Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Kindesunterhalt / 5.2.4 Abitur-Lehre-Studium

Eltern, die ihrem Kind eine erste angemessene Berufsausbildung gewährt haben, sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen. Hierzu bestehen jedoch einige Ausnahmen, welche die Rechtsprechung insbesondere in den sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen herausgearbeitet hat. Der BGH[1] führt hierzu aus: BGH, Beschluss v. 8.3.2017, XII ZB...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.1 Der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle

Es entspricht der vom BGH[1] gebilligten tatrichterlichen Praxis, sich bei der Bemessung des angemessenen Unterhaltes i. S. d. § 1610 Abs. 1 BGB an den von den Oberlandesgerichten entwickelten Tabellenwerken zu orientieren. Durch die Düsseldorfer Tabelle wird eine bundesweit möglichst gleichwertige Behandlung des Barkindesunterhaltsbedarfs gewährleistet. Dieser richtet sich ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.2 Dauer des Unterhaltsanspruchs, Fälligkeit und Unterhaltsarten

Der Kindesunterhaltsanspruch ist zeitlich nicht beschränkt. Er endet erst dann, wenn keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das unterhaltsberechtigte Kind die erste Ausbildung zu einem angemessenen Beruf beendet hat (§ 1610 Abs. 2 BGB). Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes kann aber wiederaufleben, wenn die erneute Bedürftigkeit ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.2 Kindesunterhalt beim erweiterten Umgang

Unterhaltsrechtlich anders zu beurteilen sind Fälle, in denen kein echtes Wechselmodell, sondern lediglich ein erweiterter Umgang stattfindet. Dabei ist im Ausgangspunkt zu unterscheiden zwischen Kosten, die zu einer teilweisen Bedarfsdeckung führen, und solchen Kosten, die reinen Mehraufwand für die Ausübung des Umgangsrechts darstellen und den anderen Elternteil nicht entl...mehr

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Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1 Grundsätzliches

Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen sind beim Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt grds. gleich. Das volljährige Kind ist jedoch unterhaltsrechtlich nicht in gleicher Weise privilegiert, wie das minderjährige Kind. Durch den Wechsel zur Volljährigkeit erwachsen wichtige unterhaltsrechtliche Konsequenzen. 5.1.1 Wichtige Unterschiede zwischen Vol...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.1 Abgrenzung zum Residenzmodell

Die unterhaltsrechtlichen Besonderheiten beim Wechselmodell kommen nur dann zum Tragen, wenn auch tatsächlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Teilweise wird in der Praxis vorschnell von einem Wechselmodell ausgegangen, obwohl das Schwergewicht der Betreuung tatsächlich bei einem Elternteil liegt und demnach ein Residenzmodell vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.3 Der Mindestunterhalt bzw. Mindestbedarf

Nach § 1612a BGB kann das minderjährige Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Mindestunterhalt verlangen. Während der Mindestunterhalt noch bis zum 31.12.2015 nach dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes und damit vom Kinderfreibetrag des Einkommensteuergesetzes ausgerichtet wurde, richtet sich der Mindestunterhalt seit dem 1.1.2016 aufg...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.2.1 Überobligatorische Tätigkeit wegen Kinderbetreuung

Eine unzumutbare Tätigkeit wegen der Betreuung von Kindern liegt unzweifelhaft vor, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Aber auch bei der Betreuung älterer Kinder kann im Einzelfall eine unzumutbare Tätigkeit vorliegen, wenn trotz Fremdbetreuung des Kindes noch eine erhebliche persönliche Restbetreuung verbleibt.[31] Eine überobligatorische Tätigkeit ka...mehr

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Kindesunterhalt / 5.3 Bedarfsbemessung beim Volljährigenunterhalt

Der Bedarf richtet sich nach der Lebensstellung des volljährigen Kindes. Die Lebensstellung des volljährigen Kindes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seiner Eltern. Der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes bemisst sich grundsätzlich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Das unterhaltsrelevante Einkommen nach den üblichen Kriterien ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.3 BAföG-Leistungen

Gemäß § 17 Abs. 2 BAföG erfolgt die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Sowohl der als Zuschuss geleistete als auch der als Darlehen gewährte Teil mindern den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird nicht durch Leistungen i. S. d. § 36 BAföG gemindert. In derartigen Fällen geht der...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.5 Ausnahme: Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Lebt das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind mit Einverständnis der Eltern in einem eigenen Haushalt oder wird es von Dritten betreut (z. B. Heimunterbringung, Pflegefamilie, Internat), sind beide Elternteile ausnahmsweise anteilig nach § 1606 Abs. 3 Satz a BGB barunterhaltspflichtig. Der Unterhaltsbedarf ist in diesen Fällen regelmäßig nach den Bedarfssätzen für volljä...mehr

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Kindesunterhalt / 4.2 Kindergeld

Unterhaltsrechtlich ist das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs zu verwenden (§ 1612b BGB). Da das Kindergeld in der Regel nach dem Obhutsprinzip dem betreuenden Elternteil in voller Höhe ausgezahlt wird (§ 64 EStG), erfolgt nachträglich eine Aufteilung zwischen den getrennten Eltern. Das Kindergeld wird daher aus praktischen Gründen bedarfsdeckend angerechnet, so dass sic...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.1 Grundsatz

Einkünfte des volljährigen Kindes werden grds. in vollem Umfang bedarfsmindernd angerechnet. Eine Bedürftigkeit scheidet insoweit aus. Nach allgemeiner Auffassung ist ein volljähriges Kind, welches sich in einer vollzeitigen ersten Ausbildung befindet, nicht verpflichtet, daneben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Denn es soll sich, auch im Interesse des Unterhaltspflichtige...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.2 Konkreter Bedarf

Für das Maß des Kindesunterhalts gibt es keine obere Sättigungsgrenze. Liegt das bereinigte Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, kommt im Einzelfall eine konkrete Bedarfsberechnung in Betracht. Der Unterhaltsberechtigte muss dann seinen Bedarf im Einzelnen konkret darlegen und ggf. beweisen. Ander...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.6 Promotion

Für eine von dem Kind beabsichtigte Promotion müssen die Eltern grundsätzlich nicht aufkommen[1], hier ist dem Kind regelmäßig eine Teilzeitarbeit zuzumuten, mit der es seinen eigenen Bedarf abdecken kann. Eine Promotion kann aber ausnahmsweise dann der Berufsausbildung zuzurechnen sein, wenn sie mit dem Hochschulstudium noch in einem zeitlichen Zusammenhang steht und der Ni...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3 Übernahme der Haushaltsführung ("Hausmann-Rechtsprechung")

Schwierig zu lösen sind Fälle, in denen der gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe Unterhaltsverpflichtete in der neuen Ehe die Haushaltsführung und ggfs. auch die Kinderbetreuung übernimmt. Diese sogenannte Hausmann-Rechtsprechung gilt im Übrigen auch für Hausfrauen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entfällt die unterhaltsrechtliche Verpflichtung zur Auf...mehr

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Kindesunterhalt / 2.7 Der Wohnvorteil bzw. Wohnwert

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen wird nicht nur durch seine Erwerbseinkünfte, sondern in gleicher Weise durch Vermögenserträge und sonstige wirtschaftliche Nutzungen bestimmt, die er aus seinem Vermögen zieht. Dazu können auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zählen, denn durch das Bewohnen eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung entfällt die...mehr

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Kindesunterhalt / 6.1 Verwirkung nach § 1611 BGB

Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlu...mehr

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Kindesunterhalt / 7.2 Vereinbarungen zum Kindesunterhalt im Lichte des § 1614 BGB

Vereinbarungen zum Kindesunterhalt sind für den Hintergrund des § 1614 BGB kritisch zu hinterfragen. Nach § 1614 Abs. 1 BGB kann für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichtet werden. Vereinbarungen über den Kindesunterhalt dürfen daher keinen Verzicht auf zukünftigen Unterhalt implizieren, da ein solcher nach § 134 BGB nichtig wäre. Das gesetzliche Verbot des Verzichts kann...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.5 Änderungen bei der Darlegungs- und Beweislast

Das volljährige Kind hat im Unterhaltsverfahren gegen einen Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für seinen Bedarf und die Haftungsanteile der Eltern. Zum schlüssigen Vortrag eines Anspruchs des Volljährigen auf Zahlung von Kindesunterhalt gehört daher die Darlegung des Haftungsanteils des in Anspruch genommenen Elternteils[1] und damit die Erwerbs- und Vermögensverhält...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1 Kindesunterhalt beim Wechselmodell

In der Praxis mehren sich die Fälle, in denen die Eltern ihr Kind in der Weise betreuen, dass es in etwa gleichlangen Phasen abwechselnd jeweils bei dem einen und dem anderen Elternteil lebt (sog. Wechselmodell). Dies insbesondere, nachdem der BGH entschieden hat, dass eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.3 Basisunterhalt

Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollumfänglich auf die Betreuung des Kindes konzentrieren. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesem Zeitraum nicht. Dies gilt auch in engen wirtschaftlichen Verhältnissen. Übt der betreuende Elternteil in diesem Zeitraum trotzdem eine Erwerbstätigkeit aus, ist diese als überobligatorisch anzu...mehr

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Kindesunterhalt / 2.4 Unterhaltsleistungen Dritter

Unterhaltsleistungen dienen grds. der Deckung des eigenen Lebensbedarfs des Unterhaltsempfängers, sodass der Unterhaltsempfänger aus den Unterhaltsleistungen grds. keinen Unterhalt an Dritte zahlen muss. Im Verhältnis von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern kann jedoch nach § 1603 Abs. 2 BGB eine erweitere Unterhaltsverpflichtung der Eltern eintreten. In einem solchen Fal...mehr

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Kindesunterhalt / 5.4 Kindergeld

Gemäß § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des Kindes zu verrechnen und mindert in diesem Umfang seine Bedürftigkeit. Die Eltern haften dann nur für den Restbedarf anteilig entsprechend ihrer Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Bei einer entsprechenden Berechnung hat das Kind dann gegen den das Kindergeld beziehenden Elternteil ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.1 Bestimmung des Unterhaltsbedarfs

Wohnt das unterhaltsberechtigte volljährige Kind im Haushalt eines Elternteiles, ist der Unterhaltsbedarf nach den zusammengerechneten unterhaltsrelevanten Einkommen beider Elternteile zu bemessen. Für einen Studierenden, der nicht im Haushalt eines Elternteils lebt, ist hingegen ein pauschaler Bedarfssatz von 930 EUR vorgesehen.mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.6 Billigkeitsunterhalt gemäß § 1576 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Schwerwiegende Gründe dürfen nicht allein deswegen berücksichtigt werden, weil sie zum Sche...mehr

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Kindesunterhalt / 1.3 Leitlinien der Oberlandesgerichte und Tabellen

Alle Oberlandesgerichte haben Leitlinien herausgegeben, aus denen sich die bisherige Unterhaltsrechtsprechung des jeweiligen Oberlandesgerichts ergibt. Diese Leitlinien sind eine wertvolle Hilfe bei der Beratung, sie dienen dem Ziel der Erleichterung und Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags hat sich im Jahr 2003 a...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.5 Eingeschränkte Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Die Berücksichtigungsfähigkeit von Verbindlichkeiten ist kritischer zu überprüfen, als dies außerhalb der gesteigerten Unterhaltspflichten der Fall ist. Bei der Interessenabwägung ist dabei auch von besonderer Bedeutung, ob für den Unterhaltspflichtigen die Obliegenheit besteht, sich zur Steigerung seiner Leistungsfähigkeit gegenüber den anderen Gläubigern auf die Pfändungsf...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[52], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pfleg...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.4 Pflegegeld

Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld und ähnliche Sozialleistungen sind Einkommen[1], wobei § 1610a BGB zu beachten ist. Nach § 1610 BGB besteht die Vermutung, dass infolge von Körper- oder Gesundheitsschäden dem Berechtigten gewährte Sozialleistungen durch den schädigungsbedingten Mehrbedarf aufgezehrt werden. Pflegegeld nach §§ 37 ff. SGB XI, das an den Pflege...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.7 Freiwilliges Soziales Jahr

Die Frage, ob Eltern dem Kind während eines Freiwilligen Sozialen Jahres Unterhalt zahlen müssen, ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. In einigen Fällen bedarf diese Frage keiner Beantwortung, da der Unterhaltsbedarf durch die Stellung von Unterkunft und Verpflegung sowie Zahlung eines Taschengeldes gedeckt sein kann. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Bis vor ...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.6 Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist derjenige Elternteil für die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen den anderen Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet (§ 1629 BGB Abs. 2 Satz 2). Die Obhut hat aber nur derjenige Elternteil inne, der das Kind mehr als 50 % betreut. Da es beim Wechselmodell keine Betreuung eines Elternteils oberhal...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.2 Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Ist die Rollenwahl in der neuen Beziehung nicht durch wirtschaftliche oder sonstige Gründe gerechtfertigt, ist dem Unterhaltspflichtigen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Der Unterhaltspflichtige muss sich so behandeln lassen, als ob er auch in der neuen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachginge und mit den erzielbaren ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.5 Grundsicherungsleistungen

Volljährige Kinder, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. [1] Leistungen der Grundsicherung sind unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf den Un...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.3 Anteilige Verteilung des Restbedarfs auf die Elternteile

Für den verbleibenden Unterhaltsbedarf des Kindes haften beide Elternteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbst...mehr

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Kindesunterhalt / 4.3.1.2 Ausnahme Ausbildungsvergütung

Eine Ausnahme bildet die Ausbildungsvergütung, die als Erwerbseinkommen bedarfsmindernd anzurechnen ist. Bei unterhaltsberechtigten Kindern, die sich noch in der Ausbildung befinden, mindern Kosten, die im Rahmen der Ausbildung entstehen die Ausbildungsvergütung. Die Unterhaltsleitlinien zahlreicher Oberlandesgerichte sehen daher eine pauschale Kürzung der Ausbildungsvergütu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.1 Kriterien zur Überprüfung der Rollenwahl

Liegt ein Fall, welcher nach der "Hausmann-Rechtsprechung" zu beurteilen ist, vor, ist in einem ersten Schritt zu überprüfen, ob die von den neuen Ehegatten bzw. Partnern getroffene Rollenwahl für die unterhaltsrechtliche Bewertung akzeptiert werden kann. Minderjährigen unverheirateten Kindern aus einer früheren Ehe, die nicht innerhalb der neuen Familie leben, kommt die Hau...mehr

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Kindesunterhalt / 5.2.5 Bachelor-Master

Bei dem Masterstudium handelt es sich nach überwiegender Auffassung nicht um eine Zweitausbildung, sondern um eine – mehrstufige – einheitliche Berufsausbildung.[1] Demzufolge ist ein unterhaltsberechtigtes Kind im Rahmen des Ausbildungsunterhalts nach § 1610 Abs. 2 BGB grds. berechtigt, ein Masterstudium abzuschließen, sofern ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang...mehr

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Kindesunterhalt / 1.5 Titulierungsanspruch

Beim Kindesunterhalt besteht immer ein Titulierungsanspruch in Bezug auf den vollen Unterhaltsbetrag. Auch bei pünktlicher freiwilliger Zahlung des der Höhe nach nicht streitigen Kindesunterhaltes besteht ein Titulierungsinteresse. Dabei ist die sogenannte Jugendamtsurkunde nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII in der Praxis eine gängige und kostenlose Möglichkeit, einen Unte...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.3 Bedarfsbemessung beim paritätischen Wechselmodell

Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen haben. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich in diesem Fall nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten), sodass der von den Eltern zu tragende Bedarf ...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.6.2 Bestellung eines Ergänzungspflegers

Die zweite Möglichkeit sieht vor, für das Kind die Bestellung eines Pflegers herbeiführen, der dieses bei der Geltendmachung seines Unterhaltsanspruchs vertritt.[1]mehr

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Kindesunterhalt / 5.2 Ausbildungsunterhalt

In aller Regel besteht ein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes nur als Ausbildungsunterhaltsanspruch. Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst gemäß § 1610 die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Hierzu gelten folgende Einzelheiten: 5.2.1 Alter des Kindes Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspr...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2.2 Nebentätigkeitsverpflichtung

Selbst wenn der Unterhaltspflichtige einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann eine Obliegenheit zur Aufnahme einer darüberhinausgehenden Nebentätigkeit bestehen, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann. Allerdings sind im Rahmen der Zumutbarkeit einer Nebentätigkeit trotz der gesteigerten Unterhaltspflicht Grenzen z...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.4 Entfall der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes entfällt für den Unterhaltspflichtigen grds. die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen Kindern gilt. Damit einhergehend gilt gegenüber volljährigen Kindern grds. der erhöhte angemessene Selbstbehalt von derzeit 1.650 EUR.mehr