Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bürgschaft der Körperschaft für den Anteilseigner

Übernimmt eine Kö zugunsten des Gesellschafters eine risikobehaftete Kreditbürgschaft, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zugunsten eines fremden Dritten nicht übernommen hätte, stellen spätere Bürgschaftszahlungen vGA dar; s Urt des BFH v 19.03.1975 (BStBl II 1975, 614). Sie führen sowohl zu einer Einkommenskorrektur iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber ihrem Gesellschafter

Verzichtet eine Kö ohne betriebliche Veranlassung auf eine Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, so führt dies idR zur Annahme einer vGA. Ist dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht bereits eine Tw-Abschr der Forderung vorausgegangen, so führt der Verzicht innerhalb der St-Bil nur noch zur aufwandswirksamen Ausbuchung des ausgewiesenen Restbetrags und deshalb nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 110 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aufspaltung auf stpfl Kap-Ges oder stpfl Gen (bzw auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges oder Gen) kommt ebenfalls keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); auch entspr Abspaltungen sind uE ohne Bedeutung. Tz. 111 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Variante: Ausgliederung Die Ausgliederung zwischen den Gesellschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

5.4.1 Allgemeines Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 142 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wegen der unterschiedlichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme werden Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung nachfolgend getrennt dargestellt. 4.3.2.4.1 Aufspaltung Tz. 143 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Formwechsel gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 88 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als formwechselnde Rechtsträger kommen gem § 191 Abs 1 UmwG Kap-Ges, Gen'en, rechtsfähige Vereine sowie KöR und AöR in Betracht. 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Teil B: Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Vermögensübertragung durch Verschmelzung zwischen Körperschaften (§ 40 Abs 1 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kreisch/Kahl, § 27 Abs 1a S 2 UmwStG nF – Rechtsunsicherheit durch eine "zeitliche Anwendungsregelung", DB 2001, 727; Müller/Maiferth, Die Anpassung des stlichen EK-Ausweises bei der Verschmelzung von Kö im neuen St-Recht, DStR 2001, 1229. 2.1 Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Verschmelzung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts als formwechselnde Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei KöR und bei AöR ist für einen Formwechsel gem § 301 Abs 2 UmwG Voraussetzung, dass die Kö bzw Anstalt rechtsfähig ist und das maßgebende Bundes-oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zulässt. Ein derartiger Fall im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts würde zB vorliegen, wenn ein Museum in der Rechtsform der KöR besteht, das in v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 127 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus dem Verweis in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die §§ 11–13 UmwStG ist zu entnehmen, dass § 15 UmwStG auch für eine gGmbH als Übertragerin gilt (s Tz 49). Aber: Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für die Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges oder Gen erfolgen. 4.1.2.2.1 Teilbetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4 Spaltung auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 115 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Spaltung einer gGmbH hat vor allem in den folgenden "gemeinnützigen Konzernfällen" praktische Bedeutung: Spaltung einer gemeinnützigen TG auf mehrere gemeinnützige MG, Spaltung einer gemeinnützigen MG auf mehrere gemeinnützige TG, Spaltung einer gGmbH auf gemeinnützige SchwGes. Die folgenden Tz gelten auch für den Fall, dass Übernehmerinnen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 179 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus dem Pers-Kreis iSd § 1 Abs 1 Nr 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw die gemei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 146 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2011 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelnen: Kap-Ges, Gen oder eV) erfolgen (s Tz 137). Die Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 2 (SEStEG) - Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG und bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus § 3 Abs 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Kö eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s § 2 UmwG) – für Kap-Ges, Gen'en und eV möglich ist (s Tz 3). Verschmelzung stpfl GmbH auf gGmbH Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs 5 UmwStG . § 12 Abs 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: Im Falle des Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Spaltung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 99 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 An einer Aufspaltung (s § 123 Abs 1 UmwG) und an einer Abspaltung (s § 123 Abs 2 UmwG) können gem § 124 Abs 1 UmwG als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger die in § 3 Abs 1 UmwG genannten Rechtsträger teilnehmen (sowie als übertragende Rechtsträger auch wirtsch Vereine). An einer Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) können zusätzli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 153 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter den Voraussetzungen der §§ 20ff UmwStG kann das BV einer gemeinnützigen Kö in eine Kap-Ges oder eine Gen eingebracht werden. Die Pers des Einbringenden wird in § 20 UmwStG nicht genannt (generell hierzu s § 20 UmwStG Tz 12). Damit kommen auch alle nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö als Einbringende in Betracht. Ersichtlich ist dies a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 16 KStG)

Tz. 61 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 16 KStG regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Personen des öff Rechts und bei stbefreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen Regelungen zur ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung (§§ 38 und 40 KStG, § 10 UmwStG) angewendet werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.3 Anwendung des § 29 KStG

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 29 KStG regelt die Kap-Veränderungen bei Umwandlungen. Dabei betrifft § 29 Abs 1 KStG die Übertragerin, § 29 Abs 2 KStG die Übernehmerin; § 29 Abs 4 KStG regelt die danach erforderliche Anpassung des Nenn-Kap. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass die Übertragerin und die Übernehmerin gemeinnützig sind. Auf die einschlägige Komment...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 48 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum generellen Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG s Vor §§ 11–13 UmwStG Tz 1–22. 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin Tz. 49 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.3 Besteuerung der Gesellschafter der Übertragerin (§ 13 UmwStG)

Tz. 63 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 13 UmwStG regelt die Rechtsfolgen des verschmelzungsbedingten Vermögensübergangs bei den AE der Übertragerin. Dabei ist das Grundprinzip der Vorschrift die Vermeidung einer Realisierung und Besteuerung der in den Anteilen an der Übertragerin ruhenden stillen Reserven (s § 13 UmwStG Tz 1 und 2). Die Vorschrift gilt auch in den Fällen der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 35–37) Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 38) Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Tz. 38 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Es stellt sich die Frage, ob ein Vermögensübergang iRd Verschmelzung als Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung anzusehen ist. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung durch die übernehmende Kö Verstößt nach einer Verschmelzung die übernehmende Kö gegen die satzungsmäßige Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 46 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Übernehmerin ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 45, 46) – zu prüfen, ob aufgr der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s § 2 Nr 1 UmwG) werden derar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung auf eine ebenfalls gemeinnützige Kö (zB GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Verschmelzung nicht entgegensteht. Tz. 36 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Verschmelzung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 49 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs 5 S 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für stfreie Kö gelten. Im Einzelnen sind für die An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 82 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 11 Abs 1 UmwStG geht seinem Wortlaut nach von dem Vorliegen einer St-Bil aus, begründet uE aber keine selbständige stliche Bilanzierungspflicht. Die entspr Problematik besteht bereits umwandlungsrechtlich. Dort wird für die Durchführung der Verschmelzung von bisher nicht bilanzierenden eV statt der H-Bil eine Vermögensaufstellung als ausre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 39 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Verschmelzung gem §§ 2, 5 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an der Übernehmerin (bzw des neuen Rechtsträgers bei Verschmelzung durch Neugründung). Tz. 40 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dies ist jedoch gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. In den Fällen der Verschmelzung einer ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.4 Entsprechende Anwendung des § 13 UmwStG bei den Gesellschaftern der Übertragerin

Tz. 132 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hierzu s Tz 63–64.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Nichtanwendung des § 37 Abs 2a KStG (§ 40 Abs 3 S 2 KStG aF)

Tz. 26a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem durch das StVergAbG eingefügten und durch das SEStEG wieder aufgehobenen § 40 Abs 3 S 2 KStG ist § 37 Abs 2a KStG (ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt) beim Vermögensübergang von einer stpfl auf eine stbefreite Kö nicht anzuwenden. § 37 Abs 2a KStG idF des StVergAbG versagt bei oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Soweit die Vermögensverteilung nicht als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist

Tz. 38 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Soweit eine Vermögensverteilung nicht als Nenn-Kap-Rückzahlung zu beurteilen ist, ist sie eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG; sie kann gleichzeitig eine Minderung und/oder Erhöhung der KSt nach den §§ 37 und 38 KStG auslösen. Für die Anwendung des § 27 Abs 1 S 3 KStG ist der ausschüttbare Gewinnmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Vorrangige Verwendung des übrigen Eigenkapitals

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach dem Schr des BMF (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434, Rn 12) gilt bei der Vermögensverteilung iRd Abwicklung das übrige EK als vor dem Nenn-Kap ausgezahlt. Abweichend von R 95a Abs 2 KStR 1995 kann die Kö im neuen Recht damit nicht mehr wählen, ob eine Zahlung an die AE aus dem übrigen EK oder aus dem VEK geleistet gilt. Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Soweit die Vermögensverteilung als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist

Tz. 39 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Soweit die Vermögensverteilung als Nenn-Kap-Rückzahlung zu behandeln ist, wird nach Verw-Auff zunächst gem § 28 Abs 2 S 1 KStG der Sonderausweis verringert, wobei bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung iR einer Abschlagszahlung auf den Bestand zum Schluss des der Leistung vorangegangenen Besteuerungszeitraums bzw Wj und bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung (§ 40 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 40 Abs 3 S 2 KStG erhöht sich die KSt nicht in den Fällen des § 38 Abs 3 KStG. § 38 Abs 3 S 1 KStG regelt eine Ausnahme von der KSt-Erhöhung für den Fall, dass eine von der KSt befreite Kö GA an einen unbeschr stpfl, von der KSt befreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts vornimmt. Übertragen auf § 40 Abs 3 KStG bedeutet das, dass e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers diskutiert und ist ein permanentes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 189 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64). Tz. 190 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Doppelstiftungsmodell Von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung der Spaltungen

4.1.2.1 Überblick Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der StBefreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.2 Entsprechende Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 130 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG ist § 11 UmwStG auf die Auf- und Abspaltung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder Gen) entspr anzuwenden (s Tz 49). Für die Anwendung des § 11 UmwStG sind bei der Übertragerin – wie bei der Verschmelzung (s Tz 50) – vier Fallgruppen denkbar, die aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.2 Vermögensübergang im Rahmen der Aufspaltung ist kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO

Tz. 118 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Vermögensübergang iRd Aufspaltung ist uE – ebenso wie der Vermögensübergang iRd Verschmelzung – kein Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO. Dies folgt daraus, dass der Vermögensübergang durch "partielle Gesamtrechtsnachfolge" (oder Sonderrechtsnachfolge; zum Begriff s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 123 UmwG Rn 2) im Fall der Aufspaltung uE ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung als übertragender Rechtsträger

4.4.1 Besonderheiten des UmwG für rechtsfähige Stiftungen Tz. 150 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 161 UmwG ist für rechtsfähige Stiftungen (s § 80 BGB) und damit auch für gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen von den Spaltungsformen des § 123 UmwG nur die Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) zulässig. Zur Ausgliederung durch eine gemeinnützige Stiftung s Hörtnagl (in S/H/S, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 155 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrecht...mehr