Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zulässige Vermögenszuführungen für alle Körperschaften (§ 62 Abs. 3 AO)

Tz. 71 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Folgende Mittel kann eine steuerbegünstigte Körperschaft nach § 62 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 AO (Anhang 1b) dem Vermögen zuführen, ohne dass eine zeitnahe Verwendung erfolgen bzw. Rücklagen zum Erhalt der Steuerbegünstigung gebildet werden müssen: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kooperationen – planmäßiges Zusammenwirken

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 In der Vergangenheit führte die Ausgliederung von (Hilfs-)Tätigkeiten eines Zweckbetriebs, wie z. B. die Reinigungsdienste oder das Catering (Verpflegung) in einem Krankenhaus, des Altenheims etc., oft dazu, dass die ausgliederten Tätigkeiten bei der neuen Gesellschaft nicht zu einer eigenständigen Gemeinnützigkeit führten, da diese Tätigkeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (sAnhang 1b) gilt für alle steuerbegünstigten Einrichtungen, gleichgültig, ob Buchführungspflicht gegeben ist oder die tatsächliche Geschäftsführung durch Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ-Rechnung) erfolgt. In der zitierten Gesetzesvorschrift fordert der Gesetzgeber, dass die Mittel (angesammel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Mittelzuführungen, die nicht der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen

Tz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die nachfolgenden Mittelzuführungen i. S. v. § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) unterliegen nicht der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) und können dem Vermögen zugeführt werden. Die Aufzählung in § 62 Abs. 3 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) ist abschließend. Unter Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Betriebsmittelrücklage

Tz. 62 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Betriebsmittelrücklage ist eine Rücklagenart i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b). Sie kann für periodisch wiederkehrende Ausgaben (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) i. H. des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeitspanne gebildet werden. Die Berechnung der Rücklage ist davon abhängig, in welchem Umfang die Körperschaft regelmäßige Einn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausweis der zweckgebundenen Rücklage

Tz. 56 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Sind die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften zur Buchführung verpflichtet, ist die zweckgebundene Rücklage in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die ihre Einkünfte bzw. Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, haben dem Finanzamt nachzuweisen, ob die Voraussetzungen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 126 – ET: 04/2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Wegfall der Steuerbefreiungsvorschriften

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wird einer gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft die Steuerbegünstigung aberkannt oder handelt es sich um eine nicht steuerbegünstigte Körperschaft, kommt die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (s. Anhang 12e) nicht mehr in Betracht (vgl. als Beispiel das Urteil des BFH in Rz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Satzungsmäßige Erfordernisse

Tz. 51 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) enthält keine Aussage darüber, ob die Möglichkeit der Bildung freier Rücklagen in die Satzung der steuerbegünstigten Körperschaft aufzunehmen ist. Im Hinblick darauf, dass die Rücklagenbildung eine Maßnahme auf Dauer und eine Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 53 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft neben der Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b), aber unter entsprechender Anrechnung auf die im gleichen Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b), Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zulässige und gebundene Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO

Tz. 5 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) ist in jedem Fall das Erfordernis, dass ohne sie die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig nicht erfüllt werden können. Es ist aber nicht zu beachten, dass dieser Rücklagebegriff nicht mit dem Rücklagebegriff in der Handels- oder Steuerbilanz ide...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Als juristische Personen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögenszuführungen bei Stiftungen (§ 62 Abs. 4 AO)

Tz. 73 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 62 Abs. 4 AO (Anhang 1b) wird die Steuervergünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. § 14 AO, Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführt. Sch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Anschluss an den Beschluss des BverfG vom 17.12.2014 durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464 mit Wirkung zum 01.07.2016 neu geregelt. Tz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Er...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 31 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 § 62 Abs. 1 Nr. 3AO (Anhang 1b) gestattet einer steuerbegünstigten Körperschaft neben der nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) zulässigen und für die steuerbegünstigten Zwecke zweckgebundenen Rücklage eine freie Rücklage zu bilden. Tz. 32 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zunächst können die steuerbegünstigten Körperschaften 1/3 der Überschüsse aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Möglichkeiten der Bildung von sonstigen steuerlich zulässigen Rücklagen

Tz. 4 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wiederbeschaffungsrücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, Fahrzeugen und anderen Wirtschaftsgütern, für deren Anschaffung die laufenden Einnahmen nicht ausreichen, und die zur Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig sind i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b); Eine Wiederbeschaf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage

Tz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Bemessungsgrundlage für die freie Rücklage im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergibt. Führt der Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen in einem Jahr zu einem negativen Ergebnis, so kann für dieses Jahr keine freie Rücklage gebildet werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagung erhobenen Steuern (§ 50g A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Höhe der freien Rücklage

Tz. 39 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der freien Rücklage kann jährlich ein Drittel des Gesamt-Überschusses aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltungen zugeführt werden. Aus den Tätigkeitsbereichen Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe kann die jährliche Zuführung mit 10 % der Überschüsse/Gewinne vorgenommen werden. Die Zuführung aus dem ideell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundrechte

Rn. 41 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG vereinbar. Das BVerfG fordert vom Gesetzgeber, die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung so aufeinander abzustimmen, dass das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wir...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Rücklagennachweis mit Erläuterungen

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang 10) ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Rückspenden/Aufwandsspenden

Tz. 29 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Verzichtet ein ehrenamtlich Tätiger auf die Auszahlung des Ehrenamtsfreibetrags zugunsten des gemeinnützigen Vereins, sind die Grundsätze der Aufwandsspende zu beachten. Nach der Bestimmung des § 10b Abs. 3 Satz 5 EStG (Anhang 10) können solche Aufwendungen nur Spenden sein, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag ode...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatfeste

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde ist ein gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO (Anhang 1b). Zur Heimatpflege und Heimatkunde gehört beispielsweise die Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesanges und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche. Veranstaltet ein wegen Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde aner...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Zeitpunkt für die steuerliche Rücklagenbildung

Tz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Bildung von Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1–4 AO (Anhang 1b) hat innerhalb der Frist, die der Gesetzgeber in § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO (Anhang 1b) nennt (spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren), zu erfolgen. Nur tatsächlich vorhandene Mittel können in einer Rücklage eingestellt werden. Ob die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 65 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Bildung von Rücklagen in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb außerhalb von § 62 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 AO (Anhang 1b) ist zulässig. Durch die Bildung derartiger Rücklagen darf aber das steuerliche Ergebnis im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht geschmälert werden, d. h., die Zuführung kann nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26b EStG begünstigte Tätigkeiten

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag kann nach § 3 Nr. 26a Satz 2 EStG (Anhang 10) nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Anhang 10) – Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen – gewährt wird, eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) – sog....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Homosexuellenverein

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Für Einrichtungen, die sich mit den individuellen und gesellschaftlichen Problemen von Homosexuellen befassen, gab es in der Vergangenheit keinen entsprechenden gemeinnützigen Zweck in dem Katalog der steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke des § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b). So ist zwar die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 5...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Rücklagenbildung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 30 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Rücklage i. S. v. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Anhang 1b), die für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zweckgebunden ist, kann in folgenden Tätigkeitsbereichen gebildet werden: im ideellen (satzungsmäßigen) Tätigkeitsbereich; im Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung, unter Berücksichtigung der bereits gebildeten freien bzw. zweckgebu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hallenbauvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Ein Hallenbauverein, dessen alleiniger Zweck darin besteht, eine Halle zu errichten und diese anderen steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zu überlassen, kann keine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) kommt nicht in Betracht, da § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) weder einen eigenstän...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kraftfahrzeugsteuer

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Kraftfahrzeugsteuer dient der Abgeltung der Straßenbau- und Straßenunterhaltungskosten, ist aber dennoch Steuer und kein Beitrag oder Gebühr. Eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz für steuerbegünstigte Körperschaften nicht generell vor, sondern nur nach Maßgabe der in § 3 KraftStG genannten Fallgruppen. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). Eine zeitnahe Verwendung der Mittel ist seit 2014 dann gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- ode...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ausweis der freien Rücklage

Tz. 49 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Bilanzieren die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, sind die freien Rücklagen in der Bilanz auszuweisen. Körperschaften, die nicht bilanzieren, haben dem Finanzamt gegenüber darzulegen, dass der Überschuss aus der Vermögensverwaltung in Höhe von 1/3 nicht unmittelbar für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, sondern in die f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Begriff Mittel

Tz. 57 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Begriff Mittel ist allumfassend. Mittel sind sowohl Einkünfte im technischen Sinne als auch Mitgliederbeiträge, Zuwendungen (Spenden) und Zuschüsse. Auch die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – sei es ein steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) i. S. d. §§ 65–68 AO (Anhang 1b) oder ein steuerpflichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Aufgrund seines Charakters als Treaty override stellte sich in der Vergangenheit die Frage nach der Vereinbarkeit der Norm mit Verfassungsrecht. Infolge des Beschlusses des 2. Senats des BVerfG v 15.12.2015, BVerfGE 141, 1 ist jedoch geklärt, dass eine solche Derogation der Abkommenswirkungen keinen grundsätzlicher Verfassungsverstoß bewirkt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bescheinigung

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Bescheinigung erfordert einen Antrag bei dem FA, das für die Besteuerung des deutschen Unternehmens bzw der deutschen Betriebsstätte eines in der EU ansässigen ausländischen Unternehmens bzw eines Schweizer Unternehmens zuständig ist. Antragsbefugt sind inländische Unternehmen bzw inländische Betriebsstätten, die Zins- oder Lizenzzahlungen...mehr