von Körperschaften (eigentliche Verschmelzung), die Verschmelzung von Personengesellschaften und von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verschmelzung mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 2–122 UmwG 1995). Steuerrechtlich werden aber nur die Vermögensübertragungen zwischen ju...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.4 Selbstständig Tätige (Freiberufler)

Rz. 23 Für Freiberufler enthält das Gesetz keine besondere Regelung über das Wirtschaftsjahr. Das bedeutet, dass der Grundsatz des § 2 Abs. 7 EStG uneingeschränkt gilt. Der Gewinn ist daher für das Kj. zu ermitteln. "Wirtschaftsjahr" in diesem Sinne ist daher immer das Kj. Eine Möglichkeit, einen abweichenden Gewinnermittlungszeitraum zu wählen, gibt es nicht.[1] Einen vom K...mehr

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Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft

Leitsatz 1. Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regel...mehr

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Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Leitsatz Eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Normenkette § 43b, § 50d Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 39 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.3 Spaltung

Rz. 26 Die Spaltung von Körperschaften wird in §§ 123–173 UmwG geregelt. Steuerrechtlich wird die Spaltung einer Kapitalgesellschaft entsprechend den Bestimmungen der Verschmelzung (§§ 11–13 UmwStG) behandelt, § 15 Abs. 1 UmwStG (Rz. 22ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008

Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.2 Umstellung bei Gewerbetreibenden

Rz. 29 Von maßgeblicher Bedeutung ist die Frage, ob es sich um eine (zustimmungspflichtige) Umstellung oder eine (zustimmungsfreie) erstmalige Bestimmung eines Wirtschaftsjahrs handelt (vgl. auch Rz. 17). Wird ein bisher als Einzelunternehmen geführter Gewerbebetrieb in eine neu gegründete Personengesellschaft eingebracht und bei dieser Gelegenheit der Zeitraum des Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.2 Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 13 Für Gewerbetreibende deren Firma (§ 17 EStG) im Handelsregister eingetragen ist, gilt § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Unbeschränkte Steuerpflicht ist nicht erforderlich; die Vorschrift gilt daher auch für beschr. Stpfl., wenn sie im Inland einen Gewerbebetrieb betrieben und dieser als Zweigniederlassung nach §§ 13, 13d HGB im Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 26 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt vor, wenn der Stpfl. von dem bisherigen regelmäßigen Abschlusszeitpunkt auf einen anderen regelmäßigen Abschlusszeitpunkt übergeht. Die Umstellung setzt voraus, dass dem Stpfl. hinsichtlich der Bestimmung des Abschlusszeitpunkts ein Wahlrecht zusteht. Dies besteht für bestimmte Land- und Forstwirte, die ein der nach § 8c Abs. ...mehr

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Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten (ergänztes Vorbringen durch Steuerpflichtige)

Leitsatz § 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht. Normenkette § 17 Abs. 2 RennwLottG, Art. 72 Abs. 2, Art. 105, Art. 123, Art. 125, Art. 125a GG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i, Art. 401 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 56 AEUV Sachverhalt Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts mit Sitz in der EU, bot im Jahr 2012 S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

Leitsatz § 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht. Normenkette § 17 Abs. 2, § 19, § 20 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1, 5, 6 und 7, § 27 RennwLottG, Art. 72 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2, Art. 123, Art. 125, Art. 125a GG, Art. 8 Abs. 1, Art. 9, Art. 1 Nrn. 3, 4, 5 und 11 EGRL 98/34, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i, Art. 401 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), §...mehr

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Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer einer GmbH

Zusammenfassung Der Geschäftsführer darf der GmbH – auch wenn er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist – keinen Nachteil zugunsten einer anderen, von ihm kontrollierten Gesellschaft zufügen. Solche Verträge sind nichtig. Zum Sachverhalt In dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall ging es um die (Vertretungs-)Befugnisse eines Geschäftsführers in einer komplexen Unter...mehr

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Aktuelle Entwicklung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Zusammenfassung Das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts macht weitere Fortschritte. Der Entwurf des Gesetzes sieht eine Vielzahl von zentralen Änderungen für alle Formen der Personengesellschaften vor. Besonders hervorzuheben sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Regelungen über die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 2.2 Pflege-Buchführungsverordnung (§ 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 9 Die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV) v. 22.11.1995 (BGBl. I S. 1528) ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Sie bestimmt für alle Pflegeeinrichtungen einheitliche branchenspezifische Rechnungs- und Buchführungspflichten und verpflichtet sie zur Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung,...mehr