Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Gemeinnützige Gen als übertragender Rechtsträger

Tz. 136 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung gemeinnütziger Gen gelten die Tz 99–135 entspr. Außerdem s Tz 66–70.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsatz: Fiktion einer Gesamtausschüttung (§ 40 Abs 3 S 1 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine unbeschr stpfl, von der KSt befreite Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse oder auf eine jur Pers d öff Rechts über, mindert oder erhöht sich gem § 40 Abs 3 S 1 KStG die KSt um den Betrag, der sich nach § 37 und § 38 KStG ergeben würde, wenn das in der St-Bil au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Überführung eines steuerbegünstigten Betriebs gewerblicher Art in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft

Tz. 200 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Umwandlungsrechtlich besteht die Möglichkeit der Ausgliederung gem § 123 Abs 3 UmwG, dh der übertragende Rechtsträger gliedert aus seinem Vermögen einen Teil oder mehrere Teile auf einen bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers auf den übertragenden Rechtsträger au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Überblick

Tz. 138 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen von gemeinnützigen eV dürften – bis auf die Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö (s Tz 143) – keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden. Hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen im Falle der Aufspaltung auf Pers-Ges, Kap-Ges oder Gen s Tz 101. Zu de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.1 Überblick

Tz. 101 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH führende Aufspaltung – bis auf den Sonderfall der Aufspaltung auf ebenfalls gemeinnützige Kö – keine praktische Bedeutung haben, weil der Vermögensübergang auf die übernehmenden Rechtsträger ohne Gegenleistung an den übertragenden Rechtsträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 169 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 20 Abs 2 und 3 UmwStG regelt die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit den Bw, mit gW oder mit Zwischenwerten (s § 20 Abs 1 S 1 und S 6 UmwStG). Im Einzelnen hierzu s die Kommentierung zu § 20 UmwStG. Zu den Auswirkungen des für das eingebrachte BV gewählten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kreisch/Kahl, § 27 Abs 1a S 2 UmwStG nF – Rechtsunsicherheit durch eine "zeitliche Anwendungsregelung", DB 2001, 727; Müller/Maiferth, Die Anpassung des stlichen EK-Ausweises bei der Verschmelzung von Kö im neuen St-Recht, DStR 2001, 1229.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 91 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Gen führt uE dazu, dass ihre bisherige StBefreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s § 202 Abs 1 Nr 1 UmwG), grds fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn 6; S/H/S, Rn 2 zu § 202 UmwG; und s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.11). Tz. 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 172 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 22 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines VG aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Kö (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem gW erworben worden sind. Sind die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind uE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Sonderprobleme im Jahr des Systemwechsels

Tz. 9 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 34 Abs 2 KStG idF des StSenkG ist das neue Recht bei vom Kj abw Wj erstmals für den VZ 2002 anzuwenden, wenn das erste im VZ 2001 endende Wj vor dem 01.01.2001 beginnt. Im Schnittpunkt der Systeme sind folgende im Gesetz nicht geregelten Fälle denkbar: Tz. 10 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Fall 1: Für die übertragende Kö würde ab 2001 berei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Tz. 6 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach seinem Wortlaut betrifft § 40 Abs 1 KStG sowohl auf der Seite der Überträgerin als auch auf der der Übernehmerin alle unbeschr stpfl Kö. Inhaltlich betrifft die Regelung jedoch sowohl auf der Seite der Überträgerin als auch auf der Seite der Übernehmerin nur die früher zur EK-Gliederung verpflichteten Kap-Ges sowie die sonstigen Kö iSd §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Letztmalige Körperschaftsteuer-Erhöhung in Liquidationsfällen (§ 38 Abs 6–8 KStG)

Tz. 53c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Es ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden (s § 38 KStG Tz 74, 75): Fall 1: Körperschaften, die sich am 31.12.2006 bereits in Liquidation befinden Nach § 38 Abs 6 S 2 und 4 KStG gilt für solche Kö und Pers-Vereinigungen nicht der zehnjährige Ablösungszeitraum, sondern der gesamte Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Geht das Vermögen einer unbeschr stpfl Kö durch Verschmelzung nach § 2 UmwG auf eine unbeschr stpfl Kö über, sind nach § 40 Abs 1 KStG den entspr Beträgen der übernehmenden Kö hinzuzurechnen. Nicht unter § 40 Abs 1 KStG fallen die formwechselnde Umwandlung nach den §§ 190 – 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Der Zeitpunkt der Zusammenfassung

Tz. 8 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf der Stufe der übertragenden Kö findet auf den stlichen Übertragungsstichtag letztmals eine gesonderte Feststellung des KSt-Guthabens, des EK 02 und des stlichen Einlagekontos statt. Festgestellt werden die Beträge vor der Vermögensübertragung, also keine Nullbestände. Allerdings können das KSt-Guthaben und das EK 02 im Fall ihrer vorherig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Zusammenfassung des Körperschaftsteuer-Guthabens und des EK 02

Tz. 7 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 40 Abs 1 KStG schreibt die Zusammenfassung auf der Stufe der übernehmenden Kö nur für das KSt-Guthaben (s § 37 KStG) und für das EK 02 (s § 38 KStG) vor, nicht jedoch für das stliche Einlagekonto. Aber auch für diesen Betrag gilt die Anweisung der Zusammenfassung; sie findet sich allerdings – weil es sich um eine Dauerregelung handelt – sta...mehr

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AGS 10/2020, Keine Aktenver... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung ergeht durch die Kammer, nachdem der Einzelrichter das Verfahren über die Kostenerinnerung wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten und grundsätzlicher Bedeutung durch Beschluss auf sie übertragen hat. Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung hat Erfolg. Die zulässige Erinnerung ist begründet. Zwar ist entgegen der Auffassung des Erinnerungsführers der Anwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Umstrukturierungen iSd UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung – sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs 1 KStG stfreien Kö große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum einen als Konzentrationsmaßnah...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 14a EStG beinhaltet unterschiedliche und voneinander unabhängige Freibeträge. Rz. 3 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen, wird nach § 14a Abs. 1 EStG auf Antrag der Veräußerungsgewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 150.000 DM übersteigt. Voraussetzun...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 2.4 Kürzung

Rz. 10 Lebt der blinde Mensch in einer stationären Einrichtung (§ 75) und werden die Kosten von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern (d. h. allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften einschließlich der öffentlich-rechtlichen Träger der beamtenrechtlichen Beihilfe) getragen, so verringert sich die Höhe des Blindengeldes gemäß Abs. 3 Satz 1 um diese Kostenbeiträge, höchste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.2 Stiftung als Komplementär einer KG

Rz. 210 Das Ertragsteuerrecht behandelt das selbstständige Zweckvermögen "Stiftung" als Körperschaft, die ein eigenes Einkommen erzielen kann und damit selbstständig zur KSt herangezogen wird. Dieses Einkommen darf nur durch betriebliche Aufwendungen gemindert werden, die bei der Stiftung & Co. schon im Rahmen der Gewinnfeststellung der KG zu berücksichtigen sind. Dabei ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.1 Überblick

Rz. 191 Für die unter Rz. 49–62 erwähnten Sonderformen zur GmbH & Co. gelten die vorstehend dargelegten ertragsteuerlichen Grundsätze entsprechend. Regelmäßig ist auch bei ihnen von einer Mitunternehmerschaft auszugehen, bei der der geschäftsführende Gesellschafter eine Körperschaft ist. Davon abgesehen treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung aber einige Besonderheit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.4.3 Kommanditisten einer Stiftung & Co.

Rz. 215 Soweit die Kommanditisten nicht zugleich Destinatäre der Komplementär-Stiftung oder deren Vorstandsmitglieder sind, treten bei der Gewinnermittlung und -verteilung im Allgemeinen keine Besonderheiten auf. Für diesen Fall, der in der Praxis allerdings die Ausnahme ist, führen die natürlichen Interessengegensätze der beteiligten Personen regelmäßig zu Vereinbarungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Das sollte insbesondere für die Publikums-KG gelten, bei der die Kommanditisten unter Anerkennung eines unabänderlichen Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.3 Begriff und Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 145 Während für die Beanstandung der Gewinnverteilung bei Personengesellschaften im Allgemeinen die §§ 2, 12 und 15 EStG heranzuziehen sind, gilt im Verhältnis der Komplementär-GmbH die Spezialvorschrift des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (vGA) oder auch § 8 Abs. 3 S. 3 KStG (verdeckte Einlagen). Sie ersetzt bei Körperschaften die Entnahmevorschrift des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG und ko...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Ersatzvornahme (Abs. 1)

Rz. 3 Die Aufsichtsbehörde kann die Geschäfte des GKV-Spitzenverbandes selbst führen (Satz 1 Alt. 1) oder einen Beauftragten bestellen und ihm ganz oder teilweise die Befugnisse eines oder mehrerer Organe des Spitzenverbandes übertragen (Satz 1 Alt. 2). Über die Ersatzvornahme hat die Aufsichtsbehörde eine Ermessensentscheidung zu treffen. Die Aufsichtsbehörde oder der Beauf...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 378 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Kirchensteuer ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 352). Die Kirchensteuer...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.2 Sitz

Rz. 11 Zum Sitz des GKV-Spitzenverbandes wird Berlin bestimmt (Abs. 1 Satz 3). Den Ort hat der Gesetzgeber als mutmaßlichen Willen des zukünftigen GKV-Spitzenverbandes gesehen und verweist außerdem auf den Gemeinsamen Bundesausschuss, der seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat (BT-Drs. 16/4247 S. 53). Ungeachtet dessen kann der GKV-Spitzenverband in seiner Satzung einen abweich...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Entsandte Person (Abs. 1)

Rz. 3 Wenn die ordnungsgemäße Verwaltung beim GKV-Spitzenverband gefährdet ist, kann die Aufsichtsbehörde eine Person an den GKV-Spitzenverband entsenden (Satz 1). Die Person wird mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut und erhält dafür die erforderlichen Befugnisse. Das Instrument ermöglicht der Aufsichtsbehörde, zeitnah und flexibel auf externen Sachverstand zurückzugreif...mehr

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Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1166 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.3 Steuervergünstigungen

Rz. 11 Nach einer in der Literatur vertretenen Ansicht ist der Anwendungsbereich des § 40 AO auf sog. Fiskalzwecknormen, d. h. solche Vorschriften beschränkt, die den auf Einnahmeerzielung gerichteten Steuertatbestand begründen und im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz ausgestalten.[1] Demgegenüber soll die Gewährung von Steuervergünstigungen (wie Sonderabschreibu...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 267 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Verbotsgesetze

Rz. 5 Unter Gesetz ist nach § 4 AO jede Rechtsnorm zu verstehen. Gesetzliche Verbote i. S. d. § 40 AO können sich damit nicht nur aus förmlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, sondern auch aus Rechtsverordnungen und Satzungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden und Berufskammern) und aus den Vorschriften des Unionsrechts ergeben.[1] Verbotscharakter h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 32 Ergänze... / 2.4 Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Abs. 5 und 6)

Rz. 9 Ursprünglich war die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bis zum Jahr 2022 befristet eingeführt worden. Der Koalitionsvertrag und die 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordern eine Aufhebung der in § 32 Abs. 5 vorgesehenen Befristung (19/13399 S. 20). Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (BGBl. I S. 2135, BT-Drs. 19/13399 S. 4) hat der Gesetzgeber die Finan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Auswirkungen auf das Einkommen des nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verstorbenen Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft durch deren rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter

Leitsatz 1. Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 2002 angeordnete Rückwirkung betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Diese Norm führt daher nicht zum Entstehen eines Übernahmegewinns bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, wenn diese Gesellschaft nach dem Todestag rückwirkend auf ihren neuen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-/Personalgestellung

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Nach § 58 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist es für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Dieser steuerbegünstigte Zweck kann ein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Religionsgesellschaften

Rz. 346 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 GrStG der Grundbesitz, der von einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, einem ihrer Orden, einer ihrer religiösen Genossenschaften oder einem ihrer Verbände (subjektive Voraussetzung) für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterric...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vorliegen von Sponsoring

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Reit- und Fahrvereine erhalten bei der Ausrichtung ihrer Turniere für die angesetzten Prüfungen häufig Geld- und/oder Ehrenpreise gestiftet. Geld- und/oder Ehrenpreise können unter dem Gesichtspunkt des Sponsorings zu beurteilen sein. Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 D. h., erbringt der Reit- und Fahrverein für den Geber (Sponsor) eine entspre...mehr