Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. 173ff.) anzusetze...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs. 2 BewG nach dem P...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.4 Abgabeform und -frist, Änderungen, Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 45 Die steuerliche Schlussbilanz ist in elektronischer Form beim FA einzureichen.[1] Eine gesetzliche Grundlage hierfür existiert nicht, da § 5b EStG die eigenständige (Rz. 43) steuerliche Schlussbilanz i. S. d. § 11 UmwStG nicht erwähnt. § 5b EStG kann daher nach m. E. zutreffender Auffassung nur gelten, wenn im Fall der Buchwertfortführung die reguläre Steuerbilanz zur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.4 Abwärtsverschmelzung mit Schuldenüberhang

Rz. 190a Einer Buchwertfortführung steht ein Schuldenüberhang der abwärtsverschmolzenen Muttergesellschaft (ohne Berücksichtigung der Tochtergesellschafts-Anteile) nicht entgegen.[1] Dies kommt insbes. bei fremdfinanzierten Akquisitionen vor, wenn das Akquisitionsvehikel nur zu diesem Zweck bestand (s. a. Rz. 178b). In diesem Fall besteht aber die Gefahr, dass das FA eine vGA...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland: Das BMF hatte die Frage verneint, ob die Sonderregelungen für Reiseleistungen auch für Unternehmer mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet anwendbar sind (BMF v. 29.1.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002:004, BStBl. I 2021, 250). Hierzu wurde zudem aus Gründen des Vertrauenss...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2 Ermittlung des gemeinen Werts, Bewertungsverfahren

2.3.2.1 Allgemeines Rz. 71 Für die Ermittlung des gemeinen Werts ist auf die Vorschriften des BewG zurückzugreifen.[1] Dies gilt auch, wenn es sich um eine nach ausl. Handelsrecht bewirkte Verschmelzung handelt (s. a. Rz. 44a f., Rz. 56a).[2] Bewertungsstichtag ist der steuerliche Übertragungsstichtag.[3] Rz. 72 Der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts bestimmt sich gem. § 9 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.2 Sicherstellung der Besteuerung mit KSt (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

2.4.4.2.1 Allgemeines Rz. 104 Der Buch- oder Zwischenwertansatz ist nur zulässig, soweit sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen. Die Sicherstellung muss sich auf den Ertrag aus der (laufenden) Nutzung oder Veräußerung der Wirtschaftsgüter beziehen.[1] Beurteilungszeitpunkt ist der steue...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3 Grundsatz: Ansatz mit dem gemeinen Wert (Abs. 1)

2.3.1 Ansatz und Bewertung der übergehenden Wirtschaftsgüter 2.3.1.1 Allgemeines Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Steuerliche Schlussbilanz

2.2.1 Handelsrechtliche Schlussbilanz Rz. 42b Inl. übertragende Körperschaften müssen sowohl bei inl. Verschmelzungen (§ 2 UmwG) als auch bei grenzüberschreitenden Hinausverschmelzungen (§ 122a UmwG) der Handelsregisteranmeldung eine Schlussbilanz beifügen (§ 17 Abs. 2 UmwG). Diese ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften über den Jahresabschluss (§§ 238ff. HGB, also ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Auf Antrag: Buch- oder Zwischenwertansatz (Abs. 2 S. 1)

2.4.1 Allgemeines Rz. 86 Unter den Voraussetzungen der § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG (Rz. 99ff.) besteht für die übertragende Körperschaft ein antragsgebundenes Wahlrecht (Rz. 89 ff.), in der steuerlichen Schlussbilanz statt des gemeinen Werts einheitlich (Rz. 95ff.) die Buchwerte (Rz. 170ff.) fortzuführen oder einen höheren Wert als den Buchwert (einen "Zwischenwert", Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4 Voraussetzungen des Wahlrechts

2.4.4.1 Allgemeines Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.4 Verteilung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter

Rz. 83 Anschließend ist der (regelmäßig überbewertete (Rz. 82)) gemeine Wert der Sachgesamtheit auf die einzelnen Wirtschaftsgüter zu verteilen; nach Verwaltungsauffassung analog § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Verhältnis der Teilwerte,[1] nach m. E. zutreffenderer – weil systemgerechterer – a. A. anhand der gemeinen Werte der einzelnen übergehenden Wirtschaftsgüter.[2] In der prak...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7 Besonderheiten bei der Abwärtsverschmelzung

2.4.7.1 Allgemeines Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1 Ansatz und Bewertung der übergehenden Wirtschaftsgüter

2.3.1.1 Allgemeines Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts an den stillen Reserven (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

2.4.4.3.1 Allgemeines Rz. 123 Die Verschmelzung ist für diejenigen übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buch-/Zwischenwert möglich, für die das deutsche Veräußerungsgewinn-Besteuerungsrecht bei der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Daher sind ("punktuell") nur die Wirtschaftsgüter, deren stillen Reserven nach der Verschmelzung nicht in selbem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3 Organgesellschaft

Rz. 202 Ist übertragende Körperschaft eine Organgesellschaft, unterliegt der Übertragungsgewinn nach Verwaltungsauffassung nicht mehr der organschaftlichen Einkommenszurechnung, sondern ist von der Organgesellschaft selbst als eigenes Einkommen zu versteuern.[1] Nach m. E. zutreffender a. A. ist auch der Übertragungsgewinn dem Einkommen des Organträgers zuzurechnen, da das h...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.3 Bewertungsvorbehalt für Pensionsverpflichtungen

Rz. 82 (Auch) bei der Ermittlung des gemeinen Werts der Sachgesamtheit ist der Bewertungsvorbehalt für Pensionsrückstellungen (Rz. 70) zu beachten.[1] Nach Verwaltungsauffassung können die in den Pensionsverpflichtungen ruhenden stillen Lasten auch hier nicht wertmindernd berücksichtigt werden.[2] Das bedeutet, dass der im ersten Schritt ermittelte Unternehmenswert, in den d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.3 Zwischenwert

Rz. 93 Bei einem Zwischenwertansatz muss nach Verwaltungsauffassung ausdrücklich eine bestimmte Höhe oder ein bestimmter Prozentsatz aufzudeckender stiller Reserven angegeben werden (weiter Rz. 174).[1] Daher ist es m. E. für die Praxis jedenfalls beim Zwischenwert ratsam, einen ausdrücklichen Antrag einzureichen. Sind in einzelnen Wirtschaftsgütern stille Lasten vorhanden, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Anrechnung fiktiver KSt bei Betriebsstätte im EU-Ausland (Abs. 3)

Rz. 203 §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 3 UmwStG enthalten in Umsetzung von Art. 10 Abs. 2 FRL eine Sonderregelung für die grenzüberschreitende Hinausverschmelzung einer inl. Körperschaft mit einer EU-ausl. Anrechnungsbetriebsstätte (z. B. wegen einer im DBA vereinbarten Aktivitätsklausel oder § 20 Abs. 2 AStG). In diesem Fall sind diesbzgl. zwingend die gemeinen Werte anzusetzen, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.3 Beteiligungskorrekturgewinn (Abs. 2 S. 2, 3)

Rz. 185 § 11 Abs. 2 S. 2, 3 UmwStG ist eine Sonderregelung für die Bewertung der Tochtergesellschafts-Anteile in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft: Nach Abs. 2 S. 2 sind die Anteile mindestens mit dem Buchwert, erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.1 Allgemeines

Rz. 178 Anzuwenden sind die §§ 11ff. UmwStG auch auf die Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung oder "downstream-merger", Rz. 19). Insbes. zählen die Tochtergesellschafts-Anteile auch dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 UmwStG, wenn sie im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der Mu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.2 Antragsfrist und -form, kein Antrag, Änderungen

Rz. 90 Der Antrag ist nach §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG spätestens bis zur (ausreichend: mit der)[1] erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz zu stellen (zur Antragstellung durch Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz Rz. 90b), die wiederum nicht fristgebunden ist (weiter Rz. 45a). D. h. solange diese nicht eingereicht ist, kann – innerhalb der Festsetzungsfris...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Zustellung an Behörden, juristische Personen usw. (§ 6 Abs. 2 VwZG)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass bei Zustellungen an Behörden an den Behördenleiter, an Körperschaften usw. an den gesetzlichen Vertreter zuzustellen ist. Der Zusatz "z. Hd. des Behördenleiters/des Vorstands" ist nur erforderlich, wenn eine Ersatzzustellung ausgeschlossen sein soll; bei Fehlen dieses Zusatzes ist die Zustellung daher nicht unwirksam.[1] Die Bekanntgabe kann auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten (Abs. 3)

Rz. 14 Abs. 3 enthält als Alternative für bestimmte Formen der Zustellung im Ausland die Möglichkeit für die Behörde, die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu verlangen. Diese Möglichkeit kommt nur in Betracht, wenn die Zustellung nach Abs. 1 Nr. 2 (Zustellung unter Einschaltung der deutschen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Juristische Personen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG)

Rz. 3 Durch § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG ist die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung bei juristischen Personen wesentlich erweitert worden. Bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, ist eine öffentliche Zustellung nämlich schon dann möglich, wenn eine Zustellung weder unter der eingetragenen A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.3 Pflicht zur Inobhutnahme

Rz. 21 Bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist das Jugendamt nach Abs. 2 Satz 2 ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zur Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet, wenn die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden kann. Voraussetzung ist somit, dass eine Beeinträchtigung des Kindeswohls entweder bereits eingetreten ist oder mit hoh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.1 Gesetzgeberische Zielsetzung

Rz. 3 Die Vorschrift soll eine sinnvolle, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßige Zusammenarbeit öffentlicher und privater Jugendhilfe gewährleisten. Damit soll ein plurales Angebot geschaffen und so das in § 5 normierte Wunsch- und Wahlrecht verwirklicht werden. Damit werden zugleich verfassungsrechtliche Anforderungen in der durch das BVerfG gegebenen Inter...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.2 Logisch-systematische Interpretation

Rz. 9 Die logisch-systematische Interpretation berücksichtigt den Bedeutungszusammenhang, in dem ein Begriff verwendet wird, also den gesetzlichen Kontext. Dabei gilt das Postulat der Einheit der Rechtsordnung: Jede Norm muss sich widerspruchsfrei in die Rechtsordnung einfügen lassen. Rechtsvorschriften sind so auszulegen, dass keine andere Bestimmung überflüssig wird; tatsä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Weitere Evaluationsaufträge

Rz. 3 Neben der Evaluation nach § 23 gibt es eine laufende Evaluierung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission. Nach § 9 Abs. 4 MiLoG ist es deren Aufgabe, die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität laufend zu bewerten. Die da...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / IV. Option als Einbringung

1. Option als fiktiver Formwechsel Die Option der Personengesellschaft zur KSt wird durch § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.d. UmwG behandelt. Die für einen "echten" Formwechsel geltenden §§ 1 und 25 UmwStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 1a Abs. 2 S. 2 KStG). Als fiktiver Einbringungszeitpunkt gilt das Ende des WJ, das dem ersten "Options-WJ" unmittelbar vorang...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Option als fiktive Einbringung

Die Option nach § 1a KStG schafft keine eigenen Regelungen für die Besteuerung des Übergangs, sondern greift auf das Besteuerungskonzept der Einbringung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft i.S.d. §§ 25, 20 UmwStG zurück. Die Option nach § 1a KStG führt damit zu einer fingierten Einbringung der Mitunternehmeranteile in die für ertragsteuerrechtliche Zwecke ...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / II. Antrag

1. Wer darf optieren? In § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden (nur) Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften genannt, die "optierende Gesellschaft" sein können. Damit kommen für eine Option nach § 1a KStG in Betracht: OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), PartG (auch: PartGmbB). GbR und Einzelunternehmen sind von der Option ausgeschlossen.[4] Der Antrag kann erstma...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Wer darf optieren?

In § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden (nur) Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften genannt, die "optierende Gesellschaft" sein können. Damit kommen für eine Option nach § 1a KStG in Betracht: OHG, KG (einschließlich GmbH & Co. KG), PartG (auch: PartGmbB). GbR und Einzelunternehmen sind von der Option ausgeschlossen.[4] Der Antrag kann erstmals für nach dem 31.12...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 2. Beschluss der Gesellschafterversammlung

Nach § 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG ist § 217 Abs. 1 UmwG sinngemäß anzuwenden. Nach § 217 UmwG ist für einen "echten" Formwechsel ein Umwandlungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Bevor der Antrag auf die Optionsbesteuerung gestellt werden darf, muss die Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft daher dazu einen Beschluss fassen.[5] Grundsätzlich...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / III. Wirkung der Option

Die optierende Gesellschaft (Personengesellschaft) unterliegt dem KStG. Das zu versteuernde Einkommen ist wie bei einer "echten" Kapitalgesellschaft zu ermitteln. Auch verfahrensrechtlich erfolgt eine weitgehende Gleichstellung. Die optierende Gesellschaft hat für jeden VZ der Optionsbesteuerung eine KSt-Erklärung einzureichen (§ 31 KStG) und erhält dementsprechend einen KSt-...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die wesentlichen Voraussetzungen und Folgen der Optionsbesteuerung nach § 1a KStG für die...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 5. Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

Das im Optionszeitpunkt vorhandene Eigenkapital ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 27 Abs. 1 KStG). Soweit später das steuerliche Einlagekonto bei Entnahmen als verwendet gilt, gelten diese nicht als fiktive Gewinnausschüttungen.[27] Beispiel 8 Die AB-OHG verfügt zum Zeitpunkt der Option (§ 1a Abs. 1 K...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 1. Option als fiktiver Formwechsel

Die Option der Personengesellschaft zur KSt wird durch § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.d. UmwG behandelt. Die für einen "echten" Formwechsel geltenden §§ 1 und 25 UmwStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 1a Abs. 2 S. 2 KStG). Als fiktiver Einbringungszeitpunkt gilt das Ende des WJ, das dem ersten "Options-WJ" unmittelbar vorangeht (§ 1a Abs. 2 S. 3 KStG).[13] B...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / V. Zwischenfazit und Ausblick

Der Wechsel zur KSt nach § 1a KStG kann gerade für "gutverdienende" Personengesellschaften, die ihre Gewinne tendenziell langfristig thesaurieren können, eine interessante Wahl sein. Damit ist zivilrechtlich kein Rechtformwechsel verbunden. Die sog. "optierende Gesellschaft" (Personengesellschaft) zahlt auf ihr Einkommen zunächst nur den KSt-Satz (15 %). Die Gesellschafter b...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 6. Untergang von Verlustvorträgen und Gewerbeverlusten durch Option

Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG: Durch eine Option nach § 1a KStG können verrechenbare Verluste nach § 15a EStG ungenutzt untergehen, da diese auch bei einer "echten" Einbringung nicht auf die Kapitalgesellschaft übergehen. Beraterhinweis Es können stille Reserven durch einen Zwischenwertansatz nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG "gezielt" als Gewinn realisiert werden, um die...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / I. Überblick zu § 1a KStG

Personengesellschaften = Transparenzprinzip: Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden grundsätzlich transparent besteuert, d.h. die erzielten Gewinne werden den Gesellschaftern (Mitunternehmern) für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer unmittelbar zugerechnet und von diesen besteuert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Kapitalgesellschaften = Trennungsprinzip: Bei...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 4. Sperrfrist nach § 22 Abs. 1 UmwStG

Wenn der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert oder Zwischenwert erfolgt, ist auch die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 Abs. 1 UmwStG zu beachten. Danach kommt es rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt zu einer Versteuerung der stillen Reserven, wenn die Anteile an der optierenden Gesellschaft innerh...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 3. Sonder-BV bei Option

Funktional wesentliches Sonder-BV (z.B. ein verpachtetes Betriebsgrundstück) darf nicht im Eigentum des Gesellschafters verbleiben, wenn die Option als fiktive Einbringung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert (oder Zwischenwert) erfolgen soll.[14] Beachten Sie: Sollte funktional wesentliches Sonder-BV zurückbehalten werden, ist die Option nach § 1a Abs. 1 KStG zwar zuläs...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / 3. Antragsfrist und -form

In § 1a Abs. 1 S. 2 KStG werden die Antragsfrist und -form geregelt. Der Antrag ist "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung" zu stellen (Form). Die Finanzverwaltung muss dafür eine digitale Schnittstelle schaffen. Der Antrag ist an das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte zuständige Finanzamt zu richten (Adressat). Spätesten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.1 Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis (Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 45 Abs. 1 S. 1 AO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die "Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis" auf den Rechtsnachfolger über. Unter "Forderungen" sind die in § 37 Abs. 1 AO bezeichneten "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis", unter "Schulden" die ihnen auf der Schuldnerseite entsprechenden Verbindlichkeiten zu verstehen.[1] Beide Begrif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Österreich

Rz. 77 [Autor/Stand] Vorzeitige Implementierung der Lizenzschranke. Österreich hat bereits vor Veröffentlichung des Abschlussberichts 5 des BEPS-Projekts das System der Lizenzschranke implementiert. Dies betrifft die mit Wirkung zum 1.3.2014 wirksam gewordene Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 10 öKStG n.F. (eingeführt durch das Abänderungsgesetz, entspricht den deutschen Jahresst...mehr