Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eislaufsport

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Vereine, die den Eislaufsport (Eisschnelllauf, Eiskunstlauf, Eistanzen) fördern, können als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Maßgebend für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Eine Einordnung ist regelmäßig dann möglich, wenn die Tätig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flugzeugverkauf

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Werden Luftsportfahrzeuge verkauft, liegt ein steuerbarer und mangels Steuerbefreiung steuerpflichtiger Umsatz vor. Da es sich bei dem Verkauf des Flugzeugs um eine Leistung einer Körperschaft handelt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und diese Leistung im Rahmen des Zweckbetriebs ausgeführt wird, ist grundsät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff und Abgrenzung der geselligen Veranstaltungen

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Unter geselligen Veranstaltungen sind Veranstaltungen zu verstehen, die der Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder und der Werbung neuer Mitglieder dienen sollen. Nach § 58 Nr. 7 AO (Anhang 1b)müssen diese geselligen Veranstaltungen im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit der steuerbegüns...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Luftsportvereine, die Motor-, Segel-, Fallschirm-, Ballon- und Modellflugsport betreiben, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, wenn sie ausschließlich und unmittelbar diese Sportarten betreiben und die tatsächliche Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anhang 1b) mit dem Inhalt der Satzung (s. § 60 AO, Anhang 1b) übereinstimmt. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnzahlungsverpflichtungen

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Ein Verein kann die Gewinne aus einer Veranstaltung nicht nachträglich durch Lohnzahlungsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern mindern, die bei Veranstaltungen ohne vorherige Entgeltvereinbarungen mitgearbeitet haben. Entgelte (Löhne) an mitarbeitende Mitglieder anlässlich von Veranstaltungen sind grundsätzlich vor einer Veranstaltung zu vereinbare...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entwicklungsgesellschaften

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Entwicklungsgesellschaften, die auch teilweise als Wirtschaftsförderungsgesellschaften bezeichnet werden, können nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Für derartige Körperschaften greift eine eigenständige Steuerbefreiungsvorschrift (s. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, Anhang 3). Einzelheiten zur steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Erheben steuerbegünstigte Körperschaften anlässlich von Veranstaltungen Eintrittsgelder, wirft dies ertragsteuerliche als auch umsatzsteuerliche Fragen auf.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Begriff Öffentlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Öffentlich ist eine Lotterie oder Ausspielung dann, wenn sich die Allgemeinheit (alle) daran beteiligen kann (können). S. zum Begriff der Öffentlichkeit Runderlass des RMdJ vom 27.03.1939, MinBl des RMdJ Nr. 14. Tz. 8 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Ist der Teilnehmerkreis fest abgegrenzt, kann die Lotterie oder Ausspielung nicht mehr öffentlich se...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1. Steuerbefreiungen

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Von der Besteuerung sind nach § 18 RennwLottG (Anhang 12f) ausgenommen, d. h. insoweit tritt eine Befreiung von der Lotteriesteuer ein: öffentliche Ausspielungen (Tombolen), bei denenmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lotterien und Ausspielungen, die die Bedingungen des § 68 Nr. 6 AO nicht erfüllen

Tz. 6 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Nicht öffentliche und aus diesem Grund auch nicht von den zuständigen Behörden genehmigungsbedürftige Lotterien und Ausspielungen können bei steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften folgenden Zweckbetrieben zuzuordnen sein (s. das nachfolgende Schaubild): Tz. 7 Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Seit 01.01.1990 sind Einnahmen aus Lotterien ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 DJH und angeschlossene Einrichtungen (§ 4 Nr. 24 S. 1 UStG)

Rz. 17 Subjektiv begünstigt ist hauptsächlich das Deutsche Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. mit Sitz in Detmold und einem Büro in Berlin. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lehr- und Versuchszwecke (§ 6 Nr. 1 GrStG)

Rz. 31 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz bleibt steuerfrei, wenn er Lehr- oder Versuchszwecken dient. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem Eigentümer der Fläche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine gemeinnützige Körperschaft oder eine Religionsgemeinschaft handelt. Allerdings ist hier zu beachten, dass über § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden. Die Gesetzesbegründung betont hierbei, dass die Körperschaften in einschlägigen Fällen materiell und verfahrensrechtlich Schenker bleiben. Da...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Entlastung bei ausländischen Körperschaften (§ 44a Abs 9 EStG)

Rn. 136 Stand: Angesichts einer tariflichen KSt von 15 % wäre es wohl europarechtswidrig gewesen, für nach § 2 Nr 1 KStG beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen innerstaatlich die KapSt mit 25 % definitiv werden zu lassen. Rn. 137 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift ermöglicht eine Rücknahme auf 15 % zuzüglich SolZ auf alle KapErtr besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abstandnahme bei bestimmten KapErtr von steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 44a Abs 4 EStG) sowie bestimmten PersGes (§ 44a Abs 4a EStG) und Genossenschaftsmitgliedern (§ 44a Abs 4b EStG)

A. Personenkreis Rn. 70 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. KapErtr der Genossenschaftsmitglieder (§ 44a Abs 4b EStG)

Rn. 79a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch das SteuervereinfachungsG v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde zur Neuregelung des KapSt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder der Abs 4b eingefügt. Damit können Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Genossenschaftsbanken vom KapSt-Abzug Abstand nehmen, wenn das Genossenschaftsmitglied e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 40 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auch bei einer An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Steuerabzug und Abstandnahme bei KapErtr aus Aktien und Genussscheinen in Sammelverwahrung (§ 44a Abs 10 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Stand Der § 44a Abs 10 EStG regelt in den S 1–3, unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug bei der Auszahlung von KapErtr iSv § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn entweder eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 5 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (§ 44a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der jeweilige Gläubiger der KapErtr hat das Original einer Bescheinigung (NV-2) seines Betriebs-FA vorzulegen, die die Zugehörigkeit zu dem Kreis der Begünstigten ausweist. Diese Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn die KapErtr im nicht befreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder BgA anfallen; § 44a Abs 4 S 5 EStG. Rn. 77 Stand: EL 146...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-Pauschbetrag a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.1 Fristbeginn

Rz. 28 § 187 BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132g Gesund... / 2.2 Vereinbarung über Inhalt und Anforderungen an die Versorgungsplanung

Rz. 5 Abs. 3 der Vorschrift gibt vor, dass die Einzelheiten zum Inhalt und zu den Anforderungen an die Versorgungsplanung auf der Bundesebene im Vereinbarungswege zu regeln sind. Da die Bundesvereinbarung für alle regional beteiligten Leistungserbringer und Kooperationspartner bindend ist, wird für die Patientinnen und Patienten eine zwar bundeseinheitliche aber dennoch indi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz bei Forst- un... / 5 Wichtiges Instrument im forstlichen Arbeitsschutz: Zertifizierungen

Auch im Wald greifen einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung sowie das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zur sicheren Waldarbeit. Wer im Wald beschäftigt ist oder als Dienstleister Waldarbeiten ausführt, ist i. d. R. über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 75 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, eine stpfl Kö oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö wäre für den gemeinnützigen eV, wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Aber: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine praktische Bedeutung haben, da sie zur rückwirkenden vollen StPflicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine andere stpfl Kö – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö – ist für gGmbH grds möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kap-Ges oder eine Gen in Betracht (nicht dagegen auf einen eV; s § 99 Abs 2 UmwG). Tz. 32 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aber: Verschmelzungen au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungsbedingter Vermögensübergang von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf eine nicht unbeschränkte Körperschaft sowie Beendigung der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht durch Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen Drittstaat (§ 40 Abs 5 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 40 Abs 5 KStG erhöht sich in diesen Fällen die KSt um den Betrag, der sich nach § 38 KStG ergeben würde, wenn das zum Übertragungsstichtag bzw in dem Zeitpunkt des Wegfalls der unbeschr KSt-Pflicht vorhandene Vermögen abzüglich des Betrags, der nach § 28 Abs 2 S 1 iVm § 29 Abs 1 KStG (das ist das Nenn-K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Forderungsverzicht des Anteilseigners gegenüber seiner Körperschaft

Dazu umfassend s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 36ff und Tz 96ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Umwandlungsbedingter Vermögensübergang von einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf eine Körperschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU unbeschränkt steuerpflichtig und nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist (§ 40 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Auch § 40 Abs 6 KStG ist durch das SEStEG eingefügt worden. Die KSt-Erhöhung entsteht gem § 40 Abs 5 KStG zum stlichen Übertragungsstichtag oder im Zeitpunkt des Wegfalls der unbeschr KSt-Pflicht. Sie wird in den Fällen des § 40 Abs 6 KStG beginnend ab diesem (ggf unterjährigen) Zeitpunkt bis zum Ablauf des nächsten auf die Bekanntgabe der KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 33 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen. Als Fälle einer Verschmelzung durch Aufnahme dürften vor allem die folgenden "gemeinnützigen Konzernfälle" praktische Bedeutung haben: Verschmelzung einer gemeinnützigen TG auf die gemeinnützige MG (sog Up-stream-merger): Verschmelzung einer gemeinnützigen MG auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verschmelzung auf eine ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 76 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung eines gemeinnützigen eV kann durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen (s Tz 28). Als übernehmender Rechtsträger kommen die gGmbH oder der gemeinnützige eV sowie die gemeinnützige Gen in Betracht. Mögliche Kö nach der Verschmelzung sind in der folgenden Abbildung zusammengefasst: Die Verschmelzung auf eine gemeinnützige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Vermögensübergang auf eine steuerbefreite Körperschaft (§ 40 Abs 3 KStG)

4.1 Grundsatz: Fiktion einer Gesamtausschüttung (§ 40 Abs 3 S 1 KStG) Tz. 23 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine unbeschr stpfl, von der KSt befreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine jur Pers d öff Rechts über, mindert oder erhöht sich gem § 40 Abs 3 S 1 KStG die KSt um den Betrag, der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Die Vermögensverteilung bei der Abwicklung und ihre steuerliche Behandlung bei der Körperschaft

5.5.1 Vorrangige Verwendung des übrigen Eigenkapitals Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem Schr des BMF (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434, Rn 12) gilt bei der Vermögensverteilung iRd Abwicklung das übrige EK als vor dem Nenn-Kap ausgezahlt. Abweichend von R 95a Abs 2 KStR 1995 kann die Kö im neuen Recht damit nicht mehr wählen, ob eine Zahlung an die AE aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Bürgschaft des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Körperschaft

Wird ein Gesellschafter einer Kö aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die er zuvor übernommen hatte, führt dies allein noch nicht zu einer verdeckten Einlage. Die Forderung, für die der Gesellschafter gebürgt hatte, geht in diesem Fall nämlich auf den Bürgen (= Gesellschafter) über (sog ges Forderungsübergang nach § 774 Abs 1 S 1 BGB). Die Verpflichtung der Kö erlischt...mehr