Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.2 Adressaten des Förderangebots (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Leistungsempfänger sind Mütter oder Väter, denen allein die Personensorge nach den Vorschriften des BGB zusteht (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 5). Ein Elternteil hat auch dann i. S. d. Abs. 1 Satz 1 für ein Kind zu sorgen, wenn ihm das Recht zur Antragstellung nach dem SGB VIII und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bezüglich des Antrags nach § 19 zusteht (OVG Lüneburg, Beschlu...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht

Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Daraus resultiert nicht nur ein Rechtsreflex, sondern ein als subjektives Recht ausgestaltetes besonderes Verfahrens...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10.2 § 38 SGB V

Rz. 15 Dagegen erstreckt sich die Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V sowohl auf die Versorgung des Haushalts als auch auf die Betreuung des Kindes (unter 12 Jahren). Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 38 SGB V vor und besteht ein entsprechender Anspruch, geht dieser der Hilfeleistung nach § 20 vor. Ebenso verhält es sich mit den Leistungen anderer Sozialleistungsträger...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.5 Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten

Rz. 12 Abs. 3 in der durch das BKiSchG geänderten Fassung normiert einen Rechtsanspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten für Kinder und Jugendliche. Der Gesetzgeber will an die Diskussion am Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" und an die Vorgaben aus Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Haufe – Rechtslupe Stichwort: "UN-Kinderrechtekonven...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen der Vorschrift sollen die Selbstverantwortung der Kinder und Jugendlichen stärken und zugleich deren Subjektstellung, die aus der Grundrechtsposition resultiert, betonen. Schon dem Wortlaut nach wird deutlich, dass die Vorschrift die Vorgaben aus Art. 12 der UN-Kinderkonvention v. 20.11.1989 (BGBl. I 1992 S. 121) und aus Art. 24 EU-Grundrechtscharta umse...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10.1 § 70 Abs. 1 SGB XII

Rz. 14 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass die Leistungen nach dem SGB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.4 Erforderlichkeit der Hilfeleistung zur Gewährleistung des Kindeswohls (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Kumulativ muss die Hilfe erforderlich sein, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies ist nicht der Fall, wenn andere in dem Haushalt lebende Personen, wie z. B. ältere Geschwister oder Großeltern, die Betreuung sicherstellen können. Gleiches gilt, wenn der verbliebene Elternteil die finanziellen Mittel zum Einsatz einer Tagesmutter aufbringen kann (genauso Kunkel, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beteiligungsrecht der Kinder und Jugendlichen 2.1.1 Beteiligungsrecht als subjektives Recht Rz. 3 Aus Abs. 1 folgt kein Anspruch auf eine Verwaltungsentscheidung bestimmten Inhalts, sondern auf Beteiligung an ihr. Die Vorschrift normiert die Pflicht ("sind zu beteiligen") des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Daraus resultiert nich...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.2 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 7 Die Erlaubnis ist nach Abs. 2 Satz 1 zu erteilen, wenn der Antragsteller für die Kindertagespflege geeignet ist. Bei dem Tatbestandsmerkmal der "Eignung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2012, 12 B 815/12). Die Eignungsaussage wird zunächst durch die Rege...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.7 Einsatz ehrenamtlicher Patinnen und Paten (Abs. 2)

Rz. 11 Gemäß Abs. 2 Satz 1 können bei der Hilfe neben haupt- oder nebenamtlich tätigen Fachkräften auch ehrenamtlich tätige Personen als Patinnen und Paten eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vereinbarung nach Abs. 3 Satz 2, die zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungserbringer zur Sicherstellung der Niedrigschwelligkeit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.6 Keine ausreichenden Angebote in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 10 Vorrang vor einem individuellen Hilfsangebot nach § 20 hat die Förderung und Betreuung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege. Allerdings ist zu prüfen, ob diese Form, z. B. wegen begrenzter Öffnungszeiten, ausreichend ist. Oftmals ist es sinnvoll, beide Leistungsformen miteinander zu kombinieren. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Hilfen nach § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.4 Initiativrecht

Rz. 11 Absatz 2 normiert ein Initiativrecht der Kinder und Jugendlichen in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung. Da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch ohne Antragstellung von Amts wegen tätig werden muss, hat dieses Initiativrecht die Funktion, ihn über einen entstehenden Handlungsbedarf in Kenntnis zu setzen. Ebenso wie das Beteiligungsrecht stellt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.3 Aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen

Rz. 7 Als beispielhaft für zwingende Gründe, die zum Ausfall des einen Elternteils führen, werden "gesundheitliche Gründe" angeführt. Hierunter sind u. a. Bettlägerigkeit zu Hause, Krankenhaus- und Kuraufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu verstehen. Rz. 8 Andere zwingende Gründe können z. B. die Pflege eines schwer erkrankten (Geschwister-)Kindes, Entbindung, Inhaftie...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.2 § 34 SGB VIII

Rz. 22 Nach dieser Vorschrift sollen Kinder und Jugendliche durch Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen in ihrer Entwicklung gefördert werden. Heimerziehung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kind oder der Jugendliche auf kürzere oder längere Zeit seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der eigenen Familie, sondern in einer anderen Gruppe hat. Wie bei § 19 sind die...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 11 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.4 Zur Unterstützung bei der Pflege und der Erziehung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Weitere Voraussetzung ist, dass der allein Erziehende aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedarf. Gründe, die in der Person des Elternteils liegen, können fehlende eigene Reife sowie geistige, seelische und körperliche Überforderung zur Erziehung des Kindes sein. Sie müssen ursächlich für die...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.11 Kostenbeteiligung und örtlich zuständiger Träger

Rz. 19 § 91 Abs. 1 Nr. 2 sieht Kostenbeiträge bei der Gewährung der Leistungen nach § 19 vor. Kinder und Jugendliche sowie die Leistungsberechtigten nach § 19, also alleinerziehende Mütter und Väter (vgl. Rz. 8), haben sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1, 3 aus ihrem Einkommen an den Kosten zu beteiligen. Gemäß § 92 Abs. 1 Nr. 5 sind auch Elternteile zu den Kosten heranzuziehen. Die...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.10 Verhältnis zu anderen Vorschriften

2.10.1 § 70 Abs. 1 SGB XII Rz. 14 Nach § 70 Abs. 1 SGB XII sollen Personen mit eigenem Haushalt Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bis zum 31.12.2004 geltenden § 70 BSHG. § 10 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass di...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2 Rechtspraxis

2.1 In demselben Haushalt lebendes Kind Rz. 3 Leistungsvoraussetzung ist, dass in dem Haushalt ein Kind lebt. Im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB VIII sind hierunter unter 14-Jährige zu verstehen. Dies entspricht der Intention der Vorschrift, in Notfällen zu helfen. Jugendliche ab 14 Jahren sind altersgemäß selbständiger und wissen sich i. d. R. selbst ausreichend zu helfen. Rz. 4 Aus...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 6 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 15 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.2 Bestimmung der religiösen Erziehung

Rz. 5 Die Bestimmung der religiösen Erziehung wird in Nr. 1 gesondert aufgeführt, obwohl oder gerade weil sie an sich vom Begriff der Grundrichtung der Erziehung mit umfasst wird. Im Gesetzeswortlaut wird hervorgehoben, dass auch die Rechte des Kindes oder des Jugendlichen beachtet werden müssen. Dies entspricht § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung v. 15.7.192...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.6 § 80, § 142 StVollzG

Rz. 27 Nach § 80 StVollzG kann das noch nicht schulpflichtige Kind einer Gefangenen mit Zustimmung des Inhabers des Aufenthaltsbestimmungsrechts in der Strafvollzugsanstalt untergebracht werden, in der sich seine Mutter befindet, wenn dies seinem Wohle entspricht. Darüber hinaus sollen gemäß § 142 StVollzG in Justizvollzugsanstalten für Frauen Einrichtungen vorgesehen werden...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.1 Überblick

Rz. 21a § 19 geht anderen jugendhilferechtlichen Vorschriften bei gemeinsamer Betreuung von Mutter und Kind vor (vgl. VG München, Urteil v. 15.2.2006, M 18 K 04.6150; OVG Münster, Urteil v. 26.4.2004). Die Betreuung nach § 19 steht zwar im Dienst der Pflege und Erziehung des Kindes, indem sie eine der Entstehung eines Erziehungsdefizits beim Kind vorbeugende Art des Zusammenl...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 3 Literatur

Rz. 28 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.11.2020 – Rechtsgrundlagen einer gemeinsamen Unterbringung von Eltern und Kind; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei atypischer Hilfe zur Erziehung; Schutz der Einrichtungsorte nach § 89e SGB VIII, JAmt 2021 2S. 28; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.4.2020 – örtliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.7 Betreuung während der Schwangerschaft (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 16 § 19 Abs. 1 Satz 3 erweitert die Tatbestandsvoraussetzungen, unter denen die Betreuung in einer geeigneten Wohnform erfolgt, auf schwangere Frauen. Die Voraussetzungen für diese Hilfeleistung sind dieselben wie nach der Geburt des Kindes; sie müssen allerdings schon zu diesem frühen Zeitpunkt prognostiziert werden: Es muss bereits zu erkennen sein, dass die allein erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.12.5 § 67 SGB XII

Rz. 25 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 1 BSHG, der wiederum auf der Entscheidung des BVerfG zur Gefährdetenhilfe beruhte (BVerfG, Urteil v. 18.7.1967, 2 BvF 3/62). Nach § 67 SGB XII sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wen...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.4 Befugnisse während der Prüfung

Rz. 9 Die örtliche Prüfung bedingt regelmäßig, dass die Einrichtung selbst (samt Grundstück) betreten werden muss. Hierbei sind die Vorgaben aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) zu beachten. Dies berücksichtigend können Einrichtung und Grundstück immer dann betreten werden, wenn der Träger hierin eingewilligt hat. Dann liegt kein Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vor (...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern in Kindertagespflege. Damit enthält sie kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffskompetenzen, um das Kindeswohl in der Kindertagespflege zu gewährleisten. Mit Kindertagespflege ist gemeint, dass das Kind außerhalb des Haushalts des Erz...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1 Adressaten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Artikel 6 GG garantiert den Schutz von Ehe und Familie. Der grundgesetzliche Familienbegriff knüpft an das bürgerlich-rechtliche Institut der Familie an (BVerfG, Beschluss v. 17.1.1957, 1 BvL 4/54). Danach ist die Familie die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (Urteil v. 29.7.1959, 1 BvR 205/58), gleichgültig, ob ehelich oder nichtehelich (BVerfG, Besc...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 5a Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die gesetzliche Grundlage für Hilfestellung in existentiell schwierigen Situationen vor, aber auch nach der Geburt eines Kindes. Vor der Geburt kommt oftmals denjenigen jungen schwangeren Frauen die Möglichkeit gemeinsamer Wohnformen zu Gute, die wenig Unterstützung durch ihre eigenen Familien und den Kindesvater erfahren und sich ohne diese Hilfe ...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl I S. 2729) eigenständig in § 43 geregelt. Zuvor unterfiel die Kindertagespflege der Pflegeerlaubnis nach § 44 a. F., allerdings nur bei Betreuung von mehr als 3 Kindern. Die Neuregelung f...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.8 Ermöglichen eines niedrigschwelligen Zugangs zu Hilfen (Abs. 3)

Rz. 12 Indem ein niedrigschwelliger Zugang zu den Hilfen nach § 20 geschaffen wird, sollen Familien mit vergleichbaren Bedarfslagen in Notsituationen bei der Alltagsbewältigung unterstützt werden. Durch den Verweis auf § 36a Abs. 2 wird mit Abs. 3 Satz 1 sichergestellt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zur Kostenübernahme ohne seine vorherige P...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Tagesbetreuung von Kindern ist erlaubnispflichtig, wenn sie durch eine sog. Tagespflegeperson erfolgt. Das sind nach der Legaldefinition in Abs. 1 Personen, die Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten in anderen Räumen während eines Teils des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen wollen. Die Erlaubnispfli...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.3 Betreuung in einer geeigneten Wohnform (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 13 Die Leistung wird gewährt durch Betreuung in einer geeigneten Wohnform. Der Begriff "Wohnform" wurde bewusst offen gewählt, um Hilfe in verschiedenen Problemlagen zu ermöglichen. Die wohl bekannteste Einrichtung ist dabei das "Mutter-Kind-Heim", das die Betreuung rund um die Uhr anbietet. In Betracht kommen darüber hinaus aber auch Außenwohngruppen von Heimen, Wohngem...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.7 Kostenbeteiligung

Rz. 22 § 91 Abs. 1 Nr. 1 bestimmt, dass für die Unterkunft junger Menschen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) Kostenbeiträge erhoben werden. Nach Maßgabe der §§ 93 f. haben sich Kinder und Jugendliche (§ 92 Abs. 1 Nr. 1), junge Volljährige (§ 92 Abs. 1 Nr. 2), Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen (§ 92 Abs. 1 Nr. 4) sowie Elternteile (§ 92 A...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.6 Kasuistik

Rz. 8 Dem Einrichtungsbegriff unterfallen insbesondere: Kinder- und Jugendheime (BT-Drs. 11/5948 S. 84), wie z. B. Jugendwohnheime, heilpädagogische Heime, Heime für behinderte Menschen; auch teilstationäre Einrichtungen (BT-Drs. 11/5948 S. 84); Tageseinrichtungen für Minderjährige (BT-Drs. 11/5948 S. 84; vgl. auch Bay VGH, Beschluss v. 5.3.2012, 12 ZB 10.2012), wie Kinderkripp...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 22 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 3 Literatur

Rz. 35 Beckmann, Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bernzen , Rechtsansprüche oder Ermessen im SGB VIII – praxisbezogene Reflexion zur Rechtsanwendung, RdJB 2014 S. 474; Dehmer/Struck, Bildungs- und Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen – Wie kann sie im Rahmen des SGB VIII gesichert werden? J...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 eingefügt. Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber die allgemeinen Vorschriften des...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 3 Literatur

Rz. 6 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, FamRZ 2021 S. 401; Ritscher, Systemische Kinder- und Jugendhilfe, Anregungen für die Pr...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerpunkt der Jugendhilfe (vgl. auch § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB I; § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). Grundgedanke ist, präventive Angebote zum Schutz für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen, um deren Gefährdung durch schädliche Einflüsse von vornherein zu vermeiden. Die in den...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.6 Datenweitergabe an den für die Leistungsgewährung zuständigen Träger

Rz. 31 Abs. 6 geht von der Situation aus, dass zur Wahrnehmung des Schutzauftrags das entsprechend § 87 Abs. 1 zuständige Jugendamt gehandelt hat, und nicht das für die Leistungsgewährung nach § 86 zuständige Jugendamt (vgl. dazu Rz. 15). Für diesen Fall sieht die Vorschrift Regelungen zur Fallübergabe an das für die Leistung zuständige Jugendamt vor; denn in den meisten Fäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 21 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr