Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.1 Überblick

Rz. 11 Die stufenweise Wiedereingliederung kann durch den behandelnden Vertragsarzt der Krankenkasse, den Arbeitnehmer bzw. selbständig Tätigen, den Arbeitgeber (meist im Rahmen des BEM nach § 167 Abs. 2), den Betriebsarzt bzw. den Arzt des überbetrieblichen Dienstes, die Arbeitnehmervertretung, den zuständigen Rehabilitationsträger, d. h. durch die Krankenkasse (§ 74 SGB V), den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.3.3 Abklärung und Einleitung durch die Rehabilitationseinrichtung (Rentenversicherung)

Rz. 18 Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden (§ 15 SGB VI ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.2 Erforderlichkeit der anteiligen Zurechnung

Rz. 96 Die anteilige Zurechnung der zum Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter auf die Beteiligten erfolgt nur, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Kann die Besteuerung ohne Aufspaltung durchgeführt werden, so bleibt es bei der Regelzurechnung. Eine anteilige Zurechnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO ist erforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.3 Zerlegung in Anteile

Rz. 102 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO wird das Gesamthands- bzw. Gesellschaftsvermögen – soweit für steuerliche Zwecke eine getrennte Zurechnung erforderlich ist – den Beteiligten so zugerechnet, als wären sie nach Bruchteilen beteiligt. Durch diese Regelung wird das privatrechtliche Institut der Gesamthand, das keine rechnerischen Quoten der einzelnen Beteiligten am Gesamt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienfonds / 1 Geschlossene Immobilienfonds­

Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / 3 Absicht der Einkünfteerzielung

Nicht nur bei Bauherrengemeinschaften, sondern auch für Einzelbauherren liegt ein wichtiger Anreiz für eine Geldanlage in Immobilien darin, dass zumindest in den ersten Jahren Verluste ausgewiesen werden, die die Steuerlast mindern. Der entscheidende Gesichtspunkt liegt meist in dem unbeschränkten Abzug der gezahlten Schuldzinsen für Anschaffungs- oder Herstellungskredite. Ei...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.5 Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 135 Nach Auffassung des BFH im Urteil v. 13.7.2017[2] kann auch eine Einheits-GmbH & Co. KG gewerblich geprägt sein. Die beteiligungsidentische GmbH & Co. KG und die Einheits-GmbH & Co. KG werden insoweit gleich behandelt. Der BFH sieht die Einheits-GmbH & Co. KG als gewerblich geprägt i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Maßgeblich für die gewerbliche Prägung ist, dass die ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.6 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 183 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sond...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ode...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.4 Schein-GmbH & Co. KG

Rz. 134 Eine gewerblich geprägte Schein-KG wird steuerlich wie eine mitunternehmerische Personengesellschaft behandelt.[1]mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH)

Rz. 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG).mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.3 Rückgängigmachung einer Betriebsaufspaltung durch Errichtung einer GmbH & Co. KG

Rz. 152 Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte u. a. gravierende Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften:[1] Die in § 8 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 GewStG aufgeführten Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassungen werden zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Hinzurechnung erfolgt jeweils zu 25. v. H. von einem für den jeweili...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Rz. 136 Bei der Gründung der GmbH & Co. KG treten umsatzsteuerbare Tatbestände in verschiedener Hinsicht auf. Unkompliziert ist der Fall der reinen Bargründung, sowohl der GmbH als auch der KG. Werden Gesellschaftsrechte, gleichgültig, ob an einer GmbH oder einer KG, gegen Barzahlung erworben, so handelt es sich um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen den Gese...mehr

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III Gründung und Kapitalerhöhung der GmbH & Co. KG – Steuerrechtlicher Teil –

1 Gründungsbesteuerung 1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach G...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.3 Kommanditgesellschaft

Rz. 133 Bei der Gründung der KG ergeben sich unmittelbar keine ertragsteuerlichen Konsequenzen.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.4 Verlustausschluss der Komplementär-GmbH

Rz. 181 Um eine Überschuldung der Komplementär-GmbH und damit den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, wird häufig die Beteiligung der GmbH am Verlust der KG auf die Höhe ihrer Einlagen bzw. ihres Stammkapitals beschränkt. Gegen einen derartigen Verlustausschluss bestehen jedenfalls ertragsteuerlich keine Bedenken, weil die Erhaltung der Komplementär-GmbH für die GmbH & Co. ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1 Komplementär-GmbH

6.1.1 Kapitalerhöhung Rz. 184 Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen. Rz. Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls als gesellschaftsrecht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6 Besteuerungsfragen bei Kapitalveränderungen

6.1 Komplementär-GmbH 6.1.1 Kapitalerhöhung Rz. 184 Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen. Rz. Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls a...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.5 Exkurs: Ausweis einer nicht erbrachten Hafteinlage

Rz. 154 Nach § 172 Abs. 1 HGB ist die im Handelsregister eingetragene Einlage eines Kommanditisten die sog. Hafteinlage; nach ihr bestimmt sich die mögliche Inanspruchnahme des Kommanditisten durch Gläubiger der Gesellschaft; sie betrifft das Außenverhältnis. Davon abzugrenzen ist die sog. Pflichteinlage, auch bedungene Einlage genannt. Sie betrifft das Innenverhältnis und b...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein. Für die Gesellschaftsform...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 Erhöhung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 186 Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG erwirbt der Kommanditist in Höhe der von ihm zu leistenden Einlage neue Gesellschaftsrechte. Im Hinblick auf § 15a EStG sind 3 Zeitpunkte der Kapitalerhöhung zu unterscheiden: Erfolgt die Kapitalerhöhung "zeitkongruent", d. h. im Jahr der Verlustentstehung, so ist der Verlust des Wirtschaftsjahres in Höhe der Kapitalerhöhung...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.5 Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine reguläre GmbH

Rz. 163 Wie unter Rz. 132 ausgeführt, hat eine UG (haftungsbeschränkt) ihr Eigenkapital aufzustocken, bis das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 EUR erreicht ist. Ist die für eine "reguläre GmbH" nötige Schwelle von 25.000 EUR erreicht, kann sich die UG (haftungsbeschränkt) zur "echten" GmbH umwandeln. Verpflichtend ist dieser Schritt nicht; das bedeutet: "...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.4 Gutschrift auf Kapitalkonto II: Einbringung oder Einlage

Rz. 153 Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3 Umwandlungsvorgänge

2.3.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG Rz. 156 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 810 ff. 2.3.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH Rz. 157 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 833 ff. 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung D...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5 Grundsätzliches zur Gewinnverteilung

5.1 Gesetzliche Grundlagen Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein....mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1 Gründungsbesteuerung

1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer

1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.1 Kapitalerhöhung

Rz. 184 Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen. Rz. Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls als gesellschaftsrechtliche Einlage dar. Di...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3 Kommanditgesellschaft

6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2 Besteuerungsfragen bei Einbringungs- und Umwandlungsvorgängen

2.1 Grundsätzliches Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
III Gründung und Kapitalerh... / 2.2 Einbringungsvorgänge

2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH) Rz. 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG). 2.2.2 Eintritt de...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 169 Für eine (steuerliche) Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG genügt es nicht nur, dass die Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft, d. h. eines Gewerbebetriebes, setzt darüber hinaus eine Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) unter...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5 Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns

Rz. 182 Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.2 Kapitalherabsetzung

Rz. 185 Die Kapitalherabsetzung stellt sich als Verringerung des gesellschaftsrechtlichen Haftkapitals dar. Werden dabei die Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt, spricht man von effektiver Kapitalherabsetzung. Im Gegensatz hierzu steht die nominelle Kapitalherabsetzung, bei der den Gesellschaftern die Einlagen nicht zurückgewährt werden.[1] Steuerlich ist gemäß § 17 ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 155 Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ausnahmsweise bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nach den Grundbesitzwerten bemessen. Eine Einbringung liegt nur vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung seiner Sachbeitragspflichten auf die Personengesellschaft überträgt. Erwerbsv...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 185a § 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abge...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG soll Missbräuchen entgegentreten, indem diese Vorschr...mehr