Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 154 FamFG – Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes.

Gesetzestext Das nach § 152 Abs. 2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes verweisen, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht oder die Änderung des Aufenthalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 247 FamFG – Einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes.

Gesetzestext (1) Im Wege der einstweiligen Anordnung kann bereits vor der Geburt des Kindes die Verpflichtung zur Zahlung des für die ersten drei Monate dem Kind zu gewährenden Unterhalts sowie des der Mutter nach § 1615l Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Betrags geregelt werden. (2) Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind kann der Antrag auch durch die Mutter ...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtung des Verfahrensbeistands wegen Gefährdung der Interessen des Kindes

Erläuterungen anhand der Entscheidung des AG Köln v. 10.3.2023 – 332 F 50/20 Einführung Der folgende, sehr knappe Beschluss ist weder aufgrund der Rechtsausführungen noch wegen des Sachverhaltes bemerkens- bzw. beachtenswert. Nein – dass diesem Beschluss einige erläuternde Worte angefügt werden, rechtfertigt sich allein aus pragmatisch-praktischen Erwägungen, weil sich anhand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtlich gebilligte Vergleiche über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, § 1696 Abs 1 S 1, Alt 2 BGB.

Rn 28 Auch gerichtlich gebilligte Vergleiche (§ 156 II) über das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes sind nach dem Abänderungsmaßstab des § 1696 I 1 BGB abzuändern. Die Abänderung erfolgt nach verbreiteter Ansicht nur auf Antrag, da das Gericht nicht von sich aus in eine einvernehmliche Elternvereinbarung eingreifen soll (BTDrs 16/6308, 346; MüKoFamFG/Heilmann § 166 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung (§ 33a Abs 2 EStG)

A. Freibetrag (§ 33a Abs 2 S 1 EStG) 1. Abgeltung des Sonderbedarfs Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung der Eltern in Verfahren betreffend die Person ihres Kindes (Abs 1).

1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1. Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 28 Brüssel IIb-VO – Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird.

Gesetzestext (1) Eine für die Vollstreckung zuständige Behörde, bei der die Vollstreckung einer Entscheidung beantragt wird, mit der die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat angeordnet wird, bearbeitet den Antrag mit gebotener Eile. (2) Wurde eine Entscheidung gemäß Absatz 1 nicht binnen sechs Wochen nach dem Tag der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die originären gesetzlichen Aufgaben, Abs 1.

Rn 3 Gem Abs 1 hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes zu ermitteln und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dabei muss zwischen dem Interesse des Kindes und dem von ihm geäußerten Willen unterschieden werden. Zwar hat der Verfahrensbeistand den Kindeswillen in jedem Fall deutlich zu machen und in das Verfahren einzubringen, es steht ihm jedoch frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auswärtige Unterbringung

Rn. 301 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Auswärtige Unterbringung des Kindes ist bei jeder Unterbringung des Kindes außerhalb des elterlichen Haushalts gegeben; das Kind muss den Eltern gegenüber räumlich selbstständig, dh aus ihrem Haushalt ausgegliedert sein, BFH vom 05.11.1982, VI R 47/79, BStBl II 1983, 109. Das setzt bei nicht verheirateten, geschiedenen oder dauernd getrennt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

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FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Den Begriff des gewöhnlichen – in Abgrenzung des vorübergehenden oder gelegentlichen – Aufenthalts eines Kindes – (zum hiervon abw zu definierenden gewöhnlichen Aufenthalt eines Beteiligten Art 3 Rn 4) – hat der EuGH (FamRZ 18, 1426 = ECLI:EU:C:2018:513; 17, 1506 = ECLI:EU:C:2017:436 [zu Art 11 Brüssel IIa-VO]; 17, 734; 11, 617; 09, 843; Anm Mankowski GPR 11, 209; Pirru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Das Kind muss bei Erlass (§§ 38 III 3, 60 S 3; München FamRZ 19, 1706) der anzufechtenden Entscheidung, nicht erst bei Beschwerdeeinlegung, 14 Jahre alt u darf nicht geschäftsunfähig sein. Es muss sich entweder um ein die Person des Kindes betreffenden Verfahrens handeln (§ 60 S 1) oder um ein solches, bei dem das Kind v Gericht angehört werden soll (§ 60 S 2). Das könn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Änderung in den Verhältnissen

Rn. 85 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verhältnisse iSd § 70 Abs 2 EStG sind sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche – normbezogene – Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes, die sich nach dem Zeitpunkt der Festsetzung geändert haben, V 14.2 S 1 DA-KG 2023; BFH vom 25.07.2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, Abs 1 Nr 2.

Rn 8 Ist oder war eine Ehesache nicht anhängig, ist für Verfahren, die den Unterhalt eines Kindes betreffen (zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch vgl Köln FamRZ 12, 574; AG Flensburg 31.7.15 – 93 f 109/14, juris; vgl auch Hamm MDR 13, 229: Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen die Großeltern nach § 1607 Abs 1 BGB) das Gericht ausschließlich zuständig, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beteiligte, § 315.

Rn 14 Die Verfahrensbeteiligung in Unterbringungssachen ist in § 315 geregelt. Gem § 315 I Nr 1 ist das von der Unterbringungsmaßnahme betroffene Kind zu beteiligen, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat, § 167 III. Entspr § 315 I Nr 2 iVm § 1823 BGB ist der aufenthaltsbestimmungsberechtigte gesetzliche Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund oder Pfleger mit entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entwickelt die bereits in § 50b FGG aF geregelte Kindesanhörung weiter, wobei insb die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung des Kindes stärker hervorgehoben wird (BTDrs 16/6308, 240). Die persönliche Anhörung des Kindes dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs va auch der Sachaufklärung gem § 26 (BTDrs 16/6308, 416; BGH FuR 19, 103; FuR 17, 23;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Geplante Regelung

Das Eckpunktepapier möchte ebenso wie der Diskussionsentwurf 2019 das Abstammungsrecht für die Mitmutterschaft öffnen. Dabei soll der Grundsatz der Zwei-Personen-Elternschaft nicht angetastet werden.[3] Mutter eines Kindes bleibt die Frau, die das Kind geboren hat (Geburtsmutter, § 1591 BGB).[4] Neben ihr soll zukünftig aber auch die Frau Mutter des Kindes werden, die mit der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrensbeteiligte.

Rn 31 Wer Beteiligter in Kindschaftssachen ist, ist der allgemeinen Vorschrift des § 7 zu entnehmen. Gem § 7 Abs. 1 ist in Antragsverfahren (s.o. Rn 28) der Antragsteller Beteiligter. Rn 32 Gem § 7 II Nr 1 sind als Beteiligte hinzuzuziehen diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (vgl hierzu Prütting/Helms/Prütting § 7 Rz 25). Rn 33 Das sind regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Richterliches Ermessen, S 4.

Rn 34 IÜ steht die Gestaltung der Kindesanhörung im richterlichen Ermessen. Der ausdrückliche Hinweis in § 159 Abs 4 S 4 schien dem Gesetzgeber insb geboten, um einer Einflussnahme von Verfahrensbeteiligten auf die Gestaltung der Anhörung entgegenwirken zu können (BTDrs 16/6308, 240). Rn 35 Die Entscheidung über die Teilnahme sonstiger Personen steht ausschließlich dem Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Neigungen, Bindungen oder der Kindeswille sind für die Entscheidung nicht von Bedeutung, Abs 2 S 1 Nr 3.

Rn 18 Die Neigungen, Bindungen und der Kindeswille sind gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls (BGH FuR 16, 576). Sind die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung ausnw nicht von Bedeutung und ist eine persönliche Anhörung auch nicht aus sonstigen Gründen angezeigt, kann gem Abs 2 S 1 Nr 3 von der Anhörung und der Verschaffung eines persönliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Altersunabhängige Anhörungspflicht.

Rn 3e Abs 1 verpflichtet das Gericht, das Kind in allen Kindschaftssachen unabhängig von seinem Alter persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Die bisherige Unterscheidung nach der Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht länger beibehalten. Rn 4 Dies beruhte auf der Erwägung, dass das materielle Recht dem Gedanken der zunehmenden Se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kindesunterhalt.

Rn 11 Kindesunterhalt (§§ 1601 ff BGB) kann als Folgesache geltend gemacht werden; da im Verbundverfahren allerdings nur Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung gefordert werden können und insb die schon durch die Trennung der Eltern verursachte Bedarfslage nicht erfasst ist, spielen Kindesunterhaltsansprüche eine untergeordnete Rolle. Rn 12 Nur Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindergeld.

Rn 32 Kindergeld ist nicht als Lohnersatzleistung anzusehen, sondern dient dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH NJW-RR 05, 1010, 1011 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 20/05]). Zu unterscheiden ist das sozialrechtliche Kindergeld vom steuerrechtlichen Kindergeld iSd § 76 EStG. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder iSv § 48 SGB I (Kinderzuschuss gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ernsthaftes Interesse iSv § 1686a BGB.

Rn 17 § 167a II verleiht keinen isolierten Anspruch auf Klärung der genetischen Vaterschaft (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 8). Die Einholung eines Gutachtens kommt nur in Betracht, wenn der Antrag zulässig ist (s.o. Rn 10) und der ASt zur Überzeugung des Gerichts ein ernsthaftes Interesse iSv § 1686a I BGB am Kind substanziiert dargetan hat (Prütting/Helms/Hamme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 97 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996 ist diese Verordnung anwendbarmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 10 Brüssel IIb-VO – Gerichtsstandsvereinbarungen.

Gesetzestext (1) Die Gerichte eines Mitgliedstaats sind zuständig für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vorgaben für die Anhörung, S 1 u 2.

Rn 30 Die Gestaltung der Kindesanhörung steht gem Abs 4 S 4 im Ermessen des Gerichts; das Gesetz enthält lediglich in Abs 4 S 1–3 Vorgaben. Gem Abs 4 S 1 soll das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informiert werden. Der konkrete Inhalt sowie der Umfang der Unterrichtung hängen insb davon ab, ob und inwieweit hierdurch Nacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 80 Brüssel IIb-VO – Zusammenarbeit bei der Erhebung und dem Austausch von Informationen die in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von Belang sind.

Gesetzestext (1) Auf ein begründetes Ersuchen verfährt die Zentrale Behörde des Mitgliedstaats, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. hatte, oder in dem es sich befindet bzw. befand, direkt oder durch Einschaltung von Gerichten, zuständigen Behörden oder sonstigen Stellen wie folgt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltung der allgemeinen Verfahrensvorschriften in Kindschaftssachen.

Rn 5 Bei dem Umgangsanspruch nach § 1686a I Nr 1 BGB und dem Auskunftsanspruch nach § 1686a I Nr 2 BGB handelt es sich um Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 2 , sodass neben § 167a auch die übrigen für Kindschaftssachen geltenden Vorschriften (§§ 152 ff) anwendbar sind (Prütting/Helms/Hammer § 167a Rz 10; MüKoFamFG/Heilmann § 167a Rz 6; Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewissenhafte, unvoreingenommene und unabhängige Vertretung der Kindesinteressen, Abs 2 S 1.

Rn 9 Gem Abs 2 S 1 kann von einer persönlichen Eignung der Person ausgegangen werden, wenn diese die Gewähr bietet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Die gewissenhafte Vertretung der Kindesinteressen beinhaltet die Pflicht des Verfahrensbeistands, die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und zeitnah wahrzunehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 15 Das vereinfachte Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der andere Elternteil auf den ihm zugestellten Sorgeantrag überhaupt nicht reagiert, er zwar Stellung nimmt, dabei aber keine Gründe vorträgt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und dem Gericht solche Gründe auch sonst nicht bekannt sind. Werden dem Gericht jedoch durch Vortrag der Beteiligten oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kind so, wie Kinder in...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen gegenüber Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner geset...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 4. Stärkung der Kinderrechte

Zur Stärkung der Kinderrechte soll zunächst der Begriff des Kindeswohl näher konkretisiert werden. Maßgeblich sollen hier die von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien sein.[120] Das Eckpunktepapier plant zudem noch weitere Regelungen: Kinder sollen zukünftig ein eigenes Recht gegenüber ihren Eltern auf Information über die eigene Abstammung erhalten.[121] Zudem steht Kinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die geforderten Fachkenntnisse.

Rn 2 Der Verfahrensbeistand kann seine Funktion als ›Anwalt des Kindes‹ nur dann erfüllen, wenn er für seine Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und dieses sachgerecht in das Verfahren einzubringen, auch fachlich geeignet ist. Es ist anerkannt, dass neben Rechtskenntnissen im Bereich des Familienrechts auch Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Psycholo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist; für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I 1 iVm § 319 eine abschließende Sonderregelung (vgl MüKoFamFG/Schumann § 158 Rz 3; Prüttig/He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, die Pflegeperson im Interesse des Kindes als Beteiligte hinzuziehen, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege lebt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind auf Grund einer Entscheidung nach § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei dem dort genannten Ehegatten, Lebenspartner oder Umgangsberechti...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / e) Bewertung der geplanten Neuregelungen

Neben der Anfechtung durch den mutmaßlich leiblichen Vater zukünftig auch die Anfechtung durch die Geburtsmutter oder das Kind unter den Vorbehalt des Nichtbestehens einer sozial-familiären Beziehung zu stellen, erscheint überzeugend. Die gelebte familiäre Beziehung des Kindes zu seinen rechtlichen Eltern ist schützenswert. Richtigerweise nimmt das Eckpunktepapier hiervon ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (v 4.7.13, BGBl I, 2176, in Kraft seit dem 13.7.13) in das FamFG eingefügt. Die Norm enthält besondere Verfahrensvorschriften für die zeitgleich in das BGB eingefügte Vorschrift des § 1686a BGB (Umgangs- und Auskunftsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters). Anl...mehr