Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Erfordernis der Teilungsreife

Rz. 35 Bei der Erbteilungsklage ist strittig, ob sie die Teilungsreife voraussetzt. Aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es ratsam, mit der wohl herrschenden Meinung in der Instanzenrechtsprechung[18] und Literatur[19] eine Erbteilungsklage nur bei Teilungsreife des Nachlasses zu erheben. Die Teilungsreife ist jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung der Erbteilungsklag...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 49 Da es sich um eine Pflegschaft handelt – in der Form der Nachlasspflegschaft – bestehen für bestimmte Rechtsgeschäfte Genehmigungserfordernisse nach §§ 1821 ff. BGB von Seiten des Nachlassgerichts (§§ 1961, 1962, 1915 BGB). Das FamFG hat an der Zuständigkeit des Nachlassgerichts nichts geändert. Insofern hat der Nachlasspfleger die gleiche Rechtsstellung wie ein Vormu...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erwerb mit nachlassfremden Mitteln

Rz. 78 Wird mit privaten Mitteln eines Miterben und deshalb mit nachlassfremden Mitteln erworben, so sind sowohl ein subjektiver Wille, für den Nachlass erwerben zu wollen, als auch ein objektiver innerer Zusammenhang erforderlich. Ein objektiver Zusammenhang kann grundsätzlich bejaht werden, wenn das Geschäft der Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses dient. Der subjektive...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Katastrophenklausel

Rz. 430 Die Katastrophenklausel erfasst den Fall, dass die Ehegatten aufgrund desselben Ereignisses (z.B. eines Flugzeugabsturzes) gleichzeitig versterben. Dann soll es nicht zu einer gegenseitigen Beerbung der Ehegatten kommen, vielmehr sollen die Schlusserben sogleich auch Erben des Erstversterbenden werden. Dabei legt die Rechtsprechung die Formulierung "gleichzeitiges Ve...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Rechtsanwalt als Nachlasspfleger

Rz. 116 Bestellt das Nachlassgericht einen Rechtsanwalt wegen seines Berufs zum Nachlasspfleger, steht die Nutzbarkeit seiner Fachkenntnisse und seine besondere Qualifikation außer Zweifel. Bei ausreichendem Nachlass ist sein Stundensatz daher regelmäßig so zu bemessen, dass der Rechtsanwalt für den im Interesse des Erben erbrachten Zeitaufwand eine kostendeckende Vergütung ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / ee) Keine Bindung des Grundbuchamts an Negativattest des Nachlassgerichts

Rz. 66 Eine Entscheidung des Nachlassgerichts, dass eine nachlassgerichtliche Genehmigung für ein bestimmtes Rechtsgeschäft nicht erforderlich sei, bindet das Grundbuchamt nicht,[30] denn das Erfordernis der nachlassgerichtlichen Genehmigung dient gerade dem Schutz der Interessen der Erben, und deshalb kann ein Negativattest einer Genehmigung nicht gleichgestellt werden.[31]...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 1. Eintragung des Haftungsausschlusses bei Fortführung der bisherigen Firma

Rz. 16 Bei Fortführung der Firma – mit oder ohne Nachfolgezusatz – haftet der Erbe für die vom Erblasser herrührenden Geschäftsverbindlichkeiten nach §§ 25, 27 HGB. Ein Haftungsausschluss für diese Verbindlichkeiten ist nach h.M. möglich analog § 25 Abs. 2 HGB, indem der Alleinerbe die Ausschließung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen lässt,[21...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 16 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 22 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Kein letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 7 Hatte der Erblasser zur Zeit des Erbfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamFG. Rz. 8 Sofern eine Zuständigkeit nach § 343 Abs. 1 und 2 FamFG nicht gegeben ist, ist gem. § 343 Abs. 3 FamFG das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 199 Hat der Erblasser ein Handelsgeschäft als Einzelfirma betrieben und führt der Erbe das Geschäft nicht fort, so haftet er nach den allgemeinen Grundsätzen für die bis zum Erbfall entstandenen Schulden unbeschränkt (§ 1967 BGB), aber mit der Möglichkeit, seine Haftung mit den allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen zu beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Rz. 200 Wird das G...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 51 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0-Gebühr erhoben, KV 14110 Anm. 1 Abs. 1 GNotKG. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 46 ff. GNotKG. Rz. 52 Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird jedoch bei...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 140 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 217 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[243] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verp...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / f) Inhalt des Fremdrechtserbscheins

Rz. 162 In einem Fremdrechtserbschein ist mit aufzunehmen:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anspruchskonkurrenz

Rz. 76 Anspruchskonkurrenz kann bestehen mit Vorschriften des Auftragsrechts, wenn entweder mit Auftrag oder ohne Auftrag gehandelt wurde, §§ 670, 683 BGB.[105] In der Praxis kann dies in Betracht kommen, wenn bspw. der Bestattungsunternehmer ohne ausdrücklichen Auftrag des Erben die Bestattung vornimmt. Weitere konkurrierende Anspruchsgrundlagen sind §§ 812, 2022 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 596 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[624] Der Erbvertrag ist kein Vert...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Handelsregister

Rz. 10 War der Erblasser an einer im Handelsregister eingetragenen Personenhandelsgesellschaft beteiligt, muss der Inhaberwechsel auf den Erben zur Eintragung in das Handelsregister nach §§ 31, 29 HGB angemeldet werden. § 12 Abs. 2 S. 2 HGB verlangt für den Nachweis der Rechtsnachfolge die Vorlage einer öffentlichen Urkunde. Der eingetretene Erbe hat sein Erbrecht bei der Re...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Beratung

Rz. 40 Es ist umstritten, ob bei einer Beratung von mehreren Mandanten eine Erhöhung der Erstberatungsgebühr in Betracht kommt. Dass eine solche nicht in Betracht kommt, wird auch damit begründet, dass bei einer beratenden Tätigkeit ein die Erhöhung rechtfertigender Mehraufwand nicht vorliege.[79] Im Übrigen wird eine Erhöhung seitens der Rechtsprechung deshalb verneint, weil...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Anordnung der Urkundenvorlage durch Partei oder Dritte

Rz. 61 Das Gericht kann nach § 142 Abs. 1 ZPO – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage einer Urkunde durch eine Partei oder einen Dritten, bei dem sich die Urkunde befindet, anordnen, wenn sich eine der Parteien auf die Urkunde im Prozess bezogen hat. Die Pflicht gilt für den Dritten jedoch nicht, wenn es ihm unzumutbar ist oder wenn ihm ein Zeugnisverweigerung...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die gesetzlichen Regelungen

Rz. 357 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[397] Bei der OHG führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung, sondern zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Personengesellschaft

Rz. 107 Zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört nach § 718 Abs. 2 BGB auch, "was aufgrund eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes erworben wird." Über §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB gilt dies auch für OHG u...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Sicherungsbedürfnis ("Fürsorgebedürfnis")

Rz. 25 Das Vorliegen von Umständen, die einen Sicherungsanlass bedeuten, reicht aber noch nicht aus für das Ergreifen einer Maßnahme zur Nachlasssicherung. Vielmehr ist in allen drei Fällen zusätzlich ein Bedürfnis zur Fürsorge erforderlich. Ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist das Interesse des endgültigen...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Nicht fällige oder unsichere Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 442 Ausnahmsweise kann es bei nicht fälligen oder unsicheren Nachlassverbindlichkeiten einen Anspruch auf teilweise Nachlassauseinandersetzung geben: Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteh...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Auskünfte vom Standesamt

Rz. 70 Der Antragsteller muss für den Erlass des Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge insbesondere das Verwandtschafts- und Ehegattenverhältnis zwischen Erben und Erblasser durch öffentliche Urkunden nachweisen. Liegen diese öffentlichen Urkunden nicht vor, können sie vom Standesamt nach §§ 62 Abs. 1, 55 PStG eingeholt werden. Das Standesamt führt nach § 3 PStG Geburtenregis...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Verzicht eines Miterben auf seine erbrechtliche Beteiligung

Rz. 486 Die Abschichtung[508] einzelner Miterben ohne Erbteilsübertragung ist in der Praxis sehr weit verbreitet.[509] Sie wird von den Laien vermutlich schon seit Jahrzehnten praktiziert, ohne dass größere Schwierigkeiten bekannt geworden wären. Die Miterben einigen sich darauf, dass der Abzuschichtende mit dem Erhalt bestimmter Nachlassgegenstände aus der Erbengemeinschaft...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / I. Anmeldung von Rechtsänderungen zum Handelsregister

Rz. 3 Nach §§ 31 Abs. 1, 29 HGB ist jede Änderung des Inhabers des Unternehmens zum Handelsregister anzumelden. Für OHG und KG ist die Anmeldepflicht von Veränderungen bei der Rechtsinhaberschaft eines Gesellschaftsanteils in §§ 107, 143 Abs. 2, 161 Abs. 2, 162 HGB geregelt. Die Eintragungen sind, weil der Rechtsübergang außerhalb des Handelsregisters stattgefunden hat, dekl...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VII. Sicherung eines Geldvermächtnisses

Rz. 97 Sind die Erben unbekannt, so ist es für den Vermächtnisnehmer problematisch, seinen Anspruch geltend machen zu können. In Betracht kommt in solchen Fällen die Anregung einer Nachlasspflegschaft (§ 1960 Abs. 2 BGB) oder die Beantragung einer Klagepflegschaft (§ 1961 BGB). Mit dieser Möglichkeit kann die Lücke aus § 1958 BGB, wonach die gerichtliche Geltendmachung eines...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Beklagter/Anspruchsgegner

Rz. 25 Die Klage ist gegen die einzelnen Miterben zu richten, die bisher eine Auseinandersetzung verweigert haben bzw. dem vom Kläger vorgelegten Teilungsplan außergerichtlich nicht zugestimmt haben. Einer Klage gegen Miterben, die dem Teilungsplan außergerichtlich schon zugestimmt haben, würde das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Die Klage gegen diese Miterben wäre kostenpflich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB)

Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Wirkungen des Teilungsplans

Rz. 561 Der Teilungsplan ersetzt den Auseinandersetzungsvertrag unter den Miterben und wirkt verpflichtend und berechtigend für und gegen die Erben.[572] Er bindet TV und Erben erst, wenn der TV ihn für verbindlich erklärt hat, mit anderen Worten: wenn er erklärt hat, dass die Teilung nach diesem Plan zu geschehen habe. Den bindend gewordenen Teilungsplan kann der TV nicht m...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft

Rz. 20 Mehrere Miterben werden durch den Erbgang erbengemeinschaftlich Inhaber des Unternehmens, ohne dass damit kraft Gesetzes eine Personenhandelsgesellschaft – etwa eine OHG – entstünde.[28] Deshalb ist es auch erforderlich, im Handelsregister zu vermerken, dass die Miterben Inhaber in Erbengemeinschaft sind und um klarzustellen, dass das Unternehmen nicht in der Rechtsfo...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 3. Weitere Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit

Rz. 11 Neben den zuvor dargestellten Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit gelten drei allgemeine Grundsätze: Rz. 12 Verneint das Nachlassgericht seine örtliche Zuständigkeit, hat e...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / e) Zwischenschaltung von Personen

Rz. 161 Im englischen und US-Rechtskreis ist die Zwischenschaltung von den nachlassverwaltenden Personen (executor, administrator, personal representive) obligatorisch. Sie verwalten in der Übergangsphase und bekommen sogar die Rechtsinhaberschaft am Nachlass übertragen.[338] Ihnen kann jedoch kein Erbschein erteilt werden. Als im Erbschein aufzuführende Erben kommen nur die...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Reguläre Beendigung des Amtes

Rz. 73 Grundsätzlich endet die Testamentsvollstreckung[85] mit der Erledigung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben bzw. mit der Erschöpfung des Nachlasses. Gleiches gilt, wenn der Erblasser für die Testamentsvollstreckung eine Frist bestimmt hat oder die Testamentsvollstreckung unter einer auflösenden Bedingung angeordnet wurde. Einer besonderen Aufhebung des ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Nicht fällige Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 220 Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteht, so reicht dies aus, um entsprechende Mittel zurückzubehalten. Dasselbe gilt auch für Streitigkeiten über Ausgleichungspflichten nach §§ 2050 ff...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Erforderliche Genehmigungen

Rz. 56 Die Klageerhebung durch einen minderjährigen Miterben bedarf grundsätzlich keiner familienrechtlichen Genehmigung. Eine Genehmigung ist insbesondere im Verlaufe des Verfahrens auch dann nicht erforderlich, wenn der eingeklagte Teilungsplan den gesetzlichen Teilungsvorschriften bzw. den Teilungsanordnungen des Erblassers genügt und der Minderjährige nach der Prüfung de...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Rechtsbehelf

Rz. 80 Die Beschwerde ist statthafter Rechtsbehelf gegen eine Versagung der Akteneinsicht, § 58 Abs. 1 FamFG. Das Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG besteht auch gegen eine Zwischenverfügung, die die Gewährung der Akteneinsicht von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht.[67] Rz. 81 Der Beschwerdewert beträgt mindestens 600 EUR, § 61 Abs. 1 FamFG. Maßgeblich ist ...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / I. Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern, allen oder einzelnen Erben

Rz. 27 Wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt – so die gesetzliche Regel –, so scheidet der verstorbene Gesellschafter nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB aus; sein Anteil wächst den verbleibenden Gesellschaftern an. Dies ist von allen Gesellschaftern und den Erben des verstorbenen Gesell...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testamentsniederschrift

Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm ab...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 2. Notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen als Nachweis

Rz. 8 Je eine beglaubigte Abschrift eines die Erbfolge eindeutig regelnden notariell beurkundeten Testaments oder Erbvertrags samt eines nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls genügen in analoger Anwendung von § 35 Abs. 1 GBO als Nachweis der Erbfolge.[11] In Ergänzung hierzu hat das OLG Bremen entschieden:[12] Zitat "Eine Lücke im Nachweis der Erbenstellung lässt sich durc...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. EuErbVO

Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs. 1 EuErbVO...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Rechtshängigkeitsvermerk als Alternative zum Widerspruch

Rz. 188 Bei der Rechtskrafterstreckung eines Urteils macht § 325 Abs. 2 ZPO eine entscheidende Ausnahme: Die Rechtskrafterstreckung des Urteils gegen den Rechtsnachfolger bleibt aus, wenn dieser in Bezug auf die Rechtshängigkeit gutgläubig war. Mit anderen Worten: Wusste der Erwerber nichts von dem Rechtsstreit, so verbleibt es bei der Urteilswirkung gegenüber dem Beklagten....mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr