Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrzeuginstandhaltung / 5 Airbags

Airbags und Gurtstraffsysteme sind mit Treibsätzen versehen, die innerhalb von 30 Millisekunden auslösen. Diese Treibsätze gelten als Explosivstoffe i. S. des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Gemäß § 14 SprengG sind Umgang oder Verkehr mit diesen Systemen der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz) anzuzeigen. Vor dem Umgang mit pyrotechnischen Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Krane / 6 Prüfung

Kraftbetätigte Krane müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend geprüft werden. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme Kraftbetriebene Krane sowie handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverstän...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die Nebenbetroffene – eine Verwaltungs-GmbH & Co. KG – adressierte von 2010 bis Juli 2014 in über 1.000 Fällen Rechnungen an eine nicht existente Scheinfirma. Deshalb wurde gegen den Betroffenen – den Geschäftsführer der Komplementärin der Nebenbetroffenen – im Juli 2015 ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, mit dem dieser wegen Steuergefährdung zu Geldbußen verurtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.3 Fenstergitter

Nach alter Rechtslage stellte das Montieren von Fenstergittern insbesondere zur Einbruchssicherung der Erdgeschosseinheiten eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar. Selbst bei einer generellen Einbruchsgefahr bestand kein Anspruch auf Zustimmung zur Montage von Fenstergittern.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 verleiht die Bestimmung des § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.2 Jalousien

Zunächst einmal stehen Außenjalousien einer Wohnungseigentumsanlage im gemeinschaftlichen Eigentum, da sie die äußere Gestaltung der Wohnanlage betreffen.[1] Gleiches gilt für die Jalousienkästen und für offenliegende Führungsschienen[2] und auch die Zugvorrichtungen und Gurte im Innenbereich.[3] Die Anbringung oder Beseitigung von Außenjalousien eines Wohnhauses stellt einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 1 Wann ist ein Beschluss nichtig oder anfechtbar?

Gesellschafterbeschlüsse sind entweder von vornherein nichtig oder können im Wege der Anfechtungsklage für nichtig erklärt werden. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln liegt Nichtigkeit von Anfang an vor. § 112 HGB bestimmt für die oHG und die KG, dass ein Beschluss von Anfang an nichtig ist, wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt, auf deren Einhaltung die Gesellschafter...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG

Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen Stichtag bilanzieren und die KG ihre Bila...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4 Besondere Bestimmungen zur Bilanz und GuV-Rechnung für eine GmbH & Co. KG

Rz. 25 Die für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften können wegen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Personenhandelsgesellschaften in einigen Punkten nur in angepasster Form auf die GmbH & Co. KG übertragen werden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind in § 264c HGB zusammengefasst worden. 4.1 Bilanz 4.1.1 ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.2 Der Option angepasste Konten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 91 Um die Zielsetzung der Option – Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne – zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Konten notwendig; Freichel/Widmann/Apelganz[1] schlagen zwei Kontensysteme vor, die den Thesaurierungsfall sicherstellen und die Unterwerfung der optierenden GmbH & Co. KG der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer oder die Gesellsc...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und Kapitalgesellschaft, wenn d...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.6 Meldepflichten zum Transparenzregister

Rz. 24 Mit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Linie wurde durch Erweiterung des Geldwäschegesetzes (GwG) ein Transparenzregister zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.[1] Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des § 3 Abs. 1 GwG ist u. a. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft l...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung

Zusammenfassung Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.7 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten (Miet- und Pachtverträge)

Rz. 68 Grundstücke, die als Eigentum einer GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen sind, gehören unzweifelhaft zum Betriebsvermögen der KG. Dies gilt u. a. auch dann, wenn das Grundstück einem Gesellschafter zur privaten Nutzung überlassen wird.[1] Grundstücke, die nicht in der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG aussc...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.5 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 35 Nach § 264c Abs. 4 HGB sind Anteile an Komplementär-Gesellschaften "in der Bilanz auf der Aktiv-Seite unter den Posten 'A. III 1' oder 'A. III 3' auszuweisen. § 272 Abs. 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Anteile in Höhe des aktivierten Betrages nach dem Posten 'Eigenkapital' ein Sonderposten unter der Bezeichnung 'Ausgleichsposten für aktivierte eigene ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung

4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde li...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 18 Auch für eine Kleinst- und kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHs müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht durch Gesell...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1 Bilanz

4.1.1 Anlagegitter Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bil...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolgern/Kindern auß...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die eine n...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.4 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 83 Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß §§ 16 und 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von eine...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5 Steuerliche Sonderfragen

5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen 5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9 Taxonomie

5.9.1 Kapitalkontenentwicklung Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben w...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen

5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen S...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Un...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.3 Negative Kapitalkonten

Rz. 53 Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Falle von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber dem Kommanditisten besteht. Negative Ka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7 Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) – Besonderheiten bei der Rechnungslegung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat sich mit § 1a KStG für ein Optionsmodell entschieden, das Personengesellschaften – also auch der GmbH & Co. KG – die Wahl lässt, sich auf Antrag der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.[1] Nachstehend werden Besonderheiten des Optionsmodells speziell bei der Rechnungslegung behandelt. 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung Rz. 87 Nach § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.1 Anlagegitter

Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bilanzjahres sowie di...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.7 Konzern-Abschlusspflicht

Rz. 24a Durch das KapCoRiLiG greifen die Konsolidierungspflichten der §§ 290 ff. HGB, wenn eine GmbH & Co. KG an der Konzernspitze steht. Allerdings ist die Konsolidierungspflicht von bestimmten Grenzen (Schwellenwerten) abhängig; dabei unterscheidet § 293 HGB eine addierte Berechnung und eine konsolidierte Berechnung der Größenmerkmale. Das KapCoRiLiG führte zu einer Absenku...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 34 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das "sonstige Vermögen" der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten 'Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag' ein dem Steuersatz der Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass es den Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2 Buchführung

2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2 Gesellschafterdarlehens- und Gesellschafterverrechnungskonten

5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

5.6.1 Sonderbetriebsvermögen Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und...mehr