Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau

Fall 49: M 3.000 EUR – neKM 0 EUR; früher 1.200 EUR + neK (1 J) – F1 0 EUR – nacheheliches Kind: keine Prägung; Wechselwirkung beim Partnerunterhalt – Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK, das nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde. Das ...mehr

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§ 5 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und minderjährigem Kind

Fall 23: M 2.700 EUR – K (2 J) + neKM 0 EUR; 1.200 EUR – Basisunterhalt für den nichtehelichen Elternteil, § 1615l BGB – Rz. 1 NeKM verlangt von ihrem früheren Lebensgefährten M Unterhalt für sich und das gemeinsame zweijährige Kind K. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 2.700 EUR. NeKM hat kein Einkommen. Wegen der Betreuung des Kindes ist sie nicht berufstäti...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / III. Zurück zum Unterhalt für das volljährige Kind

Rz. 15 Haftungsanteil der F am Unterhalt für das volljährige Kind: SüdL 13.3 Bei anteiliger Barunterhaltspflicht ist vor Berechnung des Haftungsanteils nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB das bereinigte Nettoeinkommen jedes Elternteils gem. Nr. 10 zu ermitteln. Außerdem ist vom Restbetrag ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts (1.400 EUR) abzuziehen. Der Haftungsantei...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / a) Kind im Haushalt eines Elternteils

Rz. 22 Beim Volljährigen im Haushalt eines Elternteils bestimmt sich der Bedarf, für den die Eltern anteilig haften, nach dem zusammengerechten Einkommen der Eltern. Eine Umgruppierung kommt nicht in Betracht. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (1.120 EUR) erforderlichenfalls eine Herabgruppierung bzw. Herabsetzung des Kindesunterhalts zu erfolgen. Wege...mehr

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§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Unterhalt für das volljährige Kind vjK

Rz. 6 Vgl. hierzu zunächst Fälle 27 bis 29 (siehe § 6 Rdn 1, 15, § 7 Rdn 1). Rz. 7 Aufgrund der Volljährigkeit ist auch F dem vjK barunterhaltspflichtig. Nur beim minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. VjK lebt noch bei einem Elternteil. Sein Bedarf bestimmt sich deshalb nach der DT (siehe hierzu ...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 32 Das Kind K2 stammt aus der zweiten Ehe und ist somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Der Unterhalt für K2 ist deshalb bei der Ermittlung des bedarfsbestimmenden Einkommens in Bezug auf F1 nicht abzuziehen. Ein nach Rechtskraft der Scheidung geboren...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und F1 geboren. Der Kindesunterhalt für K2 hat also bereits die ehelichen Lebensverhältnisse von M und F1 geprägt. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09 Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden grundsätzlich durch d...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 55 Es erfolgt kein Vorwegabzug des Kindesunterhalts aus zweiter Ehe. Denn das Kind K2 entstammt der zweiten Ehe (nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren) und hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt (vgl. Fall 43, siehe Rdn 1). Der Kindesunterhalt für K2 ist also bei der Bestimmung des Bedarfs der ersten Ehefrau nicht abzuziehe...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus zweiter Ehe

Rz. 5 Das Kind K2 ist aus der zweiten Ehe und somit nach Rechtskraft der Scheidung der ersten Ehe geboren. Der Unterhalt für das Kind hat somit die ehelichen Lebensverhältnisse der ersten Ehe nicht geprägt. Der Unterhalt für K2 ist deshalb bei der Ermittlung des bedarfsbestimmenden Einkommens in Bezug auf F1 nicht abzuziehen. Das BVerfG hat hierzu in seiner Entscheidung, mit ...mehr

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Fallübersicht / § 15 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau

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Fallübersicht / § 8 Unterhaltspflicht gegenüber geschiedener/getrennt lebender Ehefrau sowie einem minderjährigen und einem volljährigen Kind

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Fallübersicht / § 11 Unterhaltspflicht gegenüber (nachrangiger) neuer Ehefrau und (vorrangiger) geschiedener Ehefrau mit minderjährigem Kind (Kind aus erster Ehe)

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 4 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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Fallübersicht / § 16 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau mit minderjährigem Kind

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / bb) Vorwegabzug eines etwaigen Unterhalts für die Mutter des nichtehelichen Kindes?

Rz. 29 Dieses Problem stellt sich hier nicht, da das Fallbeispiel davon ausgeht, dass keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des nichtehelichen Kindes K2 besteht.mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 40 Hierbei ist zu beachten, dass nach der neuen Rechtsprechung des BGH der Unterhalt für das Kind K2 aus der zweiten Beziehung des M mit neKM nur abgezogen werden kann, wenn K2 noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde (vgl. Fall 48, siehe § 12 Rdn 28 ff. und Fall 49a, siehe § 15 Rdn 25 ff.). Hinweis Dies ändert nichts daran, dass der Kindesunt...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (2) Kind aus der zweiten Beziehung

Rz. 8 Hierbei ist zu beachten, dass der Unterhalt für das Kind K2 aus der zweiten Beziehung des M mit der neKM nur abgezogen werden kann, wenn K2 noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde (vgl. Fall 48, siehe § 12 Rdn 28 ff. und Fall 49a, siehe § 15 Rdn 25 ff.). Hinweis Dies ändert nichts daran, dass der Kindesunterhalt im Falle beschränkter Leistu...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / aa) (Mindestens) ein Kind ist jünger als drei Jahre (sog. Basisunterhalt) – § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 26 § 1570 (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. BGH, Urt. v. 15.6.2011 – XII ZR 94/09 Mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I S. 3189) hat der Gesetzgeber ...mehr

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 54 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 7 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

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Fallübersicht / § 7 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt, und gegenüber neuer Ehefrau

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§ 13 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 31 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar der Zahlbetrag.mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / bb) (Auch das jüngste) Kind ist zwar älter als drei Jahre, aber Gründe für eine Verlängerung liegen vor

(1) Kindbezogene und ehebezogene Verlängerungsgründe Rz. 27 BGH, Urt. v. 30.3.2011 – XII ZR 3/09 Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch dann ein fortdauernder Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Damit verlangt die Neuregelun...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 39 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

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Fallübersicht / § 2 Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind mit eigenem Haushalt

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Fallübersicht / § 6 Unterhaltspflicht gegenüber privilegiertem volljährigen Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt

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§ 21 Familienunterhalt / 3. Konkurrenz mit Unterhalt für nicht privilegiertes volljähriges Kind

a) Kind im Haushalt eines Elternteils Rz. 22 Beim Volljährigen im Haushalt eines Elternteils bestimmt sich der Bedarf, für den die Eltern anteilig haften, nach dem zusammengerechten Einkommen der Eltern. Eine Umgruppierung kommt nicht in Betracht. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (1.120 EUR) erforderlichenfalls eine Herabgruppierung bzw. Herabsetzung ...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / bb) Vorwegabzug eines etwaigen Unterhalts für die Mutter des nichtehelichen Kindes?

Rz. 18 Dieses Problem stellt sich hier nicht, da das Fallbeispiel davon ausgeht, dass keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des nichtehelichen Kindes K2 besteht.mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / III. Zahlungspflichten

Rz. 33 Unterhaltspflichten des M: K1: 286,50 EUR F1: 147 EURmehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt der F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 3 Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (vgl. das Prüfungsschema "Ehegattenunterhalt" in Fall 16, § 3 Rdn 29 ff.). Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegeben sein. 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 4 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Beda...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts?

(1) Kind aus erster Ehe Rz. 4 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wann K2 geboren wurde, ob es vor der na...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 3. Ungedeckter Restbedarf (Unterhaltshöhe)

Rz. 9 Unterhaltsanspruch der F1 (= ungedeckter Restbedarf): ermittelter Bedarf abzüglich um den Erwerbstätigenbonus gekürztes Eigeneinkommen = 1.212 – 450 EUR = 762 EUR.mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / III. Zahlungspflichten

Rz. 11 M hat folgenden Unterhalt zu zahlen: K1: 306,50 EUR F1: 607 EURmehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M

aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 4 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 5 Die Frage des Vorwegabzugs des Kindesunterhalts für K2, also die Frage, ob dieser Kindesunterhalt sich mindernd auf den Bedarf der F1 auswirkt, hängt davon ab, wa...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / I. Vertretung des Kindes

Rz. 134 Gemäß § 113 Abs. 1 FamFG gelten in Familienstreitsachen die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 1–252 ZPO) und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253–494a ZPO) entsprechend. K ist nicht verfahrensfähig i.S.v. § 51 ZPO. Seine Vertretung bestimmt sich nach § 1629 BGB. § 1629 BGB Vertretung des Kindes … (2)...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / I. Kindesunterhalt

Rz. 2 M kommt im Fallbeispiel auch für den Barunterhalt des von ihm selbst betreuten Kind K2 auf. Hinweis Eine vergleichbare Situation bestünde, wenn das nichteheliche Kind zwar von seiner Mutter betreut würde, M aber der Kindsmutter nicht (mehr) zum Unterhalt verpflichtet wäre, also z.B. dann, wenn das Kind älter als drei Jahre ist oder aber wenn das Kind jünger ist, tagsübe...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Privilegierte und nicht privilegierte Volljährige

Rz. 15 Im Fallbeispiel ist das volljährige Kind nicht privilegiert. Zum privilegierten volljährigen Kind (Achtzehn- bis Zwanzigjähriger in allgemeiner Schulausbildung, der bei einem Elternteil wohnt) vgl. Fälle 27 und 28 (siehe § 6 Rdn 1 ff., 15 ff.).mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / b) Bedarfsbestimmendes Einkommen der F1

Rz. 7 Bereinigtes Nettoeinkommen der F1: 500 EUR Weiter ist das Einkommen, soweit es aus Erwerbstätigkeit (und nicht bspw. Kapital oder aus Vermietung oder aus einer Altersversorgung) erzielt wird, um 1/10 zu kürzen (sog. Erwerbstätigenbonus). Erwerbstätigenbonus: 500 EUR × 10 % = 50 EUR Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 500 – 50 EUR = 450 EURmehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 3 Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn einer der Unterhaltstatbestände erfüllt ist (vgl. das Prüfungsschema "Ehegattenunterhalt" in Fall 16, § 3 Rdn 29 ff.). Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegeben sein.mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / c) Halbteilungsgrundsatz (Grundsatz der gleichen Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen)

Rz. 8 Bedarfsbestimmendes Einkommen des M: 2.193,50 – 219 EUR = 1.974,50 EUR Bedarfsbestimmendes Einkommen F1: 500 – 50 EUR = 450 EUR Gesamtbedarf: 2.424,50 EUR (1.974,50 + 450 EUR) Bedarf von F1: ½ von 2.424,50 EUR = 1.212 EURmehr

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§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage für den Unterhalt eines volljährigen Kindes

Rz. 2 § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 3 Beim volljährigen Kind stellt sich zunächst die Frage, ob es überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Ein volljähriges Kind, das sich nicht in Ausbildung befin...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anteilige Haftung von M und neKV

Rz. 12 Der geschiedene Ehemann M und neKV, der Vater des nichtehelichen Kindes, haben diesen Bedarf zu decken.[1] BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05 Steht einem geschiedenen Ehegatten wegen der Betreuung eines ehelichen Kindes ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu und geht im Anschluss daran aus einer nichtehelichen Beziehung ein weiteres Kind hervor, hafte...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 5: M 2.100 EUR – K1 (15 J) + K2 (13 J) – mehrere Kinder –

Rz. 74 M ist seinem 15-jährigen Kind K1 und seinem 13-jährigen Kind K2, die beide bei ihrer Mutter leben, zum Unterhalt verpflichtet. Er hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 2.000 EUR. M hat keine weiteren Unterhaltspflichten. K1 und K2 verlangen Unterhalt von M. I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt und Barunterhaltspflicht Rz. 75 Zur Anspruchsgrundlage vgl. F...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 6: M 1.400 EUR – K1 (9 J) + K2 (6 J) – Mangelfall bei mehreren Kindern –

Rz. 83 M ist seinem neunjährigen Kind K1 und seinem sechsjährigen Kind K2, die beide bei ihrer Mutter leben, zum Unterhalt verpflichtet. Er hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 1.400 EUR. M hat keine weiteren Unterhaltspflichten. I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt und Barunterhaltspflicht Rz. 84 Zur Anspruchsgrundlage vgl. Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.). II. Bedarf...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedürftigkeit

Rz. 3 § 1602 Bedürftigkeit (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Rz. 4 Ein Volljähriger hat grds. selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Abgesehen von Fällen der Krankheit oder Behinderung besteht ein Unterhaltsanspruch nur, wenn sich der Volljährige noch in Ausbildung befindet. § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährend...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / 2. Konkurrenz mit Unterhalt für privilegiertes volljähriges Kind

Rz. 21 Beim privilegierten Volljährigen (unter 21 Jahre, in allgemeiner Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils lebend) bestimmt sich der Bedarf, für den die Eltern anteilig haften, nach dem zusammengerechten Einkommen der Eltern. Eine Umgruppierung kommt nicht in Betracht. Im Weiteren hat zur Wahrung des Mindestbedarfs der Ehefrau (960 EUR) erforderlichenfalls eine...mehr

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§ 17 Unterhaltspflicht gege... / Fall 53: M 3.500 – F bzw. neKM 0 + K1 (6 J) + neK2 (1 J) – neKV 2.500 – zwei unterhaltspflichtige Partner –

Rz. 1 Die Ehe von M und F ist geschieden. Aus der Ehe ist das 6-jährige Kind K1 hervorgegangen, das von seiner Mutter F betreut wird. F hatte vorübergehend eine Beziehung mit einem anderen Mann, neKV. Aus dieser Beziehung ist das 1-jährige Kind neK2 hervorgegangen, das ebenfalls von F betreut wird. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.500 EUR, neKV hat ein so...mehr

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§ 14 Unterhaltspflicht gege... / I. Kindesunterhalt

Rz. 25 Der Bedarf von Kindern richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Bezüglich der Einzelheiten wird auf Fall 1 verwiesen (siehe § 1 Rdn 1). M hat ein Einkommen von 2.000 EUR. Es kommt deshalb grundsätzlich die Einkommensgruppe 2 (1.901 bis 2.300 EUR) zur Anwendung. Es sind 3 Unterhaltsberechtigte vorhanden. Die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Eine Herabstufung um...mehr