Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Verhältnis zum Gläubiger

Rz. 228 Soweit die Erben lediglich gem. § 77 Abs. 1 GenG bis zum Ende des Geschäftsjahres in die Stellung des Erblassers eintreten, richtet sich eine mögliche Haftung ausschließlich nach erbrechtlichen Vorschriften, auf die hier verwiesen wird.[371] Rz. 229 Führen die Erben den Genossenschaftsanteil des verstorbenen Mitglieds jedoch aufgrund einer entsprechenden Satzungsregel...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Anwendung des deutschen materiellen Erbrechts auf die Limited

Rz. 235 Aus deutscher Sicht richtet sich die Erbfolge im IPR nach Art. 25 EGBGB. Rz. 236 In Großbritannien ist das IPR nicht gesetzlich geregelt. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung.[382] Die Erbfolge in den beweglichen Nachlass folgt dem Recht des letzten "Domizils" des Erblassers, soweit der Erblasser seiner Verfügung nicht ausdrücklich oder sonst eindeu...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Auseinandersetzung

Rz. 165 Die Miterben können über den Geschäftsanteil nur gemeinsam und im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Vorschriften verfügen. Setzen sie sich gem. § 2042 BGB auseinander, ist der Geschäftsanteil gem. § 752 BGB zu teilen, wobei § 17 GmbHG mit Wirkung vom 1.11.2008 aufgehoben und daher nicht mehr zu beachten ist. Die Teilung des Geschäftsanteils bedarf eines Beschlusse...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Gemeinschaftlich zu treffende Maßnahmen

Rz. 171 Gemeinschaftlich haben die Miterben gem. § 2038 Abs. 1 BGB Maßnahmen im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung zu treffen.[255] Eine gemeinschaftliche Verwaltung erfolgt einstimmig. Eine außerordentliche Verwaltung liegt gem. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB nach inzwischen wohl h.M. und Entscheidung des BGH vom 28.9.2005[256] jedenfalls bei einer wesentlichen Veränderung des g...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) § 18 GmbHG

Rz. 174 Die Frage der Stellung gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschaft beschreibt die "Vertretung" des gemeinsam verwalteten Geschäftsanteils. Grundsätzlich ist diese Frage zunächst aus § 2038 BGB zu beantworten. Insoweit gelten auch für die Vertretung die oben dargestellten Fallgruppen (vgl. Rdn 170–173). Allerdings regelt § 18 GmbHG zusätzlich die Rechtsverhältn...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / c) Maßnahmen, die ein Miterbe allein treffen darf

Rz. 173 Jeder Miterbe darf gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB die zur Erhaltung notwendigen Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen treffen. Es handelt sich um Notverwaltungsmaßnahmen, die ein Handeln unaufschiebbar machen. Im Rahmen eines zum Nachlass gehörenden Geschäftsanteils stellt die Möglichkeit zur Anfechtungsklage nur eines der Miterben gegen einen Gesellschafterbeschlu...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Erwerb von Geschäftsanteilen vor Eintragung

Rz. 179 Ist die Gesellschaft bereits errichtet,[283] der Gesellschaftsvertrag also abgeschlossen, die Gesellschaft aber noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden, haften die Gesellschafter nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Vorgesellschaft vom 27.1.1997 im Rahmen der einheitlichen Gründerhaftung in Form der bis zur Eintragung andauernden Verlustdeckung...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / IV. GmbH & Co. KG

Rz. 126 Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich zivilrechtlich und damit auch für die Verbindung zum Erbrecht um eine Personengesellschaft, trotz Anwendung der Vorschriften über die Handelsbücher der Kapitalgesellschaften auf die GmbH & Co. KG gem. § 264a HGB.[208] Es ist somit aus Sicht der Erben auf die GmbH & Co. KG das Recht der KG (siehe Rdn 99 ff.) anzuwenden, soweit der...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 6. Stellung der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 182 Grundsätzlich ist die Testamentsvollstreckung an Geschäftsanteilen der GmbH zulässig.[291] Dies gilt nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Abwicklungs-, sondern auch für die Verwaltungsvollstreckung, ohne dass es einer Zustimmung der Erben[292] oder der übrigen Gesellschafter bedarf.[293] Rz. 183 Die Testamentsvollstreckung kann durch den Gesellschaftsvertrag ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Erblasser hatte bereits die erhöhte Stammeinlage übernommen

Rz. 187 Hatte bereits der Erblasser die Erhöhung der Stammeinlage übernommen und ist verstorben, bevor diese in das Handelsregister eingetragen wurde, treten die Erben in genau diese Rechtsposition ein.[299] Der Testamentsvollstrecker kann dieses Kapitalerhöhungsverfahren oder die Gründung einer neuen GmbH zu Ende führen und hierzu den Nachlass verwenden. Die Haftung der Erb...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / c) Satzungsänderungen (Kernbereich der Mitgliedschaft)

Rz. 195 Aufgrund der personenrechtlichen Elemente der Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters entspricht es nicht nur bei den Personengesellschaften, sondern auch bei der GmbH einem gefestigten gesellschaftsrechtlichen Grundsatz, dass Eingriffe in den Kernbereich der Mitgliedschaft nur mit Billigung des betreffenden Gesellschafters vorgenommen werden können. Hierdurch wird...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft neben der Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b), aber unter entsprechender Anrechnung auf die im gleichen Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b), Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Stellung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Rz. 205 Grundsätzlich haften Aktionäre gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AktG nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Rz. 206 Befindet sich die Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt des Erbfalles noch in der Gründungsphase oder wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, ist der Aktionär gegenüber der Gesellschaft gem. § 54 AktG zur Leistung der Einlage verpflichtet. Diese Verbindlichkeit ge...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Aktienderivat

Rz. 213 Neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil können auch Aktienderivate, z.B. Stock Options oder Anlagezertifikate, Bestandteil eines Nachlasses sein. Grundsätzlich verbrieft ein Aktienderivat ein Recht bezüglich eines (Aktien-)Basiswertes. Dieses Recht gehört gem. § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unproblematisch zum Nachlass. Rz. 214 Insbesondere im Hinbl...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) § 69 Abs. 1 AktG

Rz. 208 Gemäß § 8 Abs. 5 AktG ist die Aktie nicht teilbar. Steht sie mehreren Berechtigten zu, sind die Rechte aus der Aktie durch einen gemeinschaftlichen Vertreter auszuüben. Die Erbengemeinschaft ist Personenmehrheit i.S.d. § 69 Abs. 1 AktG.[335] Rz. 209 Ist Testamentsvollstreckung über den Nachlass oder hinsichtlich der Aktie angeordnet, ist die Bestellung eines eigenen V...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind eingetreten

Rz. 217 Sind bereits in der Person des Erblassers alle Bedingungen zum Erwerb des Vollrechts eingetreten, müssen die Erben nur noch das Gestaltungsrecht ausüben. Dann überwiegt das Vergütungselement im Aktienoptionsplan und die Stock Options fallen in den Nachlass.[350] Im Hinblick auf die Erbengemeinschaft kann in dieser Situation die Ausübung des Gestaltungsrechts problema...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Vererblichkeit

Rz. 160 Geschäftsanteile an der GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Ein Ausschluss der Vererblichkeit ist nach h.M. nicht möglich.[243] Zwar kann der Gesellschaftsvertrag gem. § 15 Abs. 5 GmbHG weitere Voraussetzungen für die Abtretung der Gesellschaftsanteile vorsehen, jedoch ist nach h.M. die automatische Einziehung des Gesellschaftsanteils mit dem Tod des Gesells...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fußballspieler

Rz. 1306 Hier existieren in der Praxis weitreichende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die teilweise mehr als nur reflexhaft[2956] in die private Lebensführung hineinreichen und im Wege von AGB vereinbart werden (die Musterklausel entspricht weitgehend § 2 des Musterarbeitsvertrags der Deutschen Fußball Liga[2957]). Die Zulässigkeit jeder einzelnen Klausel und aller Klauseln...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Nachlassverfahrensrecht

Rz. 237 Aus englischer Sicht richtet sich die Nachlassabwicklung nach dem Belegenheitsprinzip. Für dort belegene Nachlassgegenstände wird englisches Nachlassverfahren angewendet.[386] Letzteres richtet sich für Geschäftsanteile an einer Limited nach dem Ort, an dem wirksam über den Anteil verfügt werden kann. Ob bei Eintragung der Limited in das deutsche Handelsregister auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Kapitalerhöhung wird erst nach dem Erbfall betrieben

Rz. 188 Wird die Kapitalerhöhung erst nach dem Erbfall betrieben, haftet der Gesellschafter für den Betrag der Kapitalerhöhung unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Zugleich haftet er für den Ausfall der übrigen Gesellschafter gem. § 24 GmbHG. Gehört ein Geschäftsanteil zum Nachlass einer Erbengemeinschaft und wollen die übrigen Gesellschafter eine Kapitalerhöhung beschl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.2 Frühere Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Tz. 52 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 vorläufig frei Tz. 52a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Urt des BFH v 25.03.2015 (BStBl II 2016, 172) begründet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer gew (dh mit Gewinnerzielungsabsicht) tätigen MU-Schaft einen BgA, unabhängig davon, ob die von der MU-Schaft ausgeübte Tätigkeit, würde sie von der jur Pers d öff Rechts selbst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.3 Beteiligung an einer teilweise oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht tätigen Personengesellschaft

Tz. 52h Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Werden bei der (insges mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen) MU-Schaft neben den mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten auch einzelne Tätigkeiten ausgeübt, die nicht mit Gewinn- (bzw Einkünfte-) Erzielungsabsicht betrieben werden, werden iRd gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung bei der Pers-Ges nur die mit Gewinnerzi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.5 Zeitliche Anwendung

Tz. 52m Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Grundsätze des Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) sind nach Rn 13 dieses Schr in allen offenen Fällen ab dem VZ 2009 anzuwenden (zur stlichen Behandlung der VZ bis 2008 s Tz 52a). Wenn eine jur Pers d öff Rechts bisher die Rechtsauffassung vertreten hat, die Beteiligung an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder iSd ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Gesellschaftskollisionsrecht

Aus deutscher Perspektive ist das Gesellschaftskollisionsrecht gespalten.[4] Traditionell gilt in Deutschland die Sitztheorie, d.h. die Gesellschaft wird in Statusfragen dem Recht des Staates unterworfen, in dem sie ihren effektiven Verwaltungssitz zu verzeichnen hat.[5] Für deutsche Kapitalgesellschaften ergibt sich die Besonderheit, dass gem. § 4a GmbHG und § 5 AktG auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Hoheitliche Dauerverlustgeschäfte – § 8 Abs 7 S 2 2. Hs KStG

Tz. 49 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für den Bereich der Eigengesellschaften enthält § 8 Abs 7 S 2 2. Hs KStG – zusätzlich zu der Regelung bezüglich der Dauerverluste aus einer wirtsch Betätigung – die Vorschrift, dass ein (begünstigtes) Dauerverlustgeschäft auch vorliegt, wenn das Geschäft Ausfluss einer Tätigkeit ist, die bei jur Pers d öff Rechts zu einem Hoheitsbetrieb gehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Wirtschaftliche Dauerverlustgeschäfte – § 8 Abs 7 S 2 1. Hs KStG

Tz. 47 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den begünstigten Dauerverlustgeschäften bei Kap-Ges iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG gehören zunächst die wirtsch Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 Satz 2 1. Hs KStG (wirtsch Betätigungen, die aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten werden). Hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.4 Ermittlung des Einkommens des Beteiligungs-BgA

Tz. 52j Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Auf den bzw die sich aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer Pers-Ges ergebenden BgA sind die für BgA geltenden Einkommensermittlungsgrundsätze anzuwenden (s Schr des BMF v 21.06.2017, BStBl I 2017, 880, Rn 11). Liegt eine Tätigkeit vor, die im Falle der unmittelbaren Ausübung durch die jur Pers d öff Re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.6 Sonstige Kapitalgesellschaften

Rz. 27 Die Aufzählung der Kapitalgesellschaften in Abs. 1 Nr. 1 ist seit Vz 2006 nicht mehr abschließend (Rz. 18). Daher können auch Körperschaften ausl. Rechtsform "Kapitalgesellschaften" sein, wenn sie nach dem Typenvergleich (Rz. 55ff.) einer Kapitalgesellschaft deutschen Rechts entsprechen. Rz. 28 Ursprünglich enthielt die Aufzählung in Abs. 1 Nr. 1 noch zwei weitere Kapi...mehr

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Zweites Zukunftsfinanzierun... / 1 Änderung bei § 6b Abs. 10 EStG: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 wird von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR erhöht, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen. Im Referentenentwurf des BMF war noch eine Erhöhung auf 5 Mio. EUR vorgesehen. § 6b Abs. 10 EStG gestattet es Steuerpflichtigen, die keine Kapitalg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2 Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Grundlagen Rz. 17 Unter Kapitalgesellschaften verstand das KStG ursprünglich nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Aufzählung war eine Legaldefinition des Begriffs der Kapitalgesellschaft, die nicht nur für das KStG, sondern für das gesamte Steuerrecht gilt. Durch Gesetz v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 17 Unter Kapitalgesellschaften verstand das KStG ursprünglich nur die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Aufzählung war eine Legaldefinition des Begriffs der Kapitalgesellschaft, die nicht nur für das KStG, sondern für das gesamte Steuerrecht gilt. Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.4 Isolierende Betrachtungsweise

Rz. 23 Für das Einordnen der Einkünfte von beschränkt Stpfl. bleiben auch bei der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG [1] im Ausland gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht, soweit bei ihrer Berücksichtigung inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 EStG nicht angenommen werden könnten – isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG).[2] Rz. 24 Beispie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 13 Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG können grds. alle juristischen Personen des Privatrechts sein. Ergänzend wird auch bestimmten Personenvereinigungen und Vermögensmassen des privaten Rechts die Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt zuerkannt, wenn sie Körperschaften (vgl. Rz. 44) sind. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 89 Eine besondere Regelung zum Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen enthält das KStG nicht. Sie muss auf jeden Fall beginnen, sobald die in § 1 Abs. 1 KStG genannten, der KSt unterliegenden Gebilde vorhanden sind. Die Entscheidung über das Entstehen eines Körperschaftsteuersubjekts richtet sich grd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.7 Optierende Personengesellschaften

Rz. 30a Die Aufzählung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG wurde seit Vz 2021 für nach dem 31.12.2021 beginnende Wj (§ 34 Abs. 1a KStG) um optierende Gesellschaften i. S. d. § 1a KStG erweitert. Rechtsfolge der wirksamen Option ist, dass die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft behandelt und wie eine solche besteuert wird.[1] Sie selbst ist körperschaft- und gewerbesteuerpfl...mehr