Fachbeiträge & Kommentare zu Kirchensteuer

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.3.2 Sonderregelungen (361 Abs. 3 AO)

Rz. 103 Die AdV von Grundlagenbescheiden erfolgt gem. § 361 Abs. 3 S. 2 AO stets ohne Sicherheitsleistung; anderenfalls wird die AdV nicht wirksam.[1] Rz. 103a Die AdV eines Folgebescheids kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn die Vollziehung des Grundlagenbescheids ausgesetzt ist und bei der AdV des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung nicht...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Sonstige Einkünfte

Handelt es sich bei den Stiftungsleistungen um keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, sind sie als sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 1 EStG bei den Destinatären einkommensteuerpflichtig, wenn wiederkehrende Bezüge gegeben sind. Die wiederkehrenden Bezüge sind bei den Destinatären unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern (§ 3 Nr. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.2 Veräußerungsfiktion nach § 6 Abs. 1 AStG

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Nr. 1 AStG fingiert eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn eine Person im Falle des Wegzugs aus der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ausscheidet, weil sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgibt.[1] Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung ist "die letzte Sekunde" bevor die unbeschränkte Steuerpflicht in D...mehr

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Dienstrad-Modelle vergleichen / 1.5 Übernahme nach Leasingablauf

Nach Ablauf des Leasingvertrags, also in der Regel nach drei Jahren, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Fahrrad entweder vom Arbeitgeber oder direkt vom Leasinganbieter zu übernehmen. Dieser Kauf darf aus steuerlichen Gründen jedoch nicht von vornherein vertraglich vereinbart werden! Je nach Leasinganbieter wird dann ein Gebrauchtpreis von 10 % bis 18 % des Neupreises...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommen- und Kirchensteuer werden beim Nichtselbstständigen grundsätzlich nur in tatsächlich angefallener Höhe berücksichtigt, auch im Falle eines erkennbaren Wechsels der Steuerklasse, z. B. von Steuerklasse III vor der Trennung in Steuerklasse I nach der Trennung.[1] Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (für das Jahr nach der Trennung der Parteien) werden erst da...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind grundsätzlich in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sogenannte In-Prinzip. Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (insbesondere infolge des Steuerklassenwechsels ab dem 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres) werden ...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.2 Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer

Für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, ist die Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug abgegolten.[1] Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs gilt auch für die nach § 43 Abs. 1 i. V. m. § 51a Abs. 2b EStG als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhobene Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.[2] Ab dem 1.1.2015 wird die...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.3 Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG

Der Steuerpflichtige kann nach § 32d Abs. 6 EStG auf Antrag seine Einkünfte aus Kapitalvermögen – abweichend vom gesonderten Steuertarif[1] – den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer unterwerfen; Entsprechendes gilt für die Kirchensteuer[2] und den Solidaritätszuschlag.[3] Damit wird für Steuerpflichtige, deren pers...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.1.1 Berechnung des gesonderten Tarifs im Einzelnen

Für private Kapitalerträge [1] gilt grundsätzlich ein gesonderter Steuersatz von 25 % (Abgeltungsteuer). Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG ist keine tarifliche Steuer i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG. Steuerermäßigungen, die an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen[2], können infolgedessen die Einkommensteuer nach dem gesonderten St...mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 10.4 Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Ang...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.6 Spezialthema: Optimierung der Versorgungswerkrente als Beratungsleistung

Manche Mandanten sind Mitglied in einem Versorgungswerk (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, etc.) und können, in gewissen Grenzen, zwei Punkte frei entscheiden: Wieviel Beitrag Sie leisten wollen? Ab wann Sie die Rente beziehen wollen? Das ist nicht neu und auch den Mandanten bekannt. Mandanten wissen aber nicht, welche Auswirkungen Ihre Entscheidungen, oder auch Nicht-Entsch...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Begriff: um die gesetzlichen Abzüge vermindertes Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt

Rz. 11 Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmeranteile aufgrund von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung – hierzu ist auch der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zuzuordnen (vgl. § 28d SGB V) – sowie der Solidaritätszuschlag (falls dieser tatsächlich noch zu entrichten ist). Wie gesetzliche Abzüge behandelt werden auch:...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KiSt und SolZ

Rn. 29 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zur pauschalen LSt wird nach den Landesgesetzen ein KiSt-Zuschlag festgesetzt, allerdings nicht in den Fällen des § 40a Abs 2 EStG . In diesem Fall ist in dem 2-%-Pauschsteuersatz sowohl der SolZ als auch die KiSt abgegolten. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuergesetze

Rn. 13 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Da die KiSt (bzw die Kultussteuer) wie der SolZ als Zuschlag auf die ESt erhoben wird (8 % bzw 9 %), unterliegen Gewinne aus der Veräußerung bzw Aufgabe von BV iSd § 16 EStG grundsätzlich auch diesen Steuern. Auf Antrag kann aber ggf eine Erstattung von 50 % der KiSt erreicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 227 AO iVm den entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Plenker, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003, DB 2003, 304; Beyer-Petz, Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2012/13, DStR 2013, 47. Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt); OFD Magdeburg v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Dies ist das sog Haushaltsscheckverfahren, § 28a Abs 7 und 8 SGB IV. Typische Bsp für Tätigkeiten hierfür sind R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldner der LSt (§ 38 Abs 2 S 1 EStG) und Erstattungsansprüche

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch die gesetzliche Feststellung, dass der ArbN Schuldner der LSt ist (§ 38 Abs 2 S 1 EStG), soll nur verdeutlicht werden, dass durch das LSt-Abzugsverfahren als Quellenbesteuerung und Erhebungsform die grundsätzliche Steuerschuldnerschaft des ArbN für seine ESt nicht berührt wird. Die Pflicht des ArbG zur Einbehaltung und Anmeldung der LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl für den SolZ als Ergänzungsabgabe wie auch für die KiSt als Zuschlagsteuer finden die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung von LSt und über die Haftung entsprechende Anwendung (Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 24f (November 2013)). Rn. 6 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ebenso wie die Vorauszahlung gemäß § 37 EStG betrifft der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen (§ 38b Abs 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kinderfreibeträge werden im LSt-Abzugsverfahren grds nicht berücksichtigt, so dass die einbehaltene LSt für ArbN gleich hoch ist, unabhängig davon, ob der ArbN Kinder hat oder nicht. Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kj bei ArbN über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge gemäß § 38b Abs 2 EStG wirken sich daher nur bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufzeichnungspflichten

Rn. 35a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 4 Abs 2 Nr 8 S 2 LStDV genügt es, wenn getrennt für jeden ArbN die persönlichen Daten und alle pauschalierungsrelevanten Informationen aufgezeichnet werden. Dies sind die Beschäftigungsdauer, Tag der Arbeitslohnzahlung sowie die Höhe des Arbeitslohns. Für die Aushilfskräfte in der LuF wird explizit gefordert, dass auch die Art der Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Begriff der Kirchensteuer

Rz. 118 KiSt ist eine Geldleistung, die von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV anerkannten inl. Religionsgemeinschaften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben wird. Die KiSt wird i. d. R. nach § 51a EStG als Zuschlagsteuer zur ESt bzw. LSt erhoben.[1] Rz. 118a Die anerkannten inl. Religionsgemeinschaften sind die evangeli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.2 Höhe der abziehbaren Kirchensteuer

Rz. 121 Der Abzug ist nur in der gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Derzeit betragen die Kirchensteuersätze in den einzelnen Bundesländern 8 % bzw. 9 % der ESt, die abweichend von § 2 Abs. 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre (§ 51a Abs. 2 S. 1 EStG). § 35 EStG ist nicht anzuwenden. Rz. 121a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3 Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe

2.2.3.1 Abzugsberechtigung Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Beschr. stpfl. Arbeitnehmer können auf Antrag als unbeschränkt stpfl. behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Der Stpfl. muss Steuerschuldner der KiSt sein. Nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ist die KiSt aber im Rahmen des § 10c EStG, also mit 36 EUR, abziehbar (§ 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.1 Abzugsberechtigung

Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Beschr. stpfl. Arbeitnehmer können auf Antrag als unbeschränkt stpfl. behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Der Stpfl. muss Steuerschuldner der KiSt sein. Nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ist die KiSt aber im Rahmen des § 10c EStG, also mit 36 EUR, abziehbar (§ 50 EStG Rz. 63). Nicht abzi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch abgeltenden Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Dem entspricht der Begriff der Ausgaben.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Geldeswert erfasst. Es müssen tatsächliche Zahlungen vorliegen (Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 10 EStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben (§ 2 Abs. 4 EStG). Daneben sind als Sonderausgaben abziehbar Altersvorsorgebeiträge gem. § 10a EStG und Zuwendungen gem. § 10b EStG wie Sonderausgaben die Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmale u. a. gem. § 10f EStG schutzwürdigen Kulturgüter g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.2 Wohnsitz des Arbeitnehmenden im Ausland

Rz. 69 Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, der zwar deutschem Sozialversicherungsrecht, nicht aber deutschem Steuerrecht unterliegt, ist gemäß Abschn. 4.1.2.1.2.2 des GR v. 7.9.2022 (Rz. 78) zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmende den Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Pauschalierung der Kirchensteuer

Rz. 295 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufgrund landesrechtlicher Regelungen wird die KiSt vom FA festgesetzt und erhoben. Beim LSt-Abzug ist der ArbG zur Einbehaltung und Abführung von Kirchenlohnsteuer verpflichtet. > Bemessungsgrundlage ist bei den zu veranlagenden Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die zur Erhebung von KiSt berechtigt ist (> Kirchensteuer Rz 1, 5 ff), ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer in jeder Steuerk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freiwilligkeit

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung bestimmter Zwecke g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

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