Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Volljähriges Kind

Rn. 331 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG besteht nur für ein volljähriges Kind, beginnend mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. des Monats geboren ist, vollendet gemäß §§ 187 Abs 2, 188 Abs 2 BGB das 18. Lebensjahr mit Ablauf des vorangegangenen Monats, sodass bereits für diesen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr. 1: Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Rn 2 In den Anwendungsbereich der Nr 1 fallen insb Anträge auf Feststellung einer Vaterschaft nach § 1600d BGB, denkbar ist aber auch die Feststellung der Abstammung nach § 1592 Nr 1 BGB unter Nachweis der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe (Hamm FamRZ 22, 1487). Eine solche Feststellung ist freilich nur dann möglich, wenn kein anderer als Mann (als Ehemann gem § 1592 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind (Nr. 2).

Rn 3 Die Vorschrift des § 1758 BGB ermöglicht auf Antrag des Kindes die Ersetzung der fehlenden Einwilligung eines Elternteils in die Annahme. Zudem kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung eines Ehegatten ersetzen (§ 1749 Abs 1 S 2 BGB).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder ein bereits gezeugtes Kind, Nr 5.

Rn 17 Kindschaftssachen nach Nr 5 sind auch die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, welche die Pflegschaft oder die Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Minderjährigen oder bereits gezeugtes Kind betreffen. Pflegschaften über Volljährige gehören zu den ›betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen‹ iSv § 340. Auch diese Zuweisung ist umfassend zu verstehen, er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungspflicht, Mitteilung der Entscheidungsgründe an das Kind, S 2 und 3.

Rn 7 Das Gericht entscheidet gem § 116 I durch Beschluss, der grds zu begründen ist, § 38 III. Nach § 164 S 3 gilt dies auch in den Fällen des § 38 IV Nr 2, also wenn die Entscheidung den gleichgerichteten Anträgen aller Beteiligten oder ihrem gemeinsamen Interesse entspricht, wie dies zB bei § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB der Fall ist. S 3 gilt für alle Kindschaftssachen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 197 FamFG – Beschluss über die Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Annahme als Kind (Nr 1).

Rn 2 Diese Zuständigkeit erfasst die Annahme Minderjähriger wie auch Volljähriger. Sie erstreckt sich auf das gesamte Verfahren einschließlich unselbstständiger Nebenteile wie die gerichtliche Genehmigung nach § 1746 Abs 1 S 4 BGB und den Ausspruch zur Namensführung (§ 1757 BGB). Das selbstständige Verfahren auf Rückübertragung der elterlichen Sorge gem § 1751 Abs. 3 BGB bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verminderung des Freibetrags für ein nicht unbeschränkt estpfl Kind (§ 33a Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 347 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a Abs 2 S 2 EStG nF verweist auf die Regelung des § 33a Abs 1 S 6 EStG. Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 S 1 EStG vermindert sich demgemäß entsprechend der sog Ländergruppeneinteilung, dazu ausführlich s Rn 220ff. Verlegt ein Auslandskind im Laufe des Jahres seinen Wohnsitz vom Ausland in das Inland, so wird ggf der auf die Ausbildung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthalt mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Nr 2).

Rn 14 Lebt nur ein Teil der gemeinschaftlichen Kinder bei einem Ehegatten, kann dies die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründen, wenn der andere Teil der Kinder bei Dritten lebt, namentlich den Großeltern, sonstigen Verwandten oder Pflegepersonen. Bei dem anderen Ehegatten darf also kein gemeinschaftliches Kind leben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ladung, Anfechtbarkeit, Erzwingung des Erscheinens des Kindes.

Rn 25 Die Entscheidung des Gerichts, ein Kind in einer Kindschaftssache anzuhören, ist eine unanfechtbare Zwischenentscheidung. Die Anhörung des Kindes ist grds auch gegen den Willen der Eltern durchzuführen (Brandbg ZKJ 16, 142; Frankf FuR 17, 217; Musielak/Borth/Frank/Frank § 159 Rz 17). Die Pflicht eines Erziehungsberechtigten, sein Kind zu einem gerichtlichen Anhörungste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Minderjährige Kinder.

Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffenheit desselben Kindes.

Rn 5 Als verbindungsfähige Verfahren kommen zunächst in Bezug auf Abstammungsverfahren nur solche in Betracht, die dasselbe Kind betreffen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kind als ASt auftritt oder als Beteiligter hinzugezogen worden ist. Eine Entscheidung über die Abstammung von Geschwistern in einem Verfahren ist damit allerdings ausgeschlossen (Sternal/Giers Rz 2). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 9 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit im Fall eines widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes.

Gesetzestext Vorbehaltlich des Artikels 10 bleiben bei widerrechtlichem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem das Kind unmittelbar vor dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so lange zuständig, bis das Kind einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erlangt hat und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 11 Brüssel IIb-VO – Zuständigkeit aufgrund der Anwesenheit des Kindes.

Gesetzestext (1) Kann weder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes festgestellt noch die Zuständigkeit gemäß Artikel 10 bestimmt werden, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem sich das Kind befindet. (2) Die Zuständigkeit nach Absatz 1 gilt auch für Kinder, die Flüchtlinge oder aufgrund von Unruhen in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts ihres La...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

1. Nach Unterbringung eines minderjährigen Kindes gem. § 1631b BGB sollte die Arbeit mit den Eltern auch dann fortgesetzt werden, wenn das Kind in eine Jugendhilfeeinrichtung oder in die KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie) wechselt. Es sollte ein Dreieck zwischen Eltern, Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtung entstehen (AK 13). 2. Für Fälle des Verdachts auf sexuellen Missbrauc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufenthalt mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern (Nr 1).

Rn 10 Vorrangig stellt die Vorschrift auf den gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern ab. Der Grund für die Mitberücksichtigung des Aufenthalts der Kinder besteht darin, dass das Gericht der Ehesache gem §§ 152 I, 153 auch für Kindschaftssachen zuständig ist, die die gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten betreffen; es wurde deshalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr 2.

Rn 60 Ist der Verfahrensbeistand nachträglich nicht mehr geeignet und werden hierdurch die Interessen des Kindes gefährdet, muss er entlassen und durch einen anderen Verfahrensbeistand ersetzt werden. Ein Verfahrensbeistand kann grds nicht wegen der Art und Weise, in der er seine Tätigkeit ausübt, entlassen werden, da er nicht der Weisung des Familiengerichts unterliegt (Prü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder Beteiligter.

Rn 3 Die in § 30 III begründete Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (auch) in Kindschaftssachen wird aufgrund der Regelung des § 163a dahingehend eingeschränkt, dass das Kind nicht als Zeuge vernommen werden darf. Hierdurch soll eine zusätzliche Belastung des Kindes durch eine Befragung als Zeuge in Anwesenheit der Eltern und anderer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr 6, 7, 10: Höhe des Unterhalts, anrechenbare Leistungen, Einkommen des Kindes.

Rn 5 Das Kind muss angeben, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden soll. Der Unterhalt kann gem § 1612 I 1 BGB als gleichbleibende Geldrente oder (was vorzugswürdig ist) gem § 1612a BGB als Prozentsatz des Mindestunterhalts oder als Prozentsatz des jeweiligen, nach Altersstufen gestaffelten Mindestunterhalts verlangt werden. Nach Nr 7 sind das Kindergeld (konkrete Angabe, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Minderjährige und volljährige Kinder.

Rn 19 Minderjährigen, die elterlicher Sorge unterstehen und mit den Eltern zusammenwohnen, werden Räume idR nicht zum selbstständigen Gebrauch überlassen. Die Räumungsvollstreckung erfordert deshalb nur einen Titel gegen die Eltern bzw den Elternteil als alleinige Besitzer, weil die Minderjährigen weder Besitzer noch Mitbesitzer sind (BGH NJW 08, 1959; LG Lüneburg NJW-RR 98,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Anhörung des betroffenen Kindes, § 319.

Rn 15 Gem § 319 I hat das Gericht das betroffene Kind vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm und seinen Lebensumständen zu verschaffen. Die Anhörung des Betroffenen nach § 319 I nach Einholung des Sachverständigengutachtens und vor der Entscheidung über die Unterbringung (BGH FamRZ 12, 1556) gehört zu den wesentlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 21 Brüssel IIb-VO – Recht des Kindes auf Meinungsäußerung.

Gesetzestext (1) Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Abschnitt 2 geben die Gerichte der Mitgliedstaaten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, eine echte und wirksame Gelegenheit, diese Meinung direkt oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle zu äußern. (2) Gibt das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Angenommene Kinder.

Rn 11 Mit Wirksamkeit der Annahme als Kind erwirbt der Annehmende die elterliche Sorge, entweder gemeinsam (§ 1754 I, III BGB) oder allein (§ 1754 II, III BGB). Demzufolge leitet sich der Wohnsitz von dem Annehmenden und seinem Ehegatten oder von dem Annehmenden allein ab (s Rn 9 und 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 27 Brüssel IIb-VO – Verfahren für die Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Ein Gericht kann die Rückgabe eines Kindes nicht verweigern, wenn der Person, die die Rückgabe des Kindes beantragt hat, nicht die Gelegenheit gegeben wurde, gehört zu werden. (2) Das Gericht kann im Einklang mit Artikel 15 in jeder Lage des Verfahrens prüfen, ob der Kontakt zwischen dem Kind und der Person, die dessen Rückgabe beantragt, gewährleistet werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1.

Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen, die die Lebensführung und die Lebensstellung des Kind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Minderjährige Kinder.

Rn 54 Bei minderjährigen Kindern folgt der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern aus (§§ 1610 II, 1615a BGB iVm) § 1360a IV BGB analog (BGH FamRZ 04, 1633). Leisten die Eltern beide Barunterhalt, dann besteht der Anspruch gegen beide Elternteile anteilig (Teilschuldner), nicht gesamtschuldnerisch (Duderstadt FamRZ 95, 1305). Betreut ein Elternteil das Kind, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, Nr 2.

Rn 8 Zu den das Umgangsrecht betreffenden Kindschaftssachen des § 151 Nr 2 gehören Angelegenheiten, die folgende Sachverhalte zum Gegenstand haben: das Umgangsrecht eines jeden Elternteils und des Kindes mit seinen Eltern gem § 1684 BGB: Gem § 1626 III BGB gehört zum Wohl des Kindes idR sein Umgang mit beiden Elternteilen. § 1684 I BGB beinhaltet sowohl das Recht jedes Eltern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.8 Kann der Arbeitgeber außergewöhnliche Betreuungsleistungen, die aufgrund der Corona-Krise für pflegebedürftige Angehörige und Kinder entstehen, steuerfrei erstatten?

Ja. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf können zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 600 Euro im Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Der zusätzliche Betreuungsbedarf muss aus Anlass einer zwingenden und beruflich veranlassten kurzfristigen Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren entste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kinder.

Rn 2 Der Gesetzestext spricht nicht davon, dass es sich um die eigenen Kinder der Ehegatten handeln muss. Deshalb sind auch Pflegekinder oder Kinder, die wegen im Einzelfall bestehender sozialer Verhältnisse (zB ›sozialer Vater‹) in der Wohnung eines der Beteiligten wohnen, über § 205 FamFG geschützt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ersatzzuständigkeit am Ort des Aufenthaltes des Kindes (Abs 2).

Rn 2 Falls eine Zuständigkeit nach Nr 1 nicht eingreift, ist der inländische gewöhnliche Aufenthalt des Kindes maßgeblich. Ohne Bedeutung ist die Staatsangehörigkeit des Kindes.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kindschaftssachen betreffend die Person des Kindes.

Rn 5 Ein Verfahrensbeistand ist dem Kind bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Abs 1 S 1 in einem seine Person betreffenden Verfahren zu bestellen; insoweit entspricht die Vorschrift dem § 50 I FGG aF. Die Regelung erfasst sämtliche Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 1–8, soweit diese nicht ausschließlich das Vermögen des Kindes betreffen (Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 4; MüKoF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen von der Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines persönlichen Eindrucks, Abs 2.

Rn 7 Abs 2 S 1 enthält eine abschließende Aufzählung (vgl BTDrs 19/23707, 57) der Tatbestände, die ein Absehen von der Kindesanhörung und der Verschaffung eines Eindrucks ermöglichen. Rn 8 Ob weiterhin von einer Anhörung abgesehen werden kann, wenn sicher feststeht, dass sie keinen Erkenntnisgewinn erbringen wird, ist fraglich. Die Pflicht zur Anhörung des Kindes bestand auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung in den Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nach § 32 Abs 4 EStG über- oder unterschreiten (§ 70 Abs 4 EStG aF)

Rn. 241 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 70 Abs 4 EStG, der mit Wirkung ab dem 01.01.2002 in das Gesetz eingefügt worden ist, beinhaltete eine spezialgesetzliche Korrekturvorschrift, die auf das Überschreiten bzw Nichtüberschreiten des Grenzbetrags nach § 32 Abs 4 EStG beschränkt war. Die Regelung galt nur für Kindergeldzeiträume bis einschließlich des Jahres 2011, ausführlich d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufenthaltsänderung war zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich.

Rn 9 Darüber hinaus kommt eine Verweisung nach § 154 nicht in Betracht, wenn die Änderung des Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich war, um Opfer häuslicher Gewalt effektiv zu schützen (vgl BTDrs 16/9733, 293). Davon kann ausgegangen werden, wenn der andere Elternteil entweder im Hinblick auf das Kind gegen dessen Recht auf gewal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

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FF 04/2024, Unzulässige Verknüpfung von Umgangsgewährung und Zugewinnausgleichszahlung bei im Ausland lebenden Kindern

BGB § 138, FamFG § 89 § 156 Abs. 2 Leitsatz Die Regelung in einem zwischen geschiedenen Ehegatten geschlossenen gerichtlichen Vergleich, welche die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden Zugewinnausgleichsforderung mit der tatsächlichen Gewährung von Umgang mit den gemeinsamen Kindern verknüpft, ist jedenfalls dann sittenwidrig, wenn sie dazu bestimmt ist, die vereinbarte Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 159 FamFG – Persönliche Anhörung des Kindes.

Gesetzestext (1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 234 FamFG – Vertretung eines Kindes durch einen Beistand.

Gesetzestext Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 53a ZPO aF und ist wortgleich mit § 173. Sie befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Jugendamt als Beistand des Kindes im Unterhaltsverfahren. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 173 FamFG – Vertretung eines Kindes durch einen Beistand.

Gesetzestext Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. Rn 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden, § 1712 BGB. § 173 dient dazu, in diesem Fall im Verfahren gegensätzliche Erklärungen des Jugendamts und des sorgeberechtigten Elternteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensfähigkeit des Kindes (Abs 3).

Rn 36 Nach Abs 3 ist ein Minderjähriger ohne Rücksicht auf seine Geschäfts- und Einsichtsfähigkeit in Unterbringungsverfahren verfahrensfähig, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorschrift ersetzt die in § 316 enthaltene Regelung der Verfahrensfähigkeit des volljährigen Betroffenen, die aufgrund der in § 167 I 1 enthaltenen Verweisung Anwendung findet und ist lex ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Folgen bei Verstoß gegen die Pflicht zur Anhörung des Kindes.

Rn 44 Die zu Unrecht unterbliebene Kindesanhörung begründet einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, der auf entsprechenden Antrag hin die Aufhebung und Zurückverweisung gem § 69 I 3 rechtfertigt (Saarbr FamRZ 22, 983; FuR 18, 313; Frankf FamRZ 15, 1521; Hamm FamRZ 12, 725; Prütting/Helms/Hammer § 159 Rz 30; MüKoFamFG/Schumann § 159 Rz 18; FAKomm-FamR/Ziegler § 159 Rz 12; Ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines Eindrucks, Abs 1.

1. Altersunabhängige Anhörungspflicht. Rn 3e Abs 1 verpflichtet das Gericht, das Kind in allen Kindschaftssachen unabhängig von seinem Alter persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Die bisherige Unterscheidung nach der Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht länger beibehalten. Rn 4 Dies beruhte auf der Erwägung, dass das materielle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Erziehung von Kindern und Jugendlichen

2.1.1 Begünstigte Einrichtungen Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Einrichtung i. S. d. § 4 Nr. 23 Buchst. a UStG umfasst sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen und Personenzusammenschlüsse, sowohl unter öffentlicher und privater Trägerschaft (EuGH vom 26.05.2005, Rs. C-498/03, Kingscrest Associates und Montecello, UR 2005, 453; EuGH vom 28.11....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Betreuung von Kindern und Jugendlichen

2.2.1 Begünstigte Einrichtungen Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 Buchst. b UStG sind neben Einrichtungen des öffentlichen Rechts auch andere, also privatrechtliche Einrichtungen mit sozialem Charakter erfasst. Gewinnerzielungsabsicht ist insofern unschädlich. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind gem. § 4 Nr. 23 Satz 1 Buchst....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 26 Brüssel IIb-VO – Recht des Kindes auf Meinungsäußerung im Rückgabeverfahren.

Gesetzestext Artikel 21 dieser Verordnung gilt auch für Rückgabeverfahren nach dem Haager Übereinkommen von 1980. Rn 1 Art 26 stellt nochmals explizit klar, dass das Kind auch im HKÜ-Verfahren anzuhören ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 29 Brüssel IIb-VO – Verfahren im Anschluss an die Ablehnung der Rückgabe des Kindes gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980.

Gesetzestext (1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 163a FamFG – Ausschluss der Vernehmung des Kindes.

Gesetzestext Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2016, 2222) mit Wirkung zum 15.10.16 eingefügt. Der hier geregelte Ausschluss der förmlichen ...mehr