Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1 Aufspaltung

Tz. 116 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gGmbH wirft die gleichen gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme auf wie die Verschmelzung. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin (s Tz 117)? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr 2 AO (s Tz 118)? zulässiges Ausmaß der Anteilsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.4 Zulässigkeit von baren Zuzahlungen gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG nur iRd § 55 Abs 1 Nr 2 und 4 AO

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 125 iVm §§ 12 Abs 2, 15 UmwG sind bare Zuzahlungen an die AE der Übertragerin zulässig zum Ausgleich von Spitzen, für die keine vollen Anteile gewährt werden können, bzw zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses. Derartige bare Zuzahlungen sind gemeinnützigkeitsrechtlich ebenso zu beurteilen wie die Anteilsgewährungen, mit denen sie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.2 Abspaltung

Tz. 122 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Abspaltung von gGmbH wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin, die sich nicht stellt, weil die Übertragerin weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.5 Erforderliche Satzungsänderungen bei den Übernehmerinnen hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 121 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei den Übernehmerinnen ist – ggf zusätzlich zu uU notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung (s Tz 117) – zu prüfen, ob aufgr der Aufspaltung ihre Satzungen im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen sind. Bei der Aufspaltung zur Aufnahme (s § 123 Abs 1 Nr 1 UmwG) werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umwandlungsteuerrechtliche Behandlung von Spaltungen

4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften Tz. 146 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2011 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft Tz. 29 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

4.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 137 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein gemeinnütziger eV kann als übertragender Rechtsträger Spaltungen auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV durchführen. Als übernehmender Rechtsträger darf der gemeinnützige eV dagegen nur andere eV aufnehmen oder mit ihnen einen eV gründen (s § 149 Abs 2 UmwG). Spaltungen sind – eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gemeinnützige GmbH als formwechselnder Rechtsträger

3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen wü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverw, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Dies gilt unabhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch die Vermögensverw ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverw ein losgelöster Zweck oder gar ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.2 Abspaltung

Tz. 144 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Abspaltung von gemeinnützigen eV wirft in ähnlichem Ausmaß gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf wie die Aufspaltung. Dabei tritt an die Stelle der Frage der Vereinbarkeit mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des übertragenden Vereins, die sich nicht stellt, weil dieser weiterbesteht, die Frage eines Verstoßes gegen § 55 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.1 Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 UmwStG

Tz. 128 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Erfordernis des Übergangs von Teilbetrieben bei der Aufspaltung bzw des Übergangs und des Verbleibens von Teilbetrieben bei der Abspaltung (s Tz 126) hat zur Folge, dass für einen großen Teil der gGmbH unter § 15 UmwStG fallende Auf- und Abspaltungen oftmals verwehrt sind. Nach Auff der Fin-Verw im UmwSt-Erl 2011 Rn 15.01 ist ein Teilbetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.3 Entsprechende Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 131 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.01). Diese Bw-Verknüpfung ist zwingend. Für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG ist bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.1 Bedeutung der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§ 61 AO) der Übertragerin

Tz. 117 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (GmbH, AG, Gen) setzt gemeinnützigkeitsrechtlich voraus, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung (s § 61 Abs 1 iVm § 55 Abs 1 Nr 4 AO) der Übertragerin der Aufspaltung nicht entgegensteht. Im Einzelnen: Die satzungsmäßige Vermögensbindung steht der Aufspaltung dann nicht entgegen, wenn entweder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 180 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.5 Zusätzliche Regelungen des § 15 Abs 2–4 UmwStG

Tz. 133 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 Abs 1 S 1 UmwStG iVm § 11 Abs 1 S 1 UmwStG verlangt die Aufstellung einer St-Bil auf den stlichen Übertragungsstichtag durch die übertragende gGmbH. Hierzu sowie zur Behandlung bei der übernehmenden gGmbH s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.02. § 15 Abs 2 UmwStG schließt die Anwendung des § 11 Abs 1 UmwStG (Wahlrecht zwischen Bw-, gW oder Zwischenwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.1.3 Zulässigkeit der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin nur im Rahmen des § 55 Abs 1 Nr 2 und Nr 4 AO

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die AE der übertragenden gGmbH erhalten durch die Aufspaltung gem §§ 2, 126 Abs 1 Nr 2 UmwG Anteile an den Übernehmerinnen (bzw den neuen Rechtsträgern bei Aufspaltung zur Neugründung). Dies ist aber – ebenso wie im Verschmelzungsfall (s Tz 39–45) – gemeinnützigkeitsrechtlich grds unzulässig bzw nur beschr zulässig. Im Einzelnen: Haben die AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der StBefreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverw zuzurechnen ist (s auch AEAO Nr 3 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.3.2.1 Überblick Tz. 138 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 139 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf Pers-Ges dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden (s Tz 101).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Tz. 89 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Einzelheiten: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH ua mögliche Formwechsel in eine Pers-Ges hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tats Geschäftsführung zur Folge, die gem § 63 Abs 2 iVm § 61 Abs 3 AO zur rückwirkenden vollen StPflicht für die letzten zehn Jahre führen würde (s Tz 29 ). Aufgr dieser vorher eintretenden vollen StPflic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 97 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Formwechsel ist auch für den gemeinnützigen eV möglich; dabei kann der Verein die Rechtsform einer Kap-Ges oder Gen erlangen (s § 272 Abs 1 UmwG). Aber: Der Formwechsel ist nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen; hierzu s Tz 72. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreien Betrieb gewerblicher Art als Einbringende

Tz. 197 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch jur Pers d öff Rechts mit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien BgA kommen als Einbringende in Betracht. Von den unterschiedlichen Formen der Sacheinlage kommt die Ausgliederung (s §§ 123 Abs 3, 168 UmwG) nur in Betracht für Gebiets-Kö, die anderen Einbringungsformen dagegen für alle jur Pers d öff Rechts. 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds nur in Betracht im Bereich der ZwB und der stpfl wG, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen (s Tz 157). Da jeder ZwB und jeder stpfl wG einen selbständigen Betrieb darstellt (s Tz 155), werden Teilbetriebe relativ selten vorliegen. Zu den Voraussetzungen für die Annah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG) Tz. 168 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 177 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG bei der übernehmenden Kap-Ges. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Daher wird hierzu auf die Kommentierung des § 23 UmwStG verwiesen. Ist die übernehmende Kap-Ges ebenfalls gemeinnütz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.3 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf andere Kapitalgesellschaften

Tz. 134 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind idR gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig. Hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges (oder auf nach anderen Vorschriften des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges) s Tz 110–114; hinsichtlich der Ausgliederung auf andere gGmbH s Tz 124. Da die Ausgliederung auf andere Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 137 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein gemeinnütziger eV kann als übertragender Rechtsträger Spaltungen auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV durchführen. Als übernehmender Rechtsträger darf der gemeinnützige eV dagegen nur andere eV aufnehmen oder mit ihnen einen eV gründen (s § 149 Abs 2 UmwG). Spaltungen sind – ebenso wie Verschmelzungen – nur zulässig, wenn die Satz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Gemeinnützige Genossenschaft als Einbringerin

Tz. 178 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Gen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich und umwandlungsstlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 153–177 entspr.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf Ausgliederungen auf Kapitalgesellschaften

Tz. 149 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Kap-Ges sind tw gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig; hinsichtlich der Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges s Tz 140, 141; hinsichtlich der stets zulässigen Ausgliederung auf gGmbH s Tz 145. Da die Ausgliederung auf Kap-Ges im UmwStG nicht gesondert geregelt ist, sondern ein Fall einer Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeinnütziger eingetragener Verein als übertragender Rechtsträger

Tz. 71 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung ist auch für gemeinnützige eV möglich (s § 3 Abs 1 UmwG; außerdem s Tz 5 mwHinw). Eine Verschmelzung ist grds möglich auf Pers-Ges, Kap-Ges, Gen und auf andere eV. Hierzu ausführlich s Neumayer/Schulz (DStR 1996, 872) sowie S/H/S, Rn 1 zu § 99 UmwG. 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine Tz. 72 Stand: EL 100 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 152 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Ausgliederung auf Kap-Ges ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG ist, wird die Anwendung der §§ 20–23 UmwStG auf die Ausgliederung durch gemneinnützige rechtsfähige Stiftungen im Zusammenhang mit den "normalen" Betriebs- und Teilbetriebseinbringungen in Kap-Ges dargestellt (s Tz 181, 167–177). Die Ausgliederung auf Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 167 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gGmbH Einbringerin iSv § 20 Abs 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entspr BV des stpfl Bereichs (stpfl wG) oder auch entspr BV des stfreien Bereichs (ZwB) in Betracht kommt. UE ist davon auszugehen, dass § 20 Abs 1 UmwStG bei einer gGmbH nicht nur für ihren stpfl Bereich, sondern auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Gemeinnützige Genossenschaft als formwechselnder Rechtsträger

Tz. 96 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für eine gemeinnützige Gen ist gem § 258 Abs 1 UmwG der Formwechsel in eine Kap-Ges (GmbH, AG, KGaA) möglich. Im Einzelnen: Der Formwechsel zur KGaA würde zum rückwirkenden Wegfall der StBefreiung führen (s Tz 90). Der Fomwechsel in eine GmbH oder AG würde zur Beibehaltung der bisherigen StBefreiung führen, sofern die in Tz 92 genannten Vorauss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

Tz. 100 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gGmbH kommen nach dem UmwG Spaltungen in Betracht auf Pers-Ges, Kap-Ges und Gen. 4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen 4.1.1.1 Überblick Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 168 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s Tz 155–159, von Teilbetrieben s Tz 160, von MU-Anteilen s Tz 161. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.1 Überblick

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung auf Pers-Ges fällt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Ausgliederungen

Tz. 151 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich ist die Ausgliederung auf Pers-Ges tw zulässig (s Tz 137). Dabei ist darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (s Tz 107, 109). Auch die Ausgliederung auf stpfl Kap-Ges ist tw zulässig (s Tz 137). Hier ist ebenfalls darauf abzustellen, ob ein ZwB oder ein stpfl wG ausgegliedert wird (sinng...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung auf eine natürliche Person

Tz. 30 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung durch Aufnahme auf eine natürliche Pers, die Alleingesellschafter ist, kommt nur für Kap-Ges gem § 120 UmwG in Betracht. Diese Verschmelzung wäre deshalb auch für die gGmbH grds rechtlich möglich, führt aber zur Nachversteuerung: Sie hätte ebenfalls zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbindung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Besonderheiten des UmwG für rechtsfähige Stiftungen

Tz. 150 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gem § 161 UmwG ist für rechtsfähige Stiftungen (s § 80 BGB) und damit auch für gemeinnützige rechtsfähige Stiftungen von den Spaltungsformen des § 123 UmwG nur die Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) zulässig. Zur Ausgliederung durch eine gemeinnützige Stiftung s Hörtnagl (in S/H/S, § 161 UmwG Rn 4). Dabei kann die Ausgliederung erfolgen zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.4 Anwendung des § 24 UmwStG auf Ausgliederungen auf Personengesellschaften

Tz. 135 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf Pers-Ges sind zT gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig (s Tz 105–109). Die Ausgliederung auf Pers-Ges ist im UmwStG nicht gesondert geregelt, sondern ein Fall einer Teilbetriebseinbringung iSd § 24 UmwStG (s hierzu die Kommentierung zu § 24 UmwStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 155 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist (hierzu s Tz 83für Einbringungen in der Form der Ausgliederung). Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG b...mehr