Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Anforderungen bei gesteigerter Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB

Trifft den Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB die gesteigerte Unterhaltspflicht, hat er sich intensiv, unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und ...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Kindesunterhalt

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 4.4.2018 – 2 UF 135/17 (n.rk.) Während eines freiwilligen sozialen Jahres besteht jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das Freiwilligenjahr auch der Berufsfindung dient. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.12.2017 – 7 WF 1144/17, FamRZ 2018, 697 1. Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt

BGB § 242 Leitsatz 1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen ...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2018, 589 = NJW 2018, 1013. Leitsatz 2 wurde bestätigt durch BGH v. 7.2.2018 – XII ZB 338/17 (FF 2018, 206 m. Anm. Graba).mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / 2 Anmerkung

Wird Unterhalt für länger zurückliegende Zeiträume verlangt, sollte aufseiten des Unterhaltspflichtigen immer geprüft werden, ob hiergegen nicht die Einrede der Verjährung oder der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann. Dabei kann die Verwirkung deutlich früher greifen als die Verjährung. Zudem ist die Verwirkung als Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen, muss al...mehr

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FF 6/2018, Verwirkung eines... / Leitsatz

1. Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurt. v. 13.1.1988 – IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschl. v. 16.6.1999 – XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422). 2. Das bloße Unterlassen der Geltendmachun...mehr

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AGS 6/2018, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

In dem diesem Verfahren zugrunde liegenden Verfahren ist der Beteiligte zu 2) von seiner Tochter auf Zahlung von Kindesunterhalt im Wege des Stufenantrages in Anspruch genommen worden. Für diesen Antrag ist der Tochter Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Beteiligten zu 1) bewilligt worden. Mit Versäumnisbeschluss hat das AG den Beteiligten zu 2) antragsgemäß zur Zahlu...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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AGS 6/2018, Erfolgsaussicht... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin zog nach Trennung der Beteiligten im Oktober 2015 mit beiden Kindern aus der im gemeinsamen Haus liegenden Ehewohnung aus. Sie hat vom Antragsgegner, der das Haus seither alleine bewohnt, die Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung von 187,00 EUR für die Monate Juni bis September 2016 und von 300,00 EUR für die Zeit ab Oktober 2016 verlangt und fü...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Kindesunterhalt

OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.8.2017 – 11 UF 104/17, FamRZ 2018, 187 = FamRB 2018, 93 (Bömelburg) Die seit dem 18.8.2017 geltende Neufassung des § 7 Abs. 4 UVG , wonach das Land, wenn die Unterhaltsleistung voraussichtlich auf längere Zeit gewährt werden muss, einen Unterhaltsanspruch für die Zukunft in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung gerichtlich geltend machen kann, be...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 4/2018, / Kindesunterhalt

OLG Koblenz, Beschl. v. 2.8.2017 – 13 UF 172/17, FamRZ 2018, 347 a) Mit der Vorschrift des § 1610a BGB wird dem Geschädigten die Beweislast dafür abgenommen, dass die bezogenen Entschädigungsleistungen tatsächlich zur Deckung des schadensbedingten Mehrbedarfs erforderlich sind. Vielmehr obliegt es dem Gegner des Geschädigten, im Unterhaltsverfahren durch Vollbeweis die entspr...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / V. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

1. Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 11.1.2017[25] zur Berechnung des Kindesunterhalts (Wechselmodell) auch mit der Frage zu befassen, um welche Art von Anspruch es sich überhaupt handelt, wenn das Kind, vertreten durch einen Elternteil (§ 1628 BGB), gegen den anderen, den besser verdienenden Elternteil (Vater) klagt und sich mit seinem Antrag auf d...mehr

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FF 4/2018, Verjährung, Hemm... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Juli 2011 bis August 2013. [2] Der Antragsteller ist der im Juni 1993 geborene Sohn des Antragsgegners. Er lebte während des streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums bei seiner Mutter und befand sich in der allgemeinen Schulausbildung. Mit Schreiben vom 14.7.2011 forderte er den Antragsgegner ...mehr

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Kindesunterhalt bei wechselnden Familienverhältnissen

Einführung Wechselnde Partnerschaften der Eltern und die damit verbundenen Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können in vielen Fällen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben. Zwar sind die neuen Partner der Eltern den mit ihnen nicht verwandten Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch können sowohl die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenlebens in der...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt

BGB § 1610 Abs. 2 Leitsatz 1. Der Unterhaltsberechtigte, der einen den Höchstbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle übersteigenden Bedarf geltend macht, muss besondere oder besonders kostenintensive Bedürfnisse und die zu ihrer Deckung notwendigen Mittel darlegen. Übertriebene Anforderungen an seine Darlegungslast dürfen nicht gestellt werden, weil sonst der Kindesunterhalt faktisc...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / Einführung

Wechselnde Partnerschaften der Eltern und die damit verbundenen Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können in vielen Fällen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben. Zwar sind die neuen Partner der Eltern den mit ihnen nicht verwandten Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch können sowohl die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenlebens in der neuen Par...mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / I. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte

1. Hat der einem Kind unterhaltspflichtige Ehegatte ein geringeres Einkommen als sein nicht mit dem Kind verwandter Ehegatte, so ist zunächst festzustellen, in welchem Umfang der Pflichtige im Rahmen des Familienunterhalts durch seinen Ehegatten entlastet wird, der aufgrund seines höheren Einkommens einen größeren Anteil hieran zu tragen hat (§ 1360 BGB). Die Verpflichtung, z...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / Anmerkung

Anm. der Red.: Die Entscheidung ist abgedruckt in FamRZ 2017, 113.mehr

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Kindesunterhalt bei wechsel... / II. Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat ein höheres Einkommen als sein Ehegatte

In diesem Fall hat der Pflichtige im Verhältnis zu seinem Ehegatten den höheren Anteil am Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB zu tragen. Die hieraus herrührende Belastung (die über die Sicherstellung seines eigenen Lebensbedarfs hinausgeht) kann er dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes nicht entgegenhalten, da dessen Anspruch vorrangig ist (§ 1609 Nr. 1 BG...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsberechtigte, der einen den Höchstbedarf gemäß Düsseldorfer Tabelle übersteigenden Bedarf geltend macht, muss besondere oder besonders kostenintensive Bedürfnisse und die zu ihrer Deckung notwendigen Mittel darlegen. Übertriebene Anforderungen an seine Darlegungslast dürfen nicht gestellt werden, weil sonst der Kindesunterhalt faktisch auf den Tabellenhöchstb...mehr

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Konkrete Bedarfsberechnung ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.6.2016 befasst sich mit der konkreten Bedarfsberechnung beim Kindesunterhalt und mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung der gemeinsamen Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Aus der im Jahr 2005 geschlossenen Ehe der Antragstellerin, die als Leiterin ...mehr

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Auskunft über Einkommen bei... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die Ehefrau begehrt im Scheidungsverbund von ihrem Ehemann Unterhalt und verlangt dazu in der ersten Stufe Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Ehemann gibt sein Einkommen mit monatlich 6.000 EUR bis 7.000 EUR netto an und erklärt, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Entscheidungsgründe Ein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhält...mehr

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AGS 3/2018, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern ihrer Tochter M. Sie haben vor dem FamG ein Verfahren zur Regelung des Aufenthalts ihres gemeinsamen Kindes geführt. Hierfür ist dem Antragsteller ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin bewilligt worden. Nach Durchführung eines Erörterungstermins und Erl...mehr

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AGS 3/2018, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, weil das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe geht (vgl. Senatsbeschl. v. 22.10.2014 – XII ZB 125/14, FamRZ 2015, 133 Rn 4 m.w.N.). Sie ist auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Rechtsbeschwerde Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefocht...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Unterhalt

OLG Koblenz, Beschl. v. 17.5.2017 – 13 UF 7/17, FamRZ 2017, 2017 m. Anm. Maurer S. 2002 Die Pfändung von rückständigem Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes aus der Zeit seiner Minderjährigkeit mindert die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in Bezug auf laufendende Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau. (red. LS) OLG Bremen, Beschl. v. 23.11.2017 – 5 UF 54/17 Die durc...mehr

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FF 2/2018, Fahren oder lauf... / a) Begriff der Unterhaltsersatzleistung

Der Unterhaltspflichtige ist gehalten, aufgrund des Realsplittings Steuervorteile wahrzunehmen.[22] Der von dem Pflichtigen gezahlte Trennungsunterhalt/nacheheliche Unterhalt kann bis zu einem Höchstbetrag von gegenwärtig 13.805 EUR im Jahr (§ 10 Abs. 1 EStG) steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden. Dies gilt nicht für Kindesunterhalt, der im Einzelfall als außergewöhnl...mehr

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FF 2/2018, Eingriff in den ... / 2. Inzidente Änderung

Anders als eine Unterhaltsentscheidung kann ein Unterhaltsvergleich, weil ihm die Rechtskraft fehlt, vom Gericht auch inzident inhaltlich geändert werden, etwa im Rahmen eines Verfahrens über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch unter Eltern wegen anstelle des anderen Elternteils geleisteten Kindesunterhalts.[15] Zu beachten ist jedoch, dass der Vergleich als Titel zwi...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.2 Ausschluss des Unterhaltsverwendungsrechts

Da die Einkünfte aus dem von dem Kind ererbten Vermögen gem. § 1649 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Bestreitung des Kindesunterhalts zu verwenden sind, hat der Pfleger diese dem sorgeberechtigten Elternteil für Unterhaltszwecke herauszugeben. Diese können dann gem. § 1649 Abs. 2 BGB unter Umständen auch für den eigenen Unterhalt des geschiedenen Ehepartners und für den Unterhalt etwa ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düs...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden (§ 1612a Abs. 1 BGB unter Beachtung der Übergangsbestimmung in Art. 36 Abs. 4 EGZPO). 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Grundlage der Tabellensätze ist der Bedarf z...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 74 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gehen davon aus, dass das Kind ohne zusätzliche Aufwendungen krankenversichert ist. Be...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage I). 11.1. In den Tabellenbeträgen sind Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht enthalten. 11.2. Die Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus,...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr