Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 54–59 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das geplante Verbandssankti... / 1. Verband

Der Gesetzentwurf umschreibt den Begriff des Unternehmens mit "Verband". Der Verband muss von seiner Zweckrichtung her freilich auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein (§ 1 VerSanG-Entw.). Ein Verband ist danach eine juristische Person, ein nicht rechtsfähiger Verein oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VerSanG-Entw.). Zu den jurist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Virtuelle Versammlungen in Pandemiezeiten

Zusammenfassung In Pandemiezeiten sind für Genossenschaften und AGs virtuelle Beschlüsse sogar bei Umwandlungen möglich. Bei GmbHs und Personengesellschaften entscheidet die Satzung. Zum Sachverhalt Der vom BGH entschiedenen Fall betraf die Verschmelzung von zwei Genossenschaften. Der Verschmelzungsbeschluss war nicht in Präsenz, sondern in einer virtuellen Vertreterversammlun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

Leitsatz Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 €, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 € festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer. Normenkette §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Betriebsaufspaltung/Umwandlung/Organschaft

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 2.1 Heranziehungsbefugnis der Kreise (Abs. 1)

Rz. 6 Das Landesrecht kann nicht bestimmen, ob die Kreise von der Heranziehungsbefugnis Gebrauch machen. Das Landesrecht kann ihnen nur diese Ermächtigung einräumen. Wieweit davon Gebrauch gemacht wird, bestimmen die Kreise selbst. Im Falle der Heranziehung von kreisangehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbänden findet eine Verwaltungskostenerstattung nicht statt (OVG Frankfur...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um eine größere Ortsnähe zu erreichen, gibt die Vorschrift den Ländern die Ermächtigung zu bestimmen, dass und inwieweit Sozialhilfeträger örtliche Behörden zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe heranziehen können. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 3 Landesrecht kann bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.2 Konkretisierung des Begriffs der Wirtschaftstätigkeit

Rz. 73 § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG enthält zwei Konkretisierungen zu dem Begriff der Wirtschaftstätigkeit der eingeschalteten Körperschaft. Nach der ersten Alternative bilden das Erzielen von Einkünften und ihre Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen keine Wirtschaftstätigkeit. Gleiches gilt nach der zweiten Alternative, wenn kein angemessen eingeric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.2 Rechtsform des Entlastungsberechtigten

Rz. 36 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG voraus, dass die Gesellschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Die Vorschrift nimmt also die Formulierung des § 1 Abs. 1 KStG auf und setzt daher eine Rechtsform voraus, die nach deutscher Auffassung zu einer KSt-Pflicht fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 101 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nach der gleichen Rechtsgrundlage und in gleicher Höhe bei direktem Bezug der Einkünfte aus dem Inland ebenfalls zustünde oder, wenn diese V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.3 Ausschluss der Nichtbesteuerung bei Veräußerungsgewinnen, Abs. 14 S. 2

Rz. 340 § 50d Abs. 14 S. 2 EStG behandelt den negativen Qualifikationskonflikt bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei einer Veräußerung der Anteile an der fiktiven Kapitalgesellschaft. Der Tatbestand entspricht im Wesentlichen der Regelung des Abs. 14 S. 1; vgl. daher Rz. 331ff. In persönlicher Hinsicht betroffen ist der Gesellschafter, der aus deutscher Sicht Inhab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 13 § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" oder "funktionsschwachen" Gesellschaften die Entlastung von den Abzugsteuern, die ihnen nach dem Wortlaut eines DBA zusteht, nicht gewährt werden muss. Aufgrund von Verweisungen ist die Regelung auch auf die Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie nach § 44a Abs. 9 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.1 Übersicht

Rz. 33 § 50d Abs. 3 EStG in der Neufassung definiert, in welchen Fällen die Zwischenschaltung der Körperschaft einen Missbrauch i. S. d. Rspr. des EuGH darstellt (Rz. 23ff.). Regelungsziel des Gesetzgebers ist dabei die Verhinderung von "Durchleitungsgesellschaften". Der Tatbestand enthält in dem Satzteil vor Nr. 1 den persönlichen und sachlichen Regelungsbereich und die Rec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 167 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst in der Form einer Subject-to-tax-Klausel die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.1 Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 291 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus. Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.2 Verhältnis zu § 42 AO, Abs. 3 S. 3

Rz. 111 Die bisher umstrittene Frage, ob § 50d Abs. 3 EStG eine abschließende Sonderregelung für den Missbrauch darstellt, oder ob daneben § 42 AO anzuwenden ist, entscheidet § 50d Abs. 3 S. 3 EStG im Sinne der zweiten Alternative. Die gegenteilige Rechtsprechung des BFH wird dadurch verdrängt.[1] Ein Sachverhalt, der durch § 50d Abs. 3 erfasst wird, diesen Tatbestand aber ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.2 Handel an einer Börse

Rz. 97 Nach § 50d Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 EStG sind bestimmte Gesellschaften von der Regelung des Abs. 3 ausgenommen. Diese Regelung entspricht teilweise der bisherigen Rechtslage nach § 50d Abs. 3 S. 5 EStG a. F. Diese Gesellschaften brauchen daher die persönlichen Voraussetzungen nach Abs. 3 Nr. 1 und den Funktionstest nach Abs. 3 Nr. 2 nicht zu erfüllen, sondern sind immer, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.3 Anwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei dem Zurechnungssubjekt, Abs. 11 S. 2

Rz. 263 § 50d Abs. 11 S. 2 EStG enthält eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des Schachtelprivilegs. Würde dem Zurechnungssubjekt das internationale Schachtelprivileg nach dem DBA zustehen, wenn er Zahlungsempfänger gewesen wäre, steht ihm die Freistellung zu. Diese Ausnahme von der Regel des S. 1 ist gerechtfertigt, da Abs. 11 verhindern soll, dass Personen in den Genus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 Inkrafttreten der Neuregelung

Rz. 21 § 50d Abs. 3 EStG ist nach § 52 Abs. 47b EStG in allen noch offenen Fällen anzuwenden, entfaltet also echte Rückwirkung. Zur Vermeidung einer Verfassungswidrigkeit bestimmt diese Vorschrift weiter, dass die alte Fassung, die in dem Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte galt, weiter anzuwenden ist, wenn nach dieser Fassung der Entlastungsanspruch bestand. Die bisherige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.4 Zusammenfassung

Rz. 264 Das Gesetz sieht also eine dreistufige Qualifizierung vor. Auf der ersten Stufe erfolgt die Qualifizierung aufgrund der autonom auszulegenden Vorschriften des DBA. Ist danach der Zahlungsempfänger eine Kapitalgesellschaft, ist das internationale Schachtelprivileg unabhängig von besonderen Zuordnungskriterien des nationalen Rechts DBA-rechtlich anwendbar. Dann hat jed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.2 Rechtsfolge

Rz. 282 Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Verhältnis des Abs. 9 zu DBA, Abs. 8 und zu § 20 Abs. 2 AStG, S. 3

Rz. 181 § 50d Abs. 9 S. 3 EStG regelt das Verhältnis der Tatbestände der Nr. 1–3 zu DBA, § 20 Abs. 2 AStG und zu § 50d Abs. 8 EStG (zu § 50d Abs. 8 EStG vgl. Rz. 183). § 20 Abs. 2 AStG bestimmt, dass statt der Freistellung nach dem Betriebsstättenprinzip die Anrechnungsmethode gilt, wenn die Hinzurechnungsbesteuerung nach § § 7ff. AStG anzuwenden wäre, wenn statt der Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.1 Allgemeines

Rz. 266 § 50d Abs. 11a EStG ist anwendbar, wenn eine inländische Körperschaft Gewinne an den ausl. Gesellschafter ausschüttet. Ist in diesem Fall ein DBA anwendbar, kann sich ein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der KapESt oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG nach den Verfahren nach § 50c EStG ergeben. Probleme entstehen aber dann, wenn die Kapitalerträge nach ausl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.5.2 Mehr-Staaten-Fälle

Rz. 302 Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehr-Staaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 11a EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 10.1 Allgemeines

Rz. 326 § 50d Abs. 14 EStG ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts angefügt worden.[1] In § 52 EStG ist für die Einfügung des § 50d Abs. 14 EStG keine Regelung über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten. Die Neuregelung tritt daher nach Art. 12 Abs. 1 KöMoG am 1.1.2022 und damit zeitgleich mit der Optionsmöglichkeit nach § 1a KStG in Kraft.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.1 Verhältnis zu DBA

Rz. 108 Beruht die Steuerentlastung auf einem DBA, das eine Missbrauchsklausel enthält, verdrängt diese Missbrauchsklausel § 50d Abs. 3 EStG. Die Missbrauchsklausel des DBA ist insoweit lex specialis zu § 50d Abs. 3 EStG.[1] Das gilt jedoch nur, soweit die Klausel in dem DBA den Mindestanforderungen der EU für eine Vorschrift zur Vermeidung von Missbräuchen entspricht.[2] Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Anrechnung ausländischer Steuern, Abs. 10 S. 5, 6

Rz. 231 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG ist durch Gesetz v. 2.6.2021[1] neu konzipiert worden. Dabei wurden die bisher in dieser Vorschrift in den Abs. 1–2, 4–6 enthaltenen Regeln über die Entlastung vom Steuerabzug nach § 43b, § 50g EStG oder DBA in den neuen § 50c EStG überführt. In dieser Vorschrift wurden die verfahrensrechtlichen Regeln über Steuerabzug, Erstattungs- und Freistellungsverfahre...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte die Finanzverwaltung[1] im Rahmen einer Billigkeitsregelung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 geregelt, dass alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und der Bekämpfung der Corona-Pandemie von den in § 4 Nr. 18 UStG genannten Einrichtungen erbrachten Leistungen als steuerfrei behand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sanierungsbedürftigkeit einer Körperschaft

Rn. 18b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bezugspunkt zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit einer Körperschaft ist nur die Körperschaft selbst. Objektive Umstände müssen darauf hindeuten, dass ohne Sanierungsmaßnahme die Körperschaft nicht rentabel und ertragsfähig fortzuführen ist. Umstritten ist, ob bereits eine Kreditunwürdigkeit ausreicht oder erst mit Vorlage eines Insolvenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 3 (SEStEG) Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmerin der Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 1 bis 3 UmwStG)

14.2.2.1 Grundsatz: Nichtabziehbarkeit eines Übernahmeverlusts (§ 4 Abs 6 S 1 UmwStG) Tz. 129 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 6 S 1 UmwStG bleibt ein Übernahmeverlust 2. Stufe (s Tz 126) außer Ansatz, soweit dieser auf Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 04.40). Hierbei handelt es sich um eine Kor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Wert der Anteile an der übertragenden Körperschaft

8.4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Erhöhung des BV der Übernehmerin durch die übergegangenen WG steht die BV-Verringerung durch den Wegfall des Bw der Beteiligung an der Überträgerin gegenüber, wenn die Beteiligung an der Überträgerin im Gesamthands- oder Sonder-BV der Übernehmerin erfasst ist. Hierzu s Tz 83. Aber auch in den Fällen des § 5 bzw des § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Änderung der Ansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 156 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ändern sich die Ansätze in der stlichen Übertragungs-Bil, so ergeben sich daraus zwangsläufig Folgeänderungen bei der übernehmenden Pers-Ges oder bei der übernehmenden natürlichen Person nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 4 UmwStG Tz 8). GlA s Birkemeier (in R/H/vL, 2. Aufl, § 3 UmwStG, Rn 146), s Schnitter (in F/M, § 3 UmwStG, Rn 218) und s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.13 Darlehensforderung der übertragenden Körperschaft gegen Gesellschafter

Tz. 77 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Hat die übertragende Kö ihrem Gesellschafter ein langfristiges Darlehen zu unüblichen Konditionen gegeben, ist bei einer übernehmenden Pers-Ges uE wie folgt zu differenzieren:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin

Tz. 114 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Lieferungen und Leistungen zwischen der übertragenden Kö und der Übernehmerin in der Interimszeit sind zivilrechtlich anzuerkennen, da die Überträgerin bis zur Eintragung in das H-Reg weiter besteht. Strechtlich handelt es sich jedoch um rein innerbetriebliche Vorgänge, die in der auf dem der Eintragung der Umwandlung folgenden Bil-Stichtag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Beteiligung der übertragenden Körperschaft an anderen Personengesellschaften

Tz. 142 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.10) sind Beteiligungen der übertragenden Kö an anderen als der übernehmenden Pers-Ges in der Schluss-Bil der übertragenden Kö nach der sog Spiegelbildmethode zu erfassen. Dh, die Beteiligung ist mit dem Betrag zu bilanzieren, der dem Kap-Konto der Kö als MU bei der Pers-Ges entspr. Ebenso s Birkemeier (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anrechnung von Besitzzeiten der übertragenden Körperschaft bei der Übernehmerin (§ 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Aus der Gesamtrechtsnachfolge folgt, dass dort, wo es auf Besitzzeiten ankommt (insbes bei § 9 Nr 2a und 7 GewStG, § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG ), die Vorbesitzzeiten mitzurechnen sind. Dort, wo es auf Behaltefristen (zB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG aF) ankommt, werden diese durch die Umwandlung nicht unterbrochen (s § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse als Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft (§ 4 Abs 7 S 1 UmwStG)

Tz. 163 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 7 S 1 UmwStG ist auf einen Übernahmegewinn § 8b KStG anzuwenden, soweit dieser auf eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als MU der übernehmenden Pers-Ges entfällt. Tz. 164 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Anwendung des § 8b KStG bedeutet im Regelfall, dass der Übernahmegewinn nach § 8b Abs 2 KStG stfrei ist, wobei nach § 8b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Buchwert der Beteiligung bei Erwerb der Beteiligung oder bei nachträglichen Anschaffungskosten in der Interimszeit

8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.1 Erwerb der Beteiligung in der Interimszeit

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 4 Abs 4 S 1 UmwStG geht von einer am stlichen Übertragungsstichtag bestehenden 100 %-igen Beteiligung der Übernehmerin an der übertragenden Kap-Ges aus. Wird die Beteiligung an der übertragenden Kö hingegen erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erworben, enthält § 5 Abs 1 UmwStG für den Fall, dass Erwerberin die Übernehmerin ist, eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten in der Interimszeit

Tz. 53 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Fraglich erscheint, inwieweit nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehende nachträgliche AK bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses zu berücksichtigen sind. UE sind nachträgliche AK, die durch offene oder verdeckte Einlagen nach dem stlichen Übertragungsstichtag entstehen, bei der Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts grds nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.2.2 Ausnahme: Abziehbarkeit des Übernahmeverlusts bis zur Höhe der Bezüge nach § 7 UmwStG, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 KStG handelt (§ 4 Abs 6 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 134 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Von der generellen Nichtabziehbarkeit des Übernahmeverlusts 2. Stufe (s Tz 129ff) enthalten die S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG eine Ausnahme, wenn es sich bei den Anteilen an der Überträgerin um Anteile iSd § 8b Abs 7 oder 8 S 1 KStG handelt. Tz. 135 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Voraussetzung für die Anwendung der S 2 und 3 des § 4 Abs 6 UmwStG ...mehr