Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

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Gemeinnützigkeit eines englischen Colleges

Leitsatz 1. Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen. 2. Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist nach § 62 AO a.F. unschädlich, wenn das College einer Stiftungsaufsicht unterliegt, die in ihren wesentlichen Belangen der deutschen Sti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 § 6 Abs. 2 AO verweist für den Begriff der Finanzbehörden auf das FVG und die in diesem genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Da in der AO der Begriff der Finanzbehörden sehr häufig verwendet wird, soll Abs. 2 klarstellen, dass damit die in Abs. 2 aufgezählten und im FVG v. 30.8.1971[1] genannten Behörden gemeint sind, wenn und soweit sie mit der Verwaltung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.1 Beamte – Richter (Nr. 1)

Rz. 4 Natürliche Personen, die nach deutschem Recht Beamter oder Richter sind, sind Amtsträger. Maßgebend ist allein der Status als Beamter oder Richter. Beamte und Richter anderer Staaten können keine Amtsträger i. S. d. Nr. 1 sein, auch wenn sie im Geltungsbereich der AO ihren Wohnsitz haben und/oder tätig sind (z. B. in der Botschaft ihres Staates). Rz. 5 Jede Art von Beam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.2 Öffentliche Stellen des Bundes (Abs. 1a)

Rz. 5 Öffentliche Stellen des Bundes sind zunächst die Bundesbehörden, also die Bundesministerien und Bundesämter. Weiter gehören die Organe der Rechtspflege des Bundes hierzu. Das gilt nicht nur für den Bundesfinanzhof. Nicht nur in der FGO, sondern auch in den Gesetzen zu anderen Gerichtsbarkeiten wird von Behörden gesprochen, sodass z. B. auch das BVerwG eine öffentliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B....mehr

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Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 37 Seiten umfassenden Schreiben und vielen Beispielen zur Anwendung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags nach § 8d KStG Stellung genommen. Durch einen begleitenden Ländererlass gelten die Ausführungen für die Gewerbesteuer entsprechend. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften v. 20.12.201...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.2 Gewerbesteuerliche Teilwertabschreibung

Rz. 255 Eine Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung, die aufgrund von Verlusten des Organs vorgenommen wird, darf sich nicht mindernd auf den Gewerbeertrag auswirken, auch wenn die Teilwertabschreibung bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen ist. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers sind diese Verluste wieder hinzuzurechnen, wenn sich die negativen Ergeb...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.2 Keine doppelte Verlustberücksichtigung

Rz. 107 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG ist eine doppelte Verlustnutzung ausgeschlossen.[1] Danach bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.1 Gewerbesteuerliche Ausgleichsposten

Rz. 254 Aufgrund des gleichzeitigen Bestehens einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft ist die erfolgsneutrale Bildung eines aktiven oder passiven Ausgleichspostens allein für gewerbesteuerliche Zwecke nicht mehr notwendig. Deshalb wird für die Bildung von Ausgleichsposten auf die Ausführungen unter Gliederungspunkt 3.2.4 verwiesen, die dann sowohl für körpers...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.4 Steuerermäßigung, Steuersatzermäßigung und Steuerabzug

Rz. 121 § 19 Abs. 1–4 KStG regeln die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, die den Abzug von der Steuer beim Organträger vorsehen. In § 19 Abs. 5 KStG ist der Steuerabzug bezüglich Betriebseinnahmen der Organgesellschaft beim Organträger geregelt, der insbesondere Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft betrifft. Insgesamt regelt § 19 KStG damit die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe in der Zuwendungsbestätigung

Leitsatz 1. Eine Zuwendung mit der Zweckbindung, ein bestimmtes, einzelnes Tier in konkreter Art und Weise zu unterstützen, kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein, da das Letztentscheidungsrecht darüber, ob und wie der begünstigte Empfänger seine steuerbegünstigten Zwecke fördert, bei diesem verbleibt; er muss die Zuwendung nicht annehmen. 2. Bei zweckgebundenen Spenden ist ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.2 Abgrenzung latenter Steuern im Organkreis

Rz. 218 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[1] (BilMoG) ist am 29.5.2009 in Kraft getreten und regelt insbesondere die Bilanzierung von latenten Steuern neu. Gem. §§ 274, 306 HGB sind latente Steuern nach dem Temporary-Konzept (Bilanzposten-Differenzmethode) abzugrenzen. Dies betrifft mittelgroße und große Unternehmen sowie gem. § 264a HGB gleichgestellte Personengesellsch...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Organschaft ist ein rein steuerliches Rechtsinstitut und bedeutet, dass eine zivil- und steuerrechtlich selbstständige juristische Person aufgrund eines rechtlichen und tatsächlichen Unterordnungsverhältnisses gegenüber einem anderen Unternehmen wirtschaftlich unselbstständig ist.[1] Der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit des Organs hat das Steuerrecht dadurch Rechnu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2 Umsatzsteuer

Rz. 262 Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die umsatzsteuerliche Organschaft blieb damit von den Änderungen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft unberührt. Im Gegensa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 12 (SEStEG) Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Än...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft (Abs 3)

1. Ausgewählte Literaturhinweise: Pach-Hanssenheimb, Bis Ende 1998 keine Fortführung eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs 3 und 4 EStG nach Verschmelzung, DStR 2001, 64; Hierstetter/Schwarz, Übertragung einer verlustbehafteten KG-Beteiligung zwischen Kap-Ges durch Verschmelzung oder Spaltung, DB 2002, 1963; Hierstetter, (Mit-)Unternehmeridentität bei Verschmelzung bzw Spa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Vermögensübergang von einer steuerbefreiten auf eine steuerpflichtige Körperschaft

Tz. 22 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das SEStEG wurde der frühere S 2 des § 12 Abs 1 UmwStG gestrichen. Danach waren beim Vermögensübergang von einer stfreien auf eine stpfl Kö die übergegangenen WG zwingend mit dem Tw anzusetzen. Wie der amtl Ges-Begr zum SEStEG (s BT-Drs 16/2710, 41) zu entnehmen ist, bedarf es im neuen Recht dieser Aussage nicht mehr, da in diesen Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören (Abs 5)

Tz. 85 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 5 S 1 UmwStG gilt bei einem Vermögensübergang von einer Kö in den nicht stpfl oder st-befreiten Bereich der übernehmenden Kö das in der St-Bil (der übertragenden Kö) ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 Abs 1 KStG als Bezug (der übernehmenden Kö) iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. § 12 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Zwingende Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 1 UmwStG hat die übernehmende Kö die auf sie übergegangenen WG mit Wirkung zum stlichen Übertragungsstichtag zwingend mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert iSd § 11 UmwStG zu übernehmen (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Dadurch bleibt die spätere Besteuerung der in den übergehenden WG ruhende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 1. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Kein verschmelzungsbedingter Übergang von nicht verrechneten Verlusten und Zinsvorträgen

Tz. 74 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 vorläufig frei 4.4.1 Geltende Rechtslage Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Ausgewählte Literaturhinweise:

Pach-Hanssenheimb, Bis Ende 1998 keine Fortführung eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs 3 und 4 EStG nach Verschmelzung, DStR 2001, 64; Hierstetter/Schwarz, Übertragung einer verlustbehafteten KG-Beteiligung zwischen Kap-Ges durch Verschmelzung oder Spaltung, DB 2002, 1963; Hierstetter, (Mit-)Unternehmeridentität bei Verschmelzung bzw Spaltung einer Kap-Ges, DB 2010, 108...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 69 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Regelungsinhalt des § 12 Abs 3 UmwStG ist durch das SEStEG, das den früher möglichen verschmelzungsbedingten Verlustübergang gestrichen hat, auf die Aussage reduziert worden, dass die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö tritt (sog Fußstapfentheorie). Die Vorschrift erklärt § 4 Abs 2 und 3 UmwStG für entspr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Auswirkungen auf Organschaftsverhältnisse

Tz. 73 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wegen der Fragen, wie sich eine Verschmelzung der OG bzw des OT auf bestehende oder auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirkt, s UmwStG Anh 1 Tz 1ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Unterstützungskasse als übertragender Rechtsträger (§ 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4, 5 UmwStG)

Tz. 80 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ist die übertragende Kö eine UK, erhöht sich gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4 UmwStG der lfd Gewinn der übernehmenden Kö in dem Wj, in das der Umwandlungsstichtag fällt, um die von ihr, ihren AE oder ihren Rechtsvorgängern an die UK geleistete Zuwendungen nach § 4h EStG. Nach S 5 des § 4 Abs 2 UmwStG erhöht sich der Bw der Anteile an der UK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Auswirkung auf Verlustabzüge der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 79a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die Verluste nicht noch im Umwandlungsjahr von der Übertragerin durch Ansatz von Zwischenwerten oder gW genutzt werden können, kann dem Untergang der Verluste durch angepasste Wahl der Verschmelzungsrichtung begegnet werden. Wird eine Gewinn-Kap-Ges auf eine Verlust-Kap-Ges verschmolzen, so bleibt der Verlustabzug der Verlust-Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18ff) g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 2 Die öffentliche Verwaltung

Der öffentliche Dienst umfasst das gesamte Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie z. B. Richter, Soldaten, Rechtsreferendare) sowie Tarifbeschäftigte (Angestellte öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen). Neben der Tätigkeit der Verwaltung gehören im öffentlichen Dienst auch die Arbeit in Schulen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Fälle der Anzeigepflicht

Rz. 17 Anzeigepflichten gibt es für die folgenden vier Bereiche die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebstätten im Ausland, den Erwerb einer Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften oder deren Aufgabe oder Veränderung, den Erwerb, die Aufgabe oder die Veräußerung einer Beteiligungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Sitz od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.4 Steuerrelevante Verhältnisse (Abs. 1b)

Rz. 13a Abs. 1b enthält die Verpflichtung über die Erteilung weiterer Auskünfte an die Finanzverwaltung über für die Besteuerung erhebliche rechtliche und tatsächliche Verhältnisse. Hierfür stehen Fragebögen zur Verfügung, u. a. der Fragebogen zur "Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)"...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Elektronische Anzeige (Abs. 1a, 1b)

Rz. 13b Durch Gesetz v. 16.5.2003[1] ist Abs. 1a eingefügt worden, der für die umsatzsteuerlichen Unternehmer die Möglichkeit eröffnet, ihre Anzeigepflichten nach Abs. 1 zusätzlich – zur Anmeldung bei der Gemeinde[2] bzw. dem FA[3] – elektronisch (ebenfalls nach amtlichem Vordruck) bei der für die Umsatzbesteuerung zuständigen Finanzbehörde zu erfüllen. Dies ist ebenfalls da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1 Anzeigepflichtige

Rz. 16 Zur Mitteilung verpflichtet sind Stpfl., die einen Wohnsitz[1], den gewöhnlichen Aufenthalt[2], die Geschäftsleitung[3] oder den Sitz[4] im Geltungsbereich der AO haben, also inländische Stpfl. Verpflichtet sind natürliche Personen, Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen sowie Personengesellschaften.[5]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Anzeigen zur Erwerbstätigkeit (Abs. 1)

Rz. 3 Zur zutreffenden Erfassung der Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirte und Freiberufler sieht Abs. 1 eine Anzeigepflicht für die Fälle der Eröffnung bzw. Aufnahme, Verlegung und Aufgabe eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte[1] und einer freiberuflichen Tätigkeit vor. Anzeigeverpflichteter ist derjenige, der den Betrie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Anzeigepflichten für zwei verschiedene Bereiche, besteht also aus zwei Teilen. Zum einen betreffen die Anzeigepflichten die Eröffnung bzw. Aufnahme sowie die Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland (Abs. 1). Zum anderen ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die begünstigten StPfl

Rn. 29 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Stufe 1 der Prüfung: § 7c Abs 1 EStG spricht allg von "StPfl" als dem Kreis der Begünstigten. Daraus folgt zunächst, dass begünstigt sind: beschränkt oder unbeschränkt stpfl natürliche Personen (sofern nicht Gewinnermittler nach § 13a EStG, s § 13a Abs 3 S 2 EStG, ebenso bei § 7b EStG, s § 7b Rn 37 (Handzik)). beschränkt oder unbeschränkt stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 52 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 111 Ab Vz 2007 sind zuwendungsberechtigte Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Rz. 112 Die Körperschaft als Spendenempfänger muss in dem Vz, in dem die Ausgabe geleistet wird, tatsächlich von der KS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Zuwendungen

Rz. 27 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendungen ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Kirchliche Zwecke

Rz. 55 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 54 AO kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Zu diesen Zwecken gehören insbes. die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Errichtung und Unterhaltung von Kirchen und Gemeindehäusern, die Ausbildung von Geistlichen, die E...mehr