Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Kindesunterhalt / 1.6 Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs

In der Praxis muss regelmäßig hinterfragt werden, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes – insbesondere in gerichtlichen Unterhaltsverfahren – richtig geltend gemacht wird. 1.6.1 Vertretung des Kindes Nach der Trennung der Eltern wird das minderjährige Kind in Unterhaltsverfahren durch den Sorgeberechtigten vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1 Wichtige Unterschiede zwischen Volljährigen- und Minderjährigenunterhalt

In der Praxis ist beim Übergang zur Volljährigkeit im Rahmen des Kindesunterhaltes insbesondere folgendes von Relevanz: 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfä...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5 Verwirkung des Unterhalts nach § 1579 BGB

Ein Unterhaltsanspruch ist gemäß § 1579 BGB zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege und Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre, wenn einer der in den Nrn. 1 bis 8 aufgeführten Härtegründe vorliegt. Die Verwirkungstatbestän...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.5 Zur Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 3.6.2020, FamRZ 2020, 2001 Übt der Unterhaltsgläubiger eine vollschichtige Tätigkeit in seinem erlernten Beruf aus und erzielt damit ein überdurchschnittliches Einkommen, ist davon auszugehen, dass er wieder das Vergütungsniveau seiner vorehelich angelegten beruflichen Möglichkeiten erreicht hat, sodass ehebedingte Nachteile i. S. d. § 1578b BGB ni...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.4 Bewerbungsobliegenheit

Erfüllt der Berechtigte seine Erwerbsobliegenheit nicht, trifft ihn die Obliegenheit, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihm fiktive Einkünfte wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit zugerechnet werden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Erwerbsbemühungen sind hoch – teilweise unrealistisch. Einigkeit besteht,...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ist...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Minderjährigenunterhalt

Zentrale Norm der Leistungsfähigkeit im Verwandtenunterhalt ist § 1603 BGB. Unterhaltspflichtig ist gemäß § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Vom Unterhaltspflichtigen wird daher verlangt, dass er sein Einkommen und sein Vermögen bis zur G...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.1 Kinderschutzklausel

Sowohl die Herabsetzung als auch die Befristung setzen die Prüfung voraus, ob die unveränderte Unterhaltsleistung auch unter Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten Kindes unbillig wäre. Diese Klausel wird auch als Kinderschutzklausel bezeichnet. Auch wenn eine Befristung des § 1570 BGB nach § 1578b Abs. 2 BGB ausgeschlosse...mehr

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Kindesunterhalt / 3.1 Rechtsgrundlage für den Auskunftsanspruch

§ 1605 BGB regelt den Auskunftsanspruch für den Verwandtenunterhalt. Der Auskunftsanspruch soll in erster Linie den Unterhaltsberechtigten in die Lage versetzen, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffern zu können. Auf der anderen Seite steht auch dem Unterhaltspflichtigen, der einen bestehenden Unterhaltstitel abändern oder sich gegen einen geltend gemachten Unterha...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3 Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB

Gemäß § 1572 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankhe...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.8 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, wenn sie zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind und in angemessenem Rahmen geltend gemacht werden. Hier kommen insbesondere in Betracht: Kosten für eine Kinderkrippe Kosten für eine Kindertagesstätte Kosten für Kinderhorte oder Betreuungspersonen Handelt es sich dagegen um reine Kindergartenkosten, sind diese nach der Rechtsp...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.8 Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt seit dem 1.1.2007 das Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage ist das BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach §§ 2 f. BEEG, wobei für die Berechnung des Elterngeldes das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus Erwerbsarbeit in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.1 Grundlagen

Bei der Prüfung der Voraussetzungen ist eine zweistufige Billigkeitsabwägung vorzunehmen: Zunächst ist der konkrete Härtegrund zu ermitteln und festzustellen. Sodann ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme des Pflichtigen aufgrund des Verwirkungstatbestandes auch unter Berücksichtigung der Belange eines gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig erscheint. Unterhaltszahlungen sind g...mehr

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Ehegattenunterhalt / 1.1 Grundsätzliches

Beim Ehegattenunterhalt ist sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht der Trennungsunterhalt von dem Geschiedenenunterhalt zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt kann in dem Zeitraum ab der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses beansprucht werden, der Geschiedenenunterhalt betrifft den Zeitraum ab der Rechtskraft der Scheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / 1.6 Geschäftsveräußerung durch eine "Gruppe" an eine andere "Gruppe"

Höchstrichterlich ist nun auch die Behandlung einer Geschäftsveräußerung durch eine "Gruppe" an eine andere "Gruppe" entschieden. Fraglich ist insoweit, ob die erforderliche "Fortführung" des Unternehmens gegeben ist. Praxis-Beispiel Verkauf einer Seniorenresidenz von einer Gruppe an eine andere Gruppe Eine GbR vermietet an die Betreiber von Seniorenresidenzen die Gebäude umsa...mehr

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Kindesunterhalt / 2 Einkommensermittlung

Minderjährige – und in der Regel auch volljährige – Kinder ohne Einkünfte besitzen keine eigene unterhaltsrechtlich relevante Lebensstellung i. S. d. § 1610 Abs. 2 BGB. Sie leiten ihre Lebensstellung vielmehr von derjenigen ihrer beiden unterhaltspflichtigen Eltern ab[1]. Dabei ist die Unterhaltspflicht des einzelnen Elternteils jedoch auf den Betrag begrenzt, den der barunte...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 20 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (die jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen finden ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.1.3 Ohne Kinderbetreuung

Hat der berechtigte Ehegatte keine Kinder zu betreuen, entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Trennungsjahres eine Erwerbsobliegenheit, die auf eine Vollzeittätigkeit gerichtet ist. Hat die Ehe bis zur Trennung weniger als drei Jahre gedauert oder leben die Ehegatten in beengten finanziellen Verhältnissen, kann diese Erwerbsobliegenheit auch schon früher einsetzen. Demgegenübe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung in einem sogenannten Wegverlegungsfall

Leitsatz Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Sachverhalt Die Kläger sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.1.2 Herabsetzung des Selbstbehaltes

Auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes kommt in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige günstig wohnt und die Warmmietkosten nicht die Beträge von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen Selbstbehalt erreichen. Diesem ist es nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 2.1.1 Grundsatz

Angehörige sind grundsätzlich frei darin, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass diese für sie auch steuerlich möglichst günstig sind. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass die Vereinbarungen im Einzelnen während der gesamten Dauer des jeweiligen Vertrags dem entsprechen, wie fremde Dritte vergleichbare Verträge geschlossen hätten....mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.5 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.4 Verbraucherinsolvenz bei Überschuldung

Ist der Unterhaltspflichtige nachhaltig überschuldet und liegt ein Mangelfall vor, kann beim Unterhalt minderjähriger sowie privilegierter volljähriger Kinder eine Verpflichtung des Pflichtigen bestehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen.[1] Aus einer Verbraucherinsolvenz ergibt sich für den Unterhaltsgläubiger folgender Vorteil: Er ist gegenüber anderen Insolv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.2 Altersunterhalt gemäß § 1571 BGB

Gemäß § 1571 BGB kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind

Leitsatz 1. Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu Ausbildungszwecken im außereuropäischen Ausland (vgl. § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG) zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Für die Berechnung, ob ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein erstmals seitens des Staates angeordneter Arbeitsschutz geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Im Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter v. 9.3.1839 (sog. Preußisches Regulativ) wurde die Arbeit von Kindern verboten. Der Grund war, dass sich hierdurch der Gesundheitszustand der (späteren) Rekruten erheblich verschlechtert hatte. Die Gewerbeordnung für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 4 Voraussetzungen für mobiles Arbeiten

Ob räumlich und zeitlich entgrenztes Arbeiten für jeden das Richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Da sind zum einen die technischen und organisationalen Voraussetzungen und zum anderen die privaten Voraussetzungen, die persönliche Einstellung und die Begabung zur Selbstorganisation und zum Selbstmanagement. Diese Einflussvariablen in Bezug auf das persönliche Empfinden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Soziale Effekte beim mobile... / 8 Tipps für das Arbeiten remote

Um sich mit dem Remote-Arbeiten im Homeoffice gut zu arrangieren, gibt es Tipps, die sich bewährt haben. Feste Arbeitszeiten mit sich selbst vereinbaren Es ist wichtig, feste Arbeitszeiten mit sich selbst (und mit der Familie) zu vereinbaren. Dabei muss man nicht die Arbeitszeiten wählen, die man zuvor im Büro praktizierte. Gerade mit Kindern kann es hilfreich sein, auf die fr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 2 Das Programm im Überblick

Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 3 Baukindergeld hatte trotz Kritik viele Fans

Das Baukindergeld war viel in der Kritik – zu teuer und das falsche Instrument, um Wohneigentum zu fördern. Zum Jahresende 2022 lief es aus. Seit dem Start der Förderung, die zum 1.1.2018 eingeführt wurde, standen insgesamt 9,9 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) hat das Baukindergeld im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.7.1 Vertretung

In der Wohnungseigentümerversammlung kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person vertreten lassen.[1] In aller Regel ist allerdings die Vertretung in der Gemeinschaftsordnung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, wobei sich diese Beschränkung in den häufigsten Fällen auf den Verwalter, andere Wohnungseigentümer oder den Ehegatten bezieht. Eine sol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 2 Billigkeitskontrolle bei einer individualrechtlichen Versetzung

Das durch einen Einzelvertrag festlegbare Direktionsrecht wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber hiernach sein Weisungsrecht ausüben, muss er im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss somit, soweit möglich, Rücksich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
KfW-Kredite für Wohneigentu... / 1 Förderprogramm "Wohneigentum für Familien"

Ziel ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite. Gefördert werden nur Häuser, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25 % für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung) – und damit rund 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau. Für eine Familie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Leitsatz 1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt. 2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme ...mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 19.6 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Psychagogen

Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 7 ist durch Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. 9 zum TVöD-BT-B seit dem 1.7.2015 wie folgt neu gefasst: "Psychagoginnen/Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung und entsprechender Tätigkeit." Es besteht somit kein spezielles Tätigkeitsmerkmal mehr für "Kinder- und Jugendl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 15 Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen

Entgelttabelle S (Erzieherinnen) in EUR ab 1.4.2022mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.2 Die Zuordnung im Einzelnen

Vom 1.7.2015 an sind folgende Tätigkeitsmerkmale in einer höheren Entgeltgruppe als bisher vereinbart: Entgeltgruppe S 11a (Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 14 Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegerinnen

Entgelttabelle S (Kinderpflegerinnen) ab 1.4.2022mehr

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Sozial- und Erziehungsdienst / 13 Übersicht über die Tätigkeitsbereiche im Sozial- und Erziehungsdienst

Es können 6 Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Kinderpflegerin Erzieherin, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen Handwerklicher Erziehungsdienst Heilpädagogen Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung Leiterin von Kindertagesstätten Die Eingruppierung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen richtet sich nach der auszuübenden T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 17 Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagogen, Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung sowie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen

Entgelttabelle S (Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen mit Hochschulbildung) in EUR ab 1.4.2022mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Leistungsbezie... / 1.1 Voraussetzungen

Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III sind versichert[1] und haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig krank sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden.[2] Ein arbeitsloser Versicherter ist arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 20.5 "Heimzulage" (Protokollerklärung Nr. 1)

Nach Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 1 in Teil B Abschn. XXIV der Entgeltordnung ist die "Heimzulage" an Beschäftigte für die Dauer der Tätigkeit in einem Erziehungsheim, einem Kinder- oder einem Jugendwohnheim oder einer vergleichbaren Einrichtung (Heim) i. H. v. 61,36 EUR monatlich, wenn in dem Heim überwiegend behinderte Menschen i. S. d. § 2 SGB IX oder Kinder und Jugen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.6.4 Erzieherinnen und Erzieher

Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1: Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten In der Protokollerklärung Nr. 6, in der die Beispiele für besonders schwierige fachliche Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern aufgeführt sind, wurde das Beispiel in Buchstabe f geändert und in den Buchstaben g und h neue Beispiele aufgenommen. Buchstabe f In Buchstabe f wurden bisher Tätigkeiten ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 21.1 Entstehungsgeschichte und Zweck dieser tariflichen Regelung

In der Tarifrunde 2008 war eine zentrale Forderung der Arbeitgeber die Verlängerung und Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West. Letztendlich wurde eine einheitliche Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Beschäftigten im Tarifgebiet West vereinbart mit Ausnahme der Beschäftigten in Krankenhäusern, wo es bei der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 12.5 Vorbereitungs- und Qualifizierungszeiten für Beschäftigte im Erziehungsdienst

Die bis 30.5.2022 nur für Beschäftigte im Tarifgebiet West geltende Regelung in der Anlage D.12, Nr. 2 (Vorbereitungszeit) ist mit Wirkung ab 1. Juli 2022 auch auf das Tarifgebiet Ost übertragen und für alle Beschäftigten ist der Umfang der Freistellung angehoben. In Anlage D, Abschnitt D.12 Nummer 2 Satz 1 TVöD-V bzw. in § 5.1 Absatz 4 Satz 1 TVöD-B ist die Vorbereitungszeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 9.1 Beibehaltung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale

Im TVöD waren die Paragrafen zur Eingruppierung (§ 12 TVöD) und zur Eingruppierung in besonderen Fällen (§ 13 TVöD) zum Zeitpunkt 1.11.2009 noch nicht belegt. Es wurde hier auf die künftige Entgeltordnung verwiesen. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 22.2.1 Auffinden der Entgeltgruppe

Der Anhang zu der Anlage C TVöD enthält die vollständige Wiedergabe der Tätigkeitsmerkmale in § 2 Abschn. B des Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24.4.1991 mit den aufgrund der aktuellen Rechtslage notwendigen redaktionellen Anpassungen sowie 3 inhaltlichen Veränderungen. Neu sind folgende Regelungen: Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entspre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 23 Vergleichende Übersicht der den Entgeltgruppen S entsprechenden Vergütungsgruppen (Anlage 1a zum BAT) und der bisher maßgeblichen Entgeltgruppen (Anlage 1 bzw. Anlage 3 zum TVÜ-VKA)

In der 1. Spalte wird die Entgeltgruppe ausgewiesen, in die die Beschäftigten ab dem 1.7.2015, in der 2. Spalte ab dem 1.11.2009 nach dem Anhang zur Anlage C zum TVöD eingruppiert sind. Die 3. Spalte enthält eine Kurzbezeichnung der in die jeweiligen Entgeltgruppen eingruppierten Beschäftigtengruppen. Der 4. Spalte ist die Vergütungsentwicklung zu entnehmen, die die Beschäft...mehr