Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 01/2019, Kein Wohnvorteil ohne Tilgungen – eine Erkenntnis und ihre Folgen für das Unterhaltsrecht

Die im Titel wiedergegebene Feststellung stellt den Kernsatz der Begründung einer inzwischen bereits zwei Jahre alten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs dar, mit der dieser eine von der Praxis weitgehend nicht bzw. in ihrem Umfang nicht wahrgenommene Änderung seiner Unterhaltsrechtsprechung vorgenommen hat. In seinem Beschluss vom 18.1.2017[1] ist der Sen...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2018 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock (Stand: 1.1.2019)

Vorbemerkung Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Wesentliche Änderungen zu den bis 31.12.2018 geltenden Leitlinien beruhen auf der Anhebung des Mindestunterhalts (Verordnung zur ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2019 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1910 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18 - jähriges Kind K1, das bei der M...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 15. Unterhaltsbedarf

15.1 Die Bemessung des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Bedarf des Ehegatten beträgt mindestens 880 EUR. 15.2 Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 90 % zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/10 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten Nettoeinkommen bei der Bedarfsermittlung,...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / Leitsatz

1. Ergeht gegen einen Antragsgegner in einem Verfahren auf Kindesunterhalt ein Versäumnisbeschluss, ohne dass zuvor über seinen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskosten unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entschieden worden ist, so ist er faktisch daran gehindert, wirksam Einspruch gegen den Versäumnisbeschluss einzulegen und damit den vorgesehenen Rechtsweg zu beschreit...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 10. Bereinigung des Einkommens

10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen). Es be...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge (Stand vom 1.1.2019 bis 30.6.2019) Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite K...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Verfahrenskostenhilfe

OLG Brandenburg Beschl. v. 18.9.2018 – 13 WF 164/18 1. Der Forderungsübergang nach § 7 Abs. 1 UVG betrifft nur zurückliegende Zahlungen und steht einer aussichtsreichen Rechtsverfolgung (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 ZPO) von Kindesunterhaltsansprüchen für künftige Monate nicht entgegen. 2. Die freiwillige Zahlung von Kindesunterhalt lässt weder das Rechtsschutzbedürfnis de...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Anlage III: Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes...mehr

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FF 01/2019, Düsseldorfer Tabelle

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AGS 10/2018, Höhe der Einig... / 1 Sachverhalt

In dem Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen vor dem FamG schlossen die beteiligten Kindseltern eine umfangreiche Vereinbarung, u.a. zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Kindesunterhalt. Der Verfahrenswert wurde durch das FamG auf 5.000,00 EUR festgesetzt, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,00 EUR. Der Antragsgegnerin war Verf...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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FF 01/2019, Erlass eines Ve... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen das Unterlassen einer richterlichen Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowie gegen einen Versäumnisbeschluss in einem familienrechtlichen Unterhaltsverfahren. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt er, den angegriffenen Versäumnisbeschluss zum Zwecke der Abwehr schwerer Nachteile ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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FF 12/2018 / Kindesunterhalt

OLG Oldenburg, Hinweisbeschl. v. 26.7.2018 – 4 UF 92/18 Die Kosten für den Besuch einer Privatschule stellen keinen Mehrbedarf beim Kindesunterhalt dar.mehr

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FF 12/2018, Neue Düsseldorfer Tabelle

Gabriele Ey Zum 1.1.2019 hat die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts Gültigkeit. Die Vertreter aller Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages unter Leitung von Direktorin des Amtsgerichts Birgit Niepmann haben sich auf die neuen Sätze der Düsseldorfer Tabelle geeinigt. Seit dem 1.1.2008 ist die...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr

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AGS 11/2018, Keine Mutwilli... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und begründet. Der Antragstellerin ist ratenfreie Verfahrenskostenhilfe im tenorierten Umfang zu bewilligen (§ 113 Abs. 1 FamFG, §§ 114, 115 ZPO). a) Die Antragstellerin hat ihre Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit durch Vorlage der von ihrer Mutter ausgefüllten Erklärung ge...mehr

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AGS 10/2018, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

In dem durch Vergleich im Parallelverfahren des FamG, beendeten Verfahren des FamG wegen Kindesunterhalt (002 F 379/16) wurde der Antragstellerin mit Beschl. v. 29.4.2016 Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt und Rechtsanwältin S. als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet. Die Bewilligung erfolgte ohne Anordnung von Zahlungen. Mit Schriftsatz vom 10.5.2017 ...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / A. Einführung

Für Familienrechtler war das Jahr 2017 geprägt durch die Rechtsprechung des BGH zum Wechselmodell: Neben der Entscheidung zum Kindesunterhalt vom 11.1.2017[1] stand die Entscheidung zum Kindschaftsrecht vom 1.2.2017[2] im Mittelpunkt des Interesses. Die nachstehenden Ausführungen befassen sich mit letzterer Entscheidung und sprechen darüber hinaus auch weitere Einzelfragen z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 283 Werden minderjährige Kinder geschiedener Eltern Erben eines Elternteils, so steht letztlich das Vermögenssorgerecht an dem ererbten Vermögen grundsätzlich dem anderen Elternteil, also dem geschiedenen Ehegatten, zu. Geschiedene Erblasser wünschen den Eintritt einer solchen Situation häufig nicht. In einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser gemäß § 1638 BGB a...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

BGB § 1602 § 1603 Leitsatz 1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes. 2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt. O...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / Leitsatz

1. Zur Unterhaltspflicht während des freiwilligen sozialen Jahres des Kindes. 2. Es verbleibt bei der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils auch bei guten Einkommensverhältnissen des betreuenden Elternteils, wenn dieser für den Unterhalt eines weiteren gemeinsamen, nicht privilegierten volljährigen Kindes aufkommt. OLG Frankfurt, Beschl. v. ...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / Anmerkung

Anm. d. Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in NZFam 2018, 572.mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 4.4.2018 befasst sich mit zwei wichtigen Themen. Hauptthema ist die Frage, ob ein Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat. Weiter hat das OLG zur Möglichkeit des Fortfalls der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des nicht betreuenden Elternteils gegenüber einem minderjä...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 1 Aus den Gründen:

[43] Da dem Antragsgegner nach Abzug des vorrangigen Unterhalts für den Sohn A weniger als der angemessene Selbstbehalt verbleibt (1.601 EUR – 387 EUR = 1.214 EUR), kann er zum Unterhalt der volljährigen Tochter keinen Beitrag leisten. [44] Demgegenüber verfügt die Antragstellerin mit einem Nettoeinkommen von 1.939 EUR nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen von 209 EUR über ...mehr

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FoVo 9/2018, Die Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Einkünften einer unterhaltsberechtigten Person

Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen Wird das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, steht diesem nach § 850c ZPO ein Pfändungsfreibetrag von 1.133,80 EUR zu. Gibt es weitere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (u.P.), erhöht sich dieser Betrag nach der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017 (BGBl I 2017, S. 750 ff.) für die erste u.P. um 426,71 EUR und ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Anrechnung von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen Leistungen auf den Kindesunterhalt

Gemäß § 1612c BGB sind auf den Tabellenunterhaltsbetrag auch andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen gemäß § 1612b BGB anzurechnen, soweit diese den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Die nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften gezahlte Kinderzulage ist eine kindbezogene Leistung. Bei der Zulage handelt es sich...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 6. Scheinvaterregress

Gemäß § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Elternteil auf einen Dritten über, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Diese Vorschrift gibt dem früheren rechtlichen Vater, dem sog Scheinvater, den Rechtsanspruch, von dem leiblichen/biologischen Vater Ausgleich für seine dem Kind erbrachten Barleistungen zu erlangen. Der Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VII. Anspruch des minderjährigen Kindes auf unbefristete Tenorierung

Das minderjährige Kind hat gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil Anspruch auf Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel. Da dem Verwandtenunterhalt eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhal...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / I. Kein Beschwerderecht gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft beim Wechselmodell

In der Anordnung der Ergänzungspflegschaft liegt ein Eingriff in das Sorgerecht der Eltern; sie sind daher grundsätzlich beschwerdeberechtigt. Dies gilt indes nicht, wenn die Eltern ein paritätisches Wechselmodell praktizieren. In diesem Fall fehlt es verfahrensrechtlich an einer "Obhut" i.S.v. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB, sodass keiner der Eltern Kindesunterhaltsansprüche gegen ...mehr

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AGS 7/2018, Krenzler/Graf, Scheidungsrecht für Anfänger

Von Dr. Michael Krenzler und Catharina Graf. 4. Aufl., 2018. Verlag C. H. Beck, München. XVIII, 167 S., 35,00 EUR In der bewährten "Anfängerreihe" ist zwischenzeitlich die vierte Auflage zum Scheidungsrecht erschienen. Behandelt wird hier nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch die vorangehende Trennungsphase sowie die im Zusammenhang mit der Scheidung zu regelnden Folge...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Anforderungen bei gesteigerter Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB

Trifft den Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB die gesteigerte Unterhaltspflicht, hat er sich intensiv, unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und ...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr