Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet die Vorschrift im ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Kinder sind nicht nur durch den Elternstreit, sondern auch durch das Gerichtsverfahren erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen eine Anhörung durch ihnen fremde Richter (im Beschwerdeverfahren regelmäßig durch den gesamten Senat, vgl BGH FuR 10, 454), den Verfahrensbeistand, die mit dem Gerichtsverfahren verbundenen Ermittlungen des Jugendamts und ggf eines Sachve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterhaltspflicht unter Verwandten (Abs 1 Nr 1).

Rn 7 Die Vorschrift entspricht § 621 I Nr 4 ZPO aF. Unter Abs 1 S 1 fallen sämtliche durch Verwandtschaft in gerader Linie (vgl § 1589 S 1 BGB) begründete gesetzliche Unterhaltspflichten gem §§ 1601 ff BGB. Unterhaltsverpflichtet und -berechtigt sind alle in gerader ab- und aufsteigender Linie miteinander Verwandte ohne Rücksicht auf den Grad ihrer Verwandtschaft, der allerd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Art 1 KSÜ

Art 1 KSÜ(1) Ziel dieses Übereinkommens ist es,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Beteiligten in Unterhaltssachen.

Rn 3 Unterhaltssachen iSv Abs 1 betreffen zunächst einen durch Verwandtschaft (Abs 1 Nr 1), Ehe bzw Lebenspartnerschaft (Abs 1 Nr 2) oder durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes (Abs 1 Nr 3) verbundenen Personenkreis. Über diesen Personenkreis hinaus können aber auch Rechtsnachfolger der Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsverpflichteten Beteiligte in Unterhaltssachen se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Privilegierte Unterhaltsberechtigte (Abs 1).

Rn 1 Art 4 enthält eine gestufte Anknüpfung zugunsten bestimmter privilegierter Unterhaltsberechtigter. Inhaltlich weicht die Vorschrift teilw von der Aufenthaltsanknüpfung des Art 3 ab u strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen der Maßgeblichkeit der lex fori u dem Günstigkeitsprinzip an (näher Ring FPR 13, 16 ff; Rauscher/Andrae Rz 2 ff). Dies gilt für Unterhaltspflichten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitteilung über die fehlende Bestimmung des Geburtsnamens (Abs 2).

Rn 4 Die Mitteilungspflicht nach Abs 2 korrespondiert mit § 1617 II BGB, wonach das Gericht einem Elternteil das alleinige Namensbestimmungsrecht überträgt, wenn die (gemeinsam sorgeberechtigten) Eltern ohne Ehenamen nicht binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes seinen Geburtsnamen bestimmt haben. Soweit die Eltern sich nicht auf einen Vornamen des Kindes verständigen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung.

Rn 2 Verlangt die verletzte Person nach § 2 I GewSchG Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung, ist nach § 213 I 1 das Jugendamt anzuhören, wenn in dem Haushalt minderjährige Kinder leben, und zwar unabhängig von der Beteiligung nach § 212. Die Anhörung erfolgt – anders als nach § 49a II FGG aF – nicht nur im Fall einer ablehnenden, sondern auch vor einer sta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) SonderE.

Rn 40 Bodenbelag. Ein WEigtümer beeinträchtigt die anderen WEigtümer durch die Auswechslung eines in seinem Eigentum stehenden Bodenbelags nicht, wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes (näherliegend wären die bei Umwandlung in Wohnungseigentum) geltenden Schutzwerte (BGH ZMR 20, 971 Rz 12; 19, 55 Rz 9; NJW 18, 2123 Rz 15) erhalten bleiben (BGH ZMR 19, 55 Rz 9; 18,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärungsmängel (Abs 1).

Rn 3 Ein Aufhebungsgrund liegt vor, wenn kein Annahmeantrag vorgelegen hat oder die Annahme ohne die – notwendige – Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils bzw deren wirksame Ersetzung erfolgt ist. Auch wenn in den vorherigen Vorschriften weitere Zustimmungen oder Einwilligungen gefordert werden, ist die Aufhebbarkeit auf das Fehlen der in I genannten Erklärungen besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Minderjährigenschutz.

Rn 56 Minderjährige bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen. Der Bereich für die freie Entfaltung von Kindern muss daher umfassender geschützt sein, als bei Erwachsenen (BVerfG NJW 00, 1021 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96]; 08, 39 [BVerfG 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05]; 08, 1793 [BVerfG 26.02.2008 - 1 BvR 1602...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 5 Es ist zu unterscheiden: Abs 1 gilt in Verfahren nach § 151 Nr 1–3, also in Verfahren, die die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes oder die Kindesherausgabe betreffen. Die Regelung gilt also nicht in den Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 4–8; § 167 VI enthält jedoch eine Sonderregelung für Kindschaftss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 6 Neben den in Abs 1 genannten Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens kann der Antragsgegner gem Abs 2 auch materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Unterhaltsanspruch erheben. Über diese Einwendungen wird im vereinfachten Verfahren nicht abschließend entschieden; die Prüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob die Einwendungen zulässig erhoben worden sind....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Zuordnung eines Kindes ist nicht geschlechtsunabhängig als zweite Elternstelle konzipiert, sondern auf die rechtliche Zuordnung eines Mannes bezogen, der jedoch die genetische Abstammung als gesetzliches Regelungsmodell zugrunde liegt. Eine bestehende Ehe sowie eine erfolgte Anerkennung dienen als zuverlässige und eindeutige Kriterien, um eine Übereinstimmung von ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unterhaltsstatut.

Rn 1 Art 18 EGBGB ist zum 18.6.11 aufgehoben worden (Art 12 G v 23.5.11, BGBl 11 I 898). Nunmehr kommen gem Art 3 Nr 1 lit c u Nr 2 nur noch europäisches Verordnungsrecht u völkerrechtliche Vereinbarungen zur Anwendung (Überblick Finger FuR 20, 515 ff). Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht von 2007 (HaagUntProt) ist seit 1.8.13 in Kraft, f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 613 ZPO aF. Es war erklärtes Ziel des Gesetzgebers, den Gesetzestext durch Aufgliederung in mehrere Abs besser lesbar zu machen (BTDrs 16/6308, 227). Neu ist die in Abs 1 S 2 enthaltene Regelung, die Anhörung eines Ehegatten unter den genannten Voraussetzungen in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattfinden zu lassen. Abs 2 u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Status eines Kindes kann nicht unbeschränkt in der Schwebe bleiben. Zum Schutz und im Interesse des Kindes, aus Gründen der Rechtssicherheit in den Familienbeziehungen sowie zur Wahrung des Rechtsfriedens ist die Anfechtung einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft nur zeitlich befristet möglich (BVerfG FamRZ 91, 325, BGH FamRZ 06, 686; EGMR 06, 181). Auf einen im A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tod eines Abkömmlings (Abs. 2)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG ordnet für die Besteuerung ebenfalls abweichend vom Zivilrecht an, dass der Anteil eines anteilsberechtigten Abkömmlings am Gesamtgut bei dessen Tod zu seinem Nachlass gehört. Der Erwerb ist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ErbStG von demjenigen zu versteuern, dem der Anteil zufällt. Für die Besteuerung ist das Verhältnis des Erwerbers zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich nur in den nachfolgend genannten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) 1Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung der Bestellung (Abs 4).

Rn 57 Abs 4 S 1 enthält verschiedene Gründe für die Beendigung der Bestellung. Die Verfahrensbeistandschaft endet zum einen mit der Aufhebung der Bestellung (auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1 oder Entlassung wegen Gefährdung der Interessen des Kindes, Abs 4 S 2 Nr. 2), zum anderen mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder schließlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2067 BGB – Verwandte des Erblassers.

Gesetzestext 1Hat der Erblasser seine Verwandten oder seine nächsten Verwandten ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind im Zweifel diejenigen Verwandten, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, als nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht anzusehen. 2Die Vorschrift des § 2066 Satz 2 findet Anwendung. Rn 1 § 2067 1 greift ein, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Verweisung.

Rn 10 Die Verweisung steht – anders als in § 3 I 1 – im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (s.o. Rn 2), das die Vor- und Nachteile der Entscheidung gegeneinander abzuwägen hat. Dabei findet keine Kindeswohlprüfung statt; dennoch können Gesichtspunkte des Kindeswohls die Entscheidung beeinflussen (Hamm FuR 10, 586; MüKoFamFG/Heilmann § 154 Rz 11). Eine Verweisung ist nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 64 Brüssel IIa-VO – Übergangsvorschriften.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt nur für gerichtliche Verfahren, öffentliche Urkunden und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung gem Artikel 72 eingeleitet, aufgenommen oder getroffen wurden. (2) Entscheidungen, die nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung in Verfahren ergangen sind, die vor Beginn der Anwendung dieser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufenthaltswechsel (Abs 3, 4).

Rn 3 Im Interesse der Kontinuität besteht die gesetzliche, rechtsgeschäftliche oder durch Gerichtsentscheidung begründete elterliche Verantwortung nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes nach dem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat fort (III). Dies gilt auch bei Kindesentführung (Karlsr FamRZ 18, 920 m Anm Rake) sowie auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigt.

Rn 1 ist nur, wer Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist (Kobl FamRZ 19, 1793; Nürnbg FamRZ 00, 369; BayObLG FamRZ 90, 1379). Sind dies beide Eltern, können sie den Anspruch nur gemeinsam oder ein Elternteil mit Zustimmung des anderen ggü Dritten geltend machen. Ein Elternteil kann vom anderen grds nur dann die Herausgabe des Kindes verlangen, wenn ihm das Aufenthaltsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine zwingende Erörterung.

Rn 6 Die Gefährdungserörterung nach § 157 ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Erfährt das Familiengericht von einer – auch nur möglichen – Kindeswohlgefährdung (idR aufgrund einer Gefahrenanzeige des Jugendamts gem § 8a II 1 SGB VIII), ist es zur eigenständigen Prüfung verpflichtet, ob gerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB geboten sind (Frankf MDR 13, 1405); es muss vAw e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Art 21–27 betreffen die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen. Erfasst sind grds alle Entscheidungen im sachlichen Geltungsbereich der Verordnung. Der EuGH (FamRZ 10, 1521 [Purrucker I]) hat auf Art 20 gegründete Eilmaßnahmen, die vom für die Hauptsache international unzuständigen Gericht erlassen werden, ausdrücklich vom Anwendung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung des Jugendamtes.

Rn 3 Auch ohne Antrag auf Beteiligung zum Verfahren hat das Gericht dem Jugendamt in Ehewohnungssachen die Möglichkeit der Anhörung zu geben. Damit sollen die Interessen der im Haushalt lebenden Kinder geschützt werden (Brandbg Beschl v 15.1.19 – 10 UF 14/18). Der Begriff der ›Ehewohnungssachen‹ ist an dieser Stelle im Gegensatz zu den Ausführungen zu § 200 eng auszulegen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Lösungsorientiertes Gutachten‹ (Abs 2).

Rn 20 In Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen, kann das Gericht den Sachverständigen auch damit beauftragen, bei der Erstellung des Gutachtens auf die Erzielung eines Einvernehmens hinzuwirken und die Eltern damit zur Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zu bewegen (BTDrs 16/6308, 242; ›lösungsor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verweisung.

Rn 3 Über das LPartG erfolgt idR eine Verweisung auf die Normen des Eherechts. Anders ist dies in Fällen der Adoption. Die ist für Lebenspartnerschaften im LPartG gesondert geregelt. § 9 Abs 6 LPartG regelt die Annahme eines Kindes durch einen der Lebenspartner, § 9 Abs 7 LPartG die Annahme eines Kindes des anderen Lebenspartners durch den Lebenspartner, also die sogenannte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Kostentragungspflicht (Abs 4).

Rn 22 Der Verfahrensbeistand kann gem § 21 IV FamGKG auch in Antragsverfahren nicht Kostenschuldner hinsichtlich der Gerichtskosten des Verfahrens sein. Abs 4 bestimmt, dass dem Verfahrensbeistand auch keine Verfahrenskosten auferlegt werden können, er also weder Entscheidungsschuldner iSv § 24 Nr 1 FamGKG hinsichtlich der Gerichtskosten werden noch ihm die Erstattung außerg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod einer Vertragspartei.

Rn 98 Stirbt der Vermieter oder veräußert er die Mietwohnung, wird der Mietvertrag mit seinen Erben (§§ 1922, 1967) oder mit dem Erwerber (§ 566 I) fortgesetzt (BGH NJW 78, 2504 [BGH 21.06.1978 - VIII ZR 155/77]). Entspr gilt, wenn der Mieter stirbt. Allerdings ist beim Tode des Mieters gem § 580 sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Nach § 278 hat der Schuldner für seine gesetzlichen Vertreter und sog Erfüllungsgehilfen einzustehen, ohne dass es auf Fahrlässigkeit hinsichtlich deren Auswahl oder Überwachung ankommt. Als Gründe für diese Zurechnung gelten Arbeitsteilung und Risikozurechnung (BGH NJW 96, 451 [BGH 24.11.1995 - V ZR 40/94]; MüKo/Grundmann § 278 Rz 3), Sicherung der Gefahren- und Beweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sinn der Verweisung (Abs 1 S 2 Hs 2).

Rn 12 Eine Sachnormverweisung findet aber auch statt, wenn eine Gesamtverweisung dem Sinn der betreffenden Verweisung, dh der anwendbaren Kollisionsnorm des Besonderen Teils des IPR widerspricht (I 1 Hs 2). Dies ist durch Auslegung zu ermitteln, bei der der Ausnahmecharakter der Sachnormverweisung zu beachten ist (BGH NJW 87, 681; Grüneberg/Thorn Rz 6; Erman/Hohloch Rz 17; S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift übernimmt mit Änderungen den Regelungsinhalt von § 1905 aF. Der grundsätzliche Verbotscharakter wird durch den geänderten Wortlaut deutlicher und das Selbstbestimmungsrecht der nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird gestärkt. Abweichend von der bisherigen Regelung genügt es nicht mehr, dass eine nicht einwilligungsfähige betreute Person der Sterilisati...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift behandelt Zahlungen an den Vormund. Gem § 168f sind die Bestimmungen auch auf Pflegschaften anzuwenden. Gemeint sind Pflegschaften nach materiellem Recht (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 168 aF Rz 60; Prütting/Helms/Hammer § 168d Rz 7). Demzufolge gilt § 168 insb für Ansprüche des Ergänzungspflegers für Minderjährige (§ 1809 BGB), die Pflegschaft für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Ansprüche von und gegen Schwiegereltern.

Rn 16 Zuwendungen der Schwiegereltern sind sowohl im Verhältnis zum eigenen Kind als auch zum Schwiegerkind Schenkungen. Auch auf Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden, deren Voraussetzungen uU dann erfüllt sind, wenn sich die Vorstellung von Fortbestehen der Ehe nicht erfüllt hat. Die güterrechtliche Situation zwischen den Eheleuten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unbekannter Erbe.

Rn 5 Ein Erbe ist aus Sicht des Nachlassgerichts unbekannt iSd § 1960, wenn nicht mit zumindest hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe ist (München ZEV 18, 704 [OLG München 16.08.2018 - 31 Wx 145/18]; Frankf ZEV 20, 95 [BFH 03.09.2019 - IX R 8/18]), etwa bei bereits erteiltem Erbschein, es sei denn, eine erfolgversprechende Beschwerde ist eingelegt (München FamRZ 20, 1...mehr