Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 12 Brüssel IIb-VO – Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Ist ein für die Entscheidung in der Hauptsache zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats der Auffassung, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat, das Kindeswohl in dem konkreten Fall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieser Artikel kommt zur Anwendung, wenn eine Entscheidung, die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat abzulehnen, sich nur auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 13 Absatz 2 des Haager Übereinkommens von 1980 stützt. (2) Das Gericht, das eine Entscheidung gemäß Absatz 1 fällt, stellt unter Verwendung des in Anhang I wiedergegebenen Formblatts von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretenmüssen einer Zuwiderhandlung (Abs 4).

Rn 6 Grundlegend setzt die Festsetzung eines Ordnungsmittels einen zu vertretenden Verstoß gegen einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs voraus. Eine Zuwiderhandlung ist jedes Verhalten, das der sich aus dem Titel ergebenden Verpflichtung widerspricht (Celle BeckRS 23, 3780). Bereits an einer Zuwiderhandlung fehlt es, wenn ein Kind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gegen den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gegen die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsstellung der Behörden.

Rn 2 In erster Linie hat das Familiengericht die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Abs 2 AdVermiG ausgestellt hat. Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, hat das Familiengericht eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen. Die fachliche Äußerung betrifft die Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Identität des Verfahrensgegenstands und der Beteiligten.

Rn 19 Der Abänderungsantrag ist nur zulässig, wenn er den im Ausgangsverfahren behandelten Unterhaltsanspruch betrifft. Nach Rechtskraft der Scheidung kann ein Titel über Trennungsunterhalt nicht in einen Titel über nachehelichen Unterhalt abgeändert werden, da keine Identität besteht: Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsteht am Tag der Rechtskraft der Scheidung (PW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soll ein Minderjähriger als Kind angenommen werden, hat das Gericht eine fachliche Äußerung darüber einzuholen, ob das Kind und die Familie des Annehmenden für die Annahme geeignet sind. (2) Die fachliche Äußerung ist von der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes ausge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Einzelnen werden folgende Leistungen von der Befreiungsnorm erfasst (BMF vom 02.07.2008, BStBl I 2008, 690, Tz. 2): Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11–14 SGB VIII), Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16–21 SGB VIII), Angebote zur Förderung von Kindern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 8 Brüssel IIb-VO – Aufrechterhaltung der Zuständigkeit in Bezug auf das Umgangsrecht.

Gesetzestext (1) Beim rechtmäßigen Umzug eines Kindes von einem Mitgliedstaat in einen anderen, durch den es dort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erlangt, verbleibt abweichend von Artikel 7 die Zuständigkeit für eine Änderung einer vor dem Umzug des Kindes in jenem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung über das Umgangsrecht nach dem Umzug drei Monate lang bei den Gerich...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anspruchsrahmen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 wird Elterngeld als Basiselterngeld oder als Elterngeld Plus gewährt. Satz 1 hat eine klarstellende Funktion, indem er die möglichen Bezugsvarianten des Elterngeldes nennt.[1] Rz. 10 Basiselterngeld und Elterngeld Plus kann nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Hintergrund der Regelung ist der besondere Betreuungsbedarf des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt für Zivilsachen mit folgendem Gegenstand: (2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Zivilsachen umfassen insbesondere:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbleibensanordnung gem §§ 1632 Abs 4, 1682 BGB (Abs 2 Nr 3).

Rn 15f Verfahren, die eine Verbleibensanordnung (§ 1632 IV, § 1682 BGB) zum Gegenstand haben, betreffen den Aufenthalt des Kindes. Durch den Erlass einer Verbleibensanordnung wird das Recht der Sorgeberechtigten, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Aufenthalt bestimmen zu können, ganz weitgehend eingeschränkt (BTDrs 19/27928, 29). Sowohl dann, wenn das Kind von seinen Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollständige oder teilweise Entziehung der Personensorge nach §§ 1666, 1666a BGB (Abs 2 Nr 1).

Rn 15b In Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB ist die Bestellung eines Verfahrensbeistands regelmäßig erforderlich, wenn die tw oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt; die Verfahren betreffen regelmäßig die Zuordnung eines Kindes zu seiner Familie (BTDrs 13/4899, 131 zu § 50 FGG aF); der Gesetzgeber weist demzufolge auf die typischerweise erheblichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung des persönlichen Erscheinens (Abs 3).

Rn 19 Nach Abs 3 soll das Gericht das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zum Termin anordnen. Dies dient nicht nur der Sachaufklärung, sondern soll es dem Gericht ermöglichen, mit den Beteiligten selbst (und nicht einem Vertreter) auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hinzuwirken, § 156. Das Gericht entscheidet über die Anordnung nach pflichtgemäßem E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) vom 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Abzug nach § 33a Abs 1 EStG hat ferner zur Voraussetzung, dass weder der StPfl noch andere Personen (vgl BFH vom 19.05.2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943) für die unterhaltene Person einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld haben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person zwar einen Anspruch auf das Kin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittel.

Rn 21 Die Auswahlentscheidung kann, soweit sie im Hauptsacheverfahren ergangen ist, mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden. Ist die Auswahlentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffen worden, ist sie unanfechtbar, § 57 S 1. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59, setzt mithin voraus, dass der Beschwerdeführer durch die Auswahlentscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensbeteiligte.

Rn 9 Mit der Neuregelung der §§ 168 ff wurde davon abgesehen, eine dem § 274 entsprechende Vorschrift aufzunehmen, die regelt, wer als Beteiligter hinzuzuziehen ist. Abzustellen ist demzufolge auf die in § 7 enthaltenen allgemeinen Grundsätze und evtl Spezialvorschriften. Rn 10 Das betroffene Kind ist nach § 7 II Nr 1 Beteiligter des Verfahrens. Die Verfahrensfähigkeit des mi...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 1. Entpflichtung abgelehnt

Obwohl sehr knapp, stellt die Entscheidung des Familiengerichts Köln eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Denn sie betrifft einen Fall, in dem die Anregung eines Verfahrensbeteiligten, den Verfahrensbeistand von seinem Amt zu entbinden[1] – die erst kürzlich mit § 158 Abs. 4 Satz 2 FamFG deutlich präziser gefasst wurde[2] – Erfolg hatte. In der familiengerichtlichen Praxis komm...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Bewertung

Die geplante Öffnung des Abstammungsrechts zugunsten der Mitmutterschaft überzeugt.[21] Der bisherige generelle Ausschluss zweier Frauen von der Elternschaft ist insbesondere dann schwer nachvollziehbar, wenn die Mitmutter auch die genetische Mutter des Kindes ist und der genetische Vater kein Interesse an der Übernahme der Elternschaft hat. Richtig ist, dass ein solcher Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Unterhaltssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Abs 2).

Rn 10 Gem Abs 2 sind die nach § 3 II 3 BKGG und § 64 II 3 EStG vorgesehenen Verfahren zur Bestimmung der für den Bezug des Kindergeldes berechtigten Person ebenfalls Unterhaltssachen. Es handelt sich – obwohl es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt (Köln FamRZ 15, 1751; Frankf MDR 14, 785; Celle FamRZ 12, 1963) – um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Unterhaltsfestsetzung (Abs 3).

Rn 7 Die Vorschrift dient dazu, dem minderjährigen Kind in einem einfachen und schnellen Verfahren einen (ersten) Unterhaltstitel gegen seinen potenziellen Vater zu verschaffen (vgl BGH MDR 03, 994 [BGH 07.05.2003 - XII ZR 140/01] mwN). Dementsprechend beschränkt Abs 3 die zulässigen Einwendungen des Antragsgegners, zugleich aber auch den zuzusprechenden Unterhalt auf den Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts der Fürsorge (Abs 3).

Rn 12 Liegen weder die Voraussetzungen des Abs 1 noch die des Abs 2 vor, ist gem Abs 3 das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird. Diese Regelung kommt mithin nur dann zum Tragen, wenn eine Ehesache nicht anhängig ist und sich der Aufenthalt eines Kindes noch nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt verdichtet hat, wenn ein solcher ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Fehlende Einigung bei "Dritten" (§ 5 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 17 § 5 Abs. 3 Satz 1 erklärt die Abs. 1 und 2 der Norm für denjenigen entsprechend anwendbar, der mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG), der ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin in seinen Haushalt aufgenommen hat (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. fG-Familiensachen.

Rn 5 Das Beschwerdeverfahren richtet sich gem III 1 als volle zweite Tatsacheninstanz nach den Vorschriften des erstinstanzlichen Verfahrens, §§ 23 ff. Infolge Amtsermittlung (§ 26) keine Präklusion. Die durch Hinzuziehung in erster Instanz begründete Beteiligtenstellung sog. Kann-Beteiligter iSv § 7 III besteht in der Beschwerdeinstanz ebenso fort (BGH FamRZ 12, 1049) wie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe.

Rn 1b Lit a enthält die Ordre-public-Klausel, nach der ausdrücklich das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist (vgl eingehend BGH FamRZ 15, 1011: Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist nicht erforderlich). Da der Verstoß ›offensichtlich‹ sein muss, reicht im Falle einer Sorgerechtsregelung eine nur kindeswohlwidrige Entscheidung nicht aus, es kommt dann nur eine Abänderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird dem Standesamt der Tod einer Person, die ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, oder die Geburt eines Kindes nach dem Tod des Vaters oder das Auffinden eines Minderjährigen, dessen Familienstand nicht zu ermitteln ist, oder die Geburt eines Kindes im Wege der vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes angezeigt, oder fehlt in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 8 § 11 BGB bestimmt den gesetzlichen Wohnsitz von Kindern ausgehend von dem Wohnsitz des Inhabers der Personensorge. Es handelt sich also um einen abgeleiteten gesetzlichen Wohnsitz. Dieser gesetzliche Wohnsitz ist nicht zwingend. Durch denjenigen, dem die Personensorge zusteht – das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein genügt nicht (BGH NJW-RR 92, 1154; Brandbg FamRZ 07, 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elterliche Sorge, Nr 1.

Rn 6 Nr 1 knüpft an den in § 1626 BGB definierten Begriff der elterlichen Sorge an und erfasst alle Verfahren, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die Bestimmung der Person des Sorgeberechtigten sowie seiner Rechte und Pflichten betreffen oder mit einer solchen Regelung aus sachlichen oder verfahrensrechtlichen Gründen in Zusammenhang stehen (vgl BTDrs 16/6308, 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH vom 17.01.1984, VI R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Trennung von der Obhutsperson (Abs 3 Nr 2).

Rn 22 Ein Verfahrensbeistand ist auch dann zu bestellen, wenn eine Trennung des Kindes von einer Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, ohne dass es sich um eine Maßnahme nach §§ 1666, 1666a BGB handeln muss (BTDrs 16/6308, 238; MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 10; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 38). Der Begriff der Trennung ist so zu verstehen wie in § 1666a I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 13 Brüssel IIb-VO – Ersuchen um Übertragung der Zuständigkeit durch ein Gericht eines nicht zuständigen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Vertritt ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nach dieser Verordnung nicht zuständig ist, zu dem das Kind jedoch eine besondere Bindung gemäß Artikel 12 Absatz 4 besitzt, die Auffassung, dass es das Kindeswohl in dem Einzelfall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen vorbehaltlich des Artikels 9 um Übertragung der Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Durchführung des vereinfachten Verfahrens.

Rn 20 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor, soll das Gericht ohne mündliche Erörterung entscheiden. Der Gesetzesentwurf sah zunächst eine zwingende Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor. Die Ausgestaltung als Soll-Regelung geht auf eine Beschlussempfehlung und Bericht des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. 2Er soll zu diesem Zweck auch eine schriftliche Stellungnahme erstatten. 3Der Verfahrensbeistand hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. 4Endet das Verfahren durch Endentscheidung,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweis auf Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen, S 2.

Rn 10 Nach S 2 soll das Gericht die Beteiligten auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe hinweisen, um ihnen eine eigenständige Konfliktregelung zu ermöglichen. Der Auftrag zur Konsensfindung wird also an die Eltern zurückgegeben. Vor der Anordnung einer Mediation nach S 3 wird auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Anhörungsvermerk; Mitteilung des Ergebnisses der Kindesanhörung.

Rn 40 Das Gericht muss den wesentlichen Inhalt der Kindesanhörung gem. § 28 IV in einem Aktenvermerk wiedergeben. Es ist auch möglich, dies in der Sitzungsniederschrift über den Erörterungstermin mit den Eltern zu tun (zB Naumbg 27.9.11 – 8 UF 165/11, juris). Der wesentliche Inhalt der Kindesanhörung kann auch im Tatbestand der die Instanz abschließenden Entscheidung wiederg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 15 Brüssel IIb-VO – Einstweilige Maßnahmen, einschließlich Schutzmaßnahmen, in dringenden Fällen.

Gesetzestext (1) Selbst wenn das Gericht eines anderen Mitgliedstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist, sind in dringenden Fällen die Gerichte eines Mitgliedstaats für die einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen zuständig, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen sind fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Lebenspartnerschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG.

Rn 3a Unter § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG fallen bspw Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Herausgabe von Kindesvermögen (§ 1698 BGB). Ebenfalls erfasst sind Aufwendungsersatzansprüche der Eltern gg das Kind (§ 1648 BGB). Macht ein Kind einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend, ist auch das ein Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch ausdrücklichen Beschluss zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn (2) Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen ein Kind darf nicht zugelassen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Entscheidung, gegen die das Kind das Beschwerderecht ausüben kann, ist dem Kind selbst bekannt zu machen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Eine Begründung soll dem Kind nicht mitgeteilt werden, wenn Nachteile für dessen Entwicklung, Erziehung oder Gesundheit zu befürchten sind. § 38 Abs. 4 Nr. 2 ist nicht anzuwenden.mehr

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FF 04/2024, Rechtsprechung ... / 7 Adoption

KG, Beschl. v. 11.1.2024 – 16 UF 98/23 1. Eine zwischen den Annehmenden und der Anzunehmenden bestehende, innige und emotionale, langjährige Bekanntschaft, die längst zu einer engen Freundschaft und wechselseitigen Verbundenheit erstarkt ist, stellt keine Beziehung dar, die in ihrer Intensität und Qualität einem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar wäre, so dass die Annahme ei...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / II. Das Problem

Um was geht es? Der vorliegende Beschluss ist in einem kindschaftsrechtlichen Verfahren ergangen, in dem es um die Regelung des Umgangs zwischen einem heute zehn Jahre alten Kind und dessen Vater geht. Das Verfahren wurde, wie das Aktenzeichen zeigt, bereits im Jahr 2020 eingeleitet. Ein Grund für die überaus lange Verfahrensdauer war u.a. der Umstand, dass ein Sachverständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufgaben und Befugnisse.

Rn 6 Dem Verfahrensbeistand obliegt die Feststellung und Geltendmachung der Interessen des Kindes in Bezug auf Abstammung und Elternzuordnung, die der Verfahrensbeistand in einer Stellungnahme schriftlich darstellen soll (§§ 174 S 2, 158b I 1, 2). Entscheidend ist das objektive Interesse des Kindes, das im Allgemeinen verlangt, die biologische Abstammung zu klären. Der Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 § 88 I betrifft in der Praxis va die Vollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Kindern (§§ 1632 I, 1666 BGB) oder unter Betreuung stehenden Personen (§ 1834 II BGB) und die Durchsetzung von Umgangsregelungen (§§ 1632 II, 1684, 1685 BGB). Für die Vollstreckung eines Anspruches analog §§ 1632 iVm 1684 II BGB auf Herausgabe von persönlichen Sachen eines Kindes (vgl B...mehr