Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inländische juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 146 [Autor/Stand] Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit einer gesetzlich vorgegebenen rechtlichen Selbständigkeit. Eine juristische Person verfügt über eine eigene Rechtsfähigkeit mit der damit einhergehenden Möglichkeit, Träger von Rechten und Pflichten sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch privatrechtlichen Bereich zu sein....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Friedensforschung

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Friedensforschung und -erziehung sind gemeinnützig. Der Begriff "Frieden" ist im Begriff der "Völkerverständigung" in § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthalten und Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Hierzu s. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO, Anhang 1b. Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie gelegentlich zu tagespolitis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Geistliche und Kirchendiener

Rz. 421 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 GrStG legt fest, welche konfessionellen Dienstwohnungen der Grundsteuerbefreiung des § 3 GrStG in personeller Hinsicht unterliegen. Als maßgeblich dafür sieht das Gesetz die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Geistlichen und Kirchendiener an. Zusätzlich muss dieser Personenkreis zu den Angehörigen von Religionsgesellschaf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosenhilfe

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Körperschaften, deren Zweck darauf gerichtet ist, durch Angebot von Arbeit und sozialer Betreuung an schwer zu vermittelnde Arbeitslose (ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose, die schlechte Eingangsvoraussetzungen haben), deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu fördern, können gemeinnützig i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b) sein. S. Urteil des FG...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützigkeit

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Bei der Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen anderen Verein ist die satzungsmäßige Vermögensbindung des übertragenden Vereins zu berücksichtigen (§ 61 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, Anhang 1b), d. h. die Regelung, was bei einer Auflösung mit dem Vermögen des Vereins zu geschehen hat (durch die Verschmelzung des Vereins auf ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballspieler

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Fußballspieler (Amateure und Profis) sind im Grundsatz Arbeitnehmer der steuerbegünstigten Körperschaften, wenn sie den Vereinen für Zwecke des Trainings und für die sportlichen Veranstaltungen ein besonderes Maß an Zeit und Einsatz widmen und dafür eine Entschädigung erhalten. Sie sind weisungsgebunden und in den Sportbetrieb der steuerbegünstigte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religionsgesellschafte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 In der Regel verfolgen die entsprechenden Trägervereine kirchliche Zwecke (vgl. "Kirchliche Zwecke"), da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Die OFD Düsseldorf stellt mit ihrer Verfügung vom 01.07.1982 (a. a. O.) ausdrücklich klar, dass die Abhalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 220 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG (s. Rz. 281 ff.) oder der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsäch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Mit der Übernahme von Geld- und Ehrenpreisen will der Stifter im Regelfall eine gewisse Werbung für sein Unternehmen erzielen. Dies wird dadurch deutlich, dass der Stifter in Programmheften, der Ankündigung auf der Vereinshomepage oder durch Lautsprecherdurchsagen genannt wird. Mit der Namensnennung erteilen die Vereine den jeweiligen Stiftern d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fremdenverkehrsvereine

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die Förderung des örtlichen Fremdenverkehrs ist kein gemeinnütziger Zweck, weil nicht ausschließlich und unmittelbar der Nutzen der Allgemeinheit gefördert wird. Die Fremdenverkehrsvereine fördern insbesondere auch die privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit (Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter usw.) und somit ihre Einzelmitglieder. Bei überr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Inländische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 281 [Autor/Stand] Gemäß dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG normierten Befreiungstatbestands ist von der Besteuerung ausgenommen Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird. Der Begriff der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts ist identisch mit dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jüdische Kultusgemeinden

Rz. 381 [Autor/Stand] Nach der Ausnahmevorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4. Satz 2 GrStG sind auch solche Grundstücke von der Grundsteuer befreit, die von jüdischen Kultusgemeinden für die in § 3 Satz 1 Nr. 4 GrStG genannten Zwecke genutzt werden, auch wenn die jüdischen Kultusgemeinden keine Körperschaften des öffentliches Rechtes sind. Der Gesetzgeber hat mit der Erstre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerbefreiung

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Kirchentage fallen dem Grunde nach unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5). Die OFD Düsseldorf (DB 1982, 1596) schränkt dies jedoch ein, da der Hauptanteil des Leistungsaustausches zwischen dem Verein und den Teilnehmern (Besuchsberechtigung für alle Veranstaltungen des Kirchentages) nach freiem Ermessen erfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Arbeitnehmer eines Vereins

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Als Arbeitnehmer sind z. B. anzusehen (s. auch Tz. 15): Amateursportler, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeitslohn zu beurteilen sind (s. BFH vom 23.10.1992, BStBl II 1993, 303). Zahlungen eines Vereins, die nur den tatsächlichen Aufwand des Sportlers abdecken sollen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 3)

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 3 GrStG ist ein öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG nicht anzunehmen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG sind BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich alle Einrichtungen, die e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 466 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GrStG ist Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden von der Grundsteuer befreit, wenn der Grundbesitz am 1.1.1987 und im jeweiligen Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insb. einem Stellenfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Von der Befreiung ausgenommene Rechtsträger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)

a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Grunderwerbsteuer

Tz. 7 Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Der Umwandlungsvorgang, der mit dem Eigentumsübergang von Grundstücken von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger verbunden ist, löst grundsätzlich Grunderwerbsteuerpflicht aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 GrEStG). Wenn dem übertragenden Verein ein Grundstück gehört, wird für dieses Grundstück somit Grunderwerbsteuer ausgelöst. Eine St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG (Nr. 1 Satz 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG. Das ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz, der losgelöst vom gewerblichen Betrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde. Davon zu unterscheiden sind Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG, die losgelöst von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballverein

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Fußballvereine sind wegen der "Förderung des Sports" als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Eintrittsgelder sind unter Beachtung der Bedingungen, die der Gesetzgeber für einen "Zweckbetrieb Sport" fordert (§ 67a AO, Anhang 1b), dort zu erfassen. Werden anlässlich von sportlichen Veranstalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 106 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind ausschließlich die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–6 GrStG genannten Rechtsträger. Aufgrund des Ausnahmecharakters des § 3 GrStG handelt es sich dabei um einen durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen begrenzten Kreis an begünstigten Rechtsträgern (subjektive Voraussetzung). Vor diesem Hintergrund eröffnet das Gesetz den A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Öffentlich Private Partnerschaft (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 561 [Autor/Stand] Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG kommt die Grundsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG auch dann zur Anwendung, wenn Grundbesitz von einem nicht begünstigten Rechtsträger im Rahmen einer sog. Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP oder auch Public Private Partnership (PPP) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

Rz. 48 [Autor/Stand] Abgrenzungsfragen ergeben sich auch zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem gewerblichen Betriebsvermögen. Ob eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden.[2] Liegen teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeindefreie Gebiete

Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete sind keiner Gemeinde zuge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitaktivitäten/-gestaltung

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die Freizeitgestaltung ist grundsätzlich nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Freizeitgestaltung dient in erster Linie der Erholung durch Unterhaltung und Zerstreuung. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung liegt bei zunehmender Arbeitszeitverkürzung zwar im allgemeinen Interesse der Bevölkerung, diese Tatsache reicht aber für die Anerkennung der Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / A. Systematische Einordnung und Rechtfertigung der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Grundsteuer zählt zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung. Ihre Ursprünge können bis in die Antike zurückverfolgt werden.[2] Damals entstand der Grundgedanke, Abgaben an den Ertrag des Grund und Bodens zu knüpfen. Im Mittelalter gab es weitere Abgaben (Naturalien oder Geld), die allein an den Besitz von Grund und Boden anknüpften. Gemeint war ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 234 Abs. 1 Nr. 3 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auch die Nebenbetriebe. Die grobe Definition ergibt sich aus § 234 Abs. 7 BewG. Danach ist ein Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist und nicht einen selbständigen gewerblichen Betrieb darstellt. Generell ist für die Abgrenzung aber die ertragst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.6 Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 11 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn-)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.5 Geschäftsführung und Kosten der Landes- und Bundesschiedsämter

Rz. 10 Die Geschäftsführung der Landes- bzw. Bundesschiedsämter bezieht sich auf die verwaltungsmäßige Abwicklung des Schiedsverfahrens, wie z. B. die Einrichtung einer i. d. R. nicht ständig besetzten Geschäftsstelle mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung oder die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten für die Durchführung eines Schiedsverfahren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 114 Landess... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 3 Die übliche Rechtskonstruktion mit 2 Vertragsseiten, welche die Landesschiedsstelle bilden, kommt in Abs. 1 zum Ausdruck. Eine Vertragsseite stellen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen dar, die bei der Bildung der Landesschiedsstelle zu gemeinsamem Handeln verpflichtet sind. Ein Dispositionsrecht besteht nicht, die Krankenkassenseite insgesamt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 2.1 Vertragspartner und Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Partner der dreiseitigen Verträge auf Krankenkassenseite sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Sie bilden zusammen eine Vertragspartei und sind demzufolge über das Wort "gemeinsam" zu einheitlichem und geschlossenem Handeln auf der jeweiligen Landesebene verpflichtet. Die Landesverbände der Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Erhebungsberechtigte Körperschaften

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zur Erhebung der KiSt berechtigt sind in allen Bundesländern die Rk-Kirche ([Erz-]Bistümer) und die Ev-Kirchen. Für die Altkatholische Kirche gilt dies in den alten Bundesländern sowie in Teilen der neuen Bundesländer. Die FÄ oder die ArbG erheben KiSt außerdem für weitere als KöR (> Juristische Person) anerkannte Kirchen, Gemeinden israeliti...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Kirchensteuer als Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gezahlte KiSt gehört zu den unbeschränkt abziehbaren SA (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG; dazu knapp auch > Sonderausgaben Rz 19). KiSt sind Geldleistungen, die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf gesetzlicher Grundlage erheben (> Rz 1 ff). Rz. 71 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sonderfälle:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderes Kirchgeld

Rz. 37 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 In glaubensverschiedener Ehe kann das Besondere Kirchgeld erhoben werden, zB in NW (zB § 4 Abs 4 Nr 5 KiStG NW; § 6 Abs 1 Nr 5 KiStO NW) oder in HH (vgl § 3 KiStG). Das gilt auch, wenn der kirchenangehörige Ehegatte/Lebenspartner über kein eigenes > Einkommen verfügt. Ein BKirchG erhebt zB die Ev-Luth Kirche in BY (vgl die KiStBeschlüsse für...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl die Zusammenstellung bei > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) dürfen von ihren Mitgliedern nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern erheben (Art 140 GG iVm Art 137 Abs 3, 6 WRV). Nicht alle machen davon Geb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Arbeitnehmer mit Anspruch auf Altersversorgung

Rz. 69 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Höchstbetrag nach § 10 Abs 3 Satz 1 EStG (> Rz 61) wird bei ArbN, die zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 EStG gehören und die einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben, um den Betrag gekürzt, der dem Gesamtbeitrag (ArbG- und ArbN-Anteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht. Der Gesamtbeitrag wird dazu anhand der > ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Veranstaltung (von Theatervorführungen und Konzerten) durch andere Unternehmer

Rz. 59 Der seit dem 16.12.2004 in der Vorschrift verwendete Begriff der Eintrittsberechtigung für Theater und Konzerte schließt auch die Veranstaltung entsprechender Vorführungen und Darbietungen ein.[1] Die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer ist i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Konzerte

Rz. 73 Unter Konzerten sind Aufführungen von Musikstücken zu verstehen, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Aufführende können einzelne oder mehrere Personen sein. Zu den Konzerten gehören im Grunde alle musikalischen oder gesanglichen Aufführungen mit und ohne Musikinstrumente, wie z. B. Orchesterkonzerte, Solistenkonzerte (z. B. Klavier...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eintrittsberechtigung für Theater usw.

Rz. 23 Die Begriffe Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sind nach den Merkmalen abzugrenzen, die für die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 20 UStG) maßgebend sind. Das Gleiche gilt für den Umfang der ermäßigt zu besteuernden Leistungen.[1] Rz. 24 Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nach der Verwaltungsauffassung ab dem 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.3 Eintragung

Rz. 41 Das Grundbuchamt prüft nur, ob der Antrag formgerecht gestellt ist und die grundbuchmäßigen Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen, insbesondere aber auch die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch.[1] Das Grundbuchamt hat jedoch gem. § 322 Abs. 3 S. 3 AO kein Prüfungsrecht hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen der Vollstreckung. Diese w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Mehrfache Pfändung

Rz. 2 Eine mehrfache Pfändung kann sich ergeben aus nacheinander erfolgten Erstpfändungen, bei Anschlusspfändungen i. S. d. § 307 AO, aber auch – wie sich aus § 308 Abs. 5 AO herleiten lässt – bei gleichzeitigen Pfändungen.[1] Die Pfändungen können dabei durch Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung, aber auch Vollziehungsbeamte der Gemeinden oder anderer öffentlich-rechtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

Rn. 15 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c EStG setzt für die Anrechnungs- (§ 34c Abs 1 EStG) und die Abzugsmethode (§ 34c Abs 2, 3 EStG) voraus, dass der Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer grundsätzlich (Ausnahme: Zugriffsbesteuerung nach §§ 7ff AStG) identisch ist (BFH v 05.02.1992, I R 9/90, BStBl II 1992, 607;BFH v 02.03.2016, I R 73/14, BStBl II 2016, 887...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Vorrang der DBA

Rn. 99 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 DBA haben nach § 2 AO Vorrang. Daraus folgt im Verhältnis zu § 34c Abs 5 EStG im Einzelfall Folgendes: Soweit DBA ausländische Einkünfte steuerfrei stellen, ist § 34c Abs 5 EStG iVm dem Montageerlass (BFH BStBl II 1987, 856; BFH/NV 1988, 631; 1992, 248), dem Auslandstätigkeitserlass (BMF BStBl I 1983, 470 Tz V.2.) oder dem Pauschalierungserla...mehr