Fachbeiträge & Kommentare zu Kfz-Steuer

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Systematik und entsprechende Anwendung

Rz. 12 [Autor/Stand] § 391 AO ist nicht sonderlich übersichtlich formuliert. Sein Kerninhalt lässt sich wie folgt umschreiben: Die sachliche Zuständigkeit vorausgesetzt, sind für Steuerstrafsachen diejenigen AG örtlich zuständig, in deren Bezirk das LG seinen Sitz hat (Abs. 1 Satz 1) (s. im Einzelnen Rz. 15 ff.). Steuerstrafsachen sind bei dem sachlich und örtlich zuständigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Schrifttum: Dörn, Zur Strafverfolgung der Nichtabgabe und der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen, wistra 1989, 290; Dörn, Die Nichtabgabe von Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen aus strafrechtlicher Sicht, DStZ 1989, 580; Dörn, Nochmals: Strafverfolgung der Nichtabgabe von Steuererklärungen, wistra 1991, 10; Dörn, Strafrechtliche Beurteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Betroffene Steuer

Rz. 22 [Autor/Stand] Durch eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit betroffen ist die Steuer, die verkürzt bzw. hinsichtlich derer ein Vorteil erlangt wurde (§§ 370, 378 AO), bei der dies geschehen sollte (Versuch gem. § 370 Abs. 2 AO) oder die gefährdet war (§§ 379–382 AO)[2]. Bei der Steuerzeichenfälschung und deren Vorbereitung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zuständigkeitskonzentration nach § 12 Abs. 3, § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG

Rz. 44 [Autor/Stand] Von der in § 387 Abs. 2 AO vorgesehenen Form der Zuständigkeitsübertragung (s. Rz. 35 ff.) muss diejenige nach dem FVG unterschieden werden. Gemäß § 12 Abs. 3 FVG kann das BMF bzgl. der HZÄ, nach § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG die Landesregierung bzgl. der ihr unterstellten FÄ verfahren und verschiedene Aufgaben einer FinB auf eine andere übertragen (so z.B. bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Garagengeld / 4 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

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Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung. Der Geschäftsfüh...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.6 Abgeltungswirkung

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Kraftfahrzeugaufwendungen abgegolten, die mit der laufenden Nutzung des Kraftfahrzeugs zusammenhängen. Dazu zählen die Absetzung für Abnutzung, die Betriebskosten (Treibstoff, Öl, Inspektionen, TÜV), die üblichen auf Verschleiß beruhenden Reparaturen, die Kfz-Steuer, die Prämien für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, auch die ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.4 Spezialregelungen für publizitätspflichtige Personenhandelsgesellschaften

Rz. 31 Sofern Personenhandelsgesellschaften gem. § 1 Abs. 1 PublG für den Ablauf eines Geschäftsjahres und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage mindestens 2 der folgenden Größenkategorien überschreiten, müssen diese Unternehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 PublG) spezifische Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften des Jahresabschlusses beachten. Die angesprochenen...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 7.3 Pkw-Überlassung bei der Personengesellschaft

Kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen betrieblichen Pkw auch für private Zwecke unentgeltlich nutzen, ist dieser Vorteil als Entnahme ertragswirksam zu erfassen und unterliegt auch der Umsatzsteuer. Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei Arbeitnehmern oder bei Einzelunternehmern. Laut FG des Landes Sachsen-Anhalt[1] dürfen auch Personengesellschaft...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Rz. 77 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und durch Familienheimfahrten (bei doppelter Haushaltsführung) veranlasst sind (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 1 und Nr 5 Satz 5 EStG); im Einzelnen > Rz 78. Abgegolten sind sowohl die sich aus der Anschaffung des ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig verän...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig ver...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Verwendung (Wertabgabe) von Gegenständen des Unternehmensvermögens im außerunternehmerischen Bereich (§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG)

Tz. 187 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für die Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung der Wertabgabe mit einer sonstigen Leistung, s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) als Bemessungsgrundlage sind die bei der Ausführung der Leistung entstandenen Ausgaben anzusetzen, soweit diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigen (s. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG, A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Einzelnachweis (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR)

Rz. 562 Der Arbeitgeber kann den privaten Nutzungswert abweichend von der 1 %-Regelung der R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR mit den Aufwendungen für das Kfz ansetzen, die auf die privaten Fahrten entfallen, wenn die für das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes (elektronisches) Fahrtenbuch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Höhe des Schadensersatzes – 1 % des Listenpreises/Monat

Rz. 272 Die Höhe des Schadensersatzes ist als Nutzungsausfallentschädigung nach § 249 S. 1 BGB, § 251 BGB zu behandeln (vgl. BAG v. 12.10.2022 – 5 AZR 30/22, juris Orientierungssatz 5 u. Rn 38). Soweit der 8. Senat des BAG (5.9.2002 – 8 AZR 702/01, NZA 2003, 973) noch die Auffassung vertreten hat, der Anspruch auf Entschädigung für die vorenthaltene Nutzung eines Dienstwagen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kraftfahrzeugkosten

Literatur: Junge, DStR 1998, 833; Brise, GmbHR 2005, 1271; Pust, StuW 2006, 324; Gebel/Merz, DStZ 2011, 145 Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist Teil der auch insoweit vertraglich zu vereinbarenden Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers. Auch ein alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer, wenn mit ihm ein Arbeitsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Bundes- und Landesfinanzbehörden

Rz. 3 Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind nach Art. 108 GG auf Bund und Länder verteilt. Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben im Rahmen der EGen werden durch Bundesfinanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Verteilung der Aufgaben zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird durch Art. 108 GG vorgegeben. Danach werden Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verbandsmäßige Zuständigkeit

Rz. 5 Als gesetzlich nicht geregelter Sonderfall der sachlichen Zuständigkeit wird vielfach die verbandsmäßige Zuständigkeit genannt.[1] Diese soll die Verwaltungshoheit der Behörden auf das Gebiet des steuerberechtigten "Verbandes" begrenzen, dem die jeweilige Behörde angehört.[2] Aus dem bundesstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ziehen die Verfechter der verb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Umfang der Zuständigkeitskonzentration (Abs. 4)

Rz. 21 Die besondere örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 391 Abs. 1, 2 AO wird durch den Inhalt des Verfahrens bestimmt. Sie gilt grundsätzlich für alle Verfahren, die eine Steuerstraftat [1] zum Gegenstand haben. Rz. 22 Eine solche fachliche Zentralisierung ist aber nicht gerechtfertigt, wenn das Besteuerungsverfahren sehr einfach gestaltet ist. Demgemäß bestimmt §...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Fahrzeugkosten: Vollständigkeit und Plausibilitätskontrollen

Die Fahrzeugkosten als Bestandteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres aus, so z. B. Kraftstoffe, Kfz-Versicherungen, Reparaturen, Leasinggebühren etc. Die Kfz-Steuern werden hingegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen. Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) finden sich alle Kfz-Aufw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach § 2 BRAGO. Im RVG ist eine Parallelvorschrift nicht enthalten. Dabei erscheint die Regelung durchaus sinnvoll: Sie soll eventuelle Lücken im Gebührensystem ausfüllen, da eine vollständige Erfassung aller Tatbestände zur Festlegung der Honoraransätze illusorisch wäre. Rz. 2 Der StB hat auch dann Anspruch auf Vergütung für eine in § 1 beschriebene...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Gewöhnliche Erhaltungskosten und ordentliche Lasten

Rz. 99 Die gewöhnlichen Erhaltungskosten und die ordentlichen Lasten muss der Vorerbe selbst tragen (§§ 2124 Abs. 1, 103 BGB). Unter den Begriff der gewöhnlichen Erhaltungskosten fallen insbesondere regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Erhaltung des Nachlasses, die aus den jährlichen Nutzungen gedeckt werden können.[126] Rz. 100 Beispiele für gewöhnliche Erhaltungskost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 5 Diese trägt der Vorerbe gem § 2124 I. Es sind die Kosten, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen des Nachlasses regelmäßig aufgewendet werden müssen, um ihn in seinen Beständen rechtlich und tatsächlich zu erhalten (BGH NJW 93, 3198 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]). Im Einzelnen handelt es sich um Aufwendungen für die Erhaltung der einzelnen Nachlassgegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Lasten.

Rn 2 Lasten beschreiben im Allgemeinen eine zwingend zu erbringende Leistung (MüKo/Raff § 995 Rz 2). Zu unterscheiden sind öffentliche und private Lasten. Zu Ersteren gehören ua Erschließungsbeiträge, sonstige Anliegerbeiträge und andere öffentliche Abgaben (vgl § 436). In § 1047 (s dort), welcher die Lastentragung für den Nießbrauch regelt, wird der Begriff privatrechtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 7. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 6.12.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15506-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden...mehr

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Finanzplanung mit Soll/Ist-... / 2 Die Soll-Jahresplanung

Im linken Bereich der Übersicht SOLL-Jahresplanung des Excel-Tools (s. Abb. 1) planen Sie die Geschäftszahlen für ein komplettes Jahr. Abb. 1: Die Jahresplanung berücksichtigt auch saisonal schwankenden Monatsumsätze. Gesamtleistung: Im engeren Sinne ist die Gesamtleistung der Saldo aus den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Da wir je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Kraftfahrzeugsteuer

Der Wert eines Streits wegen eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids bemisst sich nach einem Jahresbetrag der streitigen Steuer, es sei denn es wird in dem Bescheid eine geringere Steuer gefordert oder es werden neben der Jahressteuer rückständige Steuerbeträge angefordert.[1] Geht es um die Einstufung seines Pkw als Lkw, ist der Jahresbetrag der Pkw-Einstufung mit dem Jahresbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr